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  1. #1
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    Wenn der Dieb den Dieb anzeigt

    könnte man hier titeln, denn die meisten Krematorien gehören den Gemeinden, dem Staat. Aber auch Privatbesitz macht die Sache nicht besser, denn das Totengold gehört eigentlich den Angehörigen. Denen wird es aber auf keinen Fall ausgehändigt. Und so streiten die Hyänen um die Beute - mithilfe der Staatsanwaltschaft:

    Ermittlungen: Zahngold-Klau im Krematorium
    Im pfälzischen Landau sollen vier Männer über Jahre Zahngold aus der Asche verbrannter Leichen geklaubt und gestohlen haben. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft.

    Landau - Diebstahl und Störung der Totenruhe - so lautete der Vorwurf gegen vier Mitarbeiter eines Krematoriums in Landau, die über Jahre hinweg systematisch Zahngold aus der Asche von Toten geklaut haben sollen.
    Das Krematorium, in Privatbesitz, hat selbstverständlich sofort den Mitarbeiter entlassen:

    "Daraufhin haben wir diesen Mitarbeiter sofort entlassen", sagte der Geschäftsführer des Krematoriums, Joachim Reber.
    Den Fall ins Rollen gebracht hatte eine anonyme Anzeige aus dem vergangenen Jahr. In Deutschland ist nicht klar geregelt, wem die Reststoffe, die beim Sieben der Asche übrig bleiben, rechtlich zustehen. "Das sind nicht nur Goldzähne, sondern zum Beispiel auch künstliche Hüftgelenke oder Schrauben", erklärte Geschäftsführer Reber.
    Manchmal wollten Angehörige sie haben, wegen der "rechtlichen Grauzone" würden diese jedoch nicht herausgegeben. Vielmehr schicke das Krematorium die Reststoffe zu einer Firma in den Niederlanden, wo diese verwertet würden.
    Den Besitzern vorenthalten, heißt es lapidar:

    Das Geld werde einer gemeinnützigen Einrichtung gespendet.
    Damit ist das Gold dann eben verschwunden und man darf spekulieren, in wessen Geldbeutel es sich -unversteuert übrigens- befindet.

    Damit die gemeinnützige Stiftung des Krematoriumsbesitzers demnächst auch nicht leer ausgeht, hat dieser sogleich Vorsorge getroffen:

    Mittlerweile hat das Krematorium eine Überwachungskamera installiert, außerdem werden die Aschebehälter in Zukunft versiegelt. Das Landauer Krematorium wird seit 1996 privat geführt. Die Stadt ist für die Kontrolle zuständig.
    Quelle

    Fragt sich noch, wer die anonyme Anzeige verfaßt hat: Die Frau des Krematoriumsbesitzers?

  2. #2
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    AW: Wenn der Dieb den Dieb anzeigt

    Warum denn "rechtliche Grauzone"? Nimmt man es richtig und den Angehörigen steht das Gold nicht zu, dann muss es mit der Asche in die Urne. Mit welchem Recht verfügt das Krematorium darüber?
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Wenn der Dieb den Dieb anzeigt

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Warum denn "rechtliche Grauzone"? Nimmt man es richtig und den Angehörigen steht das Gold nicht zu, dann muss es mit der Asche in die Urne. Mit welchem Recht verfügt das Krematorium darüber?
    Wieso sollten den Angehörigen das Gold nicht zustehen? Immerhin gehört es zum Nachlaß. Nur mal so und ganz prinzipiell.

  4. #4
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    AW: Wenn der Dieb den Dieb anzeigt

    Das betrifft übrigens nicht nur Krematorien, sondern allgemein die Bestatter. Denn auch Tote, die nicht eingeäschert werden, haben oftmals noch Eheringe etc. an den Fingern. Man hört, dass diese teilweise sogar den Toten genommen werden, indem man ihnen die Finger bricht, oder aber die Gleidmaßen per Seitenschneider abtrennt, um an das Edelmetall zu kommen. Es ist ein alter Hut, dass Bestatter Gauner sind!

  5. #5
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    AW: Wenn der Dieb den Dieb anzeigt

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Wieso sollten den Angehörigen das Gold nicht zustehen? Immerhin gehört es zum Nachlaß. Nur mal so und ganz prinzipiell.

    Ob es so einfach ist? Angenommen in einer Familie benötig jemand ganz dringend ein Spenderherz und ein anderer aus der Familie stirbt. Hat die Familie dann den Anspruch das dem Verstorbenen das Herz entnommen und dem anderen Familienmitglied eingepflanzt wird?
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  6. #6
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    AW: Wenn der Dieb den Dieb anzeigt

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Ob es so einfach ist? Angenommen in einer Familie benötig jemand ganz dringend ein Spenderherz und ein anderer aus der Familie stirbt. Hat die Familie dann den Anspruch das dem Verstorbenen das Herz entnommen und dem anderen Familienmitglied eingepflanzt wird?
    Nein, da dieses Herz erstens schon zu Lebzeiten verschenkt wurde und zweitens keinen meßbaren materiellen Wert besitzt. Ansonsten müßte sich etwas in der Spendenpraxis ändern etwa so, wie es der "honorige" Professor und Gesundheitsökonom der Afd vorhat. Wenn dann nämlich ein Spenderherz ein börsennotiertes Gut ist oder erst recht ein anderes Organ, bereits zu Lebzeiten entnommen wie eine Niere, kann dieser Betrag natürlich verwendet werden, um zum Beispiel Verbindlichkeiten gegenüber privaten Gläubigern oder dem Staat zwangsweise zu erfüllen. Eine Schenkung bzw. Spende aber, die einen immateriellen Wert darstellt, kann kaum von irgendjemandem zurückgefordert werden bzw. natürlich ein materieller Gegenwert (der ja bislang nicht bestimmbar ist). Sie geht nicht in die Erbmasse ein. Anders sieht es aus mit materiellen Werten wie Gold und Edelmetallen. Diese gehören eigentlich.... eindeutig zum Nachlaß.

  7. #7
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    AW: Wenn der Dieb den Dieb anzeigt

    Auch wenn der Vergleich hinkt. Baut jemand ein Haus und bestellt die Handwerker und lässt meinetwegen Fenster und Türen einbauen. Bevor er diese Sachen bezahlt hat, geht er Pleite. Der Handwerker hat nun nicht das Recht, diese Fenster und Türen wieder auszubauen. Mit dem Einbau sind sie Bestandteil des Hauses geworden. Der Handwerker kann nur hoffen, dass er bei einer eventuellen Versteigerung ein bisschen Geld bekommt, ansonsten ist er der Dumme. Verglichen mit dem Menschen, ist das Zahngold Teil des Menschen und somit auch zu beerdigen. Ansonsten könnten Angehörige die Leiche auch verkaufen.
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  8. #8
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    AW: Wenn der Dieb den Dieb anzeigt

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Auch wenn der Vergleich hinkt. Baut jemand ein Haus und bestellt die Handwerker und lässt meinetwegen Fenster und Türen einbauen. Bevor er diese Sachen bezahlt hat, geht er Pleite. Der Handwerker hat nun nicht das Recht, diese Fenster und Türen wieder auszubauen. Mit dem Einbau sind sie Bestandteil des Hauses geworden. Der Handwerker kann nur hoffen, dass er bei einer eventuellen Versteigerung ein bisschen Geld bekommt, ansonsten ist er der Dumme. Verglichen mit dem Menschen, ist das Zahngold Teil des Menschen und somit auch zu beerdigen. Ansonsten könnten Angehörige die Leiche auch verkaufen.
    Vorsicht: Diese Relativiererei spielt aber gerade den Gaunern in die Hände, die sich das bißchen "Zahngold" und das "gebrauchte Hüftgelenk" auf diese Weise unter den Nagel reißen. In dem Zusammenhang ist es auch völlig schnuppe, ob der Gauner ein Privatunternehmer mit angegliederter Stiftung zum Zwecke der Steuerhinterziehung ist oder der Staat.

  9. #9
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    AW: Wenn der Dieb den Dieb anzeigt

    Deshalb haben die Bestatter auch nicht das Recht, das Gold zu verwerten. Wenn es jemandem zusteht, dann den Hinterbliebenen.
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  10. #10
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    AW: Wenn der Dieb den Dieb anzeigt

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Deshalb haben die Bestatter auch nicht das Recht, das Gold zu verwerten. Wenn es jemandem zusteht, dann den Hinterbliebenen.

    Genau so sehe ich das auch. Es wird Zeit, daß diesen Leichenfledderern das Handwerk gelegt wird.

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