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Rentnerin verurteilt: Neger schlimmer als Nutte
Kaum zu glauben, was man hier liest:
Der Fall: Im Januar 2014 war Elke W. in Bramfeld auf ihrem Fahrrad unterwegs. Wie so oft. Die 78-Jährige bessert ihre 600-Euro-Rente mit Flaschensammeln auf. Vor einer Schule an der Berner Chaussee habe Steven H. (Name geändert) auf dem Radweg gestanden, berichtete sie vor Gericht. „Er ist nicht zur Seite gegangen, obwohl ich mehrmals geklingelt habe.“ Dann habe er gesagt: „Was willst du denn, du Nutte?“
Sie habe den farbigen Steppke daraufhin als „Neger“ bezeichnet, räumte W. ein. „Das ist mir so rausgerutscht. Ich habe mich sofort entschuldigt.“ Aber: Geschlagen und getreten habe sie den Jungen nicht.
Genau das hatten der Elfjährige und zwei andere Schüler der Polizei allerdings zu Protokoll gegeben. Von zwei Ohrfeigen, einem Faustschlag ins Gesicht und einem Tritt gegen das Schienbein war die Rede. Der Vorfall hatte der Rentnerin einen Strafbefehl über 800 Euro wegen Körperverletzung und Beleidigung eingetragen. Sie legte Widerspruch ein.
Der Vorwurf der Körperverletzung entpuppte sich in der Verhandlung bald als falsche Verdächtigung. Selbst Steven konnte sich daran zunächst nicht erinnern. Im Zeugenstand blickte der Junge verlegen zu Boden. Erst auf mehrmaliges Nachfragen, raunte er: „Sie hat mich zweimal geklatscht.“ Augenzeuge und Kumpel John T. (13, Name geändert) bestätigte dies allerdings nicht. Dafür gab das vermeintliche Opfer zu, die Flaschensammlerin „hässliche alte Frau“ genannt zu haben.
Am Ende der Beweisaufnahme schüttelte die Staatsanwältin ratlos den Kopf. „Wir wissen nicht genau, was passiert ist. Das ist mehr oder weniger ein Durcheinander.“ Sie beantragte Freispruch. Ebenso wie der Verteidiger. Selbst wenn der Ausdruck „Neger“ gefallen sein sollte, so sei dies durch die vorherige Beschimpfung des Jungen strafrechtlich irrelevant. Anwalt Lanwer: „Außerdem ist Frau W. ist in einer Zeit groß geworden, in der ‚Neger‘ noch kein Schimpfwort war.“
Urteil mit überraschender Begründung im Amtsgericht Hamburg-Barmbek: Die Richterin hat am Donnerstag eine 78-Jährige wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 100 Euro verurteilt, weil diese einen farbigen Jungen als „Neger“ bezeichnet hatte. Begründung: Die Beschimpfung wiege schwerer als der Ausdruck „Nutte“, mit dem der Elfjährige die Rentnerin zuvor vermutlich belegt hatte. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten auf Freispruch plädiert
http://www.shz.de/lokales/holsteinis...id9482481.html
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23.04.2015, 07:28 #2
AW: Rentnerin verurteilt: Neger schlimmer als Nutte
In Relation zu den Einkünften der Frau sind diese 100 Euro sehr viel Geld. Als Deutscher muss man sich scheinbar von Migranten übel beschimpfen lassen, ohne das das rechtliche Konsequenzen zur Folge hat. Nutte ist für die Nutte auf dem Richterstuhl kein Problem.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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23.04.2015, 07:29 #3
AW: Rentnerin verurteilt: Neger schlimmer als Nutte
Diese Richterin ist eine Gutmenschin, fürchterlich diese degenerierte Person.
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AW: Rentnerin verurteilt: Neger schlimmer als Nutte
Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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AW: Rentnerin verurteilt: Neger schlimmer als Nutte
Ach scheiß auf die Neger,die Kümmeltürken sind viel schlimmer.
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23.04.2015, 11:04 #6VIP
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- 3.206
AW: Rentnerin verurteilt: Neger schlimmer als Nutte
Na ja, sagt man nicht in der " Volkssprache " Bimbo?? Auch strafbar?
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23.04.2015, 11:06 #7
AW: Rentnerin verurteilt: Neger schlimmer als Nutte
Auch wenn ich den Ausdruck nicht verwenden würde, wäre mal interessant, herauszufinden...
Wir Deutschen dürfen uns ja auch immer "Nazi!" schimpfen lassen. Und das gilt als Beleidigung.
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23.04.2015, 12:06 #8
AW: Rentnerin verurteilt: Neger schlimmer als Nutte
Ich habe in einem anderen Forum gelesen, dass der Neger bestritten hat, das Wort "Nutte" gebraucht zu haben. Das Urteil ist also hier nicht ganz richtig dargestellt, wenn das stimmt. Die Frau hat sich zur Beleidigung bekannt, der Neger nicht.
Dennoch ist es ein rassistisches Unrechtsurteil, da es impliziert, dass es etwas Negatives sei, wenn man ein Neger ist. Eigntlich sollte man die Richterin wegen Volksverhetzung nach paragraph 130 des Strafgesetzbuches anklagen. Es ist inakzeptabel, dass deutsche Richter oeffentlich behaupten, der Begriff "Neger" bezeichne etwas Minderwertiges.
Dieser Entwicklung von Newspeak sollten wir in unserem taeglichen Leben im Umgang mit Freunden und Bekannten entgegenwirken. Immer wenn jemand Newspeak-Bezeichnungen fuer die negroide Rasse verwendet, sollte man ihn korrigieren und darauf hinweisen, dass der richtige Begriff "Neger" heisst und dessen Vermeidung auf unterbewusste rassistische Ressentiments schliessen laesst. Was die politisch Korrekten koennen, koennen wir auch.Ceterum censeo Meccam esse delendam.
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23.04.2015, 12:08 #9
AW: Rentnerin verurteilt: Neger schlimmer als Nutte
Erschreckende Rechtsprechung!
Verstehen warum Islam uns soviel Gewalt bringt!
Essay: Djihad und Dhimmitude * Duldung und Demütigung
http://www.burgfee.myblog.de
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