Baum-Darstellung
-
Hits: 3887 | 20.04.2015, 22:17 #1
Asylgrund - kein Schutz vor häuslicher Gewalt im Heimatland (?)
VG Karlsruhe
Urteil vom 13.06.2013 - A 9 K 1859/12 (= ASYLMAGAZIN 10/2013, S. 336 ff.)
Leitsatz:
Frauen in Marokko, die wegen ihrer Ehe von häuslicher oder familiärer Gewalt bedroht sind, bilden eine bestimmte soziale Gruppe im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 und 3 AufenthG. Der marokkanische Staat ist nach derzeitiger Erkenntnislage nicht in der Lage, den betroffenen Frauen Schutz vor häuslicher oder familiärer Gewalt zu bieten.
...
Wenn ich das richtig verstehe, dann wird hier geurteilt, wenn der marokkanische Staat nicht in der Lage ist den Frauen Schutz vor häuslicher Gewalt zu geben, dann reicht das als Asylgrund aus um hier bleiben zu dürfen.Verstehen warum Islam uns soviel Gewalt bringt!
Essay: Djihad und Dhimmitude * Duldung und Demütigung
http://www.burgfee.myblog.de
Aktive Benutzer
Aktive Benutzer
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
Ähnliche Themen
-
CDU: Kein Schutz für Christen
Von Quotenqueen im Forum Migration und die Folgen der verfehlten PolitikAntworten: 6Letzter Beitrag: 29.04.2016, 18:10
Der 18-Jährige ist mit Sicherheit...
Polizist tot, Täter frei