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  1. #1

    Gnadenloses Baurecht: Wenn Hauseigentümern der Abriss droht

    Stand: 24.02.2015
    Gnadenloses Baurecht
    Wenn Hauseigentümern der Abriss droht


    Die Häuser stehen teilweise seit Jahrzehnten, sind im Grundbuch eingetragen. Doch das nützt im Zweifel nichts, wenn die Baugenehmigung dafür fehlt. Dann kann es sogar so weit gehen, dass in Deutschland Häuser abgerissen werden, die völlig intakt sind. report München über verzweifelte Haus-eigentümer und das gnadenlose deutsche Baurecht.
    Von: Sebastian Kemnitzer, Simon Emmerlich





    Gnadenloses Baurecht: Wenn Hauseigentümern der Abriss droht


    Ein Haus im Rheinisch-Bergischen Kreis, im Außenbereich der Gemeinde Kürten. Hier wohnt die Rentnerin Christa Liedtke, ihre Tochter hat das Haus vor neun Jahren gekauft. Gebaut wurde es wahrscheinlich schon zu Beginn des Zweiten Weltkriegs. Doch nun droht laut Verfügung der zuständigen Kreisverwaltung der Abriss.
    Christa Liedtke: „Weil ich keine Baugenehmigung vorweisen kann. Jeder spricht von Schwarzbau. Ich finde, es ist kein Schwarzbau, weil man mir nicht beweisen kann, dass es nie eine Baugenehmigung gegeben hat.“
    Das Haus hatte schon mehrere Besitzer, aber es liegt keine Baugenehmigung vor. Vor dem Verwaltungsgericht wurde der Kreisverwaltung Recht gegeben.

    ...
    http://www.br.de/fernsehen/das-erste...recht-104.html

  2. #2

    AW: Gnadenloses Baurecht: Wenn Hauseigentümern der Abriss droht

    Gnadenloses Baurecht: Wenn Hauseigentümern der Abriss droht - Das Erste

    Veröffentlicht am 25.02.2015
    Die Häuser stehen teilweise seit Jahrzehnten, sind im Grundbuch eingetragen. Doch das nützt im Zweifel nichts, wenn die Baugenehmigung dafür fehlt. Dann kann es sogar so weit gehen, dass in Deutschland Häuser abgerissen werden, die völlig intakt sind.

    Autoren: Simon Emmerlich, Sebastian Kemnitzer

    http://www.report.de

    Mehr Videos:
    http://www.ardmediathek.de
    http://mediathek.daserste.de



    https://www.youtube.com/watch?v=C8zKSaApObg

  3. #3

    AW: Gnadenloses Baurecht: Wenn Hauseigentümern der Abriss droht

    Hätte man nicht einen Streifen vom Nachbargrundstück abkaufen können? Dann wäre zumindest der Abstand zur Grenze gewahrt.

    "Vor allen in Schutzgebieten" ist man streng...

  4. #4

    AW: Gnadenloses Baurecht: Wenn Hauseigentümern der Abriss droht

    10.02.2012
    Im Schutzgebiet gebaut
    Reitverein droht Abriss der Sportstätten


    Dem Reit- und Fahrverein Isernhagen droht der Abriss seiner ohne Genehmigung errichteten Sportstätten. Der Vorstand schlägt die Auflösung vor. Auf Facebook sammeln sich mehr als 1000 Unterstützer.



    „Hier rollen die Bagger, und wir sollen nicht mehr reiten dürfen?“ Der stellvertretende Vorsitzende Eugen Klein steht vor der Sandabbaufläche in Sichtweite der umstrittenen Dressurplätze.

    ...

    Hintergrund der Absage ist die ungewisse Zukunft des Vereinsgeländes. Zwei Dressurplätze und ein Abreiteplatz waren ohne Genehmigung im Landschaftsschutzgebiet gebaut worden. Im Umweltausschuss der Region hatten Sprecher der Mehrheit aus SPD und Grünen in der vergangenen Woche angekündigt, einer nachträglichen Legalisierung dieser baulichen Anlagen nicht zustimmen zu wollen. Auch die Regionsverwaltung befürchtet andernfalls eine „fatale Vorbildfunktion
    ...
    http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-R...-Sportstaetten

  5. #5

    AW: Gnadenloses Baurecht: Wenn Hauseigentümern der Abriss droht

    Immobilienkauf Spanien - Spanisches Küstengesetz im Jahre 2010-2011

    Beim Immobilienkauf in Spanien beraten wir Sie und begleiten Ihren Immobilienkauf zu Ihrer Rechtssicherheit.

    Das spanische Küstengesetz stellt eine oftmals ungesehene Problematik und rechtliches Risiko für einen Immobilienkauf an der spanischen Küste dar.

    Das sogenannte Dominio publico maritimo terrestre estatal (Staatseigentum am Küstenstreifen) ist vorrangig dem Privateigentum.

    WICHTIG:

    Sollte die spanische Immobilie in 500 Meter Entfernung zur Wasserlinie (ribera de mar) stehen, ist auf jedenfall unsere Anwaltskanzlei zu beauftragen, um die rechtlichen Gegebenheiten zu prüfen.

    100 m zum Küstenstreifen: gehören zum Schutzgebiet
    100-200m Küstenstreifen: gehören zum erweiterbaren Schutzgebiet
    In diesem 200 m Küstenstreifen ist jede Wohnbebauung untersagt.

    Da in früheren Zeiten die Immobilien in Spanien ohne weitere Kontrolle nahemöglichst an das Meer gebaut und sogar in das Grundbuch eingetragen wurden, reicht die Grundbuchprüfung alleine nicht aus.

    Heutzutage kann eine Immobilie, die auch nur an den Küstenschutzstreifen grenzt, nur in das Grundbuch eingetragen werden, wenn von der zuständigen spanischen Staatsbehörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt.

    Die Abgrenzung des Küstenstreifens (deslinde) als Staatseigentum wird von dem staatlichen Umweltministerium unter Anhörung der Gemeinden, Grundbuchämtern und Betroffenen verfügt.

    WICHTIG:

    Sollten Sie als Privateigentümer eines Grundstückes oder gar Immobilien betroffen sein, sollten Sie sich an eine unserer Rechtsanwaltskanzleien in Spanien wenden, um die entsprechende Schutzklage einzureichen. Bitte reagieren Sie schnell, da FRISTEN laufen.

    EMPFEHLUNG:

    Sollten Sie in Küstengegend ein Grundstück kaufen, prüfen Sie, ob das Grundstück als Baugebiet ausgewiesen ist.

    Auch hier gibt es Unterschiede, Teilbebauungspläne im Aussenbereich (plan parcial) können mit dem Küstengesetz kollidieren, und deshalb unwirksam sein.

    ABRISS:

    Immobilien, die im Schutzgebiet liegen, können abgerissen werden.Gefährdet sind vor allem Immobilien, die vor Wirksamwerden des Küstengesetzes im Jahre 1988 gebaut wurden.

    TIPP:

    Um einen Abriss einer Immobilie zu verhindern, gibt es zahlreiche Rechtsmittel, und zuletzt der Rechtsstreit um die Höhe der Entschädigung.

    WICHTIG:

    Sobald Sie eine Verfügung erhalten, sollten Sie sich schnellstmöglich an eine unserer Anwaltskanzleien in Madrid, Teneriffa oder Gran Canaria wenden, so dass die Fristen nicht verloren gehen, und die Verfügung bestandskräftig wird.

    BESONDERHEITEN MALLORCA, (Balearische Inseln):

    Auf Mallorca und den anderen balearischen Inseln entscheidet die mallorquinische autonome Behörde über die Sondernutzungserlaubnis des Schutzküstenstreifens, insbesondere auch dann, wenn ein Teil dieses Küstenstreifens als Baugebiet von der Gemeinde einst ausgewiesen wurde.

    Im allgemeinen ist das Küstengesetz Ernst zu nehmen, da es dem Privateigentum vorrangige Regelungen erlaubt, welche bis zur Enteignung und Abriss führen können.

    Auf der anderen Seite bietet die Gesetzgebung alternative Ausweichlösungen, die der Behörde erlauben, möglichst den schwersten Eingriff in das Privateigentum zu vermeiden.

    Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
    Rechtslage: 11.06.2013
    http://www.immobilienrecht-spanien.d...tengesetz.html

  6. #6

    AW: Gnadenloses Baurecht: Wenn Hauseigentümern der Abriss droht

    Leider nur für Abonnenten lesbar.

    05. Februar 2014
    Haßloch
    Kreis besteht auf Abriss

    Ungenehmigte Bauten im Schutzgebiet: Fall vor Kreisrechtsausschuss

    Ein Wohnhaus aus Holz, ein Zirkus-Wagen, ein mit Betonsteinen und Splitt befestigter Weg, Laternen, ein 1350 Quadratmeter großer Fischteich und um die …

    http://www.rheinpfalz.de/nachrichten...ht-auf-abriss/

  7. #7
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    2

    AW: Gnadenloses Baurecht: Wenn Hauseigentümern der Abriss droht

    Dabei ist es Ermessenssache der Behörden, eine nachträgliche Baugenehmigung zu erteilen.
    Aber hier ist der Geist des sturen Beamten mit göttlichem Anspruch geweckt.
    Herr über Leben und Tod eines Gebäudes zu sein, ist doch schon was.
    Da greift man doch gerne mit aller Härte durch, erst recht wenn schon jemand auf das Grundstück scharf ist, und einsprechende "Vorleistungen" erbracht hat.
    Wenn man schon so hart durchgreift, dann sollte man den Adel auch unter die Lupe nehmen, der trotz Abschaffung des Adelsstandes immer noch Adelstitel tragen darf, und Besitztümer hat, die ganz bestimmt keine Baugenehmigung haben.
    Auch die meisten alten Kirchen dürften keine solche Genehmigung haben.
    Aber da traut sich keiner ran.
    Nur der kleine Mann wird wieder mal kaputt gemacht.
    Das durch Kriege viele Dokumente verloren gingen, scheint diesen Idioten nicht in den Sinn zu kommen.
    Außerdem galt in den verschiedenen Bundesländern früher unterschiedliches Recht, so das etliche Genehmigungen per Handschlag erledigt wurden.
    Solche Fälle wurden aus Bayern und anderen ländlichen Gegenden bekannt.
    Der Amtsschimmel wiehert immer noch am lautesten, wo der kleine Mann nichts zu sagen hat.
    Keiner macht alles richtig, und zahlt dafür Lehrgeld. Viele aber machen alles falsch, und lassen andere dafür bluten.

  8. #8

    AW: Gnadenloses Baurecht: Wenn Hauseigentümern der Abriss droht

    Siehe auch Landnahme durch Naturparks u.a. diesen Beitrag und diverse andere.
    https://open-speech.com/threads/5661...=1#post1619616

  9. #9

    AW: Gnadenloses Baurecht: Wenn Hauseigentümern der Abriss droht

    Zitat Zitat von holzpope Beitrag anzeigen
    Dabei ist es Ermessenssache der Behörden, eine nachträgliche Baugenehmigung zu erteilen.
    Aber hier ist der Geist des sturen Beamten mit göttlichem Anspruch geweckt.
    Herr über Leben und Tod eines Gebäudes zu sein, ist doch schon was.
    Da greift man doch gerne mit aller Härte durch, erst recht wenn schon jemand auf das Grundstück scharf ist, und einsprechende "Vorleistungen" erbracht hat.
    Wenn man schon so hart durchgreift, dann sollte man den Adel auch unter die Lupe nehmen, der trotz Abschaffung des Adelsstandes immer noch Adelstitel tragen darf, und Besitztümer hat, die ganz bestimmt keine Baugenehmigung haben.
    Auch die meisten alten Kirchen dürften keine solche Genehmigung haben.
    Aber da traut sich keiner ran.
    Nur der kleine Mann wird wieder mal kaputt gemacht.
    Das durch Kriege viele Dokumente verloren gingen, scheint diesen Idioten nicht in den Sinn zu kommen.
    Außerdem galt in den verschiedenen Bundesländern früher unterschiedliches Recht, so das etliche Genehmigungen per Handschlag erledigt wurden.
    Solche Fälle wurden aus Bayern und anderen ländlichen Gegenden bekannt.
    Der Amtsschimmel wiehert immer noch am lautesten, wo der kleine Mann nichts zu sagen hat.
    Die Bauten stehen im Außenbereich und zudem im "heiligen", "unberührbaren" Schutzgebiet, Naturschutzgebiet. Das ist in erster Linie der Punkt.

    Das Weltbild der Naturparkdurchsetzer ist, der Mensch ist schädlich, er muß weichen.

    Aber du hast recht, es gibt Spielräume, aber man will Behördlicherseits nicht zulassen sie zu nutzen.

    Vermutlich muss es erst mal tausende ähnlich Fälle geben, eh die Leute aufstehen und sich gegen Naturparks wehren.

    Der Reitverein von Beitrag #4 hatte sogar Ausgleichsflächen angeboten, aber auch daraufhin war man nicht bereit entgegenzukommen.

  10. #10

    AW: Gnadenloses Baurecht: Wenn Hauseigentümern der Abriss droht

    31.01.2012
    Spanier wollen 900 deutsche Immobilien abreissen!
    Häuser-Krieg auf Mallorca


    ...
    Die balearischen Behörden lassen derzeit gleich mehrere Immobilien von Deutschen auf Mallorca abreißen, für die vor Jahrzehnten illegale Baugenehmigungen erteilt wurden. Insgesamt sind 900 Häuser in Gefahr.

    ...
    Fritz Seikowsky (54) aus München ist einer der betroffenen Hauseigentümer. Im Sommer 2000 kaufte der Unternehmer eine Finca in Llucalcari an der Nordwest-Küste – mit allen notwendigen Lizenzen.

    Was er nicht wusste: 1985 hatte die Gemeinde eine Baugenehmigung für das Grundstück erteilt, obwohl es in einem Naturschutzgebiet liegt. Naturschützer protestierten jahrelang, klagten – und bekamen recht.

    Im Dezember 2011 erhielt Seikowsky den Räumungsbescheid, seit vergangenen Freitag walzen Bagger sein Häuschen platt.


    ...
    http://www.bild.de/news/ausland/mall...6830.bild.html


    http://www.mallorca-hausabriss.de/

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