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Ergebnis 1 bis 7 von 7
  1. #1

    Stelldichein in der Backstube

    Bäckerin hat Sex mit "Lieblingskunden" in der Backstube

    ...
    https://de.nachrichten.yahoo.com/b-c...112456973.html


    Auf der einen Seite ist es natürlich schon sehr dreist, was sich die Angestellte da erlaubt. Auf der anderen Seite frag ich mich, ob man nicht menschlicher mit solchen Dingen umgehen könnte. Der Bäcker hätte auch mit seiner Angestellten aushandeln können, dass sie dafür entsprchend länger arbeitet. Oder auch fragen ob der Kunde nicht kurz vor Feierabend kommen könnte, so dass die Aktivitäten in den Feierabend rutschen.

  2. #2
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    AW: Stelldichein in der Backstube

    Rechtlich eine knifflige Sache. Kameras zur Überwachung des Personals sind nicht erlaubt.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Stelldichein in der Backstube

    Das ist schon aus hygienischen Gründen inakzeptabel. Aber die Grenzen zwischen Privat und Öffentlichkeit, zwischen Mein und Dein und anderen Angelegenheiten verschwinden ja zusehens in dieser Gesellschaft.

  4. #4
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    AW: Stelldichein in der Backstube

    Selber Schuld.
    Die kann ja schlecht dem Typen einen schmirgeln und zwischendurch die Brötchen eintüten.

  5. #5

    AW: Stelldichein in der Backstube

    Zitat Zitat von murktimon Beitrag anzeigen
    Selber Schuld.
    Die kann ja schlecht dem Typen einen schmirgeln und zwischendurch die Brötchen eintüten.
    Stimmt. Da muß noch ne zweite Kraft her.

    Dienst am Kunden muß wieder großgeschrieben werden.


    ;)

  6. #6

    AW: Stelldichein in der Backstube

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Rechtlich eine knifflige Sache. Kameras zur Überwachung des Personals sind nicht erlaubt.

    Und zur Überwachung der Kunden?

  7. #7

    AW: Stelldichein in der Backstube

    Liste der deutschen Urteile zu Videoüberwachungen

    ...
    BAG Arbeitsrecht 2008-08-26 1 ABR 16/07 Die Videoüberwachung des Innenbereichs ist nur für die Dauer von vier Wochen nach Auftreten eines Diebstahls zulässig. Der Außenbereich darf permanent überwacht werden, wenn sich Personen dort nur kurzzeitig aufhalten. Volltext
    AG Hamburg Zivilrecht 2008-04-22 4 C 134/08 Die Videoüberwachung der Aufenthaltsbereiche in einem Gastronomiebetrieb ist unzulässig. Volltext
    BAG Arbeitsrecht 2004-06-29 1 ABR 21/03 Eine dauerhafte Videoüberwachung von Arbeitnehmern ohne konkreten Verdacht ist unverhältnismäßig. Pressemeldung
    Pressemeldung
    LG Zweibrücken Strafprozessrecht 2003-11-03 Qs 10/03; Qs 11/03 Heimlich angefertigte Videoaufnahmen zum Belegen von Diebstählen, können als Beweismittel im Strafverfahren berücksichtigt werden, wenn dem Unternehmer die Aufklärung durch weniger einschneidende Mittel nicht möglich war. NJW 2004, 85,
    Volltext
    BAG Arbeitsrecht 2003-03-27 2 AZR 51/02 Außerordentliche Kündigung wegen des Verdachts der Unterschlagung - Zulässigkeit verdeckter Videoüberwachung Volltext
    BayObLG Ladendiebstahl 2002-01-24 2 St RR 8/02 Ein Kaufhaus darf seine Kunden mit Videokameras überwachen, wenn der Kunde am Eingang darauf hingewiesen wird. NJW 2002, 2893
    AG Hamm Arbeitsrecht 2001-07-24 11 Sa 1524/00 Der Chef darf seine Mitarbeiter nicht heimlich per Videokamera überwachen. Eine daraufhin ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. RDV 2001, 288
    DuD 2002, 108
    DSB 2001, 21 (red. Vahle)
    EzA-SD 01 Nr. 21, 5
    NZA-RR 2002, 464
    ArbRB 2001, 68 (red. Lunk)
    Volltext
    ArbG Frankfurt am Main Arbeitsrecht 2000-09-26 18 Ca 4036/00 Arbeitnehmer, die unerlaubt per Video überwacht werden, können von ihrem Chef unter Umständen Schmerzensgeld einfordern. RDV 2001, 190
    DSB 2001, 18 (red. Vahle)
    DVP 2002, 86 (Anm. Vahle)
    Volltext
    BAG Arbeitsrecht 2000 2 AZR 51/02 Verdeckte Videoüberwachung bei begründetem Verdacht Leitsatz
    http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_d...BCberwachungen


    Massgeblich scheint den Urteilen nach zu sein, ob es einen begründeten Verdacht gibt, dann kann über einen beschränkten Zeitraum verdeckte Kameraüberwachung zulässig sein.


    Auch interessant:
    VG Berlin Versammlungsrecht 2010-07-05 1 K 905/09 Das anlasslose Filmen einer Versammlung durch die Polizei verstößt wegen der einschüchternden Wirkung gegen Art. 8 GG. Volltext

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