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  1. #1
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    A 030 Der nette Musel von nebenan, Salafist wollte Polizist werden.

    Da hört und liest man ständig, dass nicht alle Muslime böse seien.
    Einer der verhafteten Möchtegern-Attentäter auf Markus Beisicht war sogar kurz davor, Polizist zu werden.
    Unauffällig, nett und gebildet hielten ihn alle Nachbarn für harmlos.
    Das ist Islam : täuschen und lügen!
    Hier zu lesen : http://www.t-online.de/nachrichten/d...ikarriere.html
    Wie im Fernsehen auch, zeigen sie dem Publikum nur ihre Schokoladenseite.
    Sie lügen was das Zeug hält, Hauptsache es dient der Verbreitung des Islam.
    Leider bekommen das nur die wenigen Bürger mit, die sich tiefer mit der Materie befassen, und auf die hört dann keiner, wie bei den PRO, denn die sind absolut nicht rechtsradikal, die sagen nur, was Sache ist.
    Das ist in Deutschland schon Grund genug, als Neonazi zu gelten.
    Armes Vaterland! Armes Deutschland! Arme Irren in Regierung und NGOs.

  2. #2

    AW: Der nette Musel von nebenan, Salafist wollte Polizist werden.

    Letztlich haben wir keine Chance. Der saudische OIC diktiert die Richtlinien des Islam und die UNO erkennt diese Richtlinien an. alle UNO-Mitgliedsstaaten haben das zu respektieren. Unser nationales Grundgesetz ist denen egal, da wird soverän drüber hinweg gesehen.

    Die Wahabiten haben ihren Platz in Bonn schon eingenommen. Das ist erst der Anfang.

  3. #3

    AW: Der nette Musel von nebenan, Salafist wollte Polizist werden.

    Zitat Zitat von holzpope Beitrag anzeigen
    ........Arme Irren in Regierung und NGOs.
    Du irrst, sie arbeiten Planmäßig.

  4. #4

    Icon8 AW: Der nette Musel von nebenan, Salafist wollte Polizist werden.

    OIC

    Das ist ja unglaublich, was man hierzu unter "Organisation für islamische Zusammenarbeit" bei Wiki zu lesen bekommt!


    Gibt es so etwas auch für Juden oder Christen? - Ganz sicher nicht.....

    Man kann es jetzt auch sicher nachvollziehen, wie die hochbezahlten Volksvertreter bei solchen Versammlungen fast schlafen und dann scheinbar ungehörte Resolutionen unterzeichnen.
    -VOLKSVERRÄTER!

    Hier Auszüge (wobei eben auf wikipedia),

    Erklärung der Menschenrechte im Islam 1990

    1990 wurde bei der 19. Außenministerkonferenz der OIC die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam beschlossen,[3] welche als Leitlinie der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Menschenrechte gelten soll. In den abschließenden Artikeln 24 und 25 wird die religiös legitimierte islamische Gesetzgebung, die Schari'a, als einzige Grundlage zur Interpretation dieser Erklärung festgelegt; indirekt wird damit die Allgemeingültigkeit der 1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossenen Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in Frage gestellt. Auch von der Arabischen Liga wurde 1994 eine Arabische Charta der Menschenrechte verabschiedet, trat jedoch mangels Ratifizierungen nicht in Kraft, bis 2004 eine überarbeitete Version verabschiedet wurde.[4]
    Haltung zur Islamophobie

    Im saudi-arabischen Dschidda wurde auf einer OIC-Konferenz am 11. September 2006 einstimmig beschlossen, eine UN-Resolution zu fordern, in der die Diffamierung aller Propheten und Religionen verboten wird. Zudem soll international für Medien die Meinungsfreiheit gegenüber „religiösen Symbolen“ geregelt werden. Es sollen Strategien erarbeitet werden, die sich gegen anti-islamische Medienberichterstattung richten.

    Die Tagung in Dschidda war Folgeveranstaltung einer internationalen Konferenz, die im Mai 2006 von der OIC in London veranstaltet worden war. Der Fokus dieser Tagung lag auf der Entwicklung von Lösungsansätzen, um einer zunehmenden „Islamophobie“ in Europa zu begegnen.

    Auf Antrag der OIC hat der UN-Menschenrechtsrat in Genf im März 2007 eine Resolution für ein weltweites Verbot der öffentlichen Diffamierung von Religionen verabschiedet. In der Erklärung wird Bezug genommen auf eine Kampagne gegen muslimische Minderheiten und den Islam seit den islamistischen Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA. Die Entschließung gilt als Reaktion auf die in einer dänischen Zeitung abgedruckten Mohammed-Karikaturen, die im Jahre 2006 in der islamischen Welt z. T. gewalttätige Empörung ausgelöst hatten. Kritisiert wurde die Resolution durch die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch, die dadurch die Grundrechte Einzelner gefährdet sieht. Das Dokument konzentriere sich darauf, Religionen selbst zu schützen, insbesondere den Islam, und nicht die Rechte von Individuen.



    ...somit dürfen wir wohl unser GG "begraben"

  5. #5

    AW: Der nette Musel von nebenan, Salafist wollte Polizist werden.

    Diffamierung von Religionen: Die UNO verwirft das Konzept

    Nach mehreren konfliktreichen Jahren hat die UNO-Generalversammlung das Konzept der Diffamierung der Religionen fallen gelassen. Die Resolution, deren Verabschiedung in den vergangenen Jahren in verschiedenen UNO-Gremien regelmässig zu grossen Dissonanzen zwischen westlichen Staaten und der Organisation islamischer Länder (OIC) geführt hatte, ist umformuliert worden. Die OIC selber hatte anstelle der seit sieben Jahren wiederkehrenden Diffamierungs-Resolution in der Dritten Kommission der UNO-Generalversammlung einen Text eingebracht, welcher nun mehr in allgemeiner Form den Schutz von Personen zum Ziel hat, die aufgrund ihrer Religion oder ihres Glaubens mit Intoleranz oder Gewalt konfrontiert sind. Diese Resolution erwähnt die Diffamierung von Religionen, bzw. den Islam nicht mehr.
    Wie bereits der UNO-Menschenrechtsrat im März 2011 hat im Dezember 2011 auch die UNO-Generalversammlung diese neue Resolution zur Bekämpfung von Intoleranz, negativer Stereotypisierung und Stigmatisierung von, bzw. die Diskriminierung, Aufruf zu Gewalt und Gewalt gegen Personen auf der Basis von Religion und Glauben (A/RES/66/167) per Konsens verabschiedet. Die Resolution verlangt, dass der UNO-Generalsekretär einen Bericht zum Thema erarbeitet.


    Problematik des Begriffs «Diffamierung von Religionen»

    Europäische und andere westliche Staaten sowie die Zivilgesellschaft wehrten von Anfang an dagegen, dass die Diffamierung von Religionen als Menschenrecht anerkannt werden soll. Zum einen hätte es sich hierbei nicht um ein individuelles Recht für einzelne Personen gehandelt, sondern es wäre ein Recht für eine Religion entstanden, was per se nicht kohärent ist. Die Menschenrechte dienen dem Schutz von Individuen und nicht dem Schutz von Konzepten oder eben Religionen. Zum anderen würde ein Recht, das Religion vor Diffamierung schützt, in der Realität eine starke Einschränkung für die Meinungsfreiheit bedeuten. Niemand darf wegen seiner Äusserungen über eine bestimmte Religion bestraft werden, es sei denn, es handle sich um eine ohnehin strafbare Verletzung religiöser Gefühle (Blasphemie-Verbote auf der Ebene des Strafrechts) – dies ist ein lange verankerter Grundsatz westlicher Demokratien und fällt unter die Meinungsäusserungsfreiheit. Über den Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Religionszugehörigkeit hingegen herrscht Einigkeit, weshalb dieses Recht ja auch in den internationalen Menschenrechten verankert ist.
    Ausserdem ist Diffamierung in den meisten Rechtssystemen ein rechtliches Konzept, das es Einzelpersonen oder Einheiten mit Rechtspersönlichkeit gestattet, wegen Verleumdung oder übler Nachrede zu klagen. Wie ein solches Konzept auf eine Religion übertragen werden und damit dem Menschenrechtsschutz dienen soll, ist nicht nachvollziehbar.


    Zu den Ereignissen 1999 - 2011

    Auf UNO-Ebene gehen die Bemühungen, die Diffamierung von Religionen, insbesondere des Islams, als neue Form des Rassismus zu verankern, zurück auf Ende der 1990er Jahre. Motor hinter diesen Bestrebungen ist die Organisation islamischer Länder (OIC), die insbesondere den Islam vor Angriffen schützen möchte. Bereits 2001 wurde in der damaligen Menschenrechtskommission der UNO eine Resolution zum Kampf gegen die Diffamierung von Religionen verabschiedet.
    Richtig in Schwung kam die Debatte erst nach den internationalen Turbulenzen um die dänischen Karikaturen, auf denen der Prophet Mohammed als Terrorist dargestellt und auch sonstwie verunglimpft wurde. Es kam zu einer regelrechten Hetzkampagne gegen Dänemark, die ihren Höhepunkt Ende 2005 hatte. Daraufhin wurde an einer Gipfelkonferenz der OIC im Dezember 2005 ein 10-Jahres-Aktionsplan verabschiedet. Eines der erklärten Ziele des Plans ist die Verabschiedung einer internationalen Resolution zu Islamophobie, in der alle Staaten aufgefordert werden, Gesetze mit abschreckenden Strafen zu erlassen.
    Weiter wurde festgehalten, dass der Kampf gegen die Diffamierung von Religionen aufgenommen werden soll. Doudou Diène, der UNO-Sonderberichterstatter gegen Rassismus, unterstützte diese Bemühungen in seinen darauffolgenden Berichten. Er wurde vom Menschenrechtsrat aufgefordert, einen Bericht zur Situation der muslimischen und arabischen Bevölkerung zu verfassen, in dem er mehrmals den Begriff der Diffamierung von Religionen verwendete. Im Mai 2007 setzte die OIC eine Beobachtungsstelle ein, welche Vorfälle von Angriffen auf den Islam in der ganzen Welt dokumentiert.


    Die Resolutionen in der UNO-Generalversammlung

    Im Dezember 2005 schliesslich wurde in der UNO-Generalversammlung eine Resolution gegen Diffamierung von Religionen von Pakistan eingebracht. Jedes Jahr aufs Neue wird die Resolution verabschiedet, 2007 wurde sie mit einer Mehrheit von 108 gegen 51 bei 25 Enthaltungen angenommen. In der Resolution wird einzig der Islam als Religion genannt. Darin wird tiefe Besorgnis über Versuche ausgedrückt, den Islam mit Terrorismus, Gewalt und Menschenrechtsverletzungen in Verbindung zu bringen. Staaten werden aufgefordert, die Verbreitung von rassistischen und fremdenfeindlichen Vorstellungen zu verbieten, welche sich gegen Religionen oder deren Anhänger richten.


    Resolutionen im UNO-Menschenrechtsrat

    Seit 1999 werden vor dem UNO-Menschenrechtsrat (bzw. vor dessen Vorgängergremium der Menschenrechtskommission) ähnliche Resolutionen von der Organisation Islamischer Staaten (OIC) eingebracht, wobei die Resolutionen den Islam als einzige Religion nennen. Weiter wird darin festgehalten, dass die Diffamierung von Religionen zu Menschenrechtsverletzungen führt sowie der Grund für soziale Instabilität in der Welt ist. Die EU-Staaten und die Schweiz stimmten jeweils gegen die Resolutionen.
    Auch die Zivilgesellschaft bekämpft die Resolution: Vor der Abstimmung am 26. März 2009 im Menschenrechtsrat äusserte sich eine Koalition aus über 180 NGO gegen die Annahme der Resolution, da sie darin die Meinungäusserungsfreiheit bedroht sehen. Auch in dem Jahr wurde die Resolution vom Menschenrechtsrat erneut verabschiedet. Hoffnung keimte dennoch auf, weil die Unterstützung für ein solches Konzept unter den Ländern zu schwinden scheint: nur noch 23 Länder stimmten damals für die Resolution, bei 11 Gegenstimmen und 13 Enthaltungen.
    Allerdings verabschiedete der Rat auch im Jahre 2010 wieder eine ähnliche Resolution. Die auffälligste Neuerung bestand darin, dass ein Verbot von Minaretten scharf verurteilt wird. Obwohl die Schweiz nicht namentlich erwähnt wird, ist klar, dass diese Passage gegen die Annahme der Volksinitiative für ein Minarettverbot in der Schweiz gerichtet ist. Nur noch 20 Staaten stimmten für die Resolution, 17 waren dagegen, 8 enthielten sich der Stimme.
    2011 schaffte der Menschenrechtsrat dann endlich die Abkehr und zwar mit Hilfe der OIC selber. Diese schlug statt der Diffamierungs-Resolution ein allgemeiner formuliertes Dokument vor, welches den Schutz von Personen zum Ziel hat, die aufgrund ihrer Religion oder ihres Glaubens mit Intoleranz oder Gewalt konfrontiert sind. Dies ist eine erfreuliche Entwicklung, weil die wiederkehrende Debatte über die Diffamierung von Religionen den Rat seit Jahren polarisierte. Die neue Resolution mit dem Namen Bekämpfung von Intoleranz, negativer Stereotypisierung und Stigmatisierung von, bzw. die Diskriminierung, Aufruf zu Gewalt und Gewalt gegen Personen auf der Basis von Religion und Glauben wurde übrigens per Konsens verabschiedet.


    Berichte des Sonderberichterstatters für Rassismus

    Der Sonderberichterstatter für Rassismus Githu Muigai (Kenia) hatte zuhanden des UNO-Menschenrechtsrates 2009 sowie 2010 je einen Bericht zu Konzept und Vorfällen von Islamophobie erstellt. Den Auftrag zur Erstellung des Berichtes erhielt Muigai durch die Resolutionen zur Bekämpfung von Diffamierung der Religionen aus den Jahren 2009 und 2010 (siehe oben). Während der erste Bericht rechtliche und konzeptuelle Fragen bezüglich der Debatte über die Diffamierung von Religionen behandelt, fokussiert der zweite eher auf Vorfälle, welche zuhanden des Sonderberichterstatters gemeldet wurden. Der Sonderberichterstatter hat in diesem Zusammenhang fünf Kategorien von islamophobischen Aktivitäten ausgemacht: 1. Gewalt- oder Diskriminierungsakte (bzw. der Aufruf hierzu) gegen Individuen auf der Basis ihres Glaubens, 2. Attacken auf religiöse Stätten, 3. religiöses oder ethnisches Profiling (insbesondere im Zusammenhang mit dem Kampf gegen den Terrorismus), 4. Verbot oder Diskriminierung religiöser Symbole (z.B. Minarettbauverbot) sowie 5. negatives Stereotypisieren der Religion, ihrer Anhänger oder von Heiligen.
    So informativ der Bericht über Islamophobie des Sonderberichterstatters ist, so störend ist auch, dass sich der Bericht einzig auf Vorfälle im Zusammenhang mit dem islamischen Glauben fokussiert. Die umschriebenen Kategorien religiöser Diskriminierung sind weltweit verbreitet und dies auch bezüglich anderer Glaubensangehöriger. Sie manifestieren eher ein generelles Problem im Umgang mit Minderheiten, das sich seit den gewalttätigen Terrorakten von islamistischen Fanatikern in westlichen Staaten für die muslimischen Minderheiten in diesen Staaten intensiviert hat. Darüber vergessen gerade mehrheitlich islamisch geprägte Staaten nur allzu gern, wie es um die Rechte von religiösen Minderheiten in ihrem Staatsgebiet steht.
    Trotz diesem unglücklichen Umstand, der auf die einseitige Formulierung des Auftrags aus der Resolution des Menschenrechtsrat zurück geht, sind die Feststellungen des Sonderberichterstatters hinsichtlich des Umgangs mit religiösen Minderheiten für alle Staaten aufschlussreich.


    Umdeutung des Mandats des Sonderberichterstatters für Meinungsäusserungsfreiheit

    In der 7. Session des UNO-Menschenrechtsrates vom März 2008 erreichte eine Allianz um die OIC, dass das Mandat des Sonderberichterstatters für das Recht auf Meinungsäusserung umformuliert wurde. Dieser muss nun auch über Fälle berichten, in denen eine vermutete rassistische oder religiöse Diskriminierung im Namen der Meinungsäusserungsfreiheit gemacht wurde. Der Hinweis einiger Staaten, dass es für rassistische und religiöse Fragen bereits andere Überwachungsmechanismen des Menschenrechtsrates gebe, überzeugte die Mehrheit der Mitgliedsstaaten leider ebenso wenig wie der vorgängige differenzierte Appell einer internationalen Koalition von NGO aus mehrheitlich islamischen Ländern, welche vor den Konsequenzen dieses Zusatzes eindringlich warnten.


    Sonderberichterstatter zu Meinungsäusserungsfreiheit alarmiert

    In einer gemeinsamen Erklärung haben sich der UNO-Sonderberichterstatter für Meinungsäusserungsfreiheit, der OSZE-Beauftragte für Medienfreiheit, der Sonderberichterstatter der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) und der Sonderberichterstatter der Afrikanischen Menschenrechtskommission (ACHPR) für Meinungäusserungsfreiheit am 9. Dezember 2008 deutlich gegen ein Verbot der Diffamierung von Religionen ausgesprochen. Sie führen an, dass die Meinungsäusserungsfreiheit nicht im Namen von abstrakten Konzepten oder Glauben eingeschränkt werden dürfe. Sie fordern die UNO dazu auf, keine weiteren Resolutionen in dieser Richtung zu verabschieden.


    Streitpunkt bei den Vorbereitungen zur Durban-Review-Konferenz

    Im Abschlusstext für die Durban Nachfolgekonferenz, die vom 20.-24. April 2009 in Genf stattfindet, wurde der Abschnitt über Diffamierung von Religionen nach Boykottandrohungen von europäischer und US-amerikanischer Seite gestrichen.



    Update: 09.01.2012
    http://www.humanrights.ch/de/Instrum...4-content.html

    Das Tauziehen scheint noch nicht beendet zu sein.

  6. #6

    AW: Der nette Musel von nebenan, Salafist wollte Polizist werden.


  7. #7
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    AW: Der nette Musel von nebenan, Salafist wollte Polizist werden.

    Die lieben netten Muslime, die ja sooo friedlich sind, werden eines Tages ernten, was sie ausgesät haben - Hass, Gewalt und Verachtung! Sollen die mit ihrer Faschistenreligion doch bleiben, wo das Kamel röhrt!

  8. #8
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    AW: Der nette Musel von nebenan, Salafist wollte Polizist werden.

    Der Hick-hack beim UN-Menschenrechtsrat um den Islam, ist bezeichnend.
    Allein schon an diesem Verhalten islamischer Länder erkennt man doch, dass es den Muslimen nur um die Manifestierung des Islam geht, und nicht um Menschenrechte.
    In meinen Augen hat diese Debatte deshalb nichts in diesem Rat verloren.
    Das können die islamischen Staaten unter sich ausmachen, aber weltweit solche Forderungen zu stellen, ist schon mehr als Unverschämt.
    Das sollten sich mal Christen oder Juden wagen.
    Bei einem Menschenrechtsrat hat eigentlich eine Diskussion über eine Ideologie nichts zu suchen.
    Ich verstehe nicht, dass man das nicht von vorneherein abgelehnt hat.
    Die Muslime müssen sich doch bei solchen Umständen groß vorkommen, da man ihnen nicht energisch entgegen tritt.
    Da müssen sich die westlichen Länder nicht wundern, dass die Islamisten weltweit ihre Drohgebärden fortsetzen.
    Wenn man nicht präventiv gegen den Islam vorgeht, bleibt am Ende immer nur der Zwist mit Blutvergießen.
    Freiwillig weicht der Islam nicht zurück!

  9. #9
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    AW: Der nette Musel von nebenan, Salafist wollte Polizist werden.

    Eigentlich müssten nun alle Alarmglocken bei der Regierung läuten. Das ein Salafist Polizist werden kann, ist ein guter Beleg für die stattfindende islamische Unterwanderung staatlicher Stellen. So wie früher kein Kommunist Beamter werden durfte, müssten heute Muslime vom Staatsdienst ausgeschlossen sein
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  10. #10
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    AW: Der nette Musel von nebenan, Salafist wollte Polizist werden.

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    So wie früher kein Kommunist Beamter werden durfte, müssten heute Muslime vom Staatsdienst ausgeschlossen sein
    Das wird aber nie passieren. Das war zur Zeit des kalten Krieges, da galten die Linken als "Staatsfeinde". Heute sind alle Staasfeinde, die irgendwie noch am Nationalstaat festhalten und konservative Meinungen vertreten. Die Islamisierung ist politisch gewollt. Jeder der das fordert was Du forderst wird als "Rassist" gebrandmarkt werden.
    Islamkritik ist kein Rassismus!

    Arthur Schopenhauer über den Koran: "...ich habe keinen einzigen wertvollen Gedanken darin entdecken können.“


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