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Hits: 1702 | 20.03.2012, 17:41 #1
Vater darf aus religiösen Gründen nicht bei krankem Baby bleiben , im Abendland 2012!
http://www.echo-online.de/region/dar...rt1231,2724274
es geht immer weiter mit der Toleranz gegenüber Intoleranz!
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20.03.2012, 20:01 #2
AW: Vater darf aus religiösen Gründen nicht bei krankem Baby bleiben , im Abendland 2012!
Aus religiösen Gründen dürften sich die Beschwerde führenden Damen nicht in Deutschland aufhalten. Der wackere Vater hätte vor seinem Krankenhausbesuch ordentlich Bohnensuppe essen müssen.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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20.03.2012, 21:21 #3
AW: Vater darf aus religiösen Gründen nicht bei krankem Baby bleiben , im Abendland 2012!
Kein Einzelfall, auch in Italien gab es das, aber da war die Empörung viel grösser.
Italien:”Hospital diskriminiert Katholiken zugunsten der Muslime”
http://dolomitengeistblog.wordpress....n-der-muslime/
Wer hätte vor 20 Jahren gedacht, daß die dieses Sch.. muslimische Volk mehr Rechte in Krankenhäusern bekommt
wie die Einheimischen, und nebenbei die meisten nicht mal durch Arbeit Beiträge einzahlen,
allein daß ist schon die Frechheit, aber Schuld nicht mal die Migranten selbst, sondern die
politische Elite die es soweit kommen lässt.Man könnte schlichtweg kotzen, nicht Integrieren , nichts Leisten,
aber uns mit ihren Sch...Glauben auf den Sack gehen. Glaubt ihr im Ernst, daß man in der Türkei
so etwas mit Christen machen könnte?Si vis pacem, para bellum
(„Wenn Du Frieden willst, sei für Krieg gerüstet.“) Busch
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20.03.2012, 21:23 #4
AW: Vater darf aus religiösen Gründen nicht bei krankem Baby bleiben , im Abendland 2012!
Es ist ja schon ein Horror, wenn man als Patient das Zimmer mit Muslimen teilen muss. Rücksicht wird auf Nichtmuslime nie genommen und wer sich beschwert ist natürlich gleich ein Nazi
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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20.03.2012, 22:05 #5
AW: Vater darf aus religiösen Gründen nicht bei krankem Baby bleiben , im Abendland 2012!
Man ist mittlerweile Bürger zweiter Klasse im eigenen Land gegenüber Zuwanderern aus vorwiegend muslimischen Ländern!
-Wer finanziert den Dahergelaufenen überhaupt den Krankenhausaufenthalt?
-Ist das alles gerechtfertigt?
-Wer erlässt Gesetze, die diesen Schwachsinn überhaupt erst zulassen?
-Wo soll diese Idiotie noch hinführen?
-Wann wird das Leben, bzw. die Menschlichkeit endlich wieder über den Glauben gestellt?
Das ist doch nicht immer so schwachsinnig gewesen, sondern erst, nachdem die illegale, ungesteuerte Zuwanderung überhand genommen hat! Wann kommen wir endlich wieder auf den Boden der Tatsachen zurück und hören auf, alles immer mit Rassismus und Diskriminierung rechtfertigen zu müssen? Das hat mit der Realität und Demokratie nämlich herzlich wenig zutun!
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20.03.2012, 22:27 #6
AW: Vater darf aus religiösen Gründen nicht bei krankem Baby bleiben , im Abendland 2012!
Die Frau, als Elternteil, hätte die Situation des Mannes doch nachempfinden können!
So viel zur Toleranz des Islam.
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21.03.2012, 18:48 #7
AW: Vater darf aus religiösen Gründen nicht bei krankem Baby bleiben , im Abendland 2012!
Hier werden gleich mehrer Bevölkerungsteile diskriminiert.
1. die Väter
2. die Deutschen
3. die Männer
4. die ChristenAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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22.03.2012, 01:07 #8
AW: Vater darf aus religiösen Gründen nicht bei krankem Baby bleiben , im Abendland 2012!
Krankenhaus – Rücksicht auf Mütter anderen Glaubens – Teure Lösung Einzelzimmer
DARMSTADT.
Die meisten Eltern wollen ihr krankes Kind in den Kinderkliniken Prinzessin Margaret auch nachts nicht alleine lassen. „Wir haben 10 000 Elternübernachtungen pro Jahr“, erklärt der Leiter, Chefarzt Bernhard Lettgen.
Das Krankenhaus kann und will solche Wünsche erfüllen, und die Krankenkassen übernehmen die Übernachtungskosten für Eltern von Kindern bis zum sechsten Lebensjahr sogar ohne Überprüfung – in begründeten Einzelfällen auch für Ältere. Trotzdem kann es Probleme geben, wenn ein Vater, und nicht die Mutter, bei einem Kind bleiben will. Das geschieht im Krankenhausalltag allerdings selten, weil die Väter in der Regel die Hauptverdiener sind.
Sascha Hofmann ist in Elternzeit, deshalb war es für ihn selbstverständlich, seinen sechs Wochen alten, an einem bronchialen Infekt leidenden Sohn ins Krankenhaus zu begleiten. Das Kind wurde in einem Drei-Bett-Zimmer untergebracht, in dem zwei weitere kleine Patienten mit dem gleichen Infekt lagen. Deren Mütter durften auch nachts bei ihren Kindern bleiben, Sascha Hofmann aber nicht. Dagegen hätten sich die Mütter gewehrt, deren Kultur und Glauben die Übernachtung mit einem fremden Mann in einem Zimmer verbietet, teilten die Krankenschwestern dem Vater mit.
Alle anderen Zimmer waren zu diesem Zeitpunkt belegt. Lettgen: „Die Klinik ist voll, denn es gibt zur Zeit eine Wahnsinnsinfektionswelle. Dann ergeben sich schon mal solche Situationen“. Der Vater wollte sich das nicht bieten lassen und telefonierte mit der Kinderklinik in Aschaffenburg, die ihm sofort eine Übernachtungsmöglichkeit in einem Krankenzimmer zusagte. Hofmann machte sich mit dem Baby auf den Weg, entschied sich jedoch sofort zur Rückkehr nach Darmstadt, weil ihm die hygienischen Zustände in dem unterfränkischen Krankenhaus missfielen.
In den Darmstädter Kinderkliniken wurde ihm angeboten, in einem Einzelzimmer zu übernachten. Diese „Wahlleistung“ kostet 75 Euro pro Nacht, davon übernimmt die Krankenkasse 45 Euro. Hofmann willigte notgedrungen ein. Während seines einwöchigen Aufenthaltes übernachtete kurzfristig sogar noch ein anderer Vater eines kranken Kindes, mit dem er beruflich zu tun hat, in seinem Zimmer. Hofmann hatte dieser Notlösung zugestimmt, um dem Kollegen einen Gefallen zu tun.
Chefarzt Bernhard Lettgen wirbt bei den Eltern um Verständnis: „Wir müssen auf viele Aspekte achten: vor allem auf hygienische Gesichtpunkte, aber auch auf die Glaubensausrichtung von ausländischen Familien. Alles kriegt man nicht immer unter einen Hut“.
Stillende Mütter stünden immer an erster Stelle bei den Übernachtungsplätzen. Ansonsten gelte das Prinzip: Wer zuerst kommt, wird zuerst bedient. Im beschriebenen Fall waren dies die beiden Mütter.
Die Eltern sollten sich um eine vernünftige Lösung bemühen, schlägt der Chefarzt vor. Tagsüber hätte sich der Vater um das Kind kümmern können, nachts die Mutter. Der kleine Junge ist inzwischen wieder nach Hause entlassen worden und befindet sich auf dem Weg der Besserung. Sein Husten sei schon fast abgeklungen, sagt der Vater. „Er ist aus dem Gröbsten raus“.
...Artikel ist leider nur noch für registrierte Nutzer zu lesen, daher hier der ganze Text aus dem Darmstädter Echo!
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22.03.2012, 17:28 #9
AW: Vater darf aus religiösen Gründen nicht bei krankem Baby bleiben , im Abendland 2012!
Dass immer auf diesen abergläubischen religiösen Mist Rücksicht genommen werden muss, das ist doch einfach nicht zu glauben! Und wer bezahlt das? Einmal darf man raten. Wenn die Verursacher, die auf diese Sonderbehandlungen pochen selbst dafür aufkommen würden, dann würde ich auch nichts sagen.
In diesem spezifischen Fall haben die anderen, ebenfalls im Zimmer befindlichen Frauen, natürlich auch ein Mitspracherecht, wem es gegönnt ist in dem Zimmer zu nächtigen. Und wenn die (demokratische) Zimmer-Mehrheit beschließt, dass sie keinen Mann in ihren Reihen haben will, dann muss man das zur Kenntnis nehmen.
Und eines muss man verstehen: Die Begeisterung für Männer hält sich bei Muslimische Frauen in engen Grenzen. Vermutlich kulturbedingt.Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.
Kalifatslehre. Darum geht es.
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