Abgesehen vom Mißbrauch durch einen Betreuer oder Erbschleicher kann es schon im Vorfeld einer tatsächlich notwendigen Betreuung ziemlich problematisch werden. Nachbarn, mobbende Kollegen, gierige Verwandte, die Bank, der Briefträger, alle können beim Amtsgericht eine Betreuung "anregen". Und eine Betreuung wird man so leicht auch nicht mehr los: Der Fall von „Stefan F.“, selbst. Kfm. (heise.de, Bericht im Kasten). Mit welchen Methoden man häppchenweise seiner Würde und Rechte beraubt werden kann, was aus den Menschenrechten in Dt. geworden ist, zeigen folgende Links.

Wird man im Krankenhaus freundlich nach dem Bedarf für eine Betreuung gefragt und bestätigt dies, "kann das schon ausreichen, dass ein wildfremder Mensch eingesetzt wird, um über Geld Alltag und Umgang des Patienten zu bestimmen." Der Konsequenz ist man sich normalerweise gar nicht bewusst: Fremde dringen in die Privatsphäre ein, sorgen u. U. für Fesselungen ans Bett, auch der (Brief-/Telefon) Kontakt selbst zum Ehepartner kann unterbunden werden.
http://www.betreuungsrecht.de/presse...betreuern.html

Der Anwalt Alexander Paetow empfiehlt: "Betreten Sie nie ein Krankenhaus ohne Ihren Anwalt." und warnt: "Sprechen Sie nicht mit Psychiatern. Sagen Sie nichts ohne einen Anwalt. Ihre Gutgläubigkeit wird nur ausgenutzt. Alles kann gegen Sie verwendet werden."
http://www.heise.de/tp/artikel/27/27399/1.html – "Willkür der deutschen Betreuungsmaschinerie - Jeder kann jeden beim Gericht als angeblichen Betreuungsfall anzeigen."

In wenigen Fällen kommen Menschen wirklich nicht mehr alleine zurecht (Alkohol etc.), aber durch Inkompetenz, Zeitmangel kann so eine Betreuung schnell mal angeordnet werden. Dann kann es in vermutlich seltensten Fällen, aber durchaus auch passieren, dass sich selbst Richter im "falschen Film" wiederfinden, denn vor einer Maßnahme muss eine persönliche Anhörung in der privaten Umgebung oder im Gericht durch den Richter stattfinden: http://www.bundesanzeiger-verlag.de/.../Anh%C3%B6rung

Urteile gegen Richter aus diesen Gründen wurden bekannt, weil sie pflegebedürftige Menschen in Altenheimen Bettgitter und Fixierungen genehmigt hatten, ohne diesen Eingriff in deren Freiheit wie vorgeschrieben zu prüfen. Oder es wurden Senioren in geschlossene Abteilungen eingewiesen und freiheitsentziehende Maßnahmen ohne Anhörung angeordnet, bzw. Anhörungen bereits verstorbener Personen dokumentiert.
- Ein Nürtinger Richter wurde deshalb 2008/09 verurteilt
- Ein bereits pensionierter Richter aus Soltau bekam eine Bewährungsstrafe von 22 Monaten
http://content.stuttgarter-zeitung.d...icht-mehr.html
http://www.seniorenwissenschaften.de...earchbutton=Go!
http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt...skraeftig.html
http://beamtendumm.wordpress.com/201...rechtsbeugung/

Nicht umsonst haben sich deshalb bereits etliche Vereine gegründet (u. a.Senioren-Schutzbund München) und insbesondere Prof. Dr. Thieler machte vielfach in den Medien darauf aufmerksam.

Möglicherweise lässt sich durch eine Vorsorgevollmacht etc. schlimmeres verhindern, ein Versuch ist es wert, viel gebe ich darauf allerdings auch nicht unbedingt. Ganz schwierig wird es, wenn man alleine ist, sich Vertraute nicht finden lassen, weil z. B. kein Kontakt mehr zu den Kinder vorhanden oder möglich ist, Freunde verstorben oder selbst bedürftig sind...