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Hits: 1315 | 27.06.2016, 17:05 #1
Strafantrag gegen "Pöbel" Richter
Im Mai sorgte eine Bewährung für einen irakischen Sexualtäter für große Empörung. Der Amtsrichter begründete seine Entscheidung damit, dass die Justiz keine „dem Pöbel gefälligen Urteile“ fällen dürfe. Jetzt wurde Strafantrag wegen Beleidigung und Rechtsbeugung gegen den Richter gestellt.
Am 11. Mai musste sich der 22-jährige Iraker Mohammad A. vor dem Düsseldorfer Amtsgericht verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, in den frühen Morgenstunden des 6. Januar ein 15-jähriges Mädchen am Ende eines Bahnsteiges des Düsseldorfer Hauptbahnhofs sexuell belästigt zu haben. „Hier setzte der Tatverdächtige sie trotz Gegenwehr auf seinen Schoß und begann sie unsittlich an Brust und Genitalien zu begrapschen. Außerdem küsste er sie gegen ihren Willen auf den Mund“, hieß es dazu in der internen Lagemeldung der Polizei. Trotz seiner Volljährigkeit musste er sich lediglich vor dem Jugendschöffengericht verantworten. Begründet wurde das mit dem Alter seines Opfers.
Mohammad A. zeigte sich in der Verhandlung geständig. Er wurde wegen sexueller Nötigung zu einer Haftstrafe von 20 Monaten verurteilt. Weil der Rechtsstaat aber nach Vorfällen wie zu Silvester „nicht in eine Spirale abgleiten darf, in der wir uns vor den Karren bestimmter politischer Gruppierungen spannen lassen“ und keine „dem Pöbel gefälligen Urteile“ gesprochen werden dürften, setzte der Amtsrichter die Haftstrafe jedoch zur Bewährung aus, so die damalige Darstellung der Rheinischen Post.
„Ich bin nicht bereit, mich als Pöbel beschimpfen zu lassen“
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27.06.2016, 17:18 #2
AW: Strafantrag gegen "Pöbel" Richter
Trotz seiner Volljährigkeit musste er sich lediglich vor dem Jugendschöffengericht verantworten. Begründet wurde das mit dem Alter seines Opfers.Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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28.06.2016, 11:42 #3VIP
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- 6.590
AW: Strafantrag gegen "Pöbel" Richter
Man sollte Name und Adresse des "Richters" öffentlich machen.
"...und dann gewinnst Du!"
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28.06.2016, 12:18 #4
AW: Strafantrag gegen "Pöbel" Richter
Der Amtsrichter begründete seine Entscheidung damit, dass die Justiz keine „dem Pöbel gefälligen Urteile“ fällen dürfe.
Hier ist doch openspeech angesagt , oder?
Dann mal Klartext:
Du ins Hirn geschissener, linksgrünversiffter Volksveraechter, antideutscher Rassist und islamarschkriechender Pimmelkopp von einem Amtsrichter:
Hoffentlich tritt dir ''der Pöbel'' bald kräftig in deinen politisch korrekten Arsch!Ausländer/Moslems sind nicht krimineller als Deutsche?
Doch:
https://luegenpresse2.wordpress.com/...ieder-leugnen/
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28.06.2016, 12:31 #5selten da
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AW: Strafantrag gegen "Pöbel" Richter
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28.06.2016, 13:04 #6
AW: Strafantrag gegen "Pöbel" Richter
@ Hausmeister
Das klingt gut.
Außerdem berufe ich mich im Fall dieses linksgrün-versifften Islamarschkriecher-Richters, der mich als "Pöbel'' bezeichnet, auf mein "Recht zum Gegenschlag"....
http://m.faz.net/aktuell/politik/inl...-14222705.html
...Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach jedem das bei ehrverletzenden Angriffen oder überspitzter Kritik „Recht zum Gegenschlag“ eingeräumt werden müsse .Ausländer/Moslems sind nicht krimineller als Deutsche?
Doch:
https://luegenpresse2.wordpress.com/...ieder-leugnen/
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28.06.2016, 16:39 #7
AW: Strafantrag gegen "Pöbel" Richter
Ganz so ist es dann aber doch nicht. Es sind schon Beiträge gelöscht worden, dies ist keine Spielwiese für Neo-Nazis und wie überall macht natürlich der Ton die Musik. Man kann fundierte Kritik üben und in allen Punkten recht haben. Wenn das aber in einer Gossensprache publiziert wird, stößt das die meisten Leser ab. Deshalb sollte doch darauf geachtet werden, dass ein gewisses Niveau nicht unterschritten wird. Dieses Forum hat enorme Seitenaufrufe und es lesen auch Leute mit, die "Volkes" Meinung lesen wollen, darunter auch Journalisten. Wenn Meinungen in vernünftiger Weise dargelegt werden, ist die Chance größer dass sie auch gelesen werden. Wenn man gar nicht an sich halten
kann, dann gibt es noch den Darkroom wo Außenstehende keinen Einblick haben.Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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