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    Necla Kelek: Bericht an die Konferenz

    http://dolomitengeisteu-dolomitengei...konferenz.html

    Im November letzten Jahres gab Necla Kelek vor der Islamkonferenz eine Stellungnahme ab, in der sie den Stand der aktuellen Integrationsdebatte zusammenfasste. Hier der Wortlaut:

    Bericht und Stellungnahme zur Arbeit in der Arbeitsgruppe 1
    „Deutsche Gesellschaftsordnung und Wertekonsens “ der Deutschen Islamkonferenz.

    Sehr geehrter Herr Dr. Kerber,
    meine sehr geehrten Damen und Herren,

    bevor ich zu den Ergebnissen der Arbeit in der AG1 Stellung nehme, möchte auch ich meiner „Chronistenpflicht“ genügen und meine Eindrücke vom Besuch der Heinrich-Seidel-Grundschule in Berlin-Wedding, vom 22. April 2008 protokollieren. Der Schulbesuch war für mich der entscheidende Praxistest unserer Zusammenarbeit, wurde hier doch zum ersten Mal anhand konkreter und nicht zu leugnender Fakten dargelegt, wie der Islam im Alltag an einer Schule gelebt wird. Dieser Schulbesuch war auch für die Islamverbände ein Lackmustest, denn wie sie diese Praxisprobleme wahrnehmen und beurteilen, sagt viel darüber, welchen Politikansatz sie verfolgen. Gern hätte ich mit der AG 1 noch Berichte aus Frauenhäusern, Beratungsstellen, von Ärzten und Sozialarbeitern gehört und darüber diskutiert, aber dies scheint in der verbleibenden Zeit kaum möglich. Nach meinen Eindrücken vom Schulbesuch werde ich mich zu den inzwischen vorliegenden Stellungnahmen äußern und im Anschluss einige Schlussfolgerungen für die weiteren Aufgaben ziehen.

    Besuch in der Heinrich-Seidel-Grundschule

    Am 22. April 2008 in Berlin besuchte die AG 1 Heinrich-Seidel-Schule in Berlin. Es ist eine Ganztagsgrundschule mit sechs Jahrgängen, von der 1. bis zur 6. Klasse. Die Schule liegt im sozialen Brennpunkt Wedding mit einem hohen Anteil türkischer und arabischer Familien. Der Ortsteil Wedding (in der Nähe von „Gesundbrunnen“) ist ein sozialer Brennpunkt von Berlin mit hoher Arbeitslosigkeit und hoher Kriminalitätsrate. 59 % aller Schüler sind finanziell bedürftig d.h. die Eltern beziehen Transferleistungen des Staates. Die Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache oder „Migrationshintergrund“ machen zurzeit 92 % aller Schüler aus. Nur 8 % sind ethnisch deutscher Herkunft.

    Seit dem Schuljahr 1987/88 gibt es in der Schule den Ganztagesbetrieb. Mit Alt- und Neubauteilen ist die Schule sehr gut ausgestattet und verfügt über Fachräume, eine Mensa mit eigener Küche, eine Bibliothek, eine große Turnhalle, einen Schulgarten und einen Sportplatz mit Kunstrasen sowie über viele Freiflächen mit zahlreichen Spielgeräten. Etwa 80 % der Lehrkräfte sind weiblich.

    Wie Herr Kizilkaya in der Stellungnahme des Islamrates zu der Einschätzung kommt, die Schule sei in einem „wirklich desolaten Zustand “ ist für mich nicht nachvollziehbar.

    Die Lehrerschaft hat sich auf unseren Besuch vorbereitet und nimmt die Gelegenheit wahr, uns ihre alltäglichen und grundsätzlichen Sorgen und Nöte in Zusammenhang der schulischen Praxis in Zusammenhang mit dem muslimischen Leben vorzutragen. Die Hoffnung der Lehrerschaft war, durch die Schilderung der sozialen Realität die politischen Vertreter und die der Islamverbände für die Probleme zu sensibilisieren. Tatsächlich so musste ich später erfahren, wurden die Lehrer für ihren Mut nicht gelobt, sondern im Schulkreis kritisiert. mit dem Ergebnis, dass sie später der Öffentlichkeit gegenüber zu keiner Stellungnahme mehr bereit waren.

    Die Schulleiterin stellte in ihrer einleitenden Stellungnahme fest, dass sich in den letzten zehn Jahren eine rasante Veränderung im Verhalten der muslimischen Kinder und Eltern gegenüber dem Schulsystem zeige. Es gehe nicht mehr darum, die Angebote der Schule wahrzunehmen, sondern „das religiöse Leben“ wie es in den Familien praktiziert wird auch in der Schule weiterzuführen.

    Im Schulalltag sieht es dann so aus:
    Besonders die muslimischen Kinder, die am Islamunterricht der Islamförderation teilnehmen, werden verhaltensauffällig.. Bereits nach wenigen Wochen Unterricht sollen Mädchen ab dem 6. und 7. Lebensjahr Kopftuch tragen, sie würden sich weigern, in der Klasse neben Jungen zu sitzen, und sollen Körperkontakt vermeiden etc. Zur Information: die den Religionsunterricht durchführende Islamförderation Berlin gehört zum Landesverband der IGMG Milli Görüs, die auf Bundesebene im Islamrat organisiert ist

    In einer Englischstunde, so berichtet eine Lehrerin aus der vierten Klasse, sagte ein Schüler zu seiner Lehrerin: „Ich weigere mich, eine Christensprache zu lernen“. Er meinte Englisch als Sprache der Christen. Als die Lehrerin das Vokabellernen fordert und für den Verweigerungsfall schlechte Noten ankündigt, wurde ihr von Schülern entgegnet: „Wenn Sie mich hier unter Druck setzen, werde ich rechtliche Maßnahmen ergreifen.“ Als die Lehrerin nachsetzte, bekam sie die Antwort: „Du bist ausländerfeindlich.“

    Die Teilnahme an der Schulverpflegung verweigern einige Kinder mit dem Hinweis: „Wir können nicht Essen zu uns nehmen, das in Töpfen hergestellt wurde, die verunreinigt worden sind. Darin ist Schweinefleisch gebraten worden“. Zunehmend beteiligen sich Kinder am Ramadan, am Fasten der Moslems, mit der Folge, dass sie während dieser Zeit unkonzentriert sind, dass sie trockene Lippen bekämen, weil sie nicht trinken und dass sie kaum noch dem Unterricht folgen könnten. Sie müssten aber fasten, mit der Begründung, „…sonst werde ich von Allah bestraft“. Die Schüler, die das Fasten verweigern, würden besonders von religiösen Schülern unter Druck gesetzt.

    Ein Lehrer berichtete, dass die Kinder tageweise und manchmal sogar wochenlang jeden Nachmittag in die Koranschule gingen. Dies sei ein besonderes Problem, denn die Kinder seien oft nicht in der Lage, richtig deutsch zu sprechen, sie beherrschten aber auch nicht wirklich türkisch. In den Koranschulen werden sie mit arabischen Suren konfrontiert, die sie nicht verstehen, jedoch in stundenlangen Übungen auswendig lernen müssen. „Tun sie das nicht, beherrschen sie den Stoff nicht, werden sie gelegentlich auch geschlagen“. Der Lehrer stellte fest, dass die Lernmethoden in den Koranschulen und die Erziehungsmethoden in den Familien völlig andere seien als in der Schule. Die Wahrnehmung von Zusammenhängen, das kritische Hinterfragen werde nicht geübt. Die Kinder würden auffällig im Unterricht Müdigkeit zeigen, sie könnten sich nicht mehr gut konzentrieren, und sich von den nichtmuslimischen Kindern abwenden. Bereits nach zwei, drei Wochen der Teilnahme am Islamunterricht würden Mädchen Kopftücher tragen. Sie wollen nicht mehr neben den Jungen sitzen und bei bestimmten Spielen, die im Unterricht angeboten werden, weigerten sie sich, Jungen an den Händen anzufassen. Das bedeutet, dass sie sehr früh lernen, sich von den Jungen fern zuhalten. Die Kopftücher würden mit Stecknadeln befestigt, so dass sie wegen der Verletzungsgefahr nicht mehr frei im Schulhof, wie andere Kinder toben könnten.

    Eine Lehrerin berichtete, dass in der 2.Klasse ein polnisches Mädchen erzählte, es habe ein Brüderchen bekommen und daraufhin ein muslimisches Mädchen sagte, „Allah hat ihn geschickt“, worauf sie geantwortet hätte: „Nein, Papa und Mama haben Sex miteinander gehabt, danach kam er.“ Die Lehrerin wäre dann mit den Kindern in die Bibliothek gegangen und anhand anschaulicher Bücher erklärt, wie Kinder entstehen. Zwei Tage später erschienen muslimische Eltern bei ihr und hätten gegen die Aufklärung protestiert. Das polnische Mädchen wurde danach solange von den Kindern gehänselt, bis die Eltern es umschulen mussten.

    Sport, Duschen nach dem Sportunterricht, Schwimmen, Klassenfahrten: all das sind Konfliktthemen.

    Ein Lehrer berichtete, dass die Nichtteilnahme von Mädchen oft mit Gefälligkeitsattesten von türkischen oder arabischen Ärzten durchgesetzt würden. Auffällig sei, dass die Kinder kaum etwas über ihre Umgebung außerhalb ihrer Wohnstrassen und nichts über die Stadt selbst wüssten. Der Erfahrungshorizont sei sehr begrenzt, den Kindern würden in den Familien keinerlei Anreize geboten, die über Verwandtenbesuche oder Dauerfernsehen hinausgingen. Die Anfälligkeit für religiöse Indoktrination sei hingegen hoch. Dies äußere sich auch bei sog. religiösen Kettenbriefen, wo apokalyptische Szenarien vorgeführt werden, die Angst auslösten.

    Nicht wenige Kinder hätten die Grundvorstellung, „Bei der Geburt sind alle Menschen Muslime und fallen erst später davon ab und ordnen sich anderen Religionen zu und werden so zu Ungläubigen.“

    Auch manche Äußerungen gegenüber Lehrern sind rassistisch, wie zum Beispiel: „Ich mag Dich eigentlich und ich werde auch gerne von Dir unterrichtet, obwohl Du ein Deutscher bist!“ Auch berichteten die Lehrer, dass der Ausdruck „Du Christ“ von den muslimischen Kinder als Schimpfwort benutzt würde. Das Wort „Jesus“ gehöre genauso dazu, so wie die Weigerung, eine Kirche zu besichtigen. Auch berichtete eine Lehrerin, sei man schnell beleidigt, wenn man mit „nichtmuslimischen“ Problemlösungen konfrontiert werde. Das sei ein Ausdruck einer “Beleidigungskultur”. Da vor allem muslimische Jungen ständig Schimpfworte benutzten, hätte sie die von den Schülern auflisten lassen. Es sind 122 verschiedene Schimpfworte zusammengekommen, zwei Drittel davon sind gegen Familie, Frauen und speziell Mütter gerichtet.

    Meine Beurteilung und Folgerungen aus dem Besuch

    Für viele der Teilnehmer an dieser Sitzung waren die Berichte überraschend und schockierend. Wer aber wie ich regelmäßig in diesen Schulen ist und mit Schülern, Eltern und Lehrern spricht, wird feststellen, dass diese Zustände keine Einzelfälle sind, sondern in Schulen mit hohem Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund, vor allem aus muslimischen Ländern, die Regel. Wir haben uns bei dem Besuch nur auf den Einfluss der Religion Islam beschränkt und andere Integrationshemmnisse wie mangelnde Sprachkenntnisse, Bildungsferne der Eltern, unberücksichtigt lassen müssen.

    Festzustellen bleibt::

    Der bekenntnisorientierte Religionsunterricht ist nicht integrationsförderlich, sondern weist grundlegende inhaltliche wie pädagogische Mängel auf. Of ist er auf die Koranunterweisung reduziert und die Kinder werden ideologisch so beeinflusst, so dass eine ablehnende Haltung gegenüber Nichtmuslimen entsteht. Die Kinder werden damit unweigerlich in die Segregation getrieben.

    Mit der Alevitischen Gemeinde, der TGD und Frau Cezairli bin ich der Meinung, dass wir in den Schulen einen nicht-bekennenden Islamkundeunterricht in deutscher Sprache und von in Deutschland ausgebildeten Lehrkräften einrichten sollten.

    Dafür brauchen wir Lehrstühle für Islampädagogik an deutschen Universitäten, die im Sinne der Freiheit von Forschung und Lehre nicht unter Einfluss der Islamverbände stehen. Es ist nicht hinzunehmen, wenn dem KRM ohne inhaltliche Überprüfung der fachlichen Qualifikation von welcher Seite auch immer (NRW?) Zugeständnisse gemacht werden in der Annahme, die Islamverbände seien in der Lage, eine theologische oder pädagogische Expertise abzugeben.

    Ich spreche mich in diesem Zusammenhang noch einmal gegen die auf dem letzten Plenum „nachgeschobene“ Erklärung aus, als hätte es einen „einvernehmlichen“ Beschluss gegeben, bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht einzuführen. Wahr ist aber nur, dass das Zwischenresümee klar gestellt hat, das dieser Unterricht nur eingeführt werden kann, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die muslimischen Verbände erfüllen diese Voraussetzungen nicht, glauben aber daran. Die säkularen Teilnehmer der Konferenz, die türkische Gemeinde, vertreten durch Herrn Kolat, der Verband der säkularen Muslime, vertreten durch Frau Cezairli, die alevitische Gemeinde , vertreten durch Herrn Ali Toprak, Seyran Ates und ich waren und sind damit nicht einverstanden.

    Ich bin für „das Recht auf Kindheit“.

    Kinder haben das Recht soviel und solange wie möglich an allen Bildungs- und Betreuungsmöglichkeiten der Schulen und öffentlichen Einrichtungen teilzuhaben. Nur wenn sie sich ohne Bevormundung und Eingrenzung durch religiöse Vorschriften entwickeln, werden sie verantwortungsbewusste und teilhabende Mitglieder der Gesellschaft werden können.

    Das Recht auf Schulbildung hat Vorrang vor der Religionsfreiheit der Eltern.

    Auch hier gilt; Religion ist nur Teil der Freiheit, sie kann nicht über der Verfassung stehen. Der Staat muss zum Wohle des Kindes und der Gesellschaft das Erziehungsrecht der Eltern kritisch begleiten (siehe Stellungnahme der Alevitischen Gemeinde)
    Ich bin für ein Kopftuchverbot von Kindern an Schulen bis zum 14. Lebensjahr (Religionsmündigkeit). Es kann nicht sein, dass Mädchen in der Grundschule durch ihre Kleidung als Sexualwesen stigmatisiert werden. Eine auf Sexualität reduzierte Sichtweise entspricht nicht dem aufgeklärten Menschenbild unserer Werteordnung.

    Deutlich wurde auch, dass die Lehrerschaft intensiver als bisher auf die Anforderungen einer interkulturellen Bildung vorbereitet werden muss.

    Bereits in der Lehrerausbildung, aber auch durch Fortbildung und Supervisionen müssen interkulturelle und interreligiöse Kompetenzen vermittelt werden. Andere Kulturen müssen nicht erklärt werden, um sie zu verstehen im Sinne von Verständnis, sondern begriffen werden im Sinne von lernend zu erfassen, wenn sie sich gegen Menschen- oder Grundrechte wenden. Auch hier geht es nicht darum, den Islam zu lehren wie die Islamverbände ihn deuten, sondern die gesellschaftliche Dimension dieser Religion zu begreifen. Das muslimische Welt- und Menschenbild, die Traditionen wie Sitten des Islam, die Kultur und Geschichte der Herkunftsländer der Migranten sind zu analysieren und ins Verhältnis zur deutschen Gesellschaft zu stellen. Dann kann im positiven wie kritischen Sinne dieser Wissens- und Erfahrungsschatz den Pädagogen wie den Schülern helfen, sich in der Gesellschaft zu behaupten.

    Schulen sind für mich die „Integrationsagenturen“ schlechthin.

    Hier müssen wir den gesellschaftlichen Freiraum für Kinder schaffen, muss unsere Gesellschaft die Möglichkeit haben, seinen Erziehungs- und Bildungsauftrag erfüllen.. Kindergärten mit Sprachförderung, Sprachstandstest, Vorschule, Ganztagsschule, Patenschaften, Elternarbeit, Berufsvorbereitung sind Investitionen der Gesellschaft in die Zukunft. Religiöse Vorbehalte, welche die Kinder an der Wahrnehmung dieser Maßnahmen behindern, sollten wir zurückweisen.

    Die Reaktionen der Mitglieder der Arbeitsgruppe auf die geschilderten Umstände fielen wie erwartet äußerst unterschiedlich aus.

    Herr Dr. Kerber bat im Anschluß die Teilnehmer an der Arbeitsgruppensitzung zu den gehörten Sorgen und Problemen Stellung zu nehmen. Ich möchte auf die Stellungnahmen der Verbände eingehen.

    Alevitische Gemeinde Deutschland

    Die Alevitische Gemeinde sieht in den wesentlichen Punkten die politischen und soziale Ausgangslage ähnlich wie ich sie eingangs geschildert habe. Besonders begrüsse ich in diesem Zusammenhang, dass die Alevitische Gemeinde für „das Recht von Kindern auf ihre Kindheit“ eintritt und u.a. das Tragen des Kopftuches an Schulen ablehnt. Besonders wichtig und unterstützenswert scheint mir die Auffassung, dass „das Recht der Eltern ihre Kindern in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht zu erziehen, durch den dem Staat erteilten Erziehungsauftrag eingeschränkt“ wird Mit dieser säkularen Auffassung unterscheidet sich die Alevitische Gemeinde grundsätzlich von den in der KRM vertretenden Verbänden.

    Ditib
    Herr Bekir Alboga, Pressesprecher und Dialogbeauftragter der Ditib, schickt der Arbeitsgruppe sein „Wort zum Freitag“ vom 6. Juni 2008 zum Thema „Des Menschen Bildung“. Mit keinem Wort geht er auf die aufgeworfenen Fragen und die Fakten ein. Das kann für mich nur heißen, dass ihn und seinen Verband diese Probleme nicht interessieren, er die Deutsche Islamkonferenz inhaltlich nicht ernst nimmt oder die Ditib sich auf keine Haltung verständigen konnte.

    Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD)

    Herr Kenan Kolat sah bei der Diskussion in der Arbeitsgruppe den „Skandal“ in der Seidel-Schule im Wesentlichen darin, dass nicht genügend türkischstämmige Lehrer beschäftigt werden. Wenn er vor dem Hintergrund der Schilderungen der Lehrer schreibt: „Die Eltern sollen ihren Kindern Werte in der Balance von Herkunftskultur und – Religion und Aufnahmegesellschaft am besten durch das Vorleben vermitteln“, hätte er nach den Schilderungen nachdenklich werden müssen. Was wird denn den Kindern von ihren Eltern vorgelebt, wenn sie sich so verhalten? Wenn er dann „die Politik“ auffordert, „dass die beidseitigen, leider vorhandenen Vorurteile und unbegründeten Ängste über christliche und islamische Lebensweisen in der Gesellschaft abgebaut werden und ein besserer Dialog für die Verständigung der gemeinsamen Werte entsteht“ , fragt man sich natürlich, woher nimmt Herr Kolat die Erkenntnis, dass all das , was die Lehrerschaft der Seidel-Grundschule uns aus ihrer zehnjährigen Praxis geschildert hat, „Vorurteile“ und „unbegründete Ängste“ sind. Wenn wir auf dieser Ebene diskutieren, verharmlosen und relativieren wir die Realität. Es ist für mich Integrationsrhetorik, die man immer wieder von Verbänden hört. Diese Verbandspolitik bleibt im Ungefähren und nennt keine Fakten. Seit Jahrzehnten wird versucht, Türkei orientierte Politik zu machen und in der deutschen Öffentlichkeit die „Türken“ in Schutz zu nehmen und für sie zusprechen, nach dem Motto „wir regeln das unter uns“. So kommen wir aber nicht weiter. Andererseits ist die TGD an konkreten Maßnahmen und Projekten beteiligt und verteidigt und steht für eine säkulare Religionspraxis.

    Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD)

    Das Schreiben von Herrn Ayyub A. Köhler ist ein seltenes Eingeständnis eines muslimischen Spitzenfunktionärs, dass er die Integration des Islam in die säkulare Gesellschaft nicht wünscht. Er schreibt., dass sich „die Tendenz bemerkbar macht, die Religionsfreiheit einer wie auch immer verstandenen Integration unterzuordnen. Dieser Tendenz ist unbedingt Einhalt zu gebieten!“

    Aber bevor ich auf die die Integration ablehnende Haltung des ZMD eingehe, möchte ich noch auf dessen Beurteilung des Besuchs in der Grundschule eingehen:

    Herr Köhler argumentiert leider in einer Weise, die eine sachliche Auseinandersetzung erschwert und gegenüber der Lehrerschaft zum Teil beleidigend ist.
    Der ZMD spricht nämlich den Lehrern den Willen ab, die Probleme überhaupt lösen zu wollen, denn die „geschilderten Probleme dürften bei gutem Willen von dafür ausgebildeten Pädagogen ohne viel Aufhebens gemeistert werden.“ Mit „Aufheben“ meint er wohl, dass die Lehrer die Probleme überhaupt angesprochen haben, den „guten Willen“ also die professionelle Einstellung spricht er ihnen ab. Diese Unterstellungen wiederholt Herr Dr. Köhler in seinem Schreiben.
    Der ZMD unterstellt weiter, dass das Lehrerkollegium „in religiösen Fragen sehr unsensibel“ sei und fügt mangelnde Ausbildung und Unkenntnis über den Islam als Grund an. Auf die aufgeworfenen konkreten Schilderungen sowie zur Rolle welche die Islamverbände dabei spielen, die Kinder entsprechend zu unterrichten, darauf gibt er keine Antwort.

    Das ist eine der üblichen Methoden der Islamverbände - bei sozialen oder anderen Konflikten, sei es Ehrenmorden, Zwangsverheiratung, Gewalt in der Familie, oder Schulproblemen - zu behaupten, diese Dinge hätten nichts mit dem Islam zu tun. Wenn das nicht verfängt, weil Muslime Täter oder Opfer der Taten im Namen des Islam sind, sagt man, diese Muslime hätten den Islam nicht verstanden. Wenn das nichts hilft, wird mit dem „Einzelfall“ argumentiert, der auch nichts mit dem Islam zu tun habe. Und natürlich wissen Kritikerinnen nach Auffassung von Islamfunktionären generell nichts über den Islam. Auch im Fall der Hans-Seidel-Schule wird den Lehrern als Lösung die Lektüre von islamischen Erbauungsschriften empfohlen.

    Was dabei deutlich wird, ist die Weigerung der Islamfunktionäre, soziale Probleme auch nur an sich heranzulassen, geschweige denn, zu ihrer Lösung etwas beizutragen. Die unverblümt ausgesprochene Forderung, dass die Lebensführung der Muslime als fraglos gegeben hinzunehmen sei, ist ein Schlag gegen den auf dem 2. Plenum verabschiedeten Wertekonsens. Integration, also auch das integre, loyale Verhalten gegenüber der deutschen Gesellschaft, gegenüber Deutschland als Rechtsstaat, welches auch die Akzeptanz von gemeinsamen Werten einschließt, wird abgelehnt. Der ZMD schreibt „die Abwägung zwischen Integration und Religionsfreiheit wird also zugunsten der Freiheit der Religionsausübung ausfallen“. Das ist wie eine Kampfansage.

    Er führt dabei das etwas bizarre Beispiel des Alkoholkonsums an (niemandem wurde jemals das Recht bestritten, keinen oder viel Wein zu trinken), meint damit aber den „Respekt vor der Glaubensüberzeugung“, also die „islamische Lebensweise“ und stellt, indem dies als Norm eingefordert wird, das Recht auf Religionsfreiheit über die anderen Grundrechte. “Daß eine bestimmte Identität, etwa eine tiefe religiöse oder politische Überzeugung, alle anderen Identitäten oder Rollen auf entscheidende Weise dominieren kann“ , wie der Rechtsphilosoph Horst Dreier schreibt, ist verfassungsrechtlich aber eben nicht möglich!

    Religion ist aber nur ein Teil unserer Freiheit, und steht nicht über der Verfassung.

    Infolgedessen fällt dem ZMD zum Thema Gleichberechtigung von Männer und Frauen auch nur das Kopftuch ein, das „kleine Mädchen“ wie Frauen nach ihrer Auffassung tragen sollen. Von den Nöten islamischer Mädchen und Frauen, die z.B. kein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben zu haben, oder gegen ihren Willen verheiratet werden, will Herr Köhler nichts wissen oder er wird wie immer sagen, das habe nichts mit dem Islam zu tun. Das Schreiben von Herrn Köhler ist eine unverblümte Erklärung der Verantwortungslosigkeit.

    Wer Religionsfreiheit über die deutsche Rechts – und Gesellschaftsordnung stellt, wie es der ZMD macht, verabschiedet sich aus dem Dialog unter Demokraten, so sehr er auch das Gegenteil behauptet.

    Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland

    Auch Herr Kizilkaya, der auch für die im Islamrat organisierte Organisation Milli Görüs spricht, unterstellte bereits in der Diskussion vor Ort den Lehrern, sie seien „islamfeindlich“ eingestellt Die Muslime hätten ein Recht, ihr muslimisches Leben auch in der Schule zu leben. Dieses Recht sei im Grundgesetz verankert und wenn die Schule damit ein Problem hätte, täte ihm das leid. Ähnlich, wenn auch konzilianter formuliert, steht es in seiner Stellungnahme . Natürlich sind auch bei ihm die geschilderten Vorkommnisse Einzelfälle, selbstredend gäbe es keine „monokausalen“ Erklärungen, wissenschaftliche Erkenntnisse würden ausgeklammert und natürlich ist nur sein Verband letztendlich in der Lage, die Probleme zu lösen. Die Diskriminierung der Moscheevereine würde verhindern, dass diese segensreich tätig sein können. Soweit die bereits bekannten und mit unterschiedlichen Formulierungen sich wiederholenden Schuldzuweisungen an den deutschen Staat und die Gesellschaft.
    Interessant werden die Ausführungen des Islamrats, wenn zu den Fragen des „Wertekonsens“ Stellung genommen wird. Natürlich ist da zunächst zu fragen, warum der Islamrat, nachdem das Plenum über gemeinsame Formulierungen in diesen Fragen befunden hat, jetzt mit seiner ablehnenden Haltung auf den Plan tritt. Mit diesen Thesen wird nachträglich eine Position zu Protokoll gegeben, die sicherlich verhindert hätte, das Papier zu verabschieden, weil sie eine Fundamentalkritik an der Übereinkunft darstellt.

    Der Islamrat bestreitet, dass es einen „Wertekonsens“ in einer pluralistischen Gesellschaft geben könne, dass eine wie auch immer geartete „Leitkultur“ im Prinzip verfassungswidrig sei. Wortreich wird argumentiert, dass die Forderung nach einem „vermeintlichen tatsächlichen Wertekonsens“, d.h. der Versuch, mehr als nur die Grundwerte zu regeln, die „essentiellen Spielregeln des freiheitlichen –demokratischen Rechtsstaats“ verletze. Dieses mehr mechanistische Verständnis von Grundwerten als eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die den „Geist der Gesetze“ (Montesqieu) auszuklammern sucht, weist darauf hin, dass der Islamrat eine Identifikation mit der deutschen Gesellschaft ablehnt.

    Wer aber Identifikation mit der deutschen Gesellschaft ablehnt und nach dem Koran und der Scharia leben möchte, grenzt sich selbst aus und verweigert die Integration. Er benutzt die Freiheit des Grundgesetzes, um seine religiöse Freiheit als Maßstab zu setzen.

    Da ist es in diesem Zusammenhang doch verwunderlich zu lesen, dass der Islamrat, der gegenüber seine Gläubigen so sehr auf einen strengen Wertekodex drängt und immer wieder vom religiösen Leben, den Regeln und Pflichten spricht, plötzlich sein Herz für die Rechte des Individuums entdeckt. „Das Recht auf Individualität wird aber von der Vorstellung eines tatsächlichen Wertekonsenses in Frage gestellt“, schreibt der Islamrat und meint damit aber nicht die eigenen, sondern die der europäischen Mehrheitsgesellschaft .
    Werte und Freiheiten des Einzelnen sind nach dem Islamrat nur in soweit zu akzeptieren, wie sie nicht die Freiheit des Muslims einschränken. Folgt man der Argumentation des Islamrats, wäre der Islam im Umkehrschluß verfassungswidrig, denn er bevormundet in seiner sozialen Praxis und in der von ihm verbreiteten Literatur durch Vorschriften, Ge- und Verbote das Leben der einzelnen Gläubigen. Der Islam ist nicht nur spiritueller Glaube, sondern ein Lebensprinzip, das den Alltag der Gläubigen rund um die Uhr strukturiert.

    Was ist das anderes als eine islamische „Leitkultur“?

    Der Islamrat meint in seiner Stellungnahme natürlich nur die „westlichen“ europäischen Werte und hält seine religiösen Vorstellungen für „von Gott gegeben“. Er kommt in der Definition von Freiheit nicht über die Religionsfreiheit hinaus. Das Recht auf Selbstbestimmung, die Unverletzlichkeit der Person, die Trennung von Staat und Religion werden nur in soweit reklamiert, wie sie die Bewegungsfreiheit der eigenen Organisation und die Verbreitung des Islam betreffen. Dass die Rechte der Frauen von dieser Organisation auch wieder nur in Bezug auf die „Ausgrenzung“ von Kopftuchträgerinnen problematisiert wird, scheint folgerichtig.

    Verschwiegen wird wieder einmal, dass es sich bei der Diskussion um „Werte“ um eine grundsätzliche Debatte um das Menschen- und Weltbild unserer Gesellschaft handelt. Dass die europäische Gesellschaft eine lange Tradition der Aufklärung, der Trennung von Staat und Religion, der Individualisierung, einer „kulturellen Zivilisierung“ hinter sich hat, dass die christliche Traditionen Europas sich zum Teil diametral von Vorstellungen der muslimischen Werteordnung, die durch Koran, Hadithe und Scharia charakterisiert werden und unterscheidet, - dies wird bewusst ignoriert oder relativiert.

    Der Islamrat kündigt mit seiner Stellungnahme inhaltlich die auf dem 2.. Plenum getroffenen Konsens auf und stellt damit wieder einmal seine Verlässlichkeit als Verhandlungs- und Gesprächspartner in Frage. Die Regierungsseite sollte sich die Frage stellen, ob sie es widerspruchslos hinnehmen kann, wenn der Islamrat sich nachträglich von dem Konsens des 2. Plemuns distanziert.

    Zum Stand der Verhandlungen und den offenen Problemen

    Als die Deutsche Islamkonferenz vor drei Jahren vom Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble einberufen wurde, verband nicht nur er damit die Hoffnung, dass die Muslime in Deutschland mit den gesellschaftlichen Kräften in einen Dialog treten, sondern auch, dass die Muslime beginnen miteinander zu sprechen.
    Dr. Ezhar Cezairli hat in ihrer Stellungnahme zum Stand der Deutschen Islamkonferenz vom 30.9.2008 eine Reihe von Punkten angesprochen, die ich im Folgenden aufgreifen möchte und denen ich weitestgehend zustimme.

    Positiv und ein Erfolg der DIK ist, dass sich die Wahrnehmung des Islam in Deutschland verändert hat. Die Islamverbände können nicht mehr ungefragt für „die Muslime“ in Deutschland sprechen, liberale und kritische Muslime wurden wahrgenommen, kritische Fragen wurden gestellt. Der Alleinvertretungsanspruch der Verbände wurde zurückgewiesen. Es wurde deutlich, dass die Politik dieser Verbände oft ein wesentliches Hemmnis für die Integration der Muslime in Deutschland darstellt und sie im Kern einen rückwärtsgewandten Islam propagieren. Die Verbände unternehmen alles, um eine Anerkennung als Religionsgemeinschaften zu erlangen, wobei meiner Auffassung nach die wesentlichen Kriterien dafür nicht zu erfüllen sind.

    Der Islam ist keine Institution

    Auch in den Erklärungen der Verbände wird immer wieder betont, dass sich der Islam nicht wie das Christentum als Institution versteht. Nach der Abschaffung des Kalifats durch die türkische Republik gibt es keine allgemeine Vertretung des Islam in der Welt, sondern nur Vertreter, die mehr oder weniger einflussreich sind und für Teile der Umma, ihre Gemeinden, sprechen. Auch ein „Konzil“ oder eine Ratsversammlung der islamischen Würdenträger, die allgemein anerkannt ist, gibt es nicht. Der Islam ist eben kein Rechtssubjekt.

    Ein Wesenskern des Islam ist die direkte Verbindung des Gläubigen zu Allah. Ihm ist er zugetan, ihm gehorcht er, ihm ist er rechenschaftspflichtig. Islamische Verbände und Vereine sind Teil des politischen Islam, also der weltlichen Interessenvertretung. Islamverbände sind daher keine spirituellen Institute, sondern erfüllen die Funktion von Glaubensparteien.

    Der Islam kennt keine Hierarchie

    Einen islamischen Klerus gibt es im (sunnitischen) Islam so wenig wie eine Hierarchie. Im Prinzip kann jeder Gläubige, der den Koran gelesen hat oder sich in Kenntnis der Lehre glaubt, als Vorbeter, Hoca „seinen Islam“ predigen. Es gibt keine theologische Instanz, die das genehmigen oder verbieten könnte. Es gibt in den islamischen Ländern Rechtsschulen, in der Türkei eine staatliche Behörde, aber keine hierarchische Ordnung, über die ein theologischer Ansprechpartner zu ermitteln wäre.

    Der Islam kennt keine Theologie

    Die Glaubensrichtungen im Islam sind vielfältig. Es gibt verschiedene Rechtsschulen und islamische Universitäten an denen Islam gelehrt wird, aber keine verbindliche Theologie. Selbst Ursprünge und Quellen, Lehre und Traditionen sind unter Muslimen umstritten und führten und führen zu erbitterten Auseinandersetzungen, Ausgrenzungen, Kriegen etc. Schiiten, Sunniten und Aleviten erkennen sich zum Teil gegenseitig nicht an und vertreten unterschiedliche theologische Auffassungen, die zum Teil fundamentalistischen bis sektiererischen Charakter haben und sich gegenseitig als heterodox bezeichnen.

    Eine verbindliche Lehrmeinung zum Islam wird es nicht geben, „Dies auch und vor allem nicht”, so Horst Dreier, “weil es ein institutionalisiertes Lehramt mit verbindlichen auslegungs- undDeutungskompeztenz der regligionstiftenden Schriften ebenso wenig gibt wie feste Standard einer wissenschaftlichen Theologie, die das Fegefeuer der Aufklärung hinter sich hat und der historisch-kritischen Methode der Behandlung der Schriftüberlieferung folgt.“

    Die „Islam light“- Version, die Herr Ayman Mayzek , Generalsekretär des ZMD, so gern in Interviews verbreitet, ist reine politische Hilflosigkeit. Wer islamische Identität auf die „fünf Säulen“ und das Glaubensbekenntnis reduzieren zu können glaubt, beweist nur ein aberwitziges Maß an Unkenntnis.

    Ausgangspunkt einer Beurteilung muslimischen Verhaltens im politischen Bereich, kann deshalb nur die soziale Praxis und die an einer rationalen Praxis der Wissenschaft orientierten Ergebnisse sein. Die Islamverbände verfügen in diesem Zusammenhang über Meinungen nicht aber über eine Deutungsbefugnis.

    Wer ist Muslim?

    Die Maßgabe des Staates, dass sich auch die anderen Muslime in Vereinen und Verbänden organisieren, weil der Staat nur mit Verbänden verhandeln könne, ist juristisch nachvollziehbar, geht aber am Kern des Problems vorbei.

    Muslim ist nach allgemeiner islamischer Auffassung, wer einen muslimischen Vater hat oder sich per Glaubensbekenntnis dazu bekennt. Die Mehrzahl der Muslime in der Welt sind über diese Abstammungsformel zu ihrem Glauben und gekommen und nicht durch eigenes Zutun.

    Eine Registrierung, eine Feststellung der Mitgliedschaft gibt es nicht, außer dass Angehörige muslimischer Staaten grundsätzlich als Muslime gelten. Die Zuschreibung „Muslim“ ist willkürlich und die Zahl von 3,2 Millionen Bürgerinnen und Bürger muslimischen Glaubens ist fiktiv und deshalb mit den statistisch geführten Menschen christlichen Glaubens auch nicht vergleichbar. Würde man die Mitgliedschaft in Moschee- und Islamvereinen als Kriterium heranziehen, wären nur etwa 15 % dieser Zahl als Muslime zu bezeichnen.

    Die Untersuchungen der Bertelsmann-Stiftung zum Religionsmonitor, die eine enorm hohe Religiosität der Muslime in Deutschland konstatiert, sind von der Methodik her äußerst fragwürdig, weil viele Indikatoren u.a. die qualitative Dimension fehlen. Sie geben auch keine Auskunft über das „Muslim-Sein“. Es gibt keine islamische Institution, die mit Berechtigung für mehr als ihre Mitglieder sprechen kann.

    Will man die Verbände in den Stand einer solchen Institution erheben, müsste man gezwungenermaßen die Mitgliedschaft einführen, d.h. die Gläubigen müssten ihren Beitritt vor dem Vorstand oder dem Imam des Vereins persönlich erklären und würden dann registriert. Für Abstammungsregelungen bliebe in diesem Verfahren keinen Raum. Der Austritt aus der Religionsgemeinschaft könnte dann nur vor einer Behörde erfolgen, in der durch das Kirchenrecht vorgesehenen Form. Diese Regelung findet in Österreich durch das Islamgesetz Anwendung.

    Diese Voraussetzung werden die Verbände nicht erfüllen wollen, u.a. deshalb, weil sich die gesellschaftliche Bedeutung ihrer Organisationen dann an der Mitgliederzahl orientieren würde. Wir hätten es mit einer Glaubensgemeinschaft in der Größenordnung (etwa 250.000 Aktive ) der Buddhisten in Deutschland zu tun. Gesellschaftliche Bedeutung und so auch die Notwendigkeit des Moscheebaus, würde sich dann ganz anders darstellen.

    Können die Verbände für den Islam sprechen?

    Im Koordinierungsrat der Muslime (KRM) sind nur ein Teil der islamischen Glaubensrichtungen vertreten. Die Aleviten oder Ahmadiyya zählen nach dem Verständnis der KRM-Verbände nicht zu den Muslimen und gehören also nicht zu ihnen. Die in der KRM zusammengeschlossenen Verbände sind zu dem von sehr unterschiedlicher politischer Ausrichtung. Zum Teil stehen sie wie der Verband des derzeitigen KRM-Sprecher Erol Pürlü vom Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) oder der des durch Herrn Ali Kizilkaya vertretenen „Islamischen Gemeinde Milli Görüs“ unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes, weil aus ihren Verbänden immer wieder Äußerungen und Aktivitäten zu melden sind, die nicht auf das Wohl unserer Gesellschaft gerichtet sind.

    Kein Islamverband ist in der Lage, für „den Islam“ zu sprechen, geschweige denn eine Stellvertreterfunktion für die Umma, die muslimische Gemeinde zu übernehmen.
    Es kann deshalb auch nicht sein, wenn Islamverbände oder die KRM sich anheischig machen, über die Lehrbefugnis von Islamwissenschaftlern oder das Curriculum für einen islamischen Bekenntnisunterricht oder Islamkunde zu befinden.

    Den Islamverbänden ist es unbenommen, sich wie die Alevitische Gemeinde in den Bundesländern um den Status der Religionsgemeinschaft zu bemühen. Das rechtliche Verfahren ist bekannt.

    Die Ditib , die türkisch-islamische Union der Anstalt für Religion e.V. ist eine von der türkischen Religionsbehörde Diyanet finanzierte und geführte Organisation. Geschätze 34 – die Ditib sagt 13 – Religionsattachés steuern von den türkischen Konsulaten aus die Politik der Gemeinden und die 700 – 800 von der Diyanet nach Deutschland entsandten und unter ihrer Direktionsgewalt stehenden Imame. Vorsitzender der Ditib ist zur Zeit Herr Sadi Aslan, ein türkischer Diplomat im Rang eines Botschaftsrats. Auch der Vertreter der Ditib und zeitweiliger Sprecher der KRM, Herr Bekir Alboga ist türkischer Staatsbürger Es mutet seltsam an, wenn die Deutsche Islamkonferenz über den Wertekonsens der deutschen Gesellschaft innenpolitisch mit Vertretern eines anderen Staates darüber diskutiert, zu welchen Werten sich die Muslime in Deutschland bekennen sollten.

    Die Ditib kann m.E. auf Dauer nur Mitglied der Islamkonferenz oder einer anderen Vertretungsebene bleiben, wenn sie sich vom Einfluß und der finanziellen Abhängigkeit des türkischen Staates befreit und eine Organisation von deutschen Muslimen wird. Das Argument, die katholische Kirche würde auch von Rom gesteuert, verfängt nicht, weil die christlichen Kirchen durch die „Weimarer Kirchenartikel“ Verfassungsrang haben, welche die Rechte und Pflichten regeln. Horst Dreier schreibt: „Entscheidend im Falle der beiden christlichen Großkirchen in Deutschland ist letztlich die erfolgreiche kulturelle Zivilisierung, also der Friedensschluß, den beide mit der politischen Moderne, mit Demokratie und Menschenrechten, gemacht haben. Zudem ist es bei einem Friedensschluß im Sinne der bloßen Akzeptanz eine politischen , als unabänderlich empfundenen staus quo nicht geblieben. Vielmehr zählen die katholische Kirche sowie die evangelischen Kirtchen in Deutschland heute zu den entscheidnen Befürwortern moderner Grundrechtsdemokratien einschließlich der Religionsfreiheit und der Freiheit zum Relgiionswechsel (wie sie die islamischen Staaten nach wie vor nicht kennen).“

    Die Ditib hat weder diese Tradition noch die gesellschaftliche Bedeutung.

    Zu den politischen Auffassungen des Islamrats und dem Zentralrat der Muslime habe ich mich oben bereits geäußert . Ich halte alle diese Verbände für nicht geeignet, die Integration der Muslime in Deutschland auf den Weg zu bringen.

    Vorschlag für einen Sachverständigenrat

    Die Interessenvertretung der Muslime in Deutschland kann nur über eine von einer staatlichen Schirmherrschaft angeleitete Konferenz oder einem Sachverständigenrat gewährleistet werden, der jenseits von Verbandsinteressen die positiven wie negativen Freiheitsrechte der Muslime zu vertreten sucht und dafür sorgt, dass der Islam im Rahmen der Verfassung in unterschiedlichen Formen gelebt werden kann.

    Ein solcher Rat oder Konzil , das wie bisher durch Sachverständige, Einzelpersonen und Repräsentanten zu ergänzen wäre, hätte m.E. unter anderen die Aufgaben wahrzunehmen, die jetzt mehr zufällig Moscheevereinen oder Verbänden zufallen und auch die Interessen derjenigen Muslime zu wahren, die nicht von den Verbänden vertreten werden wollen.

    Aufgabe eines solchen Instituts wären zum Beispiel die Beratung bei Einrichtung von Lehrstühlen für Islamwissenschaft und Islampädagogik., die Curricula für Islamkundeunterricht, die Imamausbildung, die Handreichungen für den Umgang mit Muslimen, wie sie von Ministerien, Integrationsbeauftragten erstellt werden.

    Dabei ist der Grundsatz der Freiheit der Forschung und Lehre zu wahren.

    Moscheebau und Imame

    Es gibt in Deutschland über 2000 islamische Gebetsstätten, etwa 140 große Moscheen und etwa ebenso viele Neubauprojekte. Es kommt bei vielen Projekten in den Gemeinden immer wieder mit Anwohnern zum Streit, wenn eine Moschee gebaut werden soll. Die Menschen sehen die Moscheebauten oft als Bedrohung an. Alle demokratischen Parteien befürworten dagegen, dass die Muslime „aus den Hinterhöfen“ herauskommen und Moscheen bauen können dürfen.
    Es gäbe sicherlich viel weniger Auseinandersetzungen um den Moscheebau, wenn folgende Dinge beachtet werden würden:

    Moscheen sollen zu allererst den Gläubigen die angemessene Möglichkeit geben, ihren spirituellen Bedürfnissen in der Gemeinschaft nachzugehen.

    Moscheen sind keine Demonstrationsobjekte. Als überdimensionierte, demonstrative Bauten, die nach Eroberern benannt werden usw,. erwecken sie den Eindruck, der Islam würde „mit Beton“ die Gesellschaft missionieren wollen. Angemessen bedeutet in diesem Zusammenhang auch, dass die Gemeinschaft der Muslime sich klar darüber sein muss, dass sie mit ihren Moscheen eine Botschaft an die deutsche Gesellschaft gibt. Wer sich einerseits beklagt, Muslime seien sozial benachteiligt und von staatlichen Transferleistungen abhängig, wer die mangelnde Bildung seiner Kinder anführt und meint, die Gesellschaft wäre dafür verantwortlich, der muss sich Fragen gefallen lassen, wie es denn sein kann, dass die Muslime gleichzeitig Hunderte von Millionen in den Bau von Moscheen investieren können. Nimmt man nur die geplanten Moscheeprojekte und unterstellt, ein solches Gebäude koste jeweils drei Millionen €, wären von den etwa 150.000 Mitgliedern der Islamvereine 500 Millionen € zu finanzieren. Dass dies nicht aus Spenden geschieht , ist deutlich. Dass zum Teil ausländische Stiftungen aus Saudi-Arabien und den Golfstaaten sowie die türkische Regierung diese Moscheen finanzieren, ist aktenkundig. Dass die Moscheevereine dies verschweigen oder bestreiten, ist beschämend und wirft die Frage auf, welchen Grund das hat. Ist es vielleicht so, dass über die Finanzierung sich auch Einfluss erkauft wird und dass die Moscheen damit zu Stützpunkten ausländischer Interessen werden? Es muss Offenheit gegenüber der Gesellschaft darüber herrschen, wer die Moscheen finanziert, was in ihnen passiert und was dort gepredigt wird .

    Moscheen sollen keine Einkaufszentren, keine Bildungseinrichtungen, keine Reisebüros sein, denn durch die Entwicklung einer parallelen, von der Mehrheitsgesellschaft abgegrenzten Infrastruktur wird die Segregation der Muslime gefördert.

    Integrationskurse sollten in „neutralen“ Räumen und Institutionen wie Volkshochschulen durchgeführt werden. Denn die Teilnehmer sollen ja gerade die Möglichkeit erhalten, mit der deutschen Gesellschaft und deren Vorstellungen in Kontakt zu kommen. Wenn Islamverbände wie die türkisch -islamische Ditib diese Integrationskurse durchführen, kommen die Migranten aus der Türkei wieder nur mit einem türkischen Umfeld in Berührung. Das kann nicht der Sinn eines Integrationskurses sein. Die Moscheevereine finanzieren ihre Bauten damit, dass sie mit diesen staatlichen Mitteln für Integrationmaßnahmen rechnen, um ihre Räume auszulasten. Die Moscheevereine sind oftmals die Orte, die sich einer Integration in eine offene Gesellschaft verweigern. Ihnen die Aufgabe zu geben, Integrationskurse zu veranstalten ist, den Bock zum Gärtner zu machen.

    Wer darf in Moscheen predigen?

    In Moscheen muss auf Deutsch gepredigt werden. Imame müssen, wenn sie offizielle Funktionen als Imam oder Hoca ausführen wollen, vor einem staatlichen Fachgremium einen Befähigungsnachweis ablegen. Dabei sollen nicht seine religiösen Qualifikationen erfragt werden, sondern seine sprachliche und soziale Kompetenz überprüft werden. Man kann sich vorstellen, eine solche Prüfung nach dem ähnlichen Prinzip wie bei Heilpraktikern einzuführen. Dort werden die zukünftigen Heilpraktiker auch nicht in Kenntnissen der Schulmedizin geprüft, sondern ermittelt, ob sie die Rahmenbedingungen ihres Handelns kennen und wissen, was sie nicht dürfen. Es ist anzustreben, dass an deutschen Hochschulen eine Imamausbildung stattfinden kann.

    Frauenrechte

    Ich hatte die Hoffnung, dass durch die Islamkonferenz soviel öffentlichen Druck entsteht , dass die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag vereinbarte „Gesetz gegen Zwangsheirat“ in den Bundestag einbringt und verabschiedet. Leider ist dieses Thema weder in der Islamkonferenz noch im Bundestag behandelt worden, obwohl es eines der ersten Punkte auf der Agenda der Arbeitsgruppe war und dem Parlament ein entsprechender Antrag vorliegt. Gleichberechtigung und Frauenrecht sind wie Bildung die zentralen Fragen für das Gelingen der Integration. Die Konferenz wie die Politik haben dem Problem der Frauenrechte in muslimischen Gemeinschaften bisher keine besondere Bedeutung zugemessen und die Hoffnung, dass das Gesetz in dieser Legislaturperiode noch auf die Tagesordnung kommt, ist eher schwach.

  2. #2
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    AW: Necla Kelek: Bericht an die Konferenz

    Sehr geehrter Damen und Herren,

    auf Ihrer Internetseite

    http://www.open-speech.com/showthread.php?t=269602


    befindet sich ein Bericht der Necla Kelek an die Islamkonferenz.

    Darin befindet sich die folgende unwahre Tatsachenbehauptung gegenüber unserem Verband VIKZ:

    Im Koordinierungsrat der Muslime (KRM) sind nur ein Teil der islamischen Glaubensrichtungen vertreten. Die Aleviten oder Ahmadiyya zählen nach dem Verständnis der KRM-Verbände nicht zu den Muslimen und gehören also nicht zu ihnen. Die in der KRM zusammengeschlossenen Verbände sind zu dem von sehr unterschiedlicher politischer Ausrichtung. Zum Teil stehen sie wie der Verband des derzeitigen KRM-Sprecher Erol Pürlü vom Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) oder der des durch Herrn Ali Kizilkaya vertretenen "Islamischen Gemeinde Milli Görüs" unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes, weil aus ihren Verbänden immer wieder Äußerungen und Aktivitäten zu melden sind, die nicht auf das Wohl unserer Gesellschaft gerichtet sind.
    Die Darstellung, dass Herr Pürlü oder der VIKZ unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes stehe ist falsch. Frau Kelek hat bezüglich der unwahren Tatsachenbehauptung eine Unterlassungserklärung abgegeben.
    Aus diesem Grunde fordern wir Sie auf, dafür Sorge zu tragen, dass diese unwahre Tatsachenbehauptung nicht auf Ihrer Interseite verbreitet wird.
    Zur Erledigung der Angelegenheit haben wir uns den 31.02.10 vorgemerkt.
    Mit freundlichen Grüßen

    VIKZ

    Verweisende Seite: http://www.open-speech.com/showthread.php?t=269602
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    E-Mail-Adresse: presse@vikz.de

  3. #3
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    AW: Necla Kelek: Bericht an die Konferenz

    Zur Kentniss genommen u.zu dem Schluß gekommen:

    Man sollte diesen VIKZ'sern am 31.02.mal gemeinschaftlich
    auf die Bude rücken - geht das nicht?

    Was Necla Kelek in einem Jahr auf die Beine stellt,
    schaffen "unsere" Politiker nicht in ihrem ganzen
    (Abzocker)Leben! Traurig!

  4. #4
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    AW: Necla Kelek: Bericht an die Konferenz

    Düsseldorf - Ein interner Bericht der "Arbeitsgruppe VIKZ" der Kölner Polizei brachte die Sache vergangene Woche ins Rollen, und ganz neu sind die dort zusammengetragenen Vorwürfe nicht. Es gebe beim VIKZ "antiwestliche, antidemokratische und antijüdische Einstellungen" resümierten die Ermittler am Standort der Zentrale des Verbandes mit bundesweit rund 300 Moschee-Gemeinden. Nach dem Polizei-Papier von Juni 2006, das der "Kölner Stadtanzeiger" in Auszügen veröffentlichte, sollen in VIKZ-Koranschulen Schüler geschlagen und der Dschihad verherrlicht worden sein. VIKZ-Präsident Mehmet Yilmaz wies vergangene Woche "alle Vorwürfe mit Entschiedenheit zurück".

    Die Marburger Islamwissenschaftlerin Ursula Spuler-Stegemann, auf die sich auch die Kölner Polizei beruft, urteilte bereits 2004 in einem Gutachten für das hessische Sozialministerium, VIKZ-Schülerheime seien "absolut integrationshemmend", dort würden Jugendliche in einen "strengstens scharia-orientierten" Islam "hinein-indoktriniert und gegen das Christentum und auch gegen den Westen ebenso immunisiert wie gegen unser Grundgesetz". Der VIKZ wies dies damals als "sachlich falsch" und "tendenziös" zurück. Und betonte, dass der Verband noch nie vom Verfassungsschutz beobachtet worden sei.

    "Gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung"

    Letzeres könnte sich womöglich ändern. "Der VIKZ sollte als Sofortmaßnahme unter Beobachtung gestellt werden", fordert nun Hans-Peter Uhl, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Wenn Bundesbehörden die Kölner Vorwürfe bestätigten, müsse der Verband auch von der Islamkonferenz von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ausgeschlossen werden, so der CSU-Abgeordnete weiter: "Dann sollten auch ein Vereinsverbot und der Einzug des Vermögens des VIKZ geprüft werden."

    Auch die CDU-Extremismus-Expertin Kristina Köhler will den umstrittenen Verband stärker kontrollieren: Wenn die Erkenntnisse zuträfen, arbeite der VIKZ "gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und muss beobachtet werden". Ein Sprecher des Bundes-Innenministeriums äußerte sich dazu nicht.

    Auch ohne den Einsatz der Verfassungsschützer fanden sich allein in Nordrhein-Westfalen etliche Belege, dass sich der VIKZ öfter außerhalb der Legalität bewegt. So ertappten Jugendamts-Kontrolleure im Mai 2006 im niederrheinischen Nettetal Verbandsmitglieder, die ohne Betriebserlaubnis eine Wochenend- und Ferienbetreuung gestartet hatten. In Wuppertal schlossen die Behörden zwei Jahre zuvor ein Schülerwohnheim des VIKZ neben der Moschee-Gemeinde in der Friedrich-Ebert-Straße. Rund 30 Kinder, darunter etliche Grundschüler, hatten dort ohne Genehmigung gewohnt. VIKZ-Vertreter sprachen von "Einzelfällen" und "Absprachefehlern".

    "Vertrauen erheblich erschüttert"

    Vergangene Woche wurde ein VIKZ-Heim in Waltrop im Ruhrgebiet von der Polizei geschlossen. Dort sei illegal internatsähnlich unterrichtet worden, hieß es beim zuständigen Landesjugendamt. Das Landesjugendamt Rheinland hat indessen Anträge des VIKZ auf Eröffnung zweier Internate in Köln und Bergisch Gladbach abgelehnt, der Verband hat Widerspruch eingelegt. Der VIKZ habe wiederholt Schülerheime illegal eröffnet und sich nicht an Absprachen gehalten, begründete Michael Mertens, Leiter der in Köln angesiedelten Behörde: "Das Vertrauen in die Zuverlässigkeit des VIKZ ist erheblich erschüttert."

    Praktiker wie Mertens, die über Anträge auf neue Internate entscheiden müssen, wünschen sich jedenfalls mehr Informationen über den Verband: "Wir brauchen eine klare Positionierung von Polizei und Staatsschutz zum VIKZ", sagt Mertens: "Wie sollen wir sonst wissen, ob der Verband überhaupt als verfassungstreuer Träger gelten kann?"

    QUELLE

    Mehmet Yilmaz hält uns alle für Dimis!!

  5. #5
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    AW: Necla Kelek: Bericht an die Konferenz

    31.02.10

  6. #6

    AW: Necla Kelek: Bericht an die Konferenz

    Zitat Zitat von IBLIS/AZAZIL Beitrag anzeigen
    31.02.10
    "Presse VIKZ" <presse@vikz.de>
    Antwort von uns Heute Morgen
    Sehr geehrter Herr S..Ögütlü
    Wir haben ihren Einwand zur Kenntniss genommen.
    Aber ganz aus der Luft geriffen ist die Darstellung von Kelec nicht.
    Siehe der Bericht auf Spiegel- Onlein
    Verfassungsschützer sollen VIKZ beobachten
    http://www.spiegel.de/politik/deutsc...547860,00.html

    Auch andere Blogger und Forenbetreiber haben diese Nachricht von ihnen erhalten.
    Wir werden mal abwarten, wie sich die Angelegenheit zwischen Kelec und ihnen entwickelt.
    Deshalb gehen wir den serösen Weg weiter, sobald der Anwalt von ihnen oder von Kelec die Kopie
    des Gerichtsbeschlußes zusendet, werden wir den fraglichen Absatz editieren.

    Mit freundlichen Grüßen Radojka Stevancevic
    Vize-Administratorin Blog Dolomitengeist
    Si vis pacem, para bellum
    („Wenn Du Frieden willst, sei für Krieg gerüstet.“) Busch

  7. #7

    AW: Necla Kelek: Bericht an die Konferenz

    Neue E-Mail von "Presse VIKZ"

    Sehr geehrter Herr Stevancevic,



    Ihre Quellenangabe ist irrelevant. Sie können sich nicht auf eine Webseite berufen,
    wenn die Autorin der unwahren Tatsachenbehauptung,
    diese widerrufen hat und eine Unterlassungserklärung abgegeben hat.
    Sie können sich gerne an Frau Kelek wenden.



    Sollten Sie an Ihrer Meinung festhalten müssten wir die Angelegenheit an unseren Anwalt weiterleiten,
    was mit unnötigen Kosten für Sie verbunden wäre.


    Ich denke, dass es auch in Ihrem Sinne ist die Angelegenheit unproblematisch zu lösen.
    Bitte teilen Sie mit wie Sie weiter verfahren wollen. Wir werden definitiv nicht darauf warten,
    bis die Behauptungen von PI gelöscht werden.


    Mit freundlichen Grüßen
    Seyfi Ögütlü
    Si vis pacem, para bellum
    („Wenn Du Frieden willst, sei für Krieg gerüstet.“) Busch

  8. #8
    Registriert seit
    09.08.2009
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    AW: Necla Kelek: Bericht an die Konferenz

    =der_wache_Michel;527521....
    Zur Erledigung* der Angelegenheit haben wir uns den 31.02.10 vorgemerkt.
    Mit freundlichen Grüßen VIKZ
    Wie, Was...und vor Allem WO u.WER soll da "erledigt" werden???

    BITTE AM BALL BLEIBEN!!!

  9. #9
    Registriert seit
    21.01.2007
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    2.453

    AW: Necla Kelek: Bericht an die Konferenz

    "Wie sollen wir sonst wissen, ob der Verband überhaupt als verfassungstreuer Träger gelten kann?"
    Ein Verein, welcher sich dem Koran u. den Hadithen verpflichtet fühlt

    IST VERFASSUGSFEINDLICH!

    Würden die Herren hier lesen, dann wüßten sie was es mit dem Islam auf sich hat!

  10. #10
    Registriert seit
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    AW: Necla Kelek: Bericht an die Konferenz

    Zitat Zitat von der_wache_Michel Beitrag anzeigen
    Die Darstellung, dass Herr Pürlü oder der VIKZ unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes stehe ist falsch. Frau Kelek hat bezüglich der unwahren Tatsachenbehauptung eine Unterlassungserklärung abgegeben.
    Aus diesem Grunde fordern wir Sie auf, dafür Sorge zu tragen, dass diese unwahre Tatsachenbehauptung nicht auf Ihrer Interseite verbreitet wird.
    Die Abgabe einer Unterlassungserklärung einer uns fremden Dritten Person allein begründet weder die unwahre Tatsachenbehauptung, noch lassen sich Ansprüche daraus auf uns ableiten, vielmehr dient sie dazu, Weiterungen zu vermeiden.
    Deshalb ist der Verband VIKZ aufzufordern, uns ebenfalls eine Unterlassungserklärung zuzustellen um dann ggf. den Klageweg zu beschreiten, dem wir gelassen entgegen sehen.

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