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Hits: 11933 | 29.08.2009, 19:49 #1
Fatwa über die Frage, ob Muslimas eigenständig die eheliche Wohnung verlassen dürfen
Fatwa über die Frage, ob Muslimas eigenständig die eheliche Wohnung verlassen dürfen
Der Ehemann muss dazu die Erlaubnis erteilen
Von Dr. Ahmad Youssef Salman, Dozent für Scharia an der Fakultät des Wissenschaftszentrums der Universität Kairo
(Institut für Islamfragen, dh, 27.10.2006)
Frage: "Ich bin mit einem Kollegen verheiratet. Auf einmal verlangte er von mir, meine Arbeitstelle aufzugeben und zu Hause zu bleiben, um die Kinder zu erziehen. Meine Arbeitsstelle ermöglicht mir, zu arbeiten und gleichzeitig mich um meine Kinder zu kümmern. Darf ich mich gegen die Entscheidung meines Mannes durchsetzen?"
Antwort: "Der Ehemann darf beschließen, dass seine Ehefrau zu Hause bleibt. Er muss sie jedoch finanzieren und gut behandeln. Allah hat den Muslimas befohlen, zu Hause zu bleiben (Sure 33,33). Die Frau darf ihre Wohnung nur mit Erlaubnis ihres Ehemannes verlassen. Falls sie sich ohne notwendigen Grund dem widersetzt, gilt sie als "widerspenstig" [ein Fachterminus des islamischen Eherechts, der besagt, dass die Frau ihre Pflicht zum Gehorsam nicht erfüllt und damit ihr Recht auf Unterhalt prinzipiell verloren hat] ... . Die (muslimischen) Rechtsgelehrten sind sich einig, dass eine Frau ihre Wohnung verlassen darf, wenn ihr Ehemann ihr dies gestattet. Wenn sie dies jedoch ohne Genehmigung tut, gilt sie als "widerspenstig"."
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29.08.2009, 22:29 #2Registriert
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AW: Fatwa über die Frage, ob Muslimas eigenständig die eheliche Wohnung verlassen dürfen
Ups,da bin ich wohl eine Widerspenstige.
Mein Mann schreibt mir nichts vor und ich geh auch ohne zu FRAGEN raus.
Warum auch? Wenn es nichts zu verheimlichen gibt,wenn Vertrauen da ist,ist das doch okay.
Ich arbeite bei der Post,hab ein Kind,und???????
Irgendwie muss man ja leben
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30.08.2009, 13:34 #3
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30.08.2009, 13:47 #4
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30.08.2009, 13:48 #5
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30.08.2009, 14:00 #6Registriert
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AW: Fatwa über die Frage, ob Muslimas eigenständig die eheliche Wohnung verlassen dürfen
WAZLAW!!! Das musst du mir und meinem Mann schon ueberlassen.
Er kennt sich auch ganz gut aus damit und macht mir mein Leben nicht so schwer.!
Wir leben so wie es fuer uns gut ist,!
Kann gut verstehn,dass dir diese Fatwa gefaellt,aber da machen dir viele einen Strich durch die Rechnung,die Kopftuecher werden immer auf der Strasse zu sehn sein.
Am besten du wanderst aus in ein Land wo es sowas NOCH NICHT gibt.
NINJA: das will ich auch hoffen!! Wegen der Kohle
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AW: Fatwa über die Frage, ob Muslimas eigenständig die eheliche Wohnung verlassen dürfen
Jetzt haut doch nicht alle auf raihana rum.
Sie kommt mir vor wie ein Torwart beim Elfmeterschießen der zwar fast alle Bälle hält,aber umso mehr sie hält umso mehr wollen endlich ein Tor schießen.
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30.08.2009, 19:14 #8Registriert
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AW: Fatwa über die Frage, ob Muslimas eigenständig die eheliche Wohnung verlassen dürfen
Murki,ich hab mal Handball gespielt,ich war im Tore Schiessen eine der Besten!!!!!!!!
Hab immer gut reingeballert.
Aber trozdem danke fuer den Beistand
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30.08.2009, 20:34 #9
AW: Fatwa über die Frage, ob Muslimas eigenständig die eheliche Wohnung verlassen dürfen
In das Herkunftsland deines Mannes? Dürfen dort die Frauen auf die Straße? Auch ohne Kopftuch?
Er könnte dich mitnehmen und dich dort ein wenig Islam schnuppern lassen.
Ich werde weiterhin Parteien wählen, die gegen die Islamisierung sind. Und ich werde alle meine Freunde und Bekannte aufklären. In den letzten 3 Jahren habe ich immer mehr erreicht. Wenn wir so weiter machen, werden wir in ein paar Jahren eine starke Front gegen euch aufgebaut haben. Und dann sprechen wir wieder.
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30.08.2009, 20:49 #10
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