Ein 43-Jähriger türkischer Abstammung verging sich an seiner Stieftochter, die Mutter slowakischer Herkunft half mit und leitete ihre Tochter an. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde der Vater zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren, die Mutter zu dreieinhalb Jahren verurteilt.

Im August 2006 hatte der Missbrauch der 1997 geborenen Tochter begonnen. Die Tochter hatte somit das Alter der Lieblingsfrau Mohammeds, Aischa, erreicht, mit der er die Ehe vollzog, als sie 9 Jahre alt war. Das bedeutet in frommen islamischen Ländern, dass das Kind ehereif ist. Da die Tochter Schmerzen beim Geschlechtsverkehr hatte, gab die Mutter ihr ein Schlafmittel, um sie gefügig zu machen, und behauptete manchmal davon, dies sei ein Mittel gegen Erkältung.

Der Züricher Tagesanzeiger berichtet unter der Überschrift

Perverser Vater verging sich an Stieftochter - Mutter half mit und leitete Tochter an [...]

Etwa drei- bis viermal pro Monat verging sich der Vater an der Stieftochter auf verschiedene Weise. Die leibliche Mutter und Ehefrau war beim Missbrauch nicht nur anwesend. Sie zeigte ihrerTochter auch konkret, welche sexuellen Handlungen sie auf welche Weise am Stiefvater vorzunehmen hatte. Laut Anklage kam es bis Ende Juni 2008 zu versuchten Vergewaltigungen, sexuellen Handlungen mit Kindern und sexueller Nötigung.

Weil die Tochter beim Geschlechtsverkehr Schmerzen verspürte, beschaffte die Mutter im Auftrag des Stiefvaters ein Schlafmittel. An verschiedenen Tagen gaukelte die Mutter der Tochter vor, es sei ein Medikament gegen Erkältung. Tatsächlich sollte das Mädchen schläfrig gemacht werden, so dass es sich gegen die Übergriffe nicht mehr wehren konnte.

Nicht verschont blieb auch der leibliche, 1994 geborene Sohn des Mannes. Mehrfach schlug er ihn blau, hielt ihm ein Messer an die Gurgel und drohte, ihn zu töten. Einmal schlug er ihn, bis der Sohn wahrheitswidrig zugab, mit der Halbschwester Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Nachdem er ihm wieder einmal ein Messer an den Hals gehalten hatte, befahl er seinem Sohn und seiner Stieftochter, sich auszuziehen und die angeblichen sexuellen Handlungen nachzuspielen, respektive zu imitieren. Aus Angst, der Vater könnte wieder massiv ausfällig werden, gehorchten die Kinder.

Nachdem das Bezirksgericht Winterthur den Vater noch mit sechs Jahren und die Mutter mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten bestraft hatte, erhöhte das Obergericht das Strafmass auf Antrag der Staatsanwaltschaft auf achteinhalb und dreieinhalb Jahre unbedingt. Die Eltern müssen der Tochter eine Genugtuung von 40.000 Franken bezahlen, der Sohn erhält 5.000 Franken. Das gesamt Verfahren gegen den Mann türkischer Abstammung und die Frau slowakischer Herkunft fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Völlig unklar sind deshalb die Motive der Eltern. Ebenso unklar ist, weshalb die Kosten des Gerichtsgutachtens und der amtlichen Verteidigung nicht den Eltern auferlegt, sondern der Gerichtskasse belastet werden.

(Tagesanzeiger.ch/Newsnetz)