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Hits: 2692 | 06.05.2011, 18:05 #1
Diese Straftäter werden nicht abgeschoben
Die Liste ihrer schweren Taten liest sich wie das Strafgesetzbuch! Totschlag, Vergewaltigung, Raub, Erpressung, Körperverletzung, Drogenhandel.
Die Freiheitsstrafen dieser Intensivtäter summieren sich auf 925 Jahre. Trotzdem können 223 schwer kriminelle Libanesen nicht aus Deutschland ausgewiesen werden, weil die libanesischen Behörden ihnen die Einreise in die Heimat verweigern.
Auf 23 Seiten sind die Namen, Straftaten und Strafen der 223 Libanesen aufgelistet, gegen die seit bis zu zehn Jahren Abschiebeverfahren ohne Erfolg betrieben werden.
Beispiel Imad L.*, Auszug aus seinem Vorstrafenregister:
• Gemeinschaftlicher schwerer Raub in 6 Fällen.
• Gefährliche Körperverletzung in 5 Fällen.
• Raub in 3 Fällen
• Schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit versuchtem schweren Raub
• Vorsätzliche Körperverletzung in 2 Fällen
• Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung
• Bedrohung in 2 Fällen
• Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung
• Versuchte Nötigung und Vergewaltigung
• Gemeinschaftlich versuchte gefährliche Körperverletzung
• Gemeinschaftlich falsche Verdächtigung.
Sechsmal wurde Imad L. vom Jugendgericht verurteilt, zuletzt zu zwei Jahren Haft.
Obwohl den Behörden seine Geburtsurkunde vorliegt und der Abschiebeantrag seit dem 29. August 2002 läuft, kann der Schwerkriminelle nicht ausgewiesen werden.
★★★
36 960 Libanesen leben in Deutschland, 90 Prozent von ihnen beziehen Hartz IV. Über die Gewaltbereitschaft libanesischer Clans urteilt Roman Reusch, Leiter der Intensivtäter-Abteilung der Staatsanwaltschaft Berlin in einer Studie: „In libanesischen Familien findet eine konsequente Erziehung zur professionellen Kriminalitätsausübung statt. Junge Männer dieser Clans wissen, dass ihr Handeln verboten ist. Doch sie haben eine Selbstbedienungsmentalität entwickelt, die darauf abzielt, sich zu nehmen, was immer sie wollen.“
★★★
Die Liste der Schande: Auch Mahmut Y. ist in dem Geheimpapier erfasst: Der in Berlin lebende Libanese gilt als äußerst gewalttätig. Er wurde wegen gemeinschaftlichen schweren Raubs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und gemeinschaftlichen schweren Raubs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Auch Mahmut Y. kann nicht abgeschoben werden.
• Wie Ali F., der zu fünf Jahren und neun Monaten wegen Drogenhandels verurteilt wurde.
• Wie Mehmed I., der wegen schweren Raubs, Erpressung, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bandendiebstahl zu sechs Jahren verurteilt wurde.
Dietmar Martini-Emden, Chef der Ausländerbehörde Trier, hat die Liste für das Innenministerium erstellt.
Er sagt zu BILD: „Die Behörden in Beirut haben auch bei guten Sachbeweisen nur wenige libanesische Dokumente zur Rückführung ausgestellt. Die meisten unserer Rückführungsersuchen straffälliger Libanesen werden scheinbar gar nicht bearbeitet. Ein bereits im Jahr 2004 zwischen Beirut und der Bundesregierung ausgehandeltes Rückführungsabkommen ist bis heute von der libanesischen Seite nicht unterzeichnet worden.“
Erstmaliger Pass-Antrag: 07.01.2008
Straftaten: gemeinsch. Unerl. Handel BTM in nicht geringer Menge; unerl. Handel BTM in nicht geringer Menge
Strafmaß: Freiheitsstrafe von 2 Jahren nicht zur Bewährung ausgesetzt; Freiheitsstrafe von 2 Jahren nicht zur Bewährung ausgesetzt
Erstmaliger Pass-Antrag: 12.11.2004
Straftaten: Geiselnahme; vorsätzl. Fahren ohne Fahrerlaubnis; Steuerhehlerei, Verstoß gegen die Abgabenordnung
Strafmaß: Freiheitsstrafe von 9 Monaten; Freiheitsstrafe von 3 Monaten; Freiheitsstrafe von 7 Monaten; Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten
Erstmaliger Pass-Antrag: 22.12.2005
Straftaten: Erpresserischer Menschenraub
Strafmaß: Freiheitsstrafe 2 Jahre und 11 Monate
Erstmaliger Pass-Antrag: 29.09.2005
Straftaten: gemeinsch. Handel BTM in nicht geringer Menge in 62 Fällen
Strafmaß: Jugendstrafe 2 Jahre
Erstmaliger Pass-Antrag: 23.12.2007
Straftaten: Verstoß gegen BtmG
Strafmaß: Jugendstrafe 2 Jahre
...und das sind "nur 5 Auszüge von 223 Akten der Stattsanwaltschaft der Rest kann nachgelesen werden im Verzeichniss und der Quelle meines Themas
Die Liste der Schande Abschiebe-Skandal
Diese Totschläger, Vergewaltiger, Dealer und Räuber können nicht abgeschoben werden
www.bild.de
Thema . Verbrechen
unter news
mehr habe ich dazu nicht zu sagen, macht euch euer eigenes BILD.
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07.05.2011, 12:11 #2
AW: Diese Straftäter werden nicht abgeschoben
Diese Leute sollten zu Höchtstrafen verurteilt werden um dann nach Verbüßung eines Drittels der Strafe freiwillig nach Libanon auszureisen. Sollten sie wieder nach Deutschland zurückkehren, müssten sie gleich verhaftet werden um die Reststrafe abzusitzen. Auch sollte an Flughäfen darauf geachtet werden, dass diese Libanesen an der Einreise nach Deutschland gehindert werden, wenn sie vom Urlaub aus dem Libanon nach Deutschland zurückkehren wollen. Kompromisslose Härte ist das einzige was hier hilft. Außerdem muss Deutschland endlich massiven Druck auf Libanon ausüben, um ein Rücknahmeabkommen auszuhandeln
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26.11.2012, 18:51 #3
AW: Diese Straftäter werden nicht abgeschoben
Dann stehen wieder die Gutmenschen heulend am Flughafen und schreien "Kein Mensch ist illegal!" Rein technisch wäre es m.E. möglich, ausgewiesene Straftäter am Flughafen abzufangen und zurück zu schicken.
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27.11.2012, 10:43 #4BLOXX!
- Registriert seit
- 23.03.2012
- Beiträge
- 327
AW: Diese Straftäter werden nicht abgeschoben
Die sollte man zum Flughafen karren und ihnen freistellen wohin sie gehen. Mir doch kackegal in welches Land die verschwinden. Sollten sie wieder in Deutschland aufgegriffen werden, gibs in der nächsten Kiesgrube ne Kugel in der Schädel. Ruhe ist...Problem gelöst.
Unser Staat sollte sich mal klar werden, das wir uns nicht alles gefallen lassen müssen. Ein Hund der Flöhe hat kratzt sich auch. Wenns sein muss, bis es blutet.
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27.11.2012, 17:15 #5
AW: Diese Straftäter werden nicht abgeschoben
Das ist ein "Verdienst" der BRD-Bürokratie, dass Sie die Abschiebung von Vornherein nicht berücksichtigt hat.
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27.11.2012, 17:18 #6
AW: Diese Straftäter werden nicht abgeschoben
Doch-doch, nicht ohne "ausser jene, die nach § 130. belangt worden sind".
Alle Tiere sind eben gleich, doch manche weniger gleich, als die andere.
Postscriptum: Der Paragraph 130 darf man zu recht ein "Deutscher" nennen, weil ich keinen Hintergründler kenne, der wegen Deutschenhass verurteilet worden war.Geändert von Fescher Fischer (27.11.2012 um 18:00 Uhr)
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02.12.2012, 14:09 #7
AW: Diese Straftäter werden nicht abgeschoben
In der Türkei gibt es den "Strafbestand Verunglimpfung des Türkentums" - warum gibt es kein deutsches Äquivalent? Wenn dieses Gesindel hier immer schreit "Scheiß-Deutschland", sollten sie ausgewiesen werden.
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02.12.2012, 16:00 #8
AW: Diese Straftäter werden nicht abgeschoben
das ist ganz einfach: Ein solches Gesetz wäre bei uns Rechtsradikal und Diskriminierend.
"Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit"
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AW: Diese Straftäter werden nicht abgeschoben
Wir brauchen die Sozialarbeiterstellen!
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