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  1. #21

    AW: Bargeld in den Sparstrumpf

    Auch über Silberverbot wird spekuliert....

    ...
    Die Gefahr eines staatlichen Goldverbots schwebt wie ein Damoklesschwert über den Köpfen der Goldbesitzer.

    Ob es niedergehen wird ist fraglich und ob die unter den Goldbugs kontrovers diskutierten Auswege dann eine Lösung bieten werden erst recht.

    Schutz gegen ein Silber- und Goldverbot

    Der realistischste Schutz gegen ein Verbot besteht wohl noch immer darin zu diversifizieren, also nicht alle Eier in einen Korb zu legen.
    Für den Edelmetallbesitz bedeutet dies, dass bei größeren Mengen ein Teil des eigenen Goldes auch im Ausland verwahrt wird und bei der Vermögensumschichtung die anderen Edelmetalle, also vor allem Silber, Platin und Palladium, nicht übersehen werden.
    Wer sein Gold nur im Inland verwahrt, setzt sich der Gefahr aus, dass seine an für sich sehr vorausschauende und solide Vorsorge zu scheitern droht, sollte die Politik ein erneutes Verbot für den privaten Goldbesitz beschließen.
    ....
    http://www.gevestor.de/details/silbe...nen-32351.html

  2. #22

    AW: Bargeld in den Sparstrumpf

    Zitat Zitat von Antonia Beitrag anzeigen
    Es gab in der Tat ein Goldverbot in den USA und soweit ich weiß auch im Nazi-Deutschland. Aber selbst in der Zeit war, soweit ich weiß, eine Unze pro Person erlaubt! Wer bitte soll das kontrollieren können? Man darf das Gold halt nur nicht in einem Bankschließfach lagern, dann wird es konfisziert. Aber zu hause? Wenn jemand Angst vor einem erneuten Goldverbot hat, kann er außerdem Silber kaufen. Ein Silberverbot gab es noch nie.
    Lies mal Beitrag #18, in Frankreich gab es ein Verbot von Gold- und Silbermünzen.

  3. #23

    AW: Bargeld in den Sparstrumpf

    Auch in sozialistischen Staaten gab es ein Gold- und Silberverbot.....

    20. Jahrhundert[Bearbeiten]

    Überblick[Bearbeiten]


    Der polnische Sejm verbot 1950 den privaten Goldbesitz.



    Im 20. Jahrhundert wurden in einigen demokratischen Ländern Goldverbote verhängt. Beispiele hierfür sind in der Zwischenkriegszeit die Weimarer Republik 1923, die USA 1933 und Frankreich 1936 sowie in der Nachkriegszeit Indien 1963 und Großbritannien 1966. Noch 1973 war in über 120 Staaten der Erde der private Goldbesitz von Restriktionen betroffen. Im Zusammenhang mit dem Ende des Bretton-Woods-Systems, das vom goldhinterlegten US-Dollar als Leitwährung bestimmt war, wurden die meisten Beschränkungen aufgehoben.[10] Die Goldverbote in vielen sozialistischen Ländern blieben bestehen. Sie wurden erst zwei Jahrzehnte später mit dem wirtschaftlichen Zusammenbruch des Ostblocks außer Kraft gesetzt.

    In der Sowjetunion war der Besitz, Kauf und Verkauf von Goldbarren und -münzen für Privatpersonen seit 1918 verboten. Der Umlauf aller Edelmetalle in jeder Form und Art stand unter strenger staatlicher Kontrolle. Bei Zuwiderhandlungen drohten drastische Strafen bis zur Androhung der Todesstrafe. Fast alle privaten Münzsammlungen wurden von der sozialistischen Regierung beschlagnahmt und auf die verstaatlichten Museen verteilt. Einige Sammlungen konnten in das Ausland gebracht werden, andere wurden geraubt oder sind verloren gegangen. Der Mitarbeiter des Moskauer Künstlertheaters A. V. Gavrilow schrieb in seinem Tagebuch: „Den 24. August 1939. Vorige Woche führte man bei vielen Schauspielern und Angestellten des Theaters Haussuchungen durch – Silbermünzen wurden beschlagnahmt. Beim alten Platzanweiser G. F. Leontjew, der Münzen sammelte, wurden gegen 100 Silberrubel und ausländische Devisen gefunden. Er wurde erschossen – darüber schrieben die Zeitungen. Manche sitzen im Gefängnis.” Erst 1987, während der Zeit der Perestroika, hob die Regierung die meisten Restriktionen für Privatpersonen wieder auf.[11]

    In Polen erließ der Sejm am 28. Oktober 1950 ein Gesetz über das Verbot des Besitzes von fremden Valuten, Goldmünzen, Gold und Platin sowie über die Verschärfung der Strafen für einige Devisenstraftaten.[12] Die Regierung ordnete die sofortige Ablieferung der Edelmetalle und den sofortigen Umtausch zum amtlichen Kurs in Złoty an. Diese Maßnahme hatte trotz der Androhung schwerer Strafen keinen Erfolg und wurde von der Bevölkerung meistens ignoriert. Das Verbot blieb für 38 Jahre, bis zum 15. März 1989, in Kraft. Rückblickend schrieb im Januar 1989 eine polnische Rechtszeitschrift: „Man wird wahrscheinlich in unserer Gesetzgebung schwerlich einen Rechtsakt finden (…), der so oft wie dieser verletzt, missachtet oder übergangen wurde.“[13]

    In der Volksrepublik China begann die Regierung 1949 mit der Einziehung von Gold und Silberdollar.[14] Sie erließ ein Gesetz, das inländischen Bürgern den Besitz von Gold (außer Schmuck), Silberdollar und ausländischer Währung verbot. Sämtliche Edelmetalle und Devisen mussten an die Chinesische Volksbank verkauft werden. Ab dem 1. September 1982 durften Privatpersonen wieder Goldschmuck erwerben. Im gleichen Jahr begann die Zentralbank mit der Ausgabe des Goldpanda, einer Goldmünze zu Anlagezwecken. Am 15. Juni 1983 legalisierte der Staat den privaten Gold- und Silberbesitz.[15] Der Handel mit Edelmetallen blieb für die Bevölkerung verboten. Mit der Eröffnung der Shanghai Gold Exchange am 30. Oktober 2002 wurde das Handelsverbot für private Investoren aufgehoben.[16]
    http://de.wikipedia.org/wiki/Goldverbot

  4. #24

    AW: Bargeld in den Sparstrumpf

    Deutschland 1923 bis 1955

    Verbot in der Weimarer Republik


    Reichspräsident Friedrich Ebert verbot 1923 den Privatbesitz von Gold, Silber und Platin.

    Auf dem Höhepunkt der deutschen Inflation von 1914 bis 1923 erließ die Reichsregierung eine ganze Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die in erster Linie eine Unterbindung der Spekulation mit Valuten und eine (zwangsweise) Erfassung sowie Einziehung von Edelmetallen und Devisen im Inland sowie von Vermögenswerten im Ausland zum Ziel hatte. Unter der Regierung von Reichskanzler Wilhelm Cuno (parteilos) ergingen unter dem Eindruck des katastrophalen Währungsverfalls eine Reihe von Verordnungen, die den Handel mit Gold und Devisen beschränkten. Zuwiderhandlungen wurden bestraft, die inkriminierten ausländischen Zahlungsmittel konnten eingezogen werden.
    Die Verordnung auf Grund des Notgesetzes (Maßnahmen gegen die Valutaspekulation) vom 8. Mai 1923 erlaubte der Reichsbank Edelmetalle (Gold, Silber, Platin, Platinmetalle) und ausländische Währungen aus Privatbesitz für das Deutsche Reich zu proklamieren.[17]
    Durch die Verordnung über Termingeschäfte und den Handel mit Dollarschatzanweisungen zum Einheitskurs vom 3. Juli 1923 wurden Termingeschäfte in Zahlungsmitteln oder Forderungen in ausländischer Währung, in Edelmetallen sowie in inländischen und ausländischen Effekten gegen Reichsmark oder Wertpapiere, die auf Reichsmark lauteten, verboten. Geschäfte, die gegen dieses Verbot verstießen, waren nichtig.[18]
    Zunächst fortgesetzt wurde der auf Art. 48 II WRV gestützte Erlass der Devisenverordnungen unter dem ersten Kabinett Stresemann. Mit der Verordnung über die Ablieferung ausländischer Vermögensgegenstände des Reichspräsidenten Friedrich Ebert (SPD) vom 25. August 1923 wurde eine bereits bestehende gesetzliche Zwangsanleihe zur Verhinderung der Hortung von Edelmetallen und Devisen durch eine Herausgabepflicht von Gold, Silber und Devisen aus Privatbesitz ergänzt. Die Ablieferung hatte innerhalb von drei Wochen zu erfolgen. Die Frist wurde später noch mehrmals verlängert. Die Ablieferungspflicht bestand nicht, sofern der abzuliefernde Betrag 10 Goldmark nicht überstieg. Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen drohten Freiheits-, Geld- und Ordnungsstrafen.[19]
    Dem schloss sich am 7. September 1923 eine Verordnung zur Erfassung von Devisen an, die einen von der Reichsregierung zu ernennenden Kommissar zur Anforderung von Auskünften, Vorladungen, Einziehung von Vermögensgegenständen und zur Festsetzung von drakonischen Strafen ermächtigte. Das Amt des Kommissars für Devisenerfassung wurde Hermann Fellinger (1884–1957), Ministerialrat im preußischen Handels- und Gewerbeministerium, übertragen. Die von der Verordnung erfassten Verfügungsberechtigten wurden im Rahmen wirtschaftlicher Vertretbarkeit zur Herausgabe sämtlicher ausländischer Zahlungsmittel, Forderungen und Edelmetalle an das Reich verpflichtet. Bei Zuwiderhandlungen drohten Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren Zuchthaus, Geldstrafen in unbeschränkter Höhe, Beschlagnahme des gesamten Vermögens und Ordnungsstrafen bis zu 10.000 Goldmark. Neben der Strafe konnte angeordnet werden, dass die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekannt gemacht wird.[20]
    ...
    weiterlesen. Die Unverletzlichkeit der Wohnung und Razzien waren die Folge....

    Am 6. März 1931 hob Reichspräsident Paul von Hindenburg (parteilos) auch die Verordnung über die Ablieferung ausländischer Vermögensgegenstände vom 25. August 1923 auf.[29] Damit war nach acht Jahren Unterbrechung wieder der Privatbesitz von Gold und Silber erlaubt.

    Erneute Restriktionen

    Das Kabinett Brüning I beschränkte 1931 erneut den privaten Goldbesitz.
    Wenige Monate nach der Aufhebung des Verbots war der private Gold- und Devisenbesitz erneut von Restriktionen betroffen. Wegen der Weltwirtschaftskrise und Rückzahlungsforderungen internationaler Kreditgeber beschränkte die Präsidialregierung unter Heinrich Brüning (Zentrum) den freien Kapitalverkehr. Sie erließ 1931 mehrere Verordnungen zur Devisenzwangsbewirtschaftung und führte eine Reichsfluchtsteuer ein. Zudem sah sie sich zu einer einschneidenden Sparpolitik gezwungen und erhöhte die Einkommensteuer. Sie löste mit diesen Maßnahmen eine starke Kapitalflucht ins Ausland aus. Vermögende Auswanderungswillige, die als Steuerzahler auszufallen drohten, sollten durch die Reichsfluchtsteuer von ihrem Vorhaben abgehalten werden.

    Beginnend mit der Verordnung gegen die Kapital- und Steuerflucht vom 18. Juli 1931[30] bis hin zum Gesetz gegen den Verrat der Deutschen Volkswirtschaft vom 12. Juni 1933[31] wurde der Besitz von Devisen und Gold (außer Kurs gesetzte Goldmünzen, Feingold und legiertes Gold) durch eine Anzeigeverpflichtung und den Zwangsverkauf an die Reichsbank beschränkt. Kursfähige Goldmünzen waren nicht betroffen.

    Erstmals wurde in der Verordnung gegen die Kapitalflucht vom 21. Juli 1931 eine Anbietungs- und Ablieferungspflicht festgelegt, jedoch nur für Werte von über 20.000 RM (entspricht heute 67.700 EUR), die nach dem 12. Juli 1931 erworben wurden.[32] Unter dem Druck der wachsenden Devisenschwierigkeiten hob die Reichsregierung diese Festsetzung allerdings bald wieder auf.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Goldverbot

  5. #25
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    AW: Bargeld in den Sparstrumpf

    Zitat Zitat von burgfee Beitrag anzeigen
    Auch über Silberverbot wird spekuliert....


    http://www.gevestor.de/details/silbe...nen-32351.html


    Silber ist heutzutage ein Industriemetall. Ein Silberverbot ist nicht durchsetzbar. Dann gäbe es keine Computer, keine Autos usw. Überall wird Silber verarbeitet. Viel Unsinn wird im Netz verbreitet, um die Leute vom Kauf von Edelmetallen abzuhalten! Außerdem sage ich nochmals: Solange man es nicht im Bankschließfach lagert, sondern zu hause, weiß es keiner. Eine gewisse Menge (1 Unze pro Person) war auch während des Goldverbots erlaubt.
    Islamkritik ist kein Rassismus!

    Arthur Schopenhauer über den Koran: "...ich habe keinen einzigen wertvollen Gedanken darin entdecken können.“


  6. #26

    AW: Bargeld in den Sparstrumpf

    Zitat Zitat von Antonia Beitrag anzeigen
    Silber ist heutzutage ein Industriemetall. Ein Silberverbot ist nicht durchsetzbar. Dann gäbe es keine Computer, keine Autos usw. Überall wird Silber verarbeitet. Viel Unsinn wird im Netz verbreitet, um die Leute vom Kauf von Edelmetallen abzuhalten! Außerdem sage ich nochmals: Solange man es nicht im Bankschließfach lagert, sondern zu hause, weiß es keiner. Eine gewisse Menge (1 Unze pro Person) war auch während des Goldverbots erlaubt.


    Das eine ist, das Verbot betraf Privatpersonen und ja Mindestmengen waren erlaubt, ob immer weiß ich nicht. Nur die Mengen, due erlaubt waren, waren zu gering, um damit die Existenz zu sichern, war eher eine Art kleiner Notgroschen, um wenige Tage die Ernährung zu sichern.

    Es ist zu befürchten, daß die Privatsphäre der Wohnung nicht mehr gesichert sein wird. Schon jetzt müssen sich Hartz4ler Hausdurchsuchungen gefallen lassen, Meßgeräte verraten, ob sie Geld versteckt haben. Ob sie auch spezielle Metalldetektoren schon jetzt bei sich haben weiß ich nicht. Technisch sicher kein Problem Gold aufzuspüren.

  7. #27
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    AW: Bargeld in den Sparstrumpf

    Zitat Zitat von burgfee Beitrag anzeigen
    Das eine ist, das Verbot betraf Privatpersonen und ja Mindestmengen waren erlaubt, ob immer weiß ich nicht. Nur die Mengen, due erlaubt waren, waren zu gering, um damit die Existenz zu sichern, war eher eine Art kleiner Notgroschen, um wenige Tage die Ernährung zu sichern.
    Ich sagte doch schon: Wer soll es kontrollieren? Angenommen eine Unze pro Person ist erlaubt. Eine Familie mit 2 Kindern dürfte dann, ganz legal, 4 Unzen Gold im Haus aufbewahren. Das wäre heute ca. 4.000 Euro. Und wenn sie jetzt noch zwei weitere Unzen unter der Matratze versteckt halten? Wer würde es merken? Niemand! Das Goldverbot traf die, die ihr Gold im Bankschließfach aufbewahrten. Denn Schließfächer wurden geöffnet und das Gold konfisziert. Darum sage ich ja: Gold und Silber anonym kaufen und nicht im Bankschließfach aufbewahren und alles ist gut.
    Islamkritik ist kein Rassismus!

    Arthur Schopenhauer über den Koran: "...ich habe keinen einzigen wertvollen Gedanken darin entdecken können.“


  8. #28

    AW: Bargeld in den Sparstrumpf

    1 Feinunze ≈ 1,097 Unze Preis ->14,06 EUR je 1 oz Silber
    http://www.finanzen.net/rohstoffe/silberpreis/euro


    Wenn Unze und Feinunze das gleiche ist kommt man nicht weit... reicht bestenfalls für wenige Tage Essen in Notzeiten.

  9. #29

    AW: Bargeld in den Sparstrumpf

    Zitat Zitat von Antonia Beitrag anzeigen
    Ich sagte doch schon: Wer soll es kontrollieren? Angenommen eine Unze pro Person ist erlaubt. Eine Familie mit 2 Kindern dürfte dann, ganz legal, 4 Unzen Gold im Haus aufbewahren. Das wäre heute ca. 4.000 Euro. Und wenn sie jetzt noch zwei weitere Unzen unter der Matratze versteckt halten? Wer würde es merken? Niemand! Das Goldverbot traf die, die ihr Gold im Bankschließfach aufbewahrten. Denn Schließfächer wurden geöffnet und das Gold konfisziert. Darum sage ich ja: Gold und Silber anonym kaufen und nicht im Bankschließfach aufbewahren und alles ist gut.
    Klar Bankschließfächer werden sicherlich als erste geräumt. Aber ich bezweifle, daß es dabei bleibt, ich vermute schon, daß auch Wohnungen betroffen sein werden.

  10. #30

    AW: Bargeld in den Sparstrumpf


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