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  1. #1
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    Verschleierungspflicht der Frauen nach dem Koran

    Die Verschleierungspflicht im Koran geht im wesentlichen auf die Suren zurück:

    Sure 24/31
    Und sprich zu den gläubigen Frauen, daß sie ihre Blicke niederschlagen und ihre Scham hüten und daß sie nicht ihre Reize zur Schau tragen, es sei denn, was außen ist und daß sie ihren Schleier über ihren Busen schlagen und ihre Reize nur ihrem Ehemann zeigen oder ihren Vätern oder den Vätern ihrer Ehegatten oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihrer Ehegatten oder ihren Brüder oder den Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die ihre Rechte besitzt (Anm.: Mägde, Dienerinnen, Sklavinnen, Kriegsbeute) oder ihren Dienern, die keinen Trieb haben (Eunuchen) oder Kindern, welche die Blöße der Frauen nicht beachten. Und sie sollen nicht ihre Füße zusammenschlagen, damit nicht ihre verborgene Zierat bekannt wird. Und bekehret euch zu Allah allzumal, o ihr Gläubigen; vielleicht ergeht es euch wohl.

    (Anmerkung: In anderen Übersetzungen heißt es, daß Frauen nicht so stark auftreten sollen. Der verborgene Zierat ist auf jeden Fall Schmuck. )

    Sure 24/60

    Und eure Matronen, die nicht mehr auf Heirat hoffen, begehen keine Sünde, wenn sie ihre Kleider ablegen, ohne ihre Zierde zu enthüllen. Doch es ist besser für sie, sich dessen zu enthalten; und Allah ist hörend und wissend.



    Man muß wissen, daß Mohammed eine ausgesprochene Vorbildfunktion hat. So ist er "nicht der Vater irgendeiner eurer Männer, sondern der Gesandte Allahs und das Siegel der Propheten" (Sure 33/40) Nach Sure 33/21 gilt er den Muslimen als Vorbild, dem sie unter allen Umständen nacheifern sollen. Da der Islam gleichzeitig die Geschlechtertrennung als göttliches Gesetz befiehlt, gilt für die Frauen natürlich, daß sie den Frauen Mohammeds nacheifern müssen.

    Die Verhüllung der Frauen Mohammeds ist in diesen Suren geregelt:

    33/55 Keine Sünde begehen sie (Anm. die Frauen Mohammeds), wenn sie unverschleiert mit ihren Vätern oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihrer Brüder oder den Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder den Sklven, die ihre Rechte besitzen sprechen. Und fürchtet Allah. Siehe: Allah ist Zeuge aller Dinge.

    33/59 Oh, Prophet, sprich zu deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Weibern der Gläubigen, daß sie sich in ihren Überwurf verhüllen. So werden sie eher erkannt und werden nicht verletzt. Und Allah ist verzeihend und barmherzig.


  2. #2
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    AW: Verschleierungspflicht der Frauen nach dem Koran

    Also ich kann kein Kopftuchgebot daraus erkennen. Es ist eigentlich so zu verstehen, dass die Frauen ihre Brust bedecken sollen. Vom Haupthaar ist nicht die Rede.

  3. #3
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    AW: Verschleierungspflicht der Frauen nach dem Koran

    Es wird abgeleitet dadurch, daß sämtliche Reize der Frau verhüllt werden sollen. Ebenso die strikte Geschlechtertrennung ist ein starkes Indiz, wie auch die Verbannung aus dem öffentlichen Raum. Eine Frau muß um Erlaubnis fragen, das Haus überhaupt verlassen zu dürfen und, wenn ihr die Zustimmung gegeben wird, so darf sie dieses Haus nur mit einem festen Ziel verlassen, d.h. sie darf nicht einfach so "bummeln" oder "shoppen" gehen oder etwa auf der Straße Unterhaltungen führen.

    Hinzugenommen in die Beweiskette wird dann noch die Sunna, die allerdings sogar die Burkha-Verschleierung der Frauen Afghanistans belegen kann.

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