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  1. #1
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    Straffällige Migranten können nicht ausgewiesen werden

    denn eines der Abschiebungshindernisse tritt immer ein:

    „Grundsätzlich wird ein ausländischer Staatsangehöriger ausgewiesen, wenn er rechtskräftig zu mindestens drei Jahren verurteilt worden ist“, sagt Wolters.
    wenn und sofern...

    (aus diesem Grund werden viele Richter Täter, wo möglich, mit einer Strafe unterhalb der drei Jahre belegen - aber selbst wenn, tritt im Normalfall regelmäßig das ein, was folgend als "Ausnahme" betitelt wird:)

    Allerdings sieht das Aufenthaltsgesetz Ausnahmen vor.
    Nachfolgend werden die Ausnahmen aufgelistet, die sämtliche Möglichkeiten des menschlichen Daseins eines Migranten erfassen.:

    Der Normalfall als Ausnahme gelistet:

    Ausnahme 1:

    Lebt etwa jemand seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland, so genießt er besonderen Ausweisungsschutz.
    Rechtmäßig in Deutschland lebt auch "jemand", dessen Asylverfahren nicht abgeschlossen ist oder jemand, der nur vorübergehend geduldet ist oder für den aus humanitären Gründen Abschiebestopp besteht (z.B. ein abgelehnter Asylbewerber, der aus verschiedenen Gründen - und sei es dank Pro Asyl und einer Petition - nicht abgeschoben wird)

    Kommt Ausnahme 1 nicht zustande, greift Ausnahme 2, die umsichtig einen so großen Ermessensspielraum bietet, daß man alles zu Gunsten des ausländischen bzw. migrantischen Täters berücksichtigen kann.


    Ausnahme 2:

    Bei der Einzelfallprüfung würden unter anderem die sozialen Kontakte berücksichtigt, so Wolters.
    Also Freunde, Bekannte und - damit das nicht so offensichtlich wird - nennt Wolters die Verwandten. In solchen Entscheidungen wurden aber zumeist Schulkameraden, Vereinskollegen, Mitbeter in der Ditib-Moschee etc. genannt, oder aber ganz allgemeine soziale Kontakte, die zur Bevölkerung entstanden seien, in verschiedenen Fällen - dies ist kein Witz und keine Überspitzung, sondern tatsächlich Realität - auch Kontakte, die während der Gefängnisaufenthalte entstanden seien (ein Argument, das greift, wenn straffällig gewordene und inhaftierte Ausländer nach Verbüßung ihrer Haftstrafe eigentlich abgeschoben werden sollten)

    "Wenn jemand seine komplette Familie in Deutschland hat, dann hat er zwar einen Pass in einer anderen Farbe, ist aber faktisch zum Inländer geworden.
    Da fehlen einem die Worte!

    Auch die Auswirkungen auf die direkten Angehörigen werden mit einbezogen. Würde ein Familienvater ausgewiesen, litten darunter auch Ehefrau und Kinder, die dann mitgehen müssten, wenn sie sich nicht von ihm trennen wollen. „Sippenhaft gibt es in Deutschland nicht“, so Wolters. Und: „Ein deutscher Massenmörder wird auch nicht einfach weggeschickt.“
    http://www.bbv-net.de/lokales/bochol...rid,84635.html
    Geändert von Turmfalke (26.05.2012 um 12:26 Uhr)

  2. #2
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    AW: Straffällige Migranten können nicht ausgewiesen werden

    Da das jeder Ausländer weiß, gibt es für sie auch keinen Grund hier ordentlich und gesetzestreu zu leben
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Straffällige Migranten können nicht ausgewiesen werden

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Da das jeder Ausländer weiß, gibt es für sie auch keinen Grund hier ordentlich und gesetzestreu zu leben
    Natürlich! Selbst, wenn er mit der Gesetzeslage nicht vertraut ist und zu blöd, den Inhalt eines Gesetzes und einer Verordnung zu verstehen, so weiß er doch, daß der Ali und der Mohammed nach wie vor im Land sind, obwohl sie gestohlen und vergewaltigt haben, und Mahmoud sich einem Asylverfahren nicht mehr unterziehen mußte, seitdem er die blöde Susanne geschwängert hat.

  4. #4
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    AW: Straffällige Migranten können nicht ausgewiesen werden

    Die Migranten lachen sich doch heimlich ins Fäustchen ob solcher Hintertürchengesetze.
    Wohlwissend, dass diese Menschen andere Vorstellungen von Recht und Gesetz haben, eigentlich keine, wird der Schmusekurs gegenüber ausländischen Menschen in Deutschland weiter praktiziert.
    Die Einheimschen schütteln den Kopf über die Kuschelurteile gegen ausländische Straftäter, aber im Wahlverhalten ändert sich nichts, leider.
    Im Vertrauen darauf, dass die alten Parteien schon das richtige tun werden, bekommen diese die Stimmen der Mehrheit, und somit im Wechselspiel der Wahlergebnisse die Möglichkeit, ihre Schuldmanie wegen des dritten Reiches fortzuführen.
    Egal wer drankommt von den großen Parteien, es wird sich im Hinblick auf die Migranten nichts ändern, höchstens dass die Einheimischen noch stärker in ihrer Demonstrations-und Redefreiheit eingeschränkt werden, damit ja kein Schatten auf die politisch inszenierte Antinazihaltung fällt.
    Wer was gegen die brutalen Attacken ausländischer Straftäter sagt, ist ein rechter und ein Rassist, denn er berücksichtigt nicht die aussichtslose Lage dieser armen Muselboys, die man doch tatsächlich auffordert, arbeiten zu gehen.
    Schon die unverschämte Provokation, das man in die Schule gehen muss, ist eines Muselmigranten unwürdig, das geht an die Ehre.
    Schlimm genug, dass man nur Hartz4 bekommt und kein Urlaubs-und Weihnachtsgeld.
    Dafür wird in die Moschee gegangen und der Dschihad beschworen.
    Die Lehrerin wird als Schlampe tituliert und dann ist man beleidigt, wenn es dafür eine Rüge gibt.
    Das ist diskriminierend und muss gerächt werden.
    Schulische Einrichtungen werden zum Objekt unkontrollierter Wutausbrüche der Muselbalgen und der Steuerzahler muss dafür gradestehen.
    Aber den Bengels darf man ja nichts sagen, das ist rassistisch und ebenfalls diskriminierend.
    Deutsche Mädchen werden von ihnen im Rudel vergewaltigt und dann traut sich nichteinmal die Polizei in die Nähe der Wohnanlagen dieser Muselasis, denn das sind No Go Areas.
    Aber die Milde des Gesetzes ist ihnen sicher.
    Deutschland = Schlaraffenland und gelobtes Land. Gelobt, weil es sich freiwillig dem Islam unterwirft.
    Es dürfte nur noch eine Frage der Zeit sein, bis wir Einheimischen Schutzgelder an die Muselverbände zahlen müssen, wenn wir nicht Leib und Leben verlieren wollen.
    Sonst werden wir ausgewiesen, in die Hölle!

  5. #5
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    AW: Straffällige Migranten können nicht ausgewiesen werden

    Es verträgt sich eben nicht, wenn Herrenmenschen in ein Land kommen, in das die erklärten Untermenschen wohnen, die nach dem Koran ja schlimmer als Vieh sind, betrügen, heucheln, verführen und vor allem unrein sind und stinken!

  6. #6
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    AW: Straffällige Migranten können nicht ausgewiesen werden

    Das Problem ist die Zweiklassen-Justiz, die sich ständig im Muselbonus und Kuschelurteilen zeigt. Immer wieder der Verweis auf Herkunft und Ethnie, dass geheuchelte Verständnis "unserer " Justiz, machen diese Zustände erst möglich. Abgeschoben gehört, wer hierzulande straffällig wird. Ist dies im Herkunftsland kein Indiz für eine Straftat, ist man dort sowieso besser aufgehoben. Wer das Gastrecht mißbraucht, der geht. Zudem muss damit aufgehört werden, die "deutsche" Staatsbürgerschaft so leichfertig unter die Leute zu bringen. Den BRD Pass kann nur der bekommen, der seinen alten Pass im Gegenzug dafür abgibt. Wird er straffällig, ist eine Aberkennung der Staatsbürgerschaft und ein Rücktausch der Papiere unumgänglich. Dieses Land muss erstmal wieder "besenrein" gemacht werden, damit man das System überhaupt anerkennen und achten kann.

    Es entsteht mittlerweile der Eindruck, dass die BRD für jeden Dahergelaufenen das "Land der unbegrenzten Möglichkeiten" ist.

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