Die Schweizer wurden ja bereits über die Frauenrechte im Islam belehrt:

20min.ch: «In keiner Religion haben Frauen mehr Rechte als im Islam»

Der toten Theorie sollten natürlich auch lebendige, äh praktische Beispiele folgen.

Bei einer Verhandlung, bei der ein 56-jähriger Türke wegen vorsätzlicher Tötung seiner Ehefrau zu 9 Jahren Gefängnis verurteilt wurde, kamen auch Hintergründe zur 'Familienzusammenführung' heraus.

Der Tagesanzeiger berichtet:

Ehefrau mit dem Küchenmesser umgebracht

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Ein 56-jähriger Türke ist am Donnerstag vom Kreisgericht Rheintal der vorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Der Mann hatte im Sommer 2006 seine dritte Ehefrau mit mehreren Messerstichen bei einer Parkbank in Au getötet. [...]

Die Ehe stand von Beginn weg unter keinem guten Stern. Im Dezember 2001, eine Woche nach ihrem ersten Treffen, heirateten die beiden. Die Ehe war in der Türkei arrangiert worden.

Für den Türken war es bereits die dritte Heirat. Seine dritte Frau stammte ebenfalls aus der Türkei; sie hatte Mühe, sich in der Schweiz zu akklimatisieren. Mehrmals reiste die Frau in ihre Heimat in der Türkei zurück.

Der Mann und seine Frau stritten sich oft. Meist ging es bei den Auseinandersetzungen um Geldprobleme. Anfang Juli 2006 suchte die Ehefrau ihren Hausarzt auf. Sie hatte blaue Flecken und eine Verbrennung an der Wange. Auf Anraten des Arztes ging die Frau zur Polizei.

Wegen häuslicher Gewalt wurde der Mann aus der gemeinsamen Wohnung gewiesen. Er zog zu seinem Bruder nach Höchst in Vorarlberg. Die Polizei verfügte Eheschutzmassnahmen und zog die Pistole des Manns ein.

Mehrmals versuchten die Eheleute, sich zu versöhnen. So auch an einem Abend im Sommer 2006. Dabei soll die Ehefrau gesagt haben, sie wolle die Scheidung. Am Tag darauf trafen sich die beiden in Au bei einer Parkbank.

Der Mann erklärte in der Strafuntersuchung, er habe im Lauf des fatalen Gesprächs völlig die Kontrolle über sich verloren. Er erstach seine Frau mit mehreren Messerstichen in den Hals und ins Gesicht. Nach der Tat liess sich der Mann widerstandslos festnehmen. Nach der Untersuchungshaft von 46 Tagen trat der Türke den vorzeitigen Strafvollzug an.[...]

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Interessant: Der Türke hatte 'zufällig' zum Gespräch ein Küchenmesser dabei.

Dass die Pistole des Türken eingezogen wurde, bedeutet, dass er ja vorher zu Besitz berechtigt gewesen sein musste: Wieso?

Und: In der Schweiz gibt es den 'vorzeitigen Strafvollzug'.

Eigentlich sollte dieser eine Sache des gesunden Menschenverstandes bei eindeutigen Straftaten sein.

In Deutschland könnte es wohl eher eine Entlassung polizeibekannter Intensivtäter aus der U-Haft geben, weil die Staatsanwältin wegen einer Aschewolke nicht rechtzeitig aus dem Urlaub zurückfliegen konnte:

Bananenrepublik Deutschland: Kommen extrem brutale Totschläger jetzt wegen der Aschewolke frei?

Hamburg: Mutmaßliche Totschläger wieder frei, weil Richterin im Urlaub war


Art. 132 (Strafprozessgesetz der Schweiz)

1 Erklärt der Angeschuldigte, der eine unbedingte Freiheitsstrafe zu erwarten hat, sein ausdrückliches Einverständnis, kann der Untersuchungsrichter den vorzeitigen Strafvollzug anordnen, wenn der Stand der Untersuchung es erlaubt. [...]

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Spürnase: Akte Islam