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  1. #1
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    Erneut Flüchtlingsdrama in Bayern

    Und wieder präsentiert uns der bayerische Flüchtlingsrat ein herzzerreissendes Flüchtlingsschicksal:

    „Ich wünsche mir nichts sehnlicher, als meine Tochter wieder zu sehen“

    Ayan Abdi Mahmud* (19 Jahre) floh vor einer Zwangsverheiratung aus Somalia. In Deutschland fand sie Schutz. Jetzt ist ihr größter Wunsch, nach über zwei Jahren Trennung von ihre Tochter, diese wiederzusehen. Die Vierjährige lebt bei Ayan's Schwester in Nairobi, für das Kleinkind wäre die Flucht nach Deutschland zu gefährlich gewesen. Das nötige Visum ist zugesagt worden, doch ihr fehlt das Geld. Ca. 1800 Euro kostet ein begleiteter Flug aus Nairobi. Wir bitten daher um Spenden für Ayan, damit Sie nach Jahren der Trennung endlich gemeinsam mit ihrer Tochter in Sicherheit leben kann.
    Spendenkonto:

    Bayerischer Flüchtlingsrat | Bank für Sozialwirtschaft | BLZ: 700 205 00 | Konto Nr: 88 32 602 | Stichwort: Ayan
    Auf Wunsch erhalten Sie selbstverständlich eine Spendenbescheinigung, da wir als gemeinnütziger Verein anerkannt sind. Bitte geben Sie hierzu ihren Namen und ihre Adresse auf dem Überweisungsträger mit an oder schreiben Sie eine E-Mail an kontakt@fluechtlingsrat-bayern.de

    Ayan Abdi Mahmud wurde in Mogadischu/Somalia geboren. Da ihr Vater früh verstarb, zwang ihr Onkel sie bereits mit 14 Jahren unter Ausübung von Gewalt zur Hochzeit mit einem fremden Mann. Wenige Zeit nach der Hochzeit wurde Ayan schwanger, doch noch vor der Geburt des gemeinsamen Kindes verließ ihr Ehemann ohne sie das Land. Daraufhin lebte Ayan allein mit ihrer Tochter bei ihrer Mutter in Mogadischu. Sie wurde erneut von ihrem Onkel bedroht, der ihr verbot, das Haus zu verlassen und sie dazu zwang eine neue Ehe einzugehen. Aus Angst vor der zunehmenden Gewalt ihres Onkels beschloss Ayan zu fliehen, musste jedoch ihre Tochter mit eineinhalb Jahren zurücklassen, da die Flucht für sie zu gefährlich gewesen wäre. Seit über zwei Jahren lebt Ayan nun in Deutschland. Sie vermisst ihre Tochter sehr, zu der sie seit zwei Jahren nur noch per Telefon Kontakt halten kann. Da Ayan mit 16 Jahren ohne ihre Eltern nach Deutschland kam, hatte sie das Glück in einer Jugendhilfeeinrichtung in München aufgenommen zu werden. Sie besucht seitdem in München die Schule und wird im nächsten Jahr ihren Hauptschulabschluss machen können und dann eine Ausbildung beginnen. Die Aufenthaltserlaubnis, die Ayan inzwischen in Deutschland hat, gibt ihr das Recht, mit ihrer inzwischen 4 Jahre alten Tochter in Deutschland zu leben. Diese wohnt seit acht Monaten bei Ayans Schwester in Nairobi und wartet täglich darauf, dass Ayan kommt, um sie nach Deutschland zu holen.

    Ayan wird hier mit 360,- Euro im Monat unterstützt. Davon schickt sie monatlich 80.- Euro an ihre Tochter nach Nairobi. Darüber hinaus muss Ayan von diesem Geld Anwaltskosten in Höhe von 650.- Euro für die Familienzusammenführung abbezahlen. So bleiben ihr momentan lediglich 180.-Euro monatlich zum Leben. Finanziell ist es ihr somit nicht möglich, alleine für die Kosten von ca. 1800.- Euro aufzukommen, die mit der Familienzusammenführung verbunden sind.

    *Name geändert, da die junge Frau weiterhin Verfolgung fürchtet.

    Quelle


    Wieso reist die Frau nicht zu ihrer Schwester nach Nairobi aus?

  2. #2
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    AW: Erneut Flüchtlingsdrama in Bayern

    Und warum Deutschland? Deutschland liegt weit weg. Wie kam sie hierher?

    Zum Rest der Geschichte:

    Ayan wird hier mit 360,- Euro im Monat unterstützt. Davon schickt sie monatlich 80.- Euro an ihre Tochter nach Nairobi. Darüber hinaus muss Ayan von diesem Geld Anwaltskosten in Höhe von 650.- Euro für die Familienzusammenführung abbezahlen. So bleiben ihr momentan lediglich 180.-Euro monatlich zum Leben. Finanziell ist es ihr somit nicht möglich, alleine für die Kosten von ca. 1800.- Euro aufzukommen, die mit der Familienzusammenführung verbunden sind.
    Haarsträubend, was hier unters Volk gestreut wird!

    1) Von den 360 Euro, die sie erhält, kann sie 80,-- Euro ins Ausland transferieren? Sollte sie die 360,-- Euro - wie ein alleinstehender Sozialhilfeempfänger, tatsächlich erhalten, so sind diese dazu da, sämtliche laufenden Kosten wie Strom und Warmwasser (zahlt sie dies in ihrer Unterkunft überhaupt und wird ihr dieser Pauschbetrag, sofern sie mitnebenkostenbefreit wohnt, überhaupt wieder abgezogen?), Telefon, Fahrtkosten, Kleidung, Nahrung und Ansparungen für Anschaffungen wie Möbel, technische Geräte, Reparaturen etc. zu begleichen. So wäre jeder Posten, den sie aufgrund ihres Status nicht von diesem Regelsatz begleichen muß, ihr wieder abzuziehen.

    Wenn schon gleichgestellt mit Hartz-IV-Empfängern, dann richtig.

    Wenn von diesem Geld jeden Monat größere Geldbeträge ins Ausland überwiesen werden können, erhält sie eindeutig zu viel bzw. werden ihr die Einsparungen im Gegensatz zu anderen Hilfsberechtigten nicht angerechnet. Es darf hier die Vermutung angestellt werden, daß ihre Hilfsbedürftigkeit nicht in dem Maße vorhanden ist, wie sie Gelder erhält. Auch hier müßten die Behörden so verfahren, wie sie es in dem Fall bei Deutschen machen. Der Regelsatz soll nämlich nur und ausschließlich der Sicherstellung des eigenen Unterhalts auf bescheidenem Niveau dienen.

    2) Anwaltskosten und Gerichtskosten werden bei Bedürftigen vom Steuerzahler, d.h. über die Prozeßkostenhilfe beglichen. Sofern das Verfahren also berechtigt ist, müßte sie keinen Pfennig zahlen. Die Familienzusammenführung gibt es auch umsonst. Sie müßte für die Fahrt ihrer Tochter nach Deutschland (hat sie eigentlich schon einen gesicherten Aufenthaltsstatus, der die Beantragung der Familienzusammenführung zuläßt?) keinen Cent zahlen. Ich weiß, wovon ich spreche, denn ich habe schon Familienzusammenführungen erlebt (und in dem Fall war das Verfahren wesentlich komplizierter und der Flugweg länger).


    Was hier unter das Volk gestreut wird, ist unglaublich! Geschichten aus dem Land der Teppichhändler!

  3. #3
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    AW: Erneut Flüchtlingsdrama in Bayern

    so führt einen der Weg von Somalia allmählich nach Deutschland. Das Kind wurde in Kenia abgeladen. Die Frage wieso man nicht zusammen mit dem Kind nach Nairobi floh ist durchaus berechtigt.
    Also was bewegt eine Mutter ihr Kind dortzulassen:



    Wie man sieht, ist Kenia doch recht weit weg von Deutschland. Man ist auch nicht in einem anderen EU-Land geblieben. Ich nehme nicht an, dass die liebe Ayan mit einem Boot in Hamburg angelegt hat.
    Ganz klar, ab nach Deutschland und im vergleich zu Somalia leben wie die Made im Speck. Kaum fließt die Kohle wird auch schon etwas ans Töchterchen geschickt. Der Öffentlichkeit wird etwas vorgelogen und ein bischen auf der Tränendrüse rumgedrückt um Kohle locker zu machen, dass Kind noch nachzuholen.

    Es würde mich nicht wundern, wenn irgendwann der Mann auch noch auftaucht und die Familie dann ein glückliches Dasein in der sozialen Hängematte führt. Schön bemuttert von allen Seiten durch unsere Gutmenschen.
    "Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit"

  4. #4
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    AW: Erneut Flüchtlingsdrama in Bayern

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Was hier unter das Volk gestreut wird, ist unglaublich! Geschichten aus dem Land der Teppichhändler!
    Genau das war auch mein erster Eindruck!

    Als nächstes dann dieses hier:

    Bayerischer Flüchtlingsrat | Bank für Sozialwirtschaft | BLZ: 700 205 00 | Konto Nr: 88 32 602 | Stichwort: Ayan
    Auf Wunsch erhalten Sie selbstverständlich eine Spendenbescheinigung, da wir als gemeinnütziger Verein anerkannt sind. Bitte geben Sie hierzu ihren Namen und ihre Adresse auf dem Überweisungsträger mit an oder schreiben Sie eine E-Mail an kontakt@fluechtlingsrat-bayern.de
    Verfügt der Flüchtlingsrat als eine der unzähligen NGOs nicht mehr über genügend Kleingeld, welches dem Staat übrigens von unseren Steuergeldern abgeknöpft wird, um selbst einspringen zu können? Scheinbar wurden die Taler bereits anderweitig verprasst (möglicherweise zugunsten der Beschäftigten dieser fragwürdigen Organisation), so dass nun schon wieder gebettelt werden muss!

  5. #5
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    AW: Erneut Flüchtlingsdrama in Bayern

    Ganz wichtig bei diesem Artikel ist doch die Kontonummer für das Spendenkonto. Da es genügend Gutmenschen gibt, die die Situation der jungen Frau verstehen und darauf hin eine Überweisung tätigen, wird es mit einer Familienzusammenführung schon klappen. Wenn es sich natürlich so ergibt, wie Du schreibst im Punkt 2 Turmfalke, dann ist sie ja total auf der sicheren Seite und somit ist ihr ein gutes Leben aus Steuerzahlers Portemonnaie garantiert.
    Wer die Faust ballt, kann die Hand nicht reichen.
    In Zeiten, da Täuschung und Lüge allgegenwärtig sind, ist das Aussprechen der Wahrheit ein revolutionärer Akt.

  6. #6
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    AW: Erneut Flüchtlingsdrama in Bayern

    Zitat Zitat von fari14 Beitrag anzeigen
    Ganz wichtig bei diesem Artikel ist doch die Kontonummer für das Spendenkonto. Da es genügend Gutmenschen gibt, die die Situation der jungen Frau verstehen und darauf hin eine Überweisung tätigen, wird es mit einer Familienzusammenführung schon klappen. Wenn es sich natürlich so ergibt, wie Du schreibst im Punkt 2 Turmfalke, dann ist sie ja total auf der sicheren Seite und somit ist ihr ein gutes Leben aus Steuerzahlers Portemonnaie garantiert.
    Die Bitte um Spenden ist doch nur das Feigenblatt, das dem Leser suggeriert, diese Organisation würde sich mit Spenden über Wasser halten. Dabei wird sie vom Staat finanziert!!! (Direkt und indirekt, über direkte Geldzuwendungen für die Organisation und einzelne Projekte und indirekt über die gezahlten Gehälter für die Mitarbeiter)

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