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CSU-Vizevorsitzende Niebler soll zehntausende Euro veruntreut haben
Möglicher Betrug im EU-Parlament
Hat sich diese CSU-Abgeordnete von ihren Mitarbeitern zu Friseurterminen fahren lassen?
Die Europäische Staatsanwaltschaft will ermitteln, ob die CSU-Vizevorsitzende Angelika Niebler Zehntausende Euro veruntreut hat. Doch das EU-Parlament will die Immunität nicht aufheben.
Die EU-Abgeordnete Angelika Niebler hat viele Hüte auf. Im Europaparlament sitzt die CSU-Frau in zentralen Ausschüssen, kümmert sich um den Handelskonflikt mit den USA oder die lahmende europäische Wirtschaft. In der CSU ist sie stellvertretende Parteivorsitzende, im EU-Parlament Co-Vorsitzende der deutschen Unionsabgeordneten. Nach Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ist sie wohl die mächtigste deutsche Frau in Brüssel.
Außerdem dürfte sie zu den Topverdienerinnen gehören: Niebler hat 19 Nebentätigkeiten gemeldet, sieben davon sind vergütet. Nach Berechnung auf Grundlage ihrer Angaben kommt sie damit auf rund 300.000 Euro Jahreseinkommen, etwa die Hälfte davon durch ihre Nebentätigkeiten. Kritik daran gibt es seit Jahren – aber es ist legal.
Nun aber steht der Verdacht im Raum, dass parlamentarische Regeln verletzt wurden. Die Europäische Staatsanwaltschaft befasst sich mit der Causa Niebler und will ein Ermittlungsverfahren einleiten; doch im Europaparlament wird über die Aufhebung ihrer Immunität gestritten. Die Verteidiger Nieblers sprechen von einer Intrige einer früheren Mitarbeiterin. Die Gegenseite spricht von einer Politikerin, die noch den letzten Cent aus ihrem Mandat presse, um sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen.
Niebler, so legen es Unterlagen und Gespräche mit früheren Mitarbeitern jedenfalls nahe, soll über Jahre mehrere Mitarbeiter im EU-Parlament auf Minijobbasis und EU-Kosten angestellt haben. Die waren laut Vertrag »lokale Assistenten« und kutschierten die EU-Abgeordnete durch Bayern. EU-Abgeordnete haben in Brüssel und Straßburg einen Fahrdienst, in ihrer Heimat hingegen nicht, weswegen einige Parlamentarier solche Chauffeure für politische Termine anheuern. Das wäre erlaubt. Niebler soll sich jedoch von ihren »lokalen Assistenten« auch zu privaten und geschäftlichen Terminen fahren lassen haben, etwa zum Flughafen für den Urlaub, offenbar zum Friseur oder zum CSU-Parteivorstand, so ist es zumindest legen es dem SPIEGEL vorliegende Wochenplänen des Büro Niebler nahe, die an die einzelnen Mitarbeiter verschickt wurden. Doch dafür sind die Mitarbeiter von Abgeordneten nicht gedacht. ]Ein Fahrer von Niebler soll zudem im Wahlkampf genutzt worden sein, um Flyer zu verteilen.] Auch das wäre nicht erlaubt. Wie mehrere Fahrer dem SPIEGEL sagen, habe es keine weiteren Zahlungen gegeben, nur das EU-Gehalt. Niebler widerspricht sämtlichen Darstellungen und sagt, sie könne die Richtigkeit ihrer Angaben belegen.
Man nimmt es mit den Regeln nicht so genau
Ein anderer Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft prüfen will, betrifft eine Frau, die in Straßburg bei Niebler ab 2014 angestellt war, aber tatsächlich für den früheren CSU-Abgeordneten Bernd Posselt arbeitet. Posselt hat seit 2014 kein Mandat mehr, war aber auch in der Zeit danach bei Fraktionssitzungen präsent. Der Mitarbeiterin sollen als Entschädigung für die Reisen nach Straßburg zunächst 200 Euro und später 500 Euro gezahlt worden sein – und zwar über eine Anstellung in Nieblers Büro. Frühere Mitarbeiter sagen, die Frau sei nie im Team von Niebler gewesen; in vorliegenden bürointernen Unterlagen taucht sie nicht in der Urlaubsplanung auf. Niebler, die Mitarbeiterin und Posselt weisen das zurück. Die Frau habe sich etwa um VIP-Besuche von Niebler in Straßburg gekümmert. Nur merkwürdig: In einem SPIEGEL-TV-Beitrag 2015 stellte Posselt im EU-Parlament in Straßburg die Frau als seine Assistentin vor und sagt, er bezahle sie.
Es gibt weitere Vergehen, die Niebler vorgeworfen werden. Ein Parlamentsmitarbeiter soll für Niebler etwa bei der Vorlesung an einer Universität zugearbeitet haben. Niebler weist auch hier jedes Fehlverhalten zurück. Es gehöre zu ihrer parlamentarischen Arbeit, Vorträge zu halten. Eine Zuarbeit von parlamentarischen Assistenten sei normal.
Weiter geht es im Bezahlartikel:
https://www.spiegel.de/politik/deuts...e-cac35a85a0e3Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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