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  1. #1
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    Freude über Tod zweier Mitglieder der Grünen hat juristisches Nachspiel

    Man muss sehr vorsichtig sein, was man öffentlich äußert. Das gilt nicht für Linke und Zuwanderer aus islamischen Ländern aber für ethnische Deutsche, die sich erfreut über den Tod zweier Grüner bei Facebook äußerten.

    Nachdem auf der Facebook-Seite der Partei "Die Rechte Dortmund" Neonazis den Tod zweier Grünen-Politiker beim Absturz des Germanwings-Fluges 4U9525 bejubelten, haben die NRW-Grünen die Angelegenheit der zuständigen Kriminalpolizei in Dortmund übermittelt.

    In Postings hatten sich mehrere Personen erfreut darüber gezeigt, dass unter den Opfern des Todesfluges auch zwei Mitglieder der Grünen sind. Es sei "ein kleiner Lichtblick", dass es nun einen "grünen Volksschädling" weniger gebe, hieß es in den entsprechenden Beiträgen.

    Paragraph 189 des Strafgesetzbuches sieht für die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener Freiheitsstrafen vor, die sich im Rahmen von zwei bis fünf Jahren bewegen.


    http://www.shortnews.de/id/1148677/4u9525-neonazis-nach-jubelpostings-ueber-tod-gruener-volksschaedlinge-angezeigt
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #2
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    AW: Freude über Tod zweier Mitglieder der Grünen hat juristisches Nachspiel

    Und was ist den "verhaltensoriginellen Jugendlichen mit Migrationshintergrund", die bei Beerdigungen "Wieder ein Christenhund weniger" gröhlen?? Die müsstene igentlich auch rechtlich belangt werden. Aber wir wissen ja, die haben Sonderrechte!

  3. #3
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    AW: Freude über Tod zweier Mitglieder der Grünen hat juristisches Nachspiel

    Paragraph 189 des Strafgesetzbuches sieht für die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener Freiheitsstrafen vor, die sich im Rahmen von zwei bis fünf Jahren bewegen.
    Na dann,lang lebe der Führer.

  4. #4

    AW: Freude über Tod zweier Mitglieder der Grünen hat juristisches Nachspiel

    Uni Marburg -> Ehrdelikte
    https://www.uni-marburg.de/fb01/lehr...rbt/ehrdelikte



    30.15


    Unter den Tatbestand der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener fallen:

    eine schwerwiegende Beleidigung
    eine üble Nachrede von einigem Gewicht und Verleumdungen.
    https://www.lsvd.de/bund/buch/30.html



    http://www.jura.uni-bonn.de/fileadmi...ript-bt-06.pdf
    Geändert von burgfee (30.03.2015 um 19:14 Uhr)

  5. #5

    AW: Freude über Tod zweier Mitglieder der Grünen hat juristisches Nachspiel

    Zitat des Tages: "Schadenfreude über Bin Ladens Tod ist unwürdig"

    Top-Terrorist Osama Bin Laden ist tot, erschossen von einer US-Spezialeinheit. Kaum war die Nachricht bekannt, zogen jubelnde Amerikaner durch die Straßen. Theologieprofessor Hubertus Lutterbach findet das einer aufgeklärten Gesellschaft unwürdig - und fordert Nächstenliebe.


    ...
    http://www.spiegel.de/unispiegel/stu...-a-760204.html

    Dort diskutiert man das Thema in Zusammenhang mit christlicher Nächstenliebe. Die Rechtslage nach §189StGB wird leider nicht erwähnt.Da kann man jetzt kommen und sagen jaaa tausende Opfer in Zusammenhang mit 9/11 gehen auf ihn zurück, das kann man nicht mit dem Fall wie in Beitrag #1 vergleichen. Aber soweit ich weiß wurde er dafür nur von der Presse, nicht aber durch Gerichte verurteilt. Strenggenommen wurden also Greüchte über Bin Laden gestreut, hieße doch eigentlich, die Presse macht sich des §189StGB schuldig. Oder nicht?

  6. #6

    AW: Freude über Tod zweier Mitglieder der Grünen hat juristisches Nachspiel

    Frage vom 12.9.2005


    Schadenfreude...?

    Angenommen, jemand wäre ein Misanthrop und würde sich über das Leid anderer Menschen aus welchem kranken Grund auch immer freuen.
    Dürfte dieser jemand dann z.B. sagen / schreiben: "Ich freue mich jedes Mal, wenn Menschen in einem Autounfall ums Leben kommen"?
    Falls ja, würde es einen Unterschied machen, wenn dieser jemand seinde Schadenfreude auf bestimmte Gruppen beschränken würde, bspw.: "Ich freue mich jedes Mal, wenn Polizisten/Blumenzüchter/Hundebesitzer..
    bei einem Autounfall zu Schaden kommen"?
    Anmerkung: das ist nur eine hypothetische Frage, die wir in privater Runde diskutierten - wir teilen diese Schadenfreue NICHT!
    Wir mutmaßten, ob diese kranke Gefühlsäußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, oder aber strafrechtlich relevant sei?! Gilt das als Beleidigung, als "Begrüßung einer Straftat", "seelische Verletzung der (beispielhaft) genannten Gruppen" oder was auch immer?
    Hat da jemand eine Idee, wie sich das in der Realität verhält?
    Wie gesagt, ist nur eine Überlegung, nicht, daß hier jemand Anzeige oder was erstellt!
    http://www.123recht.net/forum_topic....46945&ccheck=1

  7. #7

    AW: Freude über Tod zweier Mitglieder der Grünen hat juristisches Nachspiel

    22. April 2013 - von Elmar Vieregge

    Dynamo Dresden-Fans verhöhnen tödlich verunglückten Polizisten mit Zitat der Rechtsrockband „Landser“

    Vor rund einem Monat kam ein Polizist bei einer Übung ums Leben, mit der sich die Sicherheitskräfte auf mögliche Ausschreitungen bei Fußballspielen vorbereiten wollten. In einigen Stadien wird der Hubschrauberpilot nun verhöhnt – in Dresden sogar mit einem Zitat der Neonazi-Band „Landser“. Ein Gastbeitrag.

    ...
    http://www.endstation-rechts.de/news...ckband-la.html


    unter den Suchbegriffen des Zitats und dem Begriff urteil oder klage gibts keine Treffer. Anscheinend wurde der Vorfall trotz der Schärfe nicht weiter verfolgt.



    Doch!

    Der Präsident der Bundespolizei, Dieter Romann, hat strafrechtliche Konsequenzen wegen Verunglimpfung des bei einer Übung in Berlin ums Leben gekommenen Hubschrauberpiloten gefordert. Er hatte Strafanträge gestellt. "Ich hoffe, den ermittelnden Staatsanwaltschaften gelingt es, die noch unbekannten Täter zu identifizieren", heißt es in der Erklärung Romans.
    http://www.morgenpost.de/berlin-aktu...t-Strafen.html

    Und was wurde daraus? Kam es nicht zur Verurteilung, weil man nicht herausfand wer die Verunglimpfenden gewesen sind?
    Geändert von burgfee (30.03.2015 um 20:27 Uhr)

  8. #8
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    AW: Freude über Tod zweier Mitglieder der Grünen hat juristisches Nachspiel

    Osama bin Laden erlag wohl eher seiner Nierenkrankheit, seine Leiche war ja nie zu sehen, außer auf erkennbaren Fotomontagen!

  9. #9

    AW: Freude über Tod zweier Mitglieder der Grünen hat juristisches Nachspiel

    Zitat Zitat von Elena Markos Beitrag anzeigen
    Osama bin Laden erlag wohl eher seiner Nierenkrankheit, seine Leiche war ja nie zu sehen, außer auf erkennbaren Fotomontagen!

    Offiziell ist 2011 gestorben. Heisst bis dahin hätte man ihn verurteilen können, auch in Abwesenheit.


    Wenn es inoffiziell anders war spielt ja keine Rolle.
    Geändert von burgfee (30.03.2015 um 21:46 Uhr)

  10. #10

    AW: Freude über Tod zweier Mitglieder der Grünen hat juristisches Nachspiel

    Nach Opferverhöhnung98
    Verfahren gegen Piraten-Politikerin Anne Helm eingestellt

    Anne Helm (links): Ermittlungen eingestellt Foto: picture alliance/Geisler-Fotopress

    DRESDEN. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat ein Verfahren gegen die Berliner Piratenpolitikerin Anne Helm wegen Volksverhetzung eingestellt. Helm hatte am sich am Jahrestag der alliierten Bombardierung Dresdens halbnackt und vermummt mit dem Spruch „Thanks Bomber Harris“ auf dem Oberkörper fotografieren lassen. Arthur Harris war Chef der britischen Bomberflotte, die auch noch am Ende des Krieges zahlreiche deutsche Städte angriff.

    Die Staatsanwaltschaft sah diese Aktion durch die freie Meinungsäußerung geschützt. Auch die Verfahren wegen der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener sowie wegen Beleidigungen werden nicht weitergeführt. Das Verhalten von Helm, die auf der Liste der Piraten für das EU-Parlament kandidiert, rufe nicht zum Haß oder zu Gewalt auf, heißt es in einem Schreiben der Behörde, das der JUNGEN FREIHEIT vorliegt.

    ...
    https://jungefreiheit.de/politik/deu...m-eingestellt/

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