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Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen -Änderung von bilateralen Abkommen zur sozialen Sicherheit vom 24.10.2010
Text der Petition
Der deutsche Bundestag möge beschließen, dass bilaterale Abkommen - betreffend die Soziale Sicherheit – geändert und dem sich aus dem Grundgesetzt ergebenden Gleichbehandlungsgrundsatz angepasst werden.
Begründung
Die Bundesrepublik Deutschland ist mit einer Vielzahl anderer Staaten - Abkommen über die Soziale Sicherheit eingegangen. Beispielhaft sei hier das deutsch-türkische Abkommen zur Sozialen Sicherheit vom 30.04.1964 genannt.
Aus dem Inhalt dieses Abkommens kann sich ergeben, dass für in Deutschland lebende, in Deutschland GKV-Versicherte, Türken, auch eine kostenlose Familienversicherung für die in der Türkei lebenden Familienangehörigen, zu Lasten der deutschen GKV, bestehen kann. Hieraus leitet sich aus der gängigen Praxis ab, dass u.a. auch die Eltern der in Deutschland lebenden Türken kostenlos mitversichert werden können. Dies stellt eine Ungleichbehandlung aller deutschen Staatsangehörigen gegenüber dem vorgenannten Personenkreis dar, da sie Ihre Eltern nach geltender Rechtlage nicht mitversichern können. Hier muss der Gesetzgeber Regelungen herbeiführen die den Gleichheitsgrundsatz des GG berücksichtigen.
https://epetitionen.bundestag.de/ind...petition=14686
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