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  1. #51

    AW: Irak - Falludscha einst Zentrum jüdischer Gelehrter

    Islam-Chronologie: 2. slamisches Imperium Damaskus

    und Kufa/Bagdad, Abbasiden, Seldschuken 750-1517

    ...
    http://www.geschichteinchronologie.c...d-Mongolen.htm

  2. #52

    AW: Irak - Falludscha einst Zentrum jüdischer Gelehrter

    ...63 v. Chr. gliederte Pompejus Palästina in das Römische Reich ein. Nachdem 70. n. Chr. der zweite Tempel in Jerusalem zerstört, und als während des Bar-Kochba-Aufstands (132-135 n. Chr.) die letzten jüd. Siedlungsgebiete in Judäa von den Römern verwüstet worden waren, begann für das jüd. Volk die Diaspora. Judäa war in der Folge mit der röm. Provinz Syria zusammengelegt und in Syria Palaestina umbenannt worden. Aus den Ruinen Jerusalems entstand die neue röm. Provinzhauptstadt Aelia Capitolina. An der Stelle des herod. Tempels errichteten die Römer einen Jupitertempel. Bis auf eine kleine Minderheit die im Lande blieb, begann die überlebende Mehrheit der jüd. Bevölkerung sich in Vorderasien, Nordafrika und der mittelmeerischen Welt zu zerstreuen und lebte in der Diaspora. Geistiger Mittelpunkt der Juden bildete seither die Synagoge als Versammlungsort der Gemeinde. Besondere Bedeutung kommt nun den Rabbinern zu. Neben ihrer Funktion als religiöser Lehrer und Schriftgelehrter verstanden und verstehen sie sich auch als Sachwalter jüd. Interessen in der Diaspora.

    In Mesopotamien wandten sich viele Vertriebene nach Babylon und gelangten als Händler und Kaufleute zu Wohlstand. In den jüd. Siedlungsgebieten Babyloniens war ein eigenes Exilarchat eingerichtet worden. In den folgenden Jahrhunderten entwickelte sich unter Parthern, Persern und Arabern reges und weitgehend autonomes jüd. Leben. An den Akademien in Sura, Pumbedita und Bagdad unter der Leitung gelehrter religiöser Führer (Geonim) der babylonische Talmud
    ...
    http://www.wikiweise.de/wiki/J%C3%BC...%20Diaspora==0==


    Es wäre schön Zahlen zu finden wieviele Juden vor und nach der Vertreibung in Pumbedita und in der Region lebten.

  3. #53
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    10.990

    AW: Irak - Falludscha einst Zentrum jüdischer Gelehrter

    Wieso kommt einem das so bekannt vor??

  4. #54

  5. #55

    AW: Irak - Falludscha einst Zentrum jüdischer Gelehrter

    Abhängige

    Abhängige (Oblaten) konnten zum Dienst einer bestimmten Gottheit an Tempel gegeben werden. Sie galten jedoch nicht als Sklaven. Daneben besaßen die großen Tempel auch Sklaven, die mit dem Symbol der entsprechenden Gottheit gekennzeichnet waren.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Neubabylonisches_Reich


    Merkwürdigerweise erscheint diese Definition hier nicht:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Oblaten


    abhängige oblaten tempel


    http://kathenzyklo.bplaced.net/artik...oblati_oblatae


    Im kirchlichen Gottesdienst werden den Gläubigen Oblaten in den Mund gelegt. Bedeutet dies, die Gläubigen erklären sich dadurch zu hingebungsvollen Abhängigen der Kirche?


    Wenn der Mensch nun alt genug ist, kann er an der Heiligen Kommunion teilnehmen. In Babylon wurde der Sonnengott Baal angebetet. Unter Verwendung verschiedener Namen fand diese Religion dann auch Eingang in Ägypten. Auf den Altären Ägypten entdeckte man sonnenförmige Oblaten, die aus ungesäuertem Teig gebacken waren. Diese kleinen Kuchen wurden von den ägyptischen Priestern geweiht und verwandelten sich dadurch auf magische Weise in das Fleisch des Sonnengottes Osiris (Transsubstantiation) und dann aßen sie ihren Gott.
    Die römischen Katholiken glauben, daß der Priester die Macht besitzt, um Christus aus dem Himmel zu holen (Konzil zu Trient; Seite 11), ihn ans Kreuz zu nageln und ihn während der Messe erneut zu opfern.

    [...]





    In Ägypten stand das IHS auf der Oblate für Isis, Hourus, Seb („The two Babylons”; Seite 164).

    ...
    http://vatikanische-nwo.blogspot.de/...etung-und.html
    Geändert von burgfee (23.10.2015 um 10:10 Uhr)

  6. #56

    AW: Irak - Falludscha einst Zentrum jüdischer Gelehrter


  7. #57

    AW: Irak - Falludscha einst Zentrum jüdischer Gelehrter

    Oblati – Oblatae, Name für das in der mittelalterlichen Klostergeschichte hochbedeutsame Institut gottgeweihter Kinder und Erwachsenen.

    A. Die Kinderoblaten. Pueri oblati (Puellae oblatae) waren Kinder, welche schon in frühester Jugend von ihren Eltern in feierlicher Weise Gott geweiht und einem Kloster gleichsam als Eigenthum übergeben wurden, um daselbst für das Ordensleben erzogen zu werden.
    Auch ganz junge Kinder waren der Aufnahme fähig. Waisenkinder sollten ohne Weiteres aufgenommen werden, andere Kinder nur, wenn sie von den Eltern zugeführt und im Beisein von Zeugen übergeben würden. Die Oblation legte aber den Kindern nach Basilius im Gegensatz zur spätern Praxis keine absolute Verpflichtung zum Mönchsstande auf; vielmehr sollten sich dieselben, wenn sie zur Reise der Vernunft gelangt waren, selbständig für oder gegen Ablegung der Gelübde entscheiden. Als Zeitpunkt dafür galt das 16.–17. Lebensjahr. Wer einmal zurückgetreten war, wurde nicht wieder aufgenommen. Dieß blieb die Praxis im Orient mit einigen Abweichungen bis auf den heutigen Tag
    2. Die Regel des hl. Benedict führte in das Oblateninstitut ein wesentlich neues Moment ein, indem sie der feierlich vollzogenen Oblation eine absolute Verpflichtung zum Mönchsstande beilegte. Der Oblate mußte, zu den Jahren der Reife gelangt, die von den Eltern gemachte Oblation ratificiren und durfte nicht mehr in die Welt zurückkehren. Um ihm jeden Reiz zum Rücktritt zu benehmen, verlangte der hl. Benedict von reichen Eltern das eidlich bekräftigte Versprechen, daß sie dem Oblaten von ihrem Eigenthum weder selbst noch durch eine Mittelsperson irgend etwas geben, noch auch irgendwie ihm eine Gelegenheit bieten würden, etwas zu erlangen. Falls sie das nicht wollten, sondern dem Kloster zum Ersatze irgend etwas als Almosen darzubringen wünschten, so hatte dieß so zu geschehen, daß sie dem Kloster selbst ein Geschenk von ihren Gütern machten, deren Nutznießung sie jedoch, wenn sie wollten, sich vorbehalten konnten. Auf diese Weise sollte dem Knaben jeder Anreiz fern bleiben, wodurch er verführt werden und zu Grunde gehen könnte (Reg. S. Bened. 59).

    Bezüglich des Alers stellte Benedict keine Forderungen, wie dieß die Ausdrücke puer minori aetate, pueri parvuli, infantes (Reg. c. 45. 63) und die Aufnahme von Placidus und Faustus als 7jähriger Knaben zeigen. Es gibt sogar Beispiele, daß Wiegenkinder aufgenommen wurden. – Mit der Ausbreitung der Regel des hl. Benedict ging auch das Oblateninstitut in die Benedictinerklöster von Frankreich, Deutschland, Spanien und England über; namentlich in dem letztern Lande blühte es herrlich auf und zeitigte in Beda, Willibrord, Winfried (Bonifatius) u. A. die schönsten Früchte. Auch in den Klöstern anderer oder combinirter Regeln fand es mit einigen Abweichungen Aufnahme.
    ...
    Die deutsche, von Abt Wilhelm (1069–1091) gegründete Congregation von Hirsau und die davon abhängigen Klöster schlossen das Oblateninstitut sogar ganz aus, und Wilhelm wird von Udalrich (s. Antiq. Consuet. Clun., bei Migne, PP. lat. CXLIX, 637) belobt, daß er »diese Einrichtung, durch welche so viele Klöster ruinirt worden, so gründlich ausgerottet«. Die Begründung, »die Weltleute sollten sich nur nach anderen Nestern umsehen, um ihre mißtgestalteten und enterbten Jungen unterzubringen«, deutet zugleich auf die von gleichzeitigen und späteren Schriftstellern bitter beklagte Unsitte hin, die Klöster als eine Art Ablagerungsplatz und Versorgungsanstalt für mißliebeige oder überzählige Kinder zu betrachten. Dagegen blieb das Institut in seiner alten Form in England und Italien bestehen, und die vielen daraus hervorgehenden ausgezeichneten Männer, wie Anselm, Lanfranc, Landulf, Johann von Gaëta (der spätere Gelasius II.), zeigten, daß nur der Mißbrauch und die Vernachlässigung der alten weisen Verordnungen die Einrichtung gefährlich machten. Auf einen solchen Mißbrauch muß der allmälige Niedergang Clugny’s zurückgeführt werden, welchen die Verordnung Peters des Ehrwürdigen (gest. 1156), daß fortan nicht mehr als sechs Oblaten gleichzeitig im Kloster sein dürften, nicht aufhalten konnte. Es ist darum nicht zu verwundern, daß die neugegründeten Orden des 11. und 12. Jahrhunderts, die Carmeliter, Prämonstratenser, Karthäuser, Cistercienser, Guilbertiner, Humiliaten, deßgleichen die im 12. Jahrhundert entstandenen Ritterorden und die späteren Mendicantenorden, das Institut grundsätzlich ausschlossen
    ...
    Im Allgemeinen wurde jetzt die Oblation immer seltener, erhielt sich aber namentlich in den Benedictinerklöstern bis zum Tridentinum und darüber hinaus. Die absolute Verbindlichkeit der Oblation ist aber schon beim hl. Thomas (S. Th. 2, 2, q. 88, a. 8 et 9) ein längst überwundener Standpunkt, der endlich auch in der kirchlichen Gesetzgebung(c. 11, X 3, 31) abgeschafft wurde. Nach dieser Bestimmung wird die Oblation minderjähriger Kinder erst verbindlich, wenn dieselbe nach erlangter Pubertät (d. h. nach dem alten Recht bei Knaben im 15., bei Mädchen im 13., nach dem Trid. Sess. XXV, c. 15 De reg. im 17. Jahre), sei es durch wirkliche, sei es durch stillschweigende Profeß, bestätigt wird
    ...
    II. Innere Entwicklung des Oblateninstituts. 1. Das Recht der Oblation stand nachder Regel der hll. Basilius und Benedict nur den Eltern, nach späteren Commentatoren auch wohl den Vormündern zu. 2. Der ziemlich gleichmäßige und feierliche Ritus der Aufnahme, der im Wesentlichen schon in der Regel des hl. Benedict vorgeschrieben ist, fand während der heiligen Messe beim Offertorium statt und enthielt drei Bestandtheile, nämlich die Verlesung und Unterschrift der petitio, mit der zugleich seitens der Reichen die eidliche Erklärung, dem Oblaten nichts mehr zukommen zu lassen, und der Enterbungsact verbunden war; die Darbringung eines Opfers, gewöhnlich von Brod und Wein, die der Knabe sammt der petitio dem celebrirenden Priester überreichte, und die Einwicklung der Hände des Oblaten in die palla altaris, d. h. das oberste Altartuch, nebst Übergabe des Kindes an den Vorstand des Klosters. Gewöhnlich folgte gleich darauf auch die Einkleidung und Tonsurirung der Kleinen. Die Einhaltung dieser Solemnität war zur Gültigkeit nothwendig. Die spätere formelle Profeß der Oblaten unterschied sich von der anderer Novizen bloß dadurch, daß die Segnung und Einkleidung unterblieb. 3. Die Erziehung der Oblaten war nach trefflichen pädagogischen Grundsätzen eingerichtet und namentlich durch völlige Absonderung von den Mönchen außerhalb des Chors, durch strenge und doch väterliche Zucht seitens der eigens aufgestellten Magistri (auch Praepositi, Decani, Seniores genannt), welche die Ruthe und andere Strafen nicht sparten, und durch einen guten wissenschaftlichen Unterricht (vgl. Katholik XVI, 1857, 314 ff.) charakterisirt. In der Nahrung wurde das zarte Alter berücksichtigt, sonst machtne die kleinen Mönche so ziemlich das ganze Klosterleben, den nächtlichen Chor eingeschlossen, mit.
    B. Die erwachsenen (weltlichen) Oblaten der Klöster. Oblati (Conconati, Donati, zuweilen auch Conversi genannt) hießen ferner solche Erwachsene, welche auf verschiedene Weise in einen nähern Verband mit einem Orden oder Kloster traten und dadurch mehr oder weniger an dessen Gebeten, guten Werken, Privilegien und Rechten theilnahmen. Solche Oblaten waren zum Theil Weltleute, die ihr Hab und Gut dem Kloster hingaben, um dann selbst Mönche oder Laienbrüder, gewöhnlich mit einer leichtern Disciplin, zu werden.
    ...
    d. h. es waren entweder solche Laien, namentlich Adelige, welche eine Schenkung mit oder ohne Vorbehalt des Nutznießungsrechtes unter der Bedingung machten, daß man sie, sobald sie es verlangten, in’s Kloster aufnehmen, oder solche, welche sich zu gewissen Dienstleistungen an’s Kloster verpflichteten oder gar sich selbst (oft mit ihrer ganzen Familie) als Hörige nach Art der Leibeigenen unter die Botmäßigkeit des Klosters stellten und von diesem Nahrung und Kleidung bezogen.
    ...
    http://kathenzyklo.bplaced.net/artik...oblati_oblatae

  8. #58

    AW: Irak - Falludscha einst Zentrum jüdischer Gelehrter

    Baal und die kanaanäische Götterwelt: Im Rhythmus von Mensch und Natur

    ...
    Das Lebensrisiko der Bauern und der von ihnen abhängigen Gewerbe war durch Unregelmäßigkeiten des Winterregens bestimmt. Ungenügende Regenmengen hatten Missernten, Teuerungen und Hungersnöte zur Folge, die in den wirtschaftlich entwickelteren kanaanäischen Stadtstaaten zunehmend auch soziale und politische Auswirkungen zeigten: Die Verelendung von Bevölkerungsgruppen führte über Kreditaufnahme und Besitzverlust zur Versklavung oder Abwanderung in das noch unsicherere Nomadendasein in den östlichen Steppen. Daher waren die Hoffnungen und Sorgen der Menschen - und damit auch deren Gottesvorstellungen - eng auf Fruchtbarkeit bezogen. Die Hauptaufgabe der kanaanäischen Götter bestand deshalb darin, die Fruchtbarkeit zu garantieren, vor allem also den Regen, für den der Gott Baal (»Herr«, »Besitzer«) zu sorgen hatte.

    ...
    http://universal_lexikon.deacademic....nsch_und_Natur

  9. #59

    AW: Irak - Falludscha einst Zentrum jüdischer Gelehrter

    Esaĝila

    Esaĝila (auch Esangila, Esaĝil, šešgallu) hieß ein Tempel in Babylon zu Ehren von Marduk, der höchsten Gottheit der Babylonier. Marduk wurde später, wohl aufgrund der Machtstellung Babylons, in ganz Mesopotamien verehrt. Esaĝila ist sumerisch und bedeutet Haus „Erhobenes Haupt“.

    Inhaltsverzeichnis

    1 Lage des Tempels
    2 Kulthandlungen im Tempel
    3 Zerstörungen und Wiederaufbau
    4 Tempelland-Enteignungen
    4.1 Enteignungen unter Nabonid
    4.1.1 Neue Verteilungsmechanismen
    4.1.1.1 Gartenlandabgaben
    4.1.1.2 Ackerlandabgaben
    5 Einzelnachweise
    6 Siehe auch
    7 Literatur
    8 Weblinks

    ...
    Tempelland-Enteignungen

    Es kam bei Reformen immer wieder zu Enteignungen der Tempelländereien, um die wirtschaftliche Macht der Priesterschaften zu beschneiden. Ohne die Einkünfte konnte kein großer Einfluss auf die entscheidenden amtlichen Zuständigkeiten genommen werden. Zudem waren die abhängigen Arbeiter an die Tempel gebunden, die aus Sorge um die Versorgung der Familien zusätzliche Wirtschaftsfaktoren darstellten.[1]
    Enteignungen unter Nabonid

    Der neubabylonische König Nabonid setzte die begonnene vorsichtige Enteignung unter Nebukadnezar II. entscheidend um. Unter seiner Herrschaft verloren die Tempel Marduks ihre üppigen Einnahmen. Viele Tempelbedienstete verloren ihre Stellungen[1]
    Neue Verteilungsmechanismen

    Nabonid verpachtete die Tempelländereien an die wirtschaftlich starken Familien des Landes. Die vorher niedrigeren Abgaben der Tempel wurden durch ein zweistufiges Pachtsystem ersetzt. Der Babylonierkönig erhielt durch das in seine Zuständigkeit übergegangene Tempelland und die festgelegte Mindestabgabe eine sicher kalkulierbare Einnahme, die nicht an die Ernteerträge gekoppelt war. Zusätzlich wurde durch Beteiligung an den Verkäufserlösen der Ländereiprodukte eine aufgesattelte Steuer erhoben.[1]
    Gartenlandabgaben

    Die Pächter hatten pro Hektar Gartenland als Grundabgabe 28 Kor (1 Kor = 180 Liter) Datteln an den König und 4 Kor Datteln an die Gärtner zu leisten. Nach der anschließenden Ernte entfiel von 12 Kor Datteln ein Kor Steuerabgabe an die Distriktaufseher, Schreiber, Vermesser und Speicherbediensteten. Hiervon wurden etwa 23 % für die Verpflegung abgezogen. Es verblieben damit etwa 77 % als direkte Steuerabgabe, was einem effektiven Steuersatz von etwa 6,33 % als Ernteabgabe entspricht. Der Tempel Esagila wurde an Gartenlanderträgen nicht beteiligt.[1]
    Ackerlandabgaben

    Die übliche Berechnungseinheit für Ackerland wurde 1 Pflug genannt und entsprach etwa 33 Hektar, das mit jeweils mindestens 4 Eisenpflügen, 2 Kühen und 4 Pflügern vom Pächter bewirtschaftet wurde. Als Grundabgabe mussten 300 Kor Gerste ohne Abzüge an den König gezahlt werden. Die Steuer wurde in mehrere Abschnitte unterteilt: 20 % des Ernteertrages für Transportkosten und Löhne der Distriktaufseher, Schreiber, Vermesser sowie der Speicherbediensteten. 8,33 % Steuer an den Esagila-Tempel, der wiederum davon 23 % an die Bediensteten des Königs abzuführen hatte. Es ergaben sich dadurch die effektiven Erntesteuersätze von etwa 26,33 % für Personalkosten des Königs und 6 % als Tempelabgabe. Insgesamt hatten die Pächter mit 32,33 % etwa ein Drittel als Ernte-Steuerzahlung zu leisten.[1]
    https://de.wikipedia.org/wiki/Esa%C4%9Dila

  10. #60

    AW: Irak - Falludscha einst Zentrum jüdischer Gelehrter

    Oblat

    Oblat (von lateinisch oblatus, Partizip Perfekt Passiv von offerre, "darreichen, entgegenbringen, opfern") hat verschiedene Bedeutungen:

    das/die Oblat (von lat. oblata, "Hostienbrot für das Meßopfer, Gebäck"), mittelhochdeutsche, als Nebenform bis ins 19. Jahrhundert gebräuchliche Bezeichnung für die Oblate als Hostie, weltliches Gebäck oder Siegel, siehe Oblate (Gebäck), siehe auch: Hostie
    der Oblat(e) (fem. die Oblatin) im christlichen Ordenswesen:
    ein unmündiges Kind, das im frühen Christentum oder Mittelalter von seinen Eltern (auch Offerenten genannt) einem Kloster zum Zweck seines späteren Eintritts in dessen Gemeinschaft geschenkt wurde, siehe Oblation.
    eine weltliche Person, die in enger Anbindung an ein Kloster nach dessen Regel lebt, siehe z. B. Benediktineroblate
    das Mitglied einer derjenigen christlichen Ordensgemeinschaften und Kongregationen, die sich selbst als Oblaten bezeichnen, siehe Oblaten
    der/die/das Oblat (von lat. oblatum, "Abgabe", auf das Gebiet der Abgabepflichtigen übertragen), in Tirol Bezeichnung für "Kirchspiel, Gemeinde, Gemeindebezirk"
    der Oblat (von lat. oblatum, "Angebotenes", übertragen auf den Empfänger), im Vertragsrecht der Adressat eines Angebots, auch Antragsempfänger genannt (Gegenbegriff: Offerent).
    oblat (vermittelt durch engl. oblate, "flach, gestaucht", von lat. oblatus "ausgebreitet"), Adjektiv zur Charakterisierung eines ellipsoiden Körpers, der durch Rotation einer Ellipse um ihren kürzeren Durchmesser entsteht (Gegenbegriff prolat, um den längeren Durchmesser rotierend), siehe Rotationsellipsoid.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Oblat


    Hyperlinks im Originaltext.


    oblaten mittelalter

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