Auspeitschung ist eine gebräuchliche Strafe gemäß islamischem Scharia-Recht


Laut Detlef Grigoleit, Richter am Hamburger Landgericht, hat die verhandelte Tat “Folterqualität”. Der Angeklagte Exil-Iraner Shahab M. (22) soll seine damals 17-jährige Verlobte Noushin mit einem Kabel ausgepeitscht haben. Das Mädchen musste dabei nackt auf einem Stuhl sitzen. Grund für die regelmäßige Züchtigung: Bevor sie sich kennen lernten hatte seine Verlobte Sex mit einem anderen Mann. Shahab M. bestreitet die Vorwürfe und behauptet, das Opfer hätte “sich selbst gezüchtigt”. 31 Straftaten wirft die Staatsanwaltschaft dem schmächtigen Perser vor. Zwei Frauen zeigten ihn wegen Körperverletzung an.

Die Hamburger Morgenpost berichtet:

Die Qualen des jungen Mädchens schockierten selbst den erfahrenen Richter: “Das hat ja schon Folterqualität”, so der Kommentar des Richters am Landgericht Detlef Grigoleit: Der Angeklagte Shahab M. (22) soll seine damals 17-jährige Verlobte Noushin mit einem Kabel ausgepeitscht haben. Das Mädchen musste dabei nackt auf einem Stuhl sitzen. Der junge Mann bestreitet die Vorwürfe und behauptet, das Opfer hätte sich “selbst gezüchtigt”.

31 Straftaten wirft die Staatsanwaltschaft dem schmächtigen Iraner vor. Bis zu seiner Verhaftung im Februar 2009 hatte er monatelang mit Noushin und einem weiteren Mädchen (18) in Dulsberg gewohnt. Beide Frauen hatte er in einem Chat kennengelernt, beide zeigten ihn wegen Körperverletzung an. Der Angeklagte behauptet, die Frauen hätten sich ihre Verletzungen gegenseitig zugefügt.

Das widersprüchliche Verhältnis der zarten Schülerin zu ihrem gewalttätigen Verlobten schilderte eine Polizistin gestern dem Gericht. Mehrfach hatte Noushin ihre Anzeigen wieder zurückgezogen, entwischte zwei Mal dem Kinder- und Jugendnotdienst, wollte nicht zu ihren Eltern, sondern kehrte zu ihrem Peiniger zurück.

Erst als sie am 25. Februar mit Knochenbrüchen ins UKE kam, fand Noushin den Mut, der Polizistin noch in der Klinik ihr Martyrium zu schildern: “Sie sagte, sie sei in eine Ecke geflüchtet, er zwang sie, sich wieder auf den Stuhl zu setzen, und peitschte sie weiter.”

Nur zwei Tage vor diesem Gewaltausbruch hatte die Polizei die Wohnung des Angeklagten durchsucht: Noushins Eltern hatten ihn angezeigt, weil er ihnen telefonisch mit einer scharfen Waffe gedroht hatte. Zu dem Zeitpunkt wagte das Mädchen es noch nicht, sich der Beamtin anzuvertrauen.

Im August 2008 hatte die bildhübsche Iranerin das erste Mal ein Memo in ihr Handy getippt: “Heute hat Shahab mich geschlagen.” Die Häufigkeit der Schläge soll sich gesteigert haben, bis er sie im Februar 2009 fast täglich mit Gegenständen prügelte. Der Angeklagte habe ihr immer wieder vorgeworfen, dass sie vor ihm schon mit einem anderen Mann geschlafen habe.

Der Angeklagte stammt aus Teheran, lebt seit 2006 in Deutschland. Er spricht gewähltes, nahezu akzentfreies Deutsch, legt “viel Wert auf Bildung”. Am Montag wird sein zweites Opfer aussagen. Die junge Griechin wurde von ihm schwanger. Noushin sagte gestern unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Sie hat sich inzwischen mit ihren Eltern versöhnt.
Einige islamkritische Portale loben die Exil-Iraner in höchsten Tönen. Denn die befürworten angeblich einen moderaten Islam und werden als mutmaßliche Unterstützer der Oppositionspartei vom bösen Mahmud Ahmadinedschad per se als die Guten dargestellt.

Bei Shahab M. handelte es sich um einen solchen Exil-Iraner, bei deren Gewalttaten auch manche Islamkritiker wohl gern ein Auge zudrücken würden – weil es in das außenpolitische Ideologiegerüst dieser Netzseiten passt. Was ist schon so eine klitzekleine regelmäßige Scharia-Auspeitschung seiner Verlobten als Strafe für voreheliche Untreue, im Vergleich zu den tollen “Where is my vote“-Pappschildern, die seine moralisch hochherzigen Exil-Landsleute hier in die BRD-Kameras halten.

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