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  1. #1

    Icon8 Unglaubliche Tatsachen ! Vielweiberei in Deutschland

    ...dieser Beitrag wurde von RTL ausgestrahlt, verschwand dann aber aus der Mediathek.
    PI hat dieses wertvolle Dokument gerettet:

    http://www.pi-news.net/2013/05/video...v/#more-321606



    ...mehr als nur ein Grund, morgen früh im Bett zu bleiben, anstatt arbeiten zu gehen! (Ironie off)

    Hier auch auf kybeline.com:

    http://www.kybeline.com/2013/05/01/r...asis-fair-use/
    Geändert von noName (01.05.2013 um 18:59 Uhr)

  2. #2
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    AW: Unglaublichet Tatsachen ! Vielweiberei in Deutschland

    ist das der Beitrag von Explosiv der diese Woche gelaufen ist? Ha ist ja schick den gleich aus der Mediathek zu nehmen, alles andere wäre ja Ausländerfeindlich... ;-)
    "Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit"

  3. #3
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    AW: Unglaublichet Tatsachen ! Vielweiberei in Deutschland

    Wie noName schon sagt, da kann die Lust an der Arbeit vergehen wenn man so was hört und liest. Die Steuergelder werden Leuten förmlich hinterher geschmissen, die es bei weitem nicht verdient haben. Von denen wurde noch nicht ein Cent ins Sozialsystem Deutschlands eingezahlt,abkassiert wird aber mehrfach. Einfach nur widerliche Schmarotzer sind das.
    Wer die Faust ballt, kann die Hand nicht reichen.
    In Zeiten, da Täuschung und Lüge allgegenwärtig sind, ist das Aussprechen der Wahrheit ein revolutionärer Akt.

  4. #4
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    AW: Unglaublichet Tatsachen ! Vielweiberei in Deutschland

    Na, ja, die Sache ist nicht ganz so einfach, wie sie dargestellt wird. Grundsätzlich steht jeder Frau, auch einer, die sich von jemandem schwängern ließ, Sozialhilfe in Form von Hartz IV zu. Sie erklären sich ja nicht als verheiratet, sondern als ledig und die Kinder als eine Folge von One-Night-Stands. Damit erhalten sie leider Gottes auch den Alleinerziehendenzuschlag.

    Was der Staat in dem Fall machen kann? Er könnte es den Damen ein wenig ungemütlicher machen. So könnte er zum Beispiel das Jugendamt um Mithilfe in diesen Angelegenheiten bitten, denn in diesen Fällen existiert ja eine ganze Kinderschar, resultierend aus sehr vielen One-Night-Stands. Die Frauen sind zur Angabe des Kindsvaters verpflichtet.
    Das ist das geltende Recht. Sofern sie einen solch liederlichen Lebenswandel führen, daß ihnen trotz schreiendem Kleinkind daheim in der Disko der nächste One-Night-Stand über den Weg läuft, wäre es am Jugendamt zu prüfen, ob die Kinder in geeigneten Familien aufwachsen.
    Zudem kann natürlich auch der Staat, der sich ja in besonderem Maße um die beruflichen Möglichkeiten lediger Mütter kümmern soll, hier Jobangebote und Arbeitsgelegenheiten vermitteln, denen sich die Damen nicht entziehen dürfen, es sei denn, sie möchten sanktioniert werden. Dies ist möglicherweise eine geeignete Vorbeugemaßnahme gegen die familieninterne Geburtenexplosion.
    Das Sozialamt bzw. die Hartz-IV-Behörde kann gleichzeitig über Hausbesuche sich ein Bild der tatsächlichen Lebensverhältnisse machen, welche Besitztümer vorhanden sind, ob vielleicht Vermögen in Form von Schmuck oder Bargeld vorhanden ist, ob die Wohnungsausstattung luxuriös ist, was meist schon mit einem üppigen Breitbildfernseher beginnt, ein Fahrzeug zur Verfügung steht und wenn ja, in welchem Geldwert und ob Dinge in der Wohnung, eine Zahnbürste im Badezimmer, Männerkleidung im Schrank und ein Ehebett einen Lebenspartner verraten. Dies sind Prüfungen, wie sie bei Deutschen regelmäßig stattfinden und wie in Verdachtsmomenten erst recht stattfinden sollten.

    Dann zum nächsten Punkt. In dieser Sendung offenbarten sich Zweitfrauen, die in ihren Heimatländern quasi schon gekauft wurden, aus dem Libanon oder sonstwoher. Diese Damen kamen irgendwie ins Land, in einem Fall hieß es, über Asyl. Wieso blieben sie und wieso erhalten sie Sozialleistungen? Verheiratet sind sie ja nach deutschem Recht nicht, d.h. konnten sich keine Aufenthaltserlaubnis dadurch beschaffen, denn ihr Herr und Halter ist nach deutschem Recht also verheiratet. Und hier sind wir wieder bei dem Punkt, der vor uns verschleiert wird, die Hintertürchen, über die diese Leute mithilfe von wem hineinkommen, bleiben dürfen, bei schlecht angewandter Rechtssprechung, bei geduldeter Illegalität, bei schmutzigen Tricks, an denen Behördenmitarbeiter offensichtlich tatkräftig mithelfen, denn anders ist nicht zu erklären, wie diese vielen Zweitfrauen ins Land kommen und nie mehr gehen müssen, obwohl sie kein Bleiberecht erlangen und auch keine Sozialleistungen erhalten dürften.

    Unsere Verwaltungen sind marode und scheinbar auch korrupt, dies ist unser Problem!

  5. #5

    AW: Unglaublichet Tatsachen ! Vielweiberei in Deutschland

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Na, ja, die Sache ist nicht ganz so einfach, wie sie dargestellt wird. Grundsätzlich steht jeder Frau, auch einer, die sich von jemandem schwängern ließ, Sozialhilfe in Form von Hartz IV zu. Sie erklären sich ja nicht als verheiratet, sondern als ledig und die Kinder als eine Folge von One-Night-Stands. Damit erhalten sie leider Gottes auch den Alleinerziehendenzuschlag.

    Was der Staat in dem Fall machen kann? Er könnte es den Damen ein wenig ungemütlicher machen. So könnte er zum Beispiel das Jugendamt um Mithilfe in diesen Angelegenheiten bitten, denn in diesen Fällen existiert ja eine ganze Kinderschar, resultierend aus sehr vielen One-Night-Stands. Die Frauen sind zur Angabe des Kindsvaters verpflichtet.
    Das ist das geltende Recht. Sofern sie einen solch liederlichen Lebenswandel führen, daß ihnen trotz schreiendem Kleinkind daheim in der Disko der nächste One-Night-Stand über den Weg läuft, wäre es am Jugendamt zu prüfen, ob die Kinder in geeigneten Familien aufwachsen.
    Zudem kann natürlich auch der Staat, der sich ja in besonderem Maße um die beruflichen Möglichkeiten lediger Mütter kümmern soll, hier Jobangebote und Arbeitsgelegenheiten vermitteln, denen sich die Damen nicht entziehen dürfen, es sei denn, sie möchten sanktioniert werden. Dies ist möglicherweise eine geeignete Vorbeugemaßnahme gegen die familieninterne Geburtenexplosion.
    Das Sozialamt bzw. die Hartz-IV-Behörde kann gleichzeitig über Hausbesuche sich ein Bild der tatsächlichen Lebensverhältnisse machen, welche Besitztümer vorhanden sind, ob vielleicht Vermögen in Form von Schmuck oder Bargeld vorhanden ist, ob die Wohnungsausstattung luxuriös ist, was meist schon mit einem üppigen Breitbildfernseher beginnt, ein Fahrzeug zur Verfügung steht und wenn ja, in welchem Geldwert und ob Dinge in der Wohnung, eine Zahnbürste im Badezimmer, Männerkleidung im Schrank und ein Ehebett einen Lebenspartner verraten. Dies sind Prüfungen, wie sie bei Deutschen regelmäßig stattfinden und wie in Verdachtsmomenten erst recht stattfinden sollten.

    Dann zum nächsten Punkt. In dieser Sendung offenbarten sich Zweitfrauen, die in ihren Heimatländern quasi schon gekauft wurden, aus dem Libanon oder sonstwoher. Diese Damen kamen irgendwie ins Land, in einem Fall hieß es, über Asyl. Wieso blieben sie und wieso erhalten sie Sozialleistungen? Verheiratet sind sie ja nach deutschem Recht nicht, d.h. konnten sich keine Aufenthaltserlaubnis dadurch beschaffen, denn ihr Herr und Halter ist nach deutschem Recht also verheiratet. Und hier sind wir wieder bei dem Punkt, der vor uns verschleiert wird, die Hintertürchen, über die diese Leute mithilfe von wem hineinkommen, bleiben dürfen, bei schlecht angewandter Rechtssprechung, bei geduldeter Illegalität, bei schmutzigen Tricks, an denen Behördenmitarbeiter offensichtlich tatkräftig mithelfen, denn anders ist nicht zu erklären, wie diese vielen Zweitfrauen ins Land kommen und nie mehr gehen müssen, obwohl sie kein Bleiberecht erlangen und auch keine Sozialleistungen erhalten dürften.

    Unsere Verwaltungen sind marode und scheinbar auch korrupt, dies ist unser Problem!
    Ich bin für Abschaffung der Schnüffeleien.

    Zudem was solls bringen? Selbst wenn die Ämter darüber rauskriegen wer der Vater ist, die haben in der Regel eh kein Geld.

    Die Einwanderung sollte von vorneherein gedrosselt werden, Aber das ist ja nicht im Interesse der Politik.

  6. #6

    AW: Unglaubliche Tatsachen ! Vielweiberei in Deutschland

    Schwieriges Thema. Ein Zentralregister wäre in jedem Falle wünschenswert. Allerdings fürchte ich, es wird nicht dazu kommen, daß die Imame wie auch die Beteiligten Paare abgestraft, oder gar ausgewiesen werden. Es wird wohl eher so sein, daß die Vielehe als islamisches Grundrecht im Sinne der Religionsfreiheit in unsere Rechtsprechung integriert oder noch wahrscheinlicher, das Schariarecht noch mehr etabliert wird.

    Im Grunde wäre Ausweisung das Beste, da unser Rechtssystem mißachtet wurde.

    Wenn es stimmt, daß der Imam noch nicht einmal danach fragt, ob ein Mann schon verheiratet ist und es auch kein Zentralregister gibg, dann wäre es ja sogar möglich, daß Männer sich nicht auf max 4 Ehefrauen beschränken. Dann können die ja sooft heiraten wie sie lustig sind. Sind da schon Fälle bekannt geworden?
    Geändert von burgfee (01.05.2013 um 21:42 Uhr)

  7. #7

    AW: Unglaubliche Tatsachen ! Vielweiberei in Deutschland

    Polygamie in Deutschland

    Grundsätzlich ist die Bigamie, also das Eingehen mehrerer Ehen, in Deutschland gemäß § 1306 BGB (vgl. Doppelehe) verboten und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (siehe § 172 StGB). Jedoch ist es nicht strafbar, dass eine Person mit mehreren Frauen oder Männern in einer Geschlechtsgemeinschaft zusammenlebt; man kann aber lediglich eine einzige staatlich anerkannte Ehe zur selben Zeit eingehen.
    Allerdings sind die Folgen ehelicher Polygamie unter Umständen schützenswert, wenn sie im Ausland rechtmäßig zustande kam. So entschied das Oberverwaltungsgericht von Rheinland-Pfalz am 12. März 2004 unter dem Aktenzeichen 10 A 11717/03. OVG, dass die Ausländerbehörde der Stadt Ludwigshafen der Zweitfrau eines Irakers, der seit 1996 in der Bundesrepublik lebte, eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen hatte, auch wenn sie sich nicht auf das sog. Ehegattenprivileg berufen kann. Es ist ihr unzumutbar, dass nur sie aus dieser Lebensgemeinschaft herausgelöst würde, während die anderen beiden bleiben dürfen (Revision läuft). Derartige Urteile wurden von Politikern und einigen Medien jedoch heftig kritisiert.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Polygamie

  8. #8

    AW: Unglaubliche Tatsachen ! Vielweiberei in Deutschland

    Apropos Religion, was zeichnet sie aus, wer erkennt nach welchen Kriterien eine (neue) Religion an? Denn dann ist ja letztlich alles denkbar und erlaubt, Hauptsache es ist eine anerkannte Religion.




    Ich denke grade an die Religion der fliegenden Spaghettimonster.. entsprechend gingen ja auch 1000 andere Varianten.

    z.B. sowas
    Es wird unterschieden zwischen Polyandrie (Vielmännerei, bei der eine Frau mehrere Ehemänner hat) und Polygynie (Vielweiberei, bei der ein Mann mehrere Ehefrauen hat) sowie der Polygynandrie (Gruppenehe) und anderen Eheformen, bei denen mehrere Frauen und mehrere Männer beteiligt sind. Polyandrie ist besonders in Ackerbaukulturen auf niederer Stufe (Hackbau) verbreitet, während Polygynie eher Kulturen mit viehzüchterischem Hintergrund kennzeichnet. Entscheidend ist bzw. war ursprünglich, dass ein Geschlecht mehrere Ehepartner haben kann, wenn es die Rolle des Familienernährers einnimmt.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Polygamie

  9. #9
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    AW: Unglaublichet Tatsachen ! Vielweiberei in Deutschland

    Zitat Zitat von burgfee Beitrag anzeigen
    Ich bin für Abschaffung der Schnüffeleien.

    Zudem was solls bringen? Selbst wenn die Ämter darüber rauskriegen wer der Vater ist, die haben in der Regel eh kein Geld.

    Die Einwanderung sollte von vorneherein gedrosselt werden, Aber das ist ja nicht im Interesse der Politik.
    Das stimmt natürlich. Aber man könnte weiteren Nachwuchs vermeiden, in dem man den Frauen andere Perspektiven bietet, nämlich Arbeitsangebote unterbreitet. Dies macht man bei deutschen Müttern ganz selbstverständlich.

    Und man könnte eventuell auch den Alleinerziehendenzuschlag kappen, sollte sich herausstellen, daß der Kindsvater regelmäßig zu Besuch kommt. Und man könnte dem Kindsvater dadurch mögliche Gedanken an noch mehr Frauen (vier sind ja möglich) ein wenig austreiben.

    Gut, das klingt natürlich nicht so human. Man beachte aber in diesem Beitrag, daß die Mehrfrauenhaltung für die Frauen auch nicht so komfortabel ist (die Ehefrau klagte vor laufenden Kameras und die aus Syrien herbeigeschaffte Frau eines anderen Arrangements befand sich sogar auf der Flucht, nachdem ihr Halter sie mit Händen und Füßen traktierte, einfach nur, weil sie sich in einem Deutschkurs angemeldet hatte).

  10. #10
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    AW: Unglaubliche Tatsachen ! Vielweiberei in Deutschland

    Zitat Zitat von burgfee Beitrag anzeigen
    Schwieriges Thema. Ein Zentralregister wäre in jedem Falle wünschenswert. Allerdings fürchte ich, es wird nicht dazu kommen, daß die Imame wie auch die Beteiligten Paare abgestraft, oder gar ausgewiesen werden. Es wird wohl eher so sein, daß die Vielehe als islamisches Grundrecht im Sinne der Religionsfreiheit in unsere Rechtsprechung integriert oder noch wahrscheinlicher, das Schariarecht noch mehr etabliert wird.

    Im Grunde wäre Ausweisung das Beste, da unser Rechtssystem mißachtet wurde.

    Wenn es stimmt, daß der Imam noch nicht einmal danach fragt, ob ein Mann schon verheiratet ist und es auch kein Zentralregister gibg, dann wäre es ja sogar möglich, daß Männer sich nicht auf max 4 Ehefrauen beschränken. Dann können die ja sooft heiraten wie sie lustig sind. Sind da schon Fälle bekannt geworden?
    Der Imam handelt grundsätzlich nach islamischen Recht. Das weltliche zumal der Kuffar ist ihm eigentlich egal, solange ihm und der Ummah keine gravierenden Nachteile erwachsen. Es wird ihm schwer nachzuweisen sein, daß er die eine oder andere Ehe, die er schließt, nicht anzeigt, sollte es wirklich einmal das Zentralregister geben. Wird es aber nicht, da genug Politiker diese Entwicklung fördern.

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