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  1. #1
    open-speech Gast

    Erläuterung: Erststimme und Zweitstimme

    Am Sonntag sind die Bundestags-, sowie zwei Landtagswahlen. Im Folgenden – zum Auffrischen – eine kurze Erläuterung zum Prinzip der Erst- und Zweitstimme: Mit der Erststimme wählt man einen Kandidaten aus dem Wahlkreis, in dem man wohnt. In Deutschland gibt es 299 Wahlkreise. Die Wahlkreise sind so eingeteilt, dass in jedem etwa gleich viele Wähler leben. Der Politiker, der in einem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt, vertritt die Menschen im Bundestag. Das nennt man Direktmandat. Erst mit der Zweitstimme wählt man eine Partei.

    Ein Mandat ist ein Auftrag. Er kommt vom lateinischen Ausdruck „ex mano datum“. Das bedeutet „etwas aus der Hand geben“. Die Wähler geben den Politikern durch ihre Stimme den Auftrag, sie im Bundestag zu vertreten. Über solche Direktmandate wird die Hälfte der Sitze im Bundestag vergeben.

    Mit der Zweitstimme wählt man keinen bestimmten Kandidaten, sondern eine Partei. Jede Partei hat vor der Wahl eine Liste gemacht. Darauf stehen die Politiker, die für die Partei im Bundestag arbeiten möchten. Nach der Wahl werden die Stimmen aus allen Wahlkreisen zusammengezählt. Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, umso mehr Politiker von der Liste dieser Partei dürfen in den Bundestag. Die Zweitstimme wird daher auch Listenstimme genannt.

    Alle Hochrechnungen am Wahlabend beziehen sich somit nur auf die Zweitstimme.

    Fünf-Prozent-Hürde und Direktmandate

    Um in den Bundestag zu kommen, brauchen die Parteien mindestens fünf Prozent der Stimmen. Dabei gibt es aber eine Ausnahme: Wenn eine Partei in mindestens drei Wahlkreisen Direktmandate gewinnt, darf sie Politiker in den Bundestag schicken. Das gilt auch dann, wenn die Partei insgesamt weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen bekommen hat.

    Das Prinzip der Landtagswahlen ist praktisch identisch. Im folgenden das Wahlsystem für die Landtagswahl am 27. September 2009 in Schleswig-Holstein:

    Der Schleswig-Holsteinische Landtag besteht aus 69 Abgeordneten (Regelzahl). Diese werden nach den Grundsätzen der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl nach dem System der personalisierten Verhältniswahl gewählt. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre, sie beginnt mit dem Zusammentritt des neu gewählten Landtages.

    In Schleswig-Holstein hat jede wahlberechtigte Person – wie zur Bundestagswahl – zwei Stimmen:

    Mit der Erststimme werden in 40 Wahlkreisen des Landes 40 Mandate im Wege der Mehrheitswahl vergeben; hier ist diejenige Bewerberin oder derjenige Bewerber auf einem Kreiswahlvorschlag gewählt, die oder der die meisten abgegebenen gültigen Stimmen erreicht hat. Die Einteilung des Landes in 40 Wahlkreise und deren gebietsmäßige Abgrenzung zueinander oblag zuvor der Entscheidung des Wahlkreisausschusses.

    Die Zweitstimme wird für die Landesliste einer Partei abgegeben. Für die Verteilung der nach Landeslisten zu besetzenden weiteren 29 Sitze werden für jede Landesliste der am Verhältnisausgleich teilnehmenden Parteien die abgegebenen gültigen Zweitstimmen zusammengezählt. Anhand dieser Gesamtstimmenzahlen wird nach dem Höchstzahlenverfahren d’Hondt der verhältnismäßige Sitzanteil einer jeden Partei berechnet. Nach Abzug der in den Wahlkreisen jeweils erreichten Mandate wird festgestellt, wie viele Sitze einer Partei aus ihrer Landesliste noch zustehen.

    Übrigens ist im nördlichsten Bundesland eine Parttei von der Fünfprozenthürde ausgenommen: Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) als Partei der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein.






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  2. #2
    Registriert seit
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    143

    AW: Erläuterung: Erststimme und Zweitstimme

    Wer also die FDP nicht in der Regierung haben will, der sollte weder die 1. noch die 2. Stimme für die vergeigen!

    Es müßte noch eine 3. und 4. Stimme geben - für Leute die man absolut nicht im Bundestag und in der Regierung haben bzw. sehen möchte!

    Z.B. 3. Stimme Schwowereit
    4. Stimme FDP

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