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24.02.2023, 10:54 #501
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Mitarbeiter des Kanzleramts zweigt 300.000 Euro ab
Plünderung der Staatskasse auf Kosten der Steuerzahler
Dies ist ein Paradebeispiel für die Arbeit unserer Bundesbehörden und verletzte Aufsichtspflichten. Und es ist ein Paradebeispiel dafür, welche Privilegien die Mitarbeiter dieser Institutionen gegenüber anderen Bürgern genießen.
Der gelernte Büromaschinenmechaniker Andreas G. war zwanzig Jahre im Bundeskanzleramt tätig. Er leidet an Glücksspielsucht, die zu den teuersten psychischen Erkrankungen zählt. „Ich habe gespielt – Glücksspiele im Internet, an Automaten, in der Gruppe auch gepokert“, wird er im Rahmen seines Prozesses sagen. Doch Fortuna ist ihm nicht hold und es kommt, wie es bei den meisten Glücksspielsüchtigen kommen muss: Sein gesamtes Erspartes ist weg.
Da er sich im Kanzleramt mit Rechnungen für Leistungen durch Firmen befasst, kommt er im Dezember 2018 auf eine verhängnisvolle Idee. Er fingiert nachvollziehbar wirkende Kostennoten – und leitet deren Beträge auf sein privates Konto um. Es ist denkbar einfach, da er Auszahlungsanordnungen als „sachlich und rechnerisch richtig“ zeichnen darf und nur eine Unterschrift des Vorgesetzten notwendig ist. Ein Oberamtsrat schildert, dass ihm G. häufig „quasi zwischen Tür und Angel“ Auszahlungsanordnungen vorgelegt hatte – „manchmal gleich eine Sammelmappe, es musste immer schnell gehen“.
»Zwei Augen und zwei Augenklappen«
Fast zweieinhalb Jahre dauert es, bis der Schwindel auffliegt. Der Schaden beläuft sich zu diesem Zeitpunkt auf knapp 300.000 Euro. Andreas G. wird fristlos gekündigt und kurze Zeit später wegen psychischer Probleme arbeitsunfähig geschrieben. In 39 Fällen habe der 60-Jährige seine Stellung im Referat Informations- und Kommunikationstechnik missbraucht und Geld auf sein eigenes Konto überwiesen, urteilte das Amtsgericht Tiergarten am Dienstag. Andreas G. habe seine Position ausgenutzt und seine Vorgesetzten getäuscht, so der Richter.
So weit, so dramatisch. Doch was dieser Fall nebenbei offenbart, ist bezeichnend für die tiefe Kluft zwischen der Regierung samt ihrem Umfeld und den Bürgern. „Das Kontrollsystem war suboptimal“, merkt der Richter an. Das Vier-Augen-Prinzip sei damals eher „zwei Augen und zwei Augenklappen“ gewesen.
Auch das Strafmaß von einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung überrascht. Der Staatsanwalt hatte drei Jahre Haft gefordert, während der Verteidiger auf eine Bewährungsstrafe von maximal einem Jahr und sechs Monaten plädierte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wie hoch ist die Dunkelziffer?
Für Staatsdiener gilt offensichtlich eine Sonderbehandlung, wie besonders eindrucksvoll die Causa Georg Thiel zeigt. Weil sich der Technische Zeichner weigerte, die Zwangsgebühren zu zahlen, da er weder Radio noch Fernseher nutzte und darüber hinaus keine Auskünfte über sein Vermögen erteilte, saß er 181 Tage lang im Gefängnis (Reitschuster.de berichtete). Der Grund: 651,35 Euro Schulden beim Westdeutschen Rundfunk (WDR).
Auch wer Steuern hinterzieht, riskiert deutlich höhere Strafen als Kanzleramtsmitarbeiter Andreas G.: Bereits unterschlagene Steuern von über 100.000 Euro werden mit Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren bestraft. Man mag sich lieber nicht vorstellen, durch wie viele ähnliche, aber unentdeckte Fälle die Staatskasse auf Kosten der Steuerzahler geplündert wird.
https://reitschuster.de/post/voll-ve...0-000-euro-ab/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Auch das Strafmaß von einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung überrascht.
Die Logik des Wahnsinns muß doch jeden überzeugen.Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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24.02.2023, 11:28 #503VIP
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25.02.2023, 10:11 #504
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Es vergeht kaum ein Tag ohne neue Nachrichten, bei denen einem die Haare zu Berge stehen über den Zustand von Justiz und Sicherheitsbehörden in Deutschland. Man verliert fast schon den Überblick. Dass Gefangene bei Gerichtsterminen oder Freigang aus den Fenstern von Anwaltszimmern oder Toiletten fliehen, scheint sich in der Gefängnis-Szene herumgesprochen zu haben, nur nicht bei Polizei und Justiz. Allein in der jüngsten Zeit gab es drei Fälle. Zwei davon in Bayern, das Ministerpräsident Markus Söder immer als besonders sicher hinzustellen versucht (siehe etwa diesen Bericht heute auf meiner Seite).
Wenn nicht gerade jemand flieht, sprechen Gerichte Klimakleber frei oder verhängen lächerliche Urteile. Kinderschänder, Frauenmörder und andere Schwerkriminelle kommen fast regelmäßig auch ohne Flucht frei – weil der Maßregelvollzug überfüllt ist, die Justiz überlastet – oder die Gerichte extrem mild sind. Das gleichen sie aus durch Härte bei Ärzten, die Maskenatteste ausstellten, oder Regierungskritikern wie Michael Ballweg, der seit Mitte vergangenen Jahres in Haft sitzt.
Verfolgt man all die Nachrichten aus dem Justiz-Bereich, kommt man sich vor wie in Absurdistan. Und stellt sich als Journalist die Frage: Sind wir nicht bald an dem Punkt, wo man alles umdrehen muss? Also nicht mehr über Ausbrüche oder Schwerverbrecher, die anderweitig auf freien Fuß geraten, berichten muss – sondern darüber, wenn so etwas mal ausnahmsweise nicht passiert? Also etwa mit einer Schlagzeile: „Heute kein Sexualstraftäter vorzeitig entlassen oder ausgebrochen.“ Verzeihen Sie mir diesen Galgenhumor. Es ist intellektuelle Notwehr.
Falscher Weg?
Und der Grund, warum ich heute eine Nachricht bringe, die in die ganz andere Richtung geht. Scheinen die Gefängnisse sonst löchrig wie Schweizer Käse, wenn es nicht um böse Corona-Dissidenten geht, und kommen echte Kriminelle allzu leicht aus ihnen heraus, so erging es heute dem Reemtsma-Entführer Thomas Drach genau umgekehrt. Er verpasste den eigenen Prozess – vielleicht, weil er auf die Polizei wartete, statt einfach über ein Klofenster in die Freiheit dorthin zu kommen?
Aber Scherz beiseite: Nach Angaben des Vorsitzenden Richters hat die Polizei den Schwerkriminellen am Mittwochmorgen „vergessen“, Drach vom Gefängnis zum Prozess ins Landgericht zu transportieren, wie „FOL“ meldet. „Sie sehen, der Karneval ist noch nicht ganz zu Ende“, kommentierte der Richter den Fehler lakonisch. Eine kurzfristige Abholung Drachs zum Gericht sei nicht möglich, weil die Polizei „nicht ausreichend Kräfte“ habe, so der Richter.
Grund war laut „FOL“ ein „parallel stattfindender Prozess gegen ein mutmaßliches Mitglied der Juwelenräuberbande ‘Pink Panther‘, für den ebenfalls erhöhte Sicherheitsmaßnahmen gelten. Bei beiden Prozessen sichert ein Großaufgebot von Polizisten das Gerichtsgebäude. Der 55. Verhandlungstag gegen Drach wurde zunächst auf 14.00 Uhr verschoben. Der Vorsitzende Richter vereinbarte demnach mit seinem Kollegen im „Pink Panther“-Prozess, dass dort nur bis 13.00 Uhr verhandelt und der Angeklagte anschließend in die JVA zurücktransportiert werde, so „FOL“: Dann sollten die Beamten im Gegenzug Drach zum Gericht bringen.
Gefangenen-Paradies Berlin
Für gewöhnlich wird der 62-Jährige per Hubschrauber zum Gericht geflogen, heißt es in dem Bericht. VIP-Service für Straftäter. Aber vielleicht ganz sinnvoll – wenn sie anderweitig allzu leicht entkommen. Drach hat offenbar Pech, dass er nicht drogensüchtig ist und nicht in Berlin einsitzt – da kamen jetzt mehrfach Schwerkriminelle frei, weil die Plätze im Maßregelentzug schwerer zu bekommen sind als Tischreservierungen in Luxusrestaurants und damit vorgeschriebene Fristen verstreichen.
Vielleicht hat der Polizeimangel in Köln ja auch damit zu tun, dass zu viele Beamte noch Überstunden abbauen müssen nach all den Großeinsätzen gegen „Spaziergänger“ oder Menschen, die zur falschen Zeit spazieren gingen. Oder nach der bundesweiten Razzia gegen die Rollatoren-Gang, mit vielen Tausenden Beamten im Einsatz, die nach offizieller Lesart einen Putsch der Rentner quasi in letzter Sekunde verhindern konnten.
Was sind dagegen schon die Verbrechen von Drach, der mit dem Hubschrauber eingeflogen wird? Ihm werden lediglich vier Raubüberfälle und ein versuchter Mord zur Last gelegt. Kinkerlitzchen, verglichen mit Ärzten, die Maskenatteste ausstellten!
https://reitschuster.de/post/polizei...ss-verzoegert/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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04.03.2023, 09:45 #505
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Was ist das nur für ein Land?
„Auf gutem Weg, normaler Mitbürger zu werden“ - Syrer vergewaltigt 15-Jährige und kommt mit Bewährung davon
Im Juli 2022 vergewaltigt ein betrunkener Syrer eine 15-Jährige in Osnabrück. An diesem Freitag fiel das Urteil: Bewährung. Die Begründung des Gerichts: Der Mann sei auf dem Weg ein normaler Mitbürger zu werden und das Mädchen bekäme so wenigstens Schmerzensgeld.....„Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden“, sagt der Richter am Ende des Prozesses gegen einen 30-jährigen Mann aus Syrien..... https://www.msn.com/de-de/nachrichte...00432344&ei=59
.......einige Kleinigkeiten aus dem Artikel...
...Unter Einsatz von Gewalt vergewaltigte er das Mädchen schließlich. Warum genau, das bleibt bis heute offen.
Für den Angeklagten spreche, dass er alkoholbedingt enthemmt gewesen und nicht nennenswert vorbestraft sei
Zudem muss er 3000 Euro Schmerzensgeld an die 15-Jährige zahlen.
Auch das sei laut Richter positiv für das Opfer zu sehen. Damit habe die 15-Jährige von der Bewährungsstrafe schließlich auch mehr, als sie von einem Gefängnisaufenthalt hätte. „So können Sie nämlich wenigstens arbeiten und ihr das Schmerzensgeld zahlen, das sie sonst mit Sicherheit nie bekäme.“
...dieses Geld wird sie ohnehin nie sehen. Die "Argumentationen" der Richter werden immer blumiger um den Migrantenbonus vergeben zu können.Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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05.03.2023, 09:42 #507
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Alte Leute werden mit Hundertschaften vor laufender Kamera verhaftet, weil sie sich per Chat darüber unterhalten haben, wie man dieses Regime abschaffen könnte. Alleine die Tatsache, Lauterbach entführen zu wollen, zeigt den Geisteszustand dieser Leute auf. Geht es aber um Mörder, Totschläger und andere Gewalttäter, zeigt sich dieser Staat plötzlich von einer ganz anderen Seite. Richter lassen extreme Milde walten solange es sich um Migranten handelt. Noch besser für das linksdurchseuchte Justizwesen ist es, es erst gar nicht zu Verhandlungen kommen zu lassen....
„Er fehlt“, sagt Ruben Lagies und muss schlucken. „Als Vater, Ehemann, Großvater und Freund.“ Er blickt auf das weiße Geisterrad, das der Allgemeine Deutsche Fahrradclub ( ADFC) an der Unfallstelle aufgestellt hat.
Auch drei Jahre danach wartet die Familie noch immer darauf, dass dem Raser der Prozess gemacht wird. Die ausgerechnet für den dritten Todestag von Bernd Wissmann angesetzte Hauptverhandlung wurde verschoben, und das bereits zum zweiten Mal!
Geschäftsmann mit langem Verkehrssündenregister
Der Richter am Amtsgericht Tiergarten musste eine „vorrangige Haftsache verhandeln“. Zuvor, im September 2022, hatte sich der Angeklagte, ein Geschäftsmann mit langem Verkehrssündenregister, spontan krankgemeldet.
Sein Anwalt versuchte unterdessen vergeblich, den Prozess mit einem vorbereiteten Vergleich abzuwenden. „Herr K. soll für seine Tat im Gerichtssaal geradestehen“, sagt Ruben Lagies, der mit seiner Schwester als Nebenkläger auftritt. „Bisher kam von ihm keine Entschuldigung, kein Wort der Reue, nichts.“
Auf fahrlässige Tötung stehen bis zu fünf Jahre Gefängnis. „Meistens bleibt es aber bei einer Geldstrafe. Dieses Maß an Ungerechtigkeit ist nur schwer zu ertragen“, sagt Ruben Lagies.... Er kann mit dem Tod seines Vaters nicht abschließen. Mit jedem neu angesetzten Verhandlungstermin ist der Tag, der alles veränderte, wieder da.
Bernd Wissmann hatte in der Mittagspause am nahen Bahnhof Zoo Zugtickets gekauft. Auf dem Rückweg zu seinem kleinen Architekturbüro krachte er gegen 14.45 Uhr mit großer Wucht auf die Motorhaube, flog 37 Meter durch die Luft und blieb reglos auf dem Asphalt liegen.
„Er hatte diverse Knochenbrüche, innere Blutungen, Schädelfrakturen. Eine Zeugin hielt seinen Kopf, als er das Bewusstsein verlor“, berichtet Ruben Lagies. Während Sanitäter und Notarzt um das Leben des Vaters kämpften, saß der Sohn ganz in der Nähe in seiner Wohnung am Schreibtisch und arbeitete konzentriert.
Sämtliche Anrufe ignorierte der Innenarchitekt ahnungslos – bis zum Abend: „Meine Schwester sagte mir am Telefon ‚Papa ist tot‘. Man fasst das am Anfang gar nicht. Erst als ich es meiner Frau erzählte, habe ich geweint.“
Anatoliy K. (34) wurde wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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06.03.2023, 09:53 #508VIP
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AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Da lob ich mir hier die Justiz in Panama - da wandert der Kinderschänder nicht in den Knast sondern der landet im Regenwald. Wenn die Polizei dann mal verrottete Leiche findet wird sie feststellen daß der Täter sich selbst mit zahlreichen Machetenhieben das Leben genommen hat. Jeder weiß was vorgefallen ist - aber so wirds dann zu Protokoll genommen...
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10.03.2023, 09:55 #509
AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
600 Euro "Strafe" zahlt diese Dame lässig aus dem Spendentopf....
Berlin – Die Mitgründerin und Sprecherin der Klimaschutzgruppe Letzte Generation, Carla Hinrichs, ist nach einer Straßenblockade in Berlin zu 600 Euro Geldstrafe (20 Tagessätze je 30 Euro) verurteilt worden.
Das Amtsgericht Tiergarten befand die 26-Jährige am Donnerstag der Nötigung schuldig. „Es ist eine Straftat, wenn man anderen seinen Willen aufzwingt“, sagte Richter Christoph Weyreuther bei der Urteilsbegründung. Es gebe legale Mittel für Protest. Die Staatsanwaltschaft hatte 30 Tagessätze je 15 Euro gefordert (450 Euro).
Die Verteidigung plädierte auf Freispruch für die gebürtige Bremerin. Hinrichs hatte ihre Teilnahme an einer Blockade im Februar 2022 zugegeben und erklärt, sie halte ihr Verhalten nicht für strafbar. Nach der Verurteilung sagte sie, diese bedeute nicht, dass ihr Protest ende.... https://www.bild.de/regional/berlin/...9880.bild.html
...im Grunde ist dieses Urteil lediglich ein Feigenblatt für die Justiz, die sich zunehmend den Vorwurf der Parteilichkeit gefallen lassen muss.Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr
Nach der Verurteilung sagte sie, diese bedeute nicht, dass ihr Protest ende.Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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