15-Jährige mit 68 Stichen getötet Lebenslang für Tochtermörder
Ein Türke, der seine Tochter ermordet hat, wird zu lebenslanger Haft verurteilt. Um einen "Ehrenmord" handele es sich nicht, sagen Richterin und Staatsanwalt. Der offenbar depressive Angeklagt erklärt: "Ich habe sie getötet, um sie zu schützen."

Das Landgericht Schweinfurt hat einen Türken zu lebenslanger Haft verurteilt, der im vergangenen Juni aus Wut, verletzter Eitelkeit und Verlustangst seine Tochter getötet hatte. "Durch die furchtbare Tragödie hat die 15-jährige Büsra ihr Leben verloren", sagte Richterin Elisabeth Ott. "Eine Familie wurde zerstört."

Der Dönerverkäufer hatte seine schlafende Tochter mit 68 Messerstichen umgebracht. Der Angeklagte nahm das Urteil wegen Mordes nahezu regungslos auf, den Blick gesenkt, die Hände gefaltet.

"Es handelt sich keinesfalls um einen klassischen 'Ehrenmord'", sagte Ott. Vielmehr habe der 46-Jährige die Jugendliche getötet, "weil er es nicht ertragen hat, dass Büsra eine Beziehung zu einem jungen Mann eingegangen ist". Das westlich orientierte Mädchen habe sich nicht den Wünschen seines Vaters gebeugt, sich seinem Willen gar widersetzt. Der Türke habe das als tiefe Kränkung empfunden, Wut und Ärger seien die Folge gewesen, erläuterte die Vorsitzende der Kammer.
"Ich habe sie getötet, um sie zu schützen"

Die Freundschaft Büsras zu dem 17-jährigen Jungen sei eine harmlose Beziehung gewesen - nicht mehr als Händchenhalten. "Er hatte Angst, dass sie einen in seinen Augen falschen Weg gehen könnte", sagte Ott. "Er befürchtete, von ihr verlassen zu werden. (...) In seinen Augen war Büsra nicht mehr lenkbar."

Der Mann hatte gestanden, das älteste seiner drei Kinder mit einem 30 Zentimeter langen Fleischermesser erstochen zu haben. "Ich habe sie getötet, um sie zu schützen." Er habe Angst gehabt, dass Büsra entführt werden oder ihr etwas zustoßen könne. Der Mann ist laut einem psychiatrischen Gutachten depressiv. Ott sagte, zumindest beim ersten Messerstich sei der Familienvater voll steuerungs- und schuldfähig gewesen - er wusste also, was er tat.

Oberstaatsanwalt Rainer Gündert hatte eine lebenslange Haftstrafe verlangt. Der 46-Jährige habe seine Tochter bewusst getötet, nicht aus Versehen. Der Nebenkläger-Vertreter benutzte die Worte "bestialisch abgeschlachtet". Die Anklage war zu Prozessbeginn vor gut zwei Wochen noch von einem sogenannten "Ehrenmord" ausgegangen. "Er hat auch etwas Angst um seine Ehre gehabt, aber das spielte wohl nicht die ganz große Rolle", sagte Gündert in seinem Plädoyer. Der Verteidiger hatte sich für eine mildere Strafe ausgesprochen, da der Kaufmann seelisch krank und daher vermindert schuldfähig sei.

dpa