Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Türkei eine muslimische Sekte strafrechtlich verfolgt zu haben

Strassburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei wegen Verstosses gegen die Religionsfreiheit verurteilt. Die Strassburger Richter gaben 127 Mitgliedern einer muslimischen Sekte Recht, die in der Türkei strafrechtlich verfolgt wurden.

Die Kläger waren 1997 zu Geldstrafen verurteilt worden, weil sie mit langen Gewändern und Turbanen durch die Hauptstadt Ankara gezogen waren.
Der Gerichtshof für Menschenrechte rügte die Verurteilung als unverhältnismässig. Die Männer hätten ihre Gewänder auf der Strasse getragen - einem für jedermann zugänglichen Ort. Das Verbot des Tragens religiöser Symbole in öffentlichen Einrichtungen sei somit in diesem Fall nicht anwendbar gewesen.


Dihmmis ...das nennen die Richter Menschenrechte..eine Gruppe die jede Demokratie auslöschen will wird Geschützt.

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