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Asyl - eine nette Geschichte mit Kommentaren
Der Stapel Papiere sollte also das Willkommensgeschenk sein. Magdaline E. war gerade von der Erstaufnahmestelle in Eisenhüttenstadt nach Forst gekommen, als die Ausländerbehörde ihr eine Menge Schriftstücke mit Belehrungen und Verboten in die Hand drückte. Darunter eine Karte des Landkreises Spree-Neiße, mit dem Hinweis, dass sie dessen Grenzen nicht überschreiten dürfe. Verstanden hat Magdaline das nicht.
Was damit gemeint war, musste sie wenig später erfahren. Mit neun anderen Afrikaner/innen wollte die Kamerunerin im Dezember 2008 zum ersten Mal Berlin erkunden, doch die Polizei kontrollierte schon im Zug: „Guten Tag, Ihren Ausweis bitte.“ Die deutschen Fahrgäste wurden nicht kontrolliert. Keiner der Flüchtlinge hatte eine Erlaubnis, den Landkreis verlassen zu dürfen, beantragt. So kostete für die afrikanischen Flüchtlinge diese „Ordnungswidrigkeit“ 48,50 Euro pro Kopf.
Im März 2009 – Magdeline war schwanger und wollte den Kindsvater in Frankfurt am Main besuchen –
Wußte sie nicht oder wollte sie nicht, denn nachdem sie erfuhr, daß der Antrag auf Verlassen des Landkreises eine Woche im Voraus gestellt werden muß - auch Behördenmitarbeiter benötigen einen gewissen Zeitraum für die Bearbeitung von Anträgen - beschloß sie, diese Fahrt auf keinen Fall zu verschieben und durch einen Antrag abzudecken.
Sie ignorierte die Auflage großzügig und setzte sich in Bewegung:
Im März 2009 – Magdeline war schwanger und wollte den Kindsvater in Frankfurt am Main besuchen – ging sie zur Ausländerbehörde, um eine Verlassenserlaubnis zu beantragen. Sie dachte, das wäre unproblematisch, aber dann hieß es, sie hätte um die Erlaubnis mindestens eine Woche vor der Fahrt fragen müssen.
Magdeline entschloss sich, die Fahrt mit einer Mitfahrgelegenheit, die sie jetzt und nicht in einer Woche hatte, auch ohne „Urlaubsschein“ zu wagen. Bei Jena stoppte die Polizei den Wagen. Alle Insassen wurden durchsucht, Magdaline und ein afrikanischer Freund wurden drei Stunden auf der Polizeiwache festgehalten. Mehrere Monate später kam ein Schreiben der Staatsanwaltschaft wegen der Straftat des „wiederholten Zuwiderhandelns gegen die Aufenthaltsbeschränkung“. Sie solle eine Geldstrafe in Höhe von 163,50 Euro zahlen. Zu schaffen war das nur mit einer Ratenzahlung, die länger als ein Jahr dauern würde.
Vier Monate später - die afrikanische Dame ist schließlich lernfähig - gleich der nächste Verstoß, diesmal nicht nur gegen die Residenzpflicht, sondern auch gleichzeitig noch gegen die Pflicht, eine Bahnfahrkarte zu bezahlen:
Vier Monate später, Ende Juli 2009, sitzt Magdaline wieder im Zug von Königs Wusterhausen nach Forst. Noch vor der Landkreisgrenze zum Spree-Neiße-Kreis kommt die Schaffnerin. Magdaline will, wie sie es schon oft getan hat, im Zug bezahlen, wundert sich jedoch über die Preiserhöhung. Ohne eine Antwort auf Magdelines Frage zu geben, geht die Kontrolleurin und ruft die Polizei. In Cottbus warten Polizisten schon auf dem Bahnsteig. Die Sache mit der Fahrkarte lässt sich durch einen einfachen Kauf klären, doch dann, fast hätten es die Polizeibeamten vergessen, wieder die Aufforderung, „Ihren Ausweis, bitte!” Es folgen Anzeigen wegen „Erschleichen von Leistungen“ und Verstoß gegen die Aufenthaltsbeschränkung.
Der letzte Absatz des Artikels ist besonders schmackhaft. Nachdem seit 2010 Asylbewerber ohne Erlaubnis reisen dürfen, soll das Verfahren nach Meinung der Schreiber wegen des Verstoßes im Jahr 2009 und vorige fallengelassen werden. Zeitrechnung anders herum!
Für den letzten Verstoß hat die Staatsanwaltschaft Magdaline E. angeklagt. Am 20. August soll vor dem Amtsgericht Cottbus (10 Uhr, Vom-Stein-Str. 31, Saal 208/209) der Prozess stattfinden. Das Verfahren wegen des „Erschleichens von Leistungen“ ist bereits eingestellt. Zu einer Einstellung der Residenzpflicht-Sache hat sich das Gericht bisher noch nicht durchgerungen, obwohl das, was vor einem Jahr eine Straftat war, heute erlaubt ist. Seit dem 23. Juli 2010 dürfen Asylsuchende durch ganz Brandenburg reisen, auch ohne „Urlaubsschein“.
http://www.residenzpflicht.info/fall...aline-e-forst/
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20.01.2013, 13:05 #2
AW: Asyl - eine nette Geschichte mit Kommentaren
In Kamerun gibt es keine Verfolgung, folglich muss der Asylantrag abgelehnt werden. Wenn sie 2008 Berlin "erkunden" möchte, befindet sie sich also mindestens seit 5 Jahren in Deutschland. Warum dauern selbst einfache Fälle von Asylmißbrauch so lange, bis es eine Entscheidung gibt?
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: Asyl - eine nette Geschichte mit Kommentaren
Skurril an der Geschichte ist, daß die Dame sich in aller Selbstverständlichkeit noch über die geringsten Auflagen und Spielregeln hinwegsetzt. Höhepunkt der Geschichte ist der nicht näher genannte Zeitpunkt und Umstand, an dem sie fernschwanger wurde.
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AW: Asyl - eine nette Geschichte mit Kommentaren
Wie man an diesem Beispiel sehen kann, ist die deutsche, lasche Asylpolitik nicht gut für beide Seiten.
Menschen die hierher kommen um ein besseres Leben zu erschleichen, sollten umhegend abgewiesen werden, weil bei längerem Aufenthalt Ungeduld und Gewohnheit zum Übel werden.
Niemand lässt sich gerne lange hinhalten, auch keine Asylbewerber.
Schließlich kommen solche Leute größtenteils aus Ländern, wo es keine gültigen Regeln gibt.
Schwarzfahren und Mogeln ist aber keine rein fremdartige Gewohnheit, dass können viele deutsche Bürger auch.
Man sollte also auch mit fremden Menschen so umgehen, wie man selber behandelt werden will.
Wer ehrlich ist und Asyl zu Recht beantragt, der sollte so schnell wie möglich eine menschenwürdige Behausung zugewiesen bekommen und genug zum Leben haben.
Wer aber wissentlich falsche Angaben macht oder zu Unrecht Asyl beantragt, sollte nicht unnötig lange auf seine Abschiebung warten müssen.
Aber insgesamt sollte eine Quote festgelegt werden, ab der niemand mehr in unserem Land Aufnahme finden darf.
Klare Regeln machen weniger Ärger.
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20.01.2013, 15:51 #6
AW: Asyl - eine nette Geschichte mit Kommentaren
Um zu einer solchen Begrenzungsregelung zu kommen, müßte zuerst einmal das Asylrecht aus dem Grundgesetz/der Verfassung, das jedem Asylbewerber ein einklagbares Recht gegen den deutschen Staat verschafft, gestrichen werden."Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit"
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20.01.2013, 18:35 #8
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AW: Asyl - eine nette Geschichte mit Kommentaren
Das sehe ich anders, denn die besagt ja nicht, dass zu Unrecht beantragte Asylanträge nicht umgehend bearbeitet werden sollen um eine Abschiebung zu erlassen.
Einen Zusatz könnte man allerdings beifügen, dass Anträge zügig in einem festzulegenden Zeitraum bearbeitet werden müssen und dann eine schnelle Abschiebung anzusetzen.
Was noch hinzu gefügt werden muss, ist die Sache mit angeblich unauffindbaren Papieren.
Wer ohne die nötigen persönlichen Unterlagen hier ankommt, sollte vorsorglich eingesperrt werden, bis er zugibt, woher er kommt, andernfalls wird er in die Wüste geschickt oder zu den Eskimos.
Im Atlantik ist auch noch Platz genug.
So, das war meine "rechte" Meinung dazu!
Humanität auf die Spitze getrieben wird zum eigenen Holocaust!
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