Was ist nur aus unserem Rechtssystem geworden? Da erhält ein Mörder Schmerzensgeld!!! Und das nicht einmal für ihm zugefügte Schmerzen, sondern nur für die Androhung, falls er nicht bereit ist, die Polizei zu dem evtl. noch lebenden Kind zu führen. Seine "Menschenwürde" wurde verletzt! Hat ein solcher Mensch noch Menschenwürde???

Ich kann mich noch an eine Zeit erinnern, als einsitzenden Schwerverbrechern für die Zeit des Einsitzens die "bürgerlichen Ehrenrechte" aberkannt wurden. Da konnte kein Täter sein Opfer verklagen, wie das heute gang und gäbe ist.

Der verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen hat Anspruch auf Schmerzensgeld vom Land Hessen. Das hat das Landgericht Frankfurt am Donnerstag entschieden. Gäfgen war im Polizei-Verhör mit "unerträglichen Schmerzen" gedroht worden.

Dem Urteil des Frankfurter Landgerichts zufolge muss das Land Hessen dem 36-Jährigen für die Folterdrohung im Polizeiverhör 3.000 Euro Schmerzensgeld plus Zinsen zahlen. Die Menschenwürde Gäfgens sei durch die Gewaltandrohung schwer verletzt worden. Das Vorgehen der Ermittler sei eine "schwerwiegende Rechtsverletzung" und könne nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden als durch die Zahlung einer Entschädigung, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Hefter.

Von den Prozesskosten muss Gäfgen vier Fünftel übernehmen, das Land soll ein Fünftel tragen. Gäfgen hatte 10.000 Euro und einen Schadenersatz in unbekannter Höhe gefordert. Die Kammer wies den Rest der Klage und einen Befangenheitsantrag des Anwalts gegen den Richter zurück. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.

Im Verhör mit "unerträglichen Schmerzen" gedroht
Im Jahr 2002 hatte Gäfgen den elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und getötet. Von den Eltern forderte er Lösegeld. Kurz nach der Geldübergabe nahm ihn die Polizei fest. Im Verhör vier Tage nach der Entführung ließ der damalige Frankfurter Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner Gäfgen durch einen Beamten mit "unerträglichen Schmerzen" drohen, damit der Verdächtige den Aufenthaltsort des Jungen verrät.

Als Gäfgen schließlich auspackte, konnten die Beamten nur noch die Leiche des Kindes aus einem Tümpel in Osthessen bergen. Gäfgen wurde 2003 zu lebenslanger Haft verurteilt, das Gericht erkannte eine "besondere Schwere der Schuld". Der Vernehmungsbeamte und sein Vorgesetzter waren wegen der Folterdrohung zu Geldstrafen auf Bewährung verurteilt worden.