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  1. #1

    Immobilienerwerb in Saudi-Arabien

    Vereinigte Arabische Emirate - Neues Immobiliengesetz im Emirat Sharjah

    Bislang gab es im Emirat Sharjah keine Regelungen betreffend den Erwerb von Immobilien
    durch Ausländer. Ein entsprechender Gesetzentwurf hat nun aber das Consultative Council
    passiert und befindet sich zur Ratifizierung im Executive Council, so daß in Kürze mit der
    Verabschiedung gerechnet werden kann.

    Gemäß dem Gesetz können Staatsangehörige des Golfkooperationsrates (Kuwait, Bahrain,
    Saudi-Arabien, Katar, Vereinigte Arabische Emirate, Oman) sowie dort ansässige Firmen
    Immobilien im Emirat Sharjah erwerben. Auch für sonstige Ausländer wird der Immobilien-
    erwerb möglich sein, jedoch nur mit Genehmigung des Herrschers, durch Erbschaft oder
    durch Zuwendung des Eigentümers an einen Verwandten ersten Grades. Zudem ist ein
    Immobilientransfer nur gültig, wenn er beim Grundbuchamt registriert wird.
    http://docs.google.com/viewer?a=v&q=...3TIF8x6vmHR-Wg

    S. 17

  2. #2
    Registriert seit
    20.04.2007
    Beiträge
    2.097

    AW: Immobilienerwerb in Saudi-Arabien

    Tja, bei uns verscherbelt sogar die Bundesregierung deutsches Tafelsilber an die Araber.. U-Bootwerften, VW, Daimler... Und wir schaffen sogar gesetze die es mietern verbieten in Ihren Büros Schweinefleischund Alkool zu verzehren.. Was für ein liberales land wir doch sind, da sind wir sogar den Faschisten Liberal gegenüber, so lange sie eben nicht weiss oder christlich oder europide sind...

  3. #3

    AW: Immobilienerwerb in Saudi-Arabien

    Auch ist klar, daß saudi-arabische Einkäufe auch die Islamisierung im Stile Wahabiten mit sich ziehen, nicht automatisch, sondern von den Scheichs forciert, gefordert.

  4. #4

    AW: Immobilienerwerb in Saudi-Arabien

    Ergänzend noch zum Thema Landnahme
    http://www.freigeistforum.com/forum/...c,27270.0.html

    Goldminen - 70% für Bergbau vergeben, zu Lasten der Landwirtschaft, die früher im Überfluß Nahrung erzeugte, nun fehlt es an Lebensmitteln ...

    Ghana im Goldrausch

    Die Mine Iduapriem AngloGold Ashanti in Ghana

    http://www.youtube.com/watch?v=QoQ3y...ture=recentlik
    Aktuell gibts über die Landname in Afrika auch in den Kopp-Nachrichten (zweiter Beitrag)

    http://info.kopp-verlag.de/video.html?videoid=184

    Vor ca 1, 2 Jahren hatte ich nen interessanten Link gefunden, ab 200nochwas(2003?) dürfen auch nicht-EU Bürger/Staaten Immobilien in Europa kaufen, Saudi-Arabien war explizit erwähnt worden. Vorher war das anscheinend unzulässig.

    Blöderweise habe ich den Link nicht aufbewahrt.

    Damals stieß ich auch auf einen Hinweis, eine spanische Gemeinde hatte für Ausländer eine Extrasteuer/ Gebühr auf Immobilienkäufe erhoben. Die EU hat diese als Diskriminierung verurteilt und darauf bestanden auf diese Gebühr zu verzichten.

    Es darf keine Bevorzugung von Einheimischen geben.


    Zitat
    Brüssel, 16 Januar 2006
    Direkte Steuern: Kommission beschließt Klage gegen Spanien wegen zwei Steuervorschriften zu erheben

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen Spanien zu erheben, wegen seiner Vorschriften über die Besteuerung der von Gebietsfremden erzielten Kapitalerträge aus der Veräußerung von spanischen Immobilien. Nach den spanischen Steuervorschriften unterliegen Kapitalerträge von Gebietsansässigen einem Steuersatz von 15% während vergleichbare Kapitalerträge von Nicht-Gebietsansässigen mit 35% besteuert werden. Die Kommission wird Spanien ebenfalls wegen seiner Vorschriften über die Besteuerung der Gehälter von Gebietsfremden verklagen. Gemäß den spanischen Vorschriften wird auf die Gehälter von Gebietsfremden eine Pauschalsteuer in Höhe von 25 % erhoben, wohingegen Gehälter von Gebietsansässigen progressiv besteuert werden. Nach Ansicht der Kommission genügen die spanischen Steuervorschriften in beiden Bereichen nicht den im EG-Vertrag verankerten Verpflichtungen und verstoßen insbesondere gegen das Diskriminierungsverbot. Trotz der formellen Aufforderung durch die Kommission vom Juli 2005 (IP/05/933) hat Spanien seine Rechtsvorschriften nicht geändert.

    Gehälter von Gebietsfremden

    Nach den spanischen Rechtsvorschriften unterliegen die Gehälter gebietsansässiger Personen einem progressiven Steuersatz während die spanischen Gehälter Gebietsfremder mit einem Pauschalsatz von 25% besteuert werden (mit Ausnahme von Pensionen und Gehältern nicht-ansässiger kurzfristig Beschäftigter). Gebietsfremde werden dadurch wesentlich höher besteuert als Gebietsansässige für die ein progressiver Steuersatz zwischen 15% und 45% angewendet wird. Der Unterschied in der steuerlichen Behandlung kommt bei Steuerzahlern mit einem verhältnismäßig niedrigen Einkommen, wie etwa Auszubildenden, am stärksten zum Tragen.

    Nach Auffassung der Kommission verstoßen die spanischen Steuervorschriften daher gegen den EG-Vertrag, insbesondere gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung. Außerdem ist es durch die höhere steuerliche Belastung für spanische Arbeitgeber weniger attraktiv, Arbeitskräfte aus anderen EU-Mitgliedstaaten einzustellen, so dass die Freizügigkeit der Arbeitnehmer eingeschränkt wird.

    ...
    http://europa.eu/rapid/pressReleases...guiLanguage=fr

    ***

    Globaler Immobilienmarkt will gut organisiert sein.

    Zitat
    Internationale Fachtagung bei ZENIT. Experten aus aller Welt treffen sich zum Erfahrungsaustausch

    Über 80 Fachleute aus 15 Ländern, darunter Brasilien, Russland, Äthiopien und Saudi-Arabien, treffen sich am 30. September und 1. Oktober in Mülheim, um sich intensiv über die Themen "Eigentumssicherungssysteme und Digitalisierung" im Grundbuch- und Kataster und dem weiten Feld der Beleihung von Liegenschaften auszutauschen. Die Experten aus Justiz, Consulting, Verwaltung, Bankenwesen und Immobilienwirtschaft folgen damit der Einladung der ZENIT GmbH und des Netzwerks ZENIT e.V.

    Funktionierende und sichere Eigentumssicherungssysteme sind weltweit eine Rarität und deshalb stark nachgefragt. Deutschland verfügt über eine besonders sichere Transaktion (vom Kaufvertrag bis zur Beleihung) und in Nordrhein-Westfalen ist man mit der Digitalisierung sehr weit fortgeschritten. Die enorme Beschleunigung der Prozesse bietet neue, wirtschaftliche Möglichkeiten, aber auch neue Gefahren, die auf der Konferenz diskutiert werden. ZENIT engagiert sich in diesem Bereich, weil es um Basisinnovationen in Staat und Wirtschaft geht und sich für die mittelständische Wirtschaft viele neue Tätigkeitsfelder im In- und insbesondere Ausland ergeben.

    In Deutschland gehen die Prozesse geräuschlos und sicher vor sich, sodass selbst die Akteure aus den agierenden Bereichen das Gesamtgeschehen selten vollständig überblicken. Auf der internationalen Konferenz kommen erstmalig Teilnehmer aus allen betroffenen Segmenten der Wirtschaft zusammen.
    Die Veranstaltung steht im Kontext der neuen EU 2020-Strategie der Europäischen Kommission, die die Entwicklung und Vorbereitung innovativer Dienstleistungen verstärkt fördern wird.
    http://www.zenit.de/d/news/Digital_Age_2.php

  5. #5
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    AW: Immobilienerwerb in Saudi-Arabien

    Selbst in der Türkei würde ich keine Immobilien kaufen, weil es keine Rechtssicherheit für Ausländer gibt.

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