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  1. #611
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Viele Richter machen aus ihrer Parteilichkeit mit den Angeklagten keinen Hehl. Offen sympathisieren sie mit den Tätern. Entsprechend sind die Urteile.....


    Berlin – Diese Klima-Chaotin sägte 2022 die Spitze vom Weihnachtsbaum vor dem Brandenburger Tor ab. Für diesen Vandalismus sollte sie 1000 Euro Strafe zahlen. Wollte sie aber nicht. Nun der Prozess.....Ihre familiäre Herkunft erörtert Jugendrichter Peter Moritz lieber unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Sagt dann: „Ihr Verhalten ist politisch und menschlich nachvollziehbar, rechtlich aber eine Straftat. Wir machen es so: 40 Arbeitsstunden, damit ist die Sache erledigt.“

    Verfahren eingestellt, weil sie zur Tatzeit noch keine 21 Jahre alt war, in der „Reife“ angeblich einer Jugendlichen glich. Der Richter wohlwollend: „Folgen Sie weiter Ihrem Gewissen!“ https://www.bild.de/regional/berlin/...4044.bild.html


    .........um dem Urteil "das Geschmäckle" zu nehmen, musste also eine "Unreife" herhalten, die die Milde des Richters erklärt.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #612
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Kinderpornografie wird vor allem von linken Parteien verharmlost. Nicht wenige Politiker der Grünen, SPD oder Linken sind pädophil. So erklären sich auch die oftmals sehr milden Urteile. Ein ganz besonders interessanter Fall könnte sich als Präzedenzfall für Pädos entwickeln.....


    Weil er „trans“ ist – mildes Urteil für Pädophilen

    HERSBRUCK. Das Amtsgericht Hersbruck hat einem Besitzer von zahlreichen kinderpornographischen Dateien einen Strafbonus gewährt, da dieser sich als Transperson identifiziert. Der Richter glaubte den Angaben des Angeklagten, wonach er die Bilder aus Gründen der „Identitätsfindung“ besessen habe und nicht wegen seiner sexueller Begierde.

    Die selbsternannte „Transfrau“ kam für den Besitz von mehr als 70 kinderpornographischen Dateien mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten davon. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung gefordert. Sie monierte im Verfahren besonders die Masse an illegalen Dateien und den Umstand, daß diese auf verschiedenen Geräten gespeichert wurden. Daraus schloß sie auf ein starkes Verlangen des Verurteilten, die Bilder jederzeit anschauen zu können.

    Schwerer Mißbrauch zu sehen
    Laut Zeugenaussage eines Polizisten seien auf den beschlagnahmten Aufnahmen unter anderem „nackte Genitalien und sexuelle Handlungen“ zu sehen gewesen. Darunter auch Bilder von einem minderjährigen Mädchen beim erzwungenen Oralverkehr, wie die Nürnberger Nachrichten berichteten.

    Der 52jährige Verurteilte stritt ab, sich sexuell zu Kindern und Jugendlichen hingezogen zu fühlen. Das bei ihm gefundene Material sei Teil der eigenen „transsexuellen Geschichte“. Er habe sich schon als Kind als Frau gefühlt, sei im Kinderheim aufgewachsen und habe mit den Bildern etwas nachholen wollen. Es tue ihm „aufrichtig leid“. Auch weil die „Transfrau“ geständig war und Reue zeigte, entschied sich das Gericht für die milde Strafe.

    Gesetz sieht für Kinderpornographie bis zu fünf Jahre Haft vor
    Das Strafgesetzbuch sieht für den Besitz von Kinderpornographie Freiheitsstrafen zwischen einem und fünf Jahren vor. Wird ein Täter zu weniger als zwei Jahren verurteilt, kann das Gericht die Strafe zur Bewährung aussetzen.

    Die Polizei begann 2021 mit den Ermittlungen gegen den nun Verurteilten, nachdem beim Bundeskriminalamt ein Hinweis eingegangen war. Die bei der Hausdurchsuchung anwesenden Beamten schalteten aufgrund der prekären Wohnsituation des 52jährigen das Gesundheitsamt ein. Ein Polizeibeamter sagte dem Gericht, er hätte den Eindruck gehabt, der Bewohner habe die Kontrolle über sein Leben verloren. Erst nach der Razzia machte der Angeklagte seine angebliche Transgeschlechtlichkeit öffentlich.

    https://jungefreiheit.de/politik/deu...r-paedophilen/

    .....dieser Staat ist ein einziges Irrenhaus
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #613
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Es gibt Urteile die den Leser völlig fassungslos machen. Eine Krähe hackt bekanntlich einer anderen kein Auge aus.....


    Staatsanwalt vergewaltigt Sohn (8)
    Nicht ein Tag in Haft!
    Nur Bewährungsstrafe für Philipp M. (53)

    Lübeck – Er ist Staatsanwalt. Er hat ein Kind vergewaltigt, seinen eigenen Sohn. Und muss er in Haft? NEIN! Nicht einen Tag! Eine Justiz-Kollegin auf dem Richterstuhl der Großen Strafkammer 7a des Landgerichts Lübeck schickte Kinderschänder Philipp M. (53) gestern auf Bewährung in die Freiheit!
    BILD hatte über die grausame Tat berichtet. Es war 2019. Das damals achtjährige Kind schlief beim Vater im Ehebett, die Mutter lag beim Baby nebenan. Mitten in der Nacht wurde der Junge wach, weil sein Vater ihn am Penis packte.
    Das Kind strampelte und trat, schrie, aber M. machte weiter: Er setzte sich auf die Beine des Kindes, missbrauchte es oral. Dann verließ er das Schlafzimmer.
    Am nächsten Morgen begann die skurrile Lügengeschichte des langjährigen Staatsanwalts: Als seine Ehefrau ihn mit den Vorwürfen des Kindes konfrontierte, schlug M. vor, dem Jungen zu sagen, Papa sei von Harry Potter verzaubert worden. Doch darauf ließ sie sich nicht ein, trennte sich vom Kinderschänder-Ehemann.
    Philipp M. zeigte sich selbst an. Und wusste als Staatsanwalt, dass nur eine Schuldunfähigkeit ihn jetzt noch retten konnte. Er recherchierte im Internet und fand den Begriff „Sexsomnia“: Darunter versteht die Wissenschaft eine Schlafstörung, bei der Betroffene Sex im Schlaf haben, ohne davon etwas mitzubekommen.
    Verfahren dreimal eingestellt
    Von da an war er der „schlafwandelnde Staatsanwalt“ – und seine Kollegen in der Staatsanwaltschaft Kiel, die den Fall übernommen hatten, glaubten ihm. Sie stellten das Verfahren gegen ihn ein! Dreimal!
    Dagegen gingen die Anwälte seiner Frau immer wieder in Beschwerde, zuletzt mit einem Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht in Schleswig. Erst durch ihre Hartnäckigkeit kam M. schließlich doch vor Gericht. Die Vorsitzende Richterin Helga von Lukowicz: „Es gab keine Grundlage für die dreimalige Einstellung dieses Verfahrens!“
    Im Prozess sagte eine Frau aus, mit der Philipp M. vor 20 Jahren liiert war: „Es ist bei uns mehrfach vorgekommen, dass ich mitten in der Nacht wach wurde, weil er mich gestreichelt hat, wir dann miteinander geschlafen haben und er mittendrin abrupt aufgehört hat. Dann hat er sich auf seine Bettseite gedreht und tief und fest geschlafen. Am nächsten Morgen wusste er von nichts.“ Die Frau stützte also seine Schlafwandler-These.
    Staatsanwalt voll schuldfähig
    Doch die Erklärung für den Kindesmissbrauch, er sei Schlafwandler und könne sich an nichts erinnern – nach Überzeugung der Lübecker Richter alles Quatsch. Er sei voll schuldfähig.
    Doch dann gestern das Urteil: schuldig wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes. 18 Monate Haft auf Bewährung. AUF BEWÄHRUNG! Also kein Tag Haft!
    Die Begründung macht sprachlos. Er habe Stress gehabt, im Job und in der Ehe. Da habe er „ein Ventil“ gebraucht.
    Wörtlich sagte die Vorsitzende Richterin Helga von Lukowicz: „Wir gehen davon aus, dass die Tat als dysfunktionale Bewältigungsstrategie zu verstehen ist, weil er beruflich und privat erheblich belastet war. In dieser Situation brauchte er ein Ventil. Der gewaltsame Missbrauch gab ihm für einen Moment das Machtgefühl zurück.“
    Warum nur Bewährung?
    Die Richter werteten das Verbrechen als „minderschweren Fall“, weil es sich um eine Spontan-Tat in einer schwierigen Lebenssituation gehandelt habe. Außerdem sei der Fall lange her. Und Philipp M. habe dadurch alles verloren, auch seine Pension, sollte das Urteil rechtskräftig werden.
    Das Opfer hat seine Kindheit verloren, der Täter verliert nur seine Pension. In Haft muss er nicht. Kann so etwas ein Urteil im Namen des Volkes sein?
    https://www.bild.de/regional/schlesw...5472.bild.html

    ......die Justiz ist völlig irrsinnig geworden.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #614
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Das ist keine Justiz mehr! Schon lange nicht mehr! Darum sagt mein Bekannter ja immer, das Volk solle sich selber helfen.
    "...und dann gewinnst Du!"

  5. #615
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Selbstjustiz? Da wird so mancher Vergewaltiger/Kinderschänder sich ohne gewisse Teile wiederfinden.

  6. #616
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Ist das nicht die einzige Sprache, die die verstehen?
    "...und dann gewinnst Du!"

  7. #617
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Trifft leider zu.

  8. #618
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Ey, da fällt mir echt nix mehr zu ein. Die Rollatorputschisten sitzen zum Teil immer noch !!!
    Nur ein Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Wirbelsturm auslösen

  9. #619
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Das Opfer: ein 15-jähriger Deutscher, der Täter: ein 17-jähriger Marokkaner. Mit einem heftigen Schlag gegen den Hals streckte der Marokkaner den Deutschen auf einem Fußballplatz nieder. Der Junge starb kurz darauf. Körperverletzung mit Todesfolge lautete die Anklage. Das Urteil schockte nicht nur die Angehörigen des Toten.......

    ......„Zur Bewährung ausgesetzt“: 15-Jähriger stirbt nach Schlägerei – Angeklagter auf freiem Fuß
    Das Gericht sprach den Jugendlichen wegen vorsätzlicher Körperverletzung sowie Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. „Gegen ihn wird deswegen eine Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren verhängt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird“, teilte das Gericht mit. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Jugendliche im Mai vergangenen Jahres einen 15-Jährigen so schwer verletzt hatte, dass er an seinen Hirnverletzungen starb. Der Spieler bestritt eine absichtliche Verletzung. Durch das Urteil darf er nun wieder auf freien Fuß. Zuvor saß er zehn Monate lang in Untersuchungshaft...... https://www.fr.de/panorama/frankfurt...-92877810.html

    .....und immer wieder der Migrantenbonus. Wäre der Täter ein Deutscher und das Opfer ein Marokkaner, dann würde der Deutsche für Jahre in den Knast wandern.
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  10. #620
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    und immer wieder der Migrantenbonus.
    Jugendstrafrecht und Migrantenbonus sind eine unheilige Allianz eingegangen.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

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