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AW: Augsburg: Toter nach Angriff von 7 Männern
...Dennoch ist es notwendig, auf Distanz zum Geschehen zu gehen, ein wenig Luft zu holen und die Geschehnisse von außen zu betrachten.
Die Welt kann so einfach sein. Es kommt eben immer nur auf den eigenen Erlebnishorizont an.
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Und übrig bleibt der? Der wird ganz bestimmt kein Feuerwehrmann!Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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25.12.2019, 04:07 #22VIP
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AW: Augsburg: Toter nach Angriff von 7 Männern
durch einen tragischen Vorfall: das ist sowas von pervers....
Er wurde erschlagen und ist nicht ohne fremverschulden blöd gestolpert und mit dem Kopf irgendwo angestoßen und starb...
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28.12.2019, 09:35 #23
AW: Augsburg: Toter nach Angriff von 7 Männern
Merkwürdige Aktion. Die vor ein paar Tagen freigelassenen 6 Mittäter sind inzwischen wieder inhaftiert worden.
Erst waren sie frei gekommen. Doch nun stehen sechs junge Männer wieder im Verdacht, an der Tötung eines 49-Jährigen in Augsburg beteiligt gewesen zu sein.……...Die Staatsanwaltschaft wirft den jungen Männern demnach Beihilfe zum Totschlag vor......
https://www.msn.com/de-de/nachrichte...id=mailsignout
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: Augsburg: Toter nach Angriff von 7 Männern
Ja, wenn die Staatsanwaltschaft nur wüßte, was sie eigentlich sollte bzw. wollte!
Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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28.12.2019, 09:50 #25VIP
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AW: Augsburg: Toter nach Angriff von 7 Männern
Aktionismus, weil der Fall so hohe Wellen schlägt! Und im übrigen . . . wenn der Bastard auf dem Bild 17 sein soll, dann heiße ich Merkel!
"...und dann gewinnst Du!"
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12.03.2020, 09:26 #26
AW: Augsburg: Toter nach Angriff von 7 Männern
Nun sind die 6 Mitbeschuldigten wieder frei...……..
Alle sechs mutmaßlichen Mittäter des Falls kommen frei. Dies kündigte die Augsburger Staatsanwaltschaft am Mittwoch als Reaktion auf die Entscheidung der Karlsruher Richter an. Das Verfassungsgericht hatte zuvor der Beschwerde eines 17-Jährigen, der wegen Beihilfe zum Totschlag in Untersuchungshaft saß, stattgegeben.
Dessen Anwalt hatte gegen den Haftbefehl Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der Jugendliche sei „in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt“, befanden die Karlsruher Richter.
Aus „Gleichbehandlungsgründen“ sei auch im Fall der fünf anderen Mitbeschuldigten die Aufhebung der Haftbefehle beantragt worden, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft danach. Der 17 Jahre alte Hauptbeschuldigte bleibe aber in U-Haft...………….Die Staatsanwaltschaft wirft Haupttäter Halid S. Totschlag und seinen sechs Begleitern Beihilfe dazu vor, alle sieben sitzen in Untersuchungshaft. Einer der mutmaßlichen Mittäter hatte die Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Das Verfassungsgericht kann dem Haftbefehl gegen den 17-Jährigen überhaupt nicht folgen. Die Ausführungen des OLG zum dringenden Tatverdacht ließen „die erforderliche Begründungstiefe vermissen“, heißt es in der Mitteilung der Verfassungsrichter. Ferner betonen sie, dass „eine schlüssige Darstellung einer konkreten Tat des Beschwerdeführers fehlt“.
Bereits vor der Entscheidung in Karlsruhe hatte es ein Tauziehen um die Haftbefehle gegen die sechs Mitbeschuldigten gegeben. Nachdem das Amtsgericht Augsburg die jungen Männer inhaftiert hatte, hob das Augsburger Landgericht die Beihilfe-Haftbefehle wieder auf...………….https://www.bild.de/regional/muenche...8660.bild.htmlAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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