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  1. #1
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    Vorbildliches Kuscheljustiz-Urteil

    Und wieder einmal wurde durch die BRD-Justiz ein "politisch korrektes" Urteil an einem Moslem gesprochen. Der Türke Tamer T. ist diesmal der Glückliche. Für die Tötung eines Motorradfahrers mit anschliessender Fahrerflucht plädierte die Staatsanwaltschaft auf zusammen 8 Jahre Haft. Der urteilende Richter hielt dies allerdings für vollkommen unangemessen. Er belohnte den 30 Jährigen Hartz IVer, der mit seinem Mercedes E 280 CDI (190 PS, 240 km/h Spitze/ ab 42.000€ zu haben) den Unfall verursachte mit 18 Monate Gefängnis und 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit! Ach ja, die 18 Monate wurden selbstverständlich zur Bewährung ausgesetzt!

    Quelle

  2. #2
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    AW: Vorbildliches Kuscheljustiz-Urteil

    Dieser umsichtige Richter hat durch sein weises Urteil eine Revolte der Muselmigranten verhindert!
    Dafür wird er bestimmt mit dem Bundesverdienstorden ausgezeichnet.
    Ein Dankschreiben seitens der Muselverbände und den Multikultianhängern wird ihm gewiss sein.
    Da sieht man mal wieder, dass mit Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen still und leise Schicksalsschläge von uns deutschen Bürgern genommen werden.
    Ja so sind sie, die bescheidenen Menschen, die ohnehin schon genug diskriminierte Mitbürger vor schlimmem bewahren.
    Da komme ja kein Neid auf, denn im Gegenzug werden dafür echte Deutsche hart bestraft, damit die Holocaust-Schuld nie in Vergessenheit gerät!
    Dieser Museltürke hat doch nur seine Muselpflicht getan und einen ungläubigen getötet. Kann man ihm das übelnehmen?
    Aber wehe, es wird von rechter Seite was dagegen gesagt.
    Dafür darf die linke Seite jubeln!
    Ist doch alles im Lot, was solls?

  3. #3
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    AW: Vorbildliches Kuscheljustiz-Urteil

    Was ich immer sage. Wer jemanden töten will, sollte dies mit seinem Auto tun. Es ist wirklich noch nie jemand dafür in den Knast gewandert. Hauptsache es sieht wie ein Unfall aus
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #4
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    AW: Vorbildliches Kuscheljustiz-Urteil

    Da magst Du Recht haben. Einer Bekannten ist ähnliches passiert, sie ersparte sich allerdings die Fahrerflucht und ging auch mit Bewährung raus, weil ihr keine Absicht nachgewiesen werden konnte. Hier liegt der Fall m.E. aber anders. Der Türke hat die Flucht ergriffen und dreist noch jemand beauftragt, den Notarzt zu rufen. Er hatte offensichtlich wichtigeres vor und konnte sich deshalb selbstverständlich nicht um den Verletzten kümmern. Für unterlassene Hilfeleistung aufgrund der Unfallflucht hätte ein Autochthoner gemäß §323c StGB mindestens 1 Jahr ohne Bewährung bekommen. Das Gejammer, der Motorradfahrer sei gerast, wäre aufgrund der entstandenen Unfallschäden durch entsprechende Gutachten nachweisbar. Dies hätte bei einer solchen Geschichte in jedem Fall durchgeführt werden müssen. Davon steht in dem Artikel aber nix. Folglich kaufte der Richter dem "dramatisierenden und wahrscheinlich lügendem" Angeklagten seine Story ohne weiteres ab, denn das Opfer konnte sich ja nicht mehr verteidigen. Für die Hinterbliebenen gibts aus Mitleid des Systems das alte Lied: Verhöhnung, Spott und das Schicksal ohne eine geliebte Person und den Familienernährer das weitere Leben in Zukunft bestreiten zu müssen!

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