Vorab: Das Defizit der gesetzlichen Krankenkassen beträgt 6,3 Milliarden Euro.
Die Kosten, die für die Versicherung der Bürgergeldempfänger anfallen und die nicht vom Staat (da Staatsaufgabe) refinanziert werden, beträgt pro Jahr 10 Milliarden Euro (im Auszug des folgenden Artikels sogar auf 12 Milliarden Euro jährlich beziffert). Auf Erstattung dieser Kosten klagen die Krankenkassen.

Somit entsteht das Defizit der Krankenkassen durch die Übertragung der Staatsaufgabe.

Gestritten wird über die Krankenkassenkosten für Bürgergeldbezieher schon länger: Sie belaufen sich auf rund zwölf Milliarden Euro im Jahr. Diese Last tragen vor allem die gesetzlich Krankenversicherten – also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die selbst Beiträge zahlen. Der Bund schießt für jeden Bürgergeldempfänger lediglich 144 Euro im Monat an die Kassen hinzu. Tatsächlich kosten die Versicherten den Krankenkassen aber mehr als 400 Euro. Die Differenz tragen die Beitragszahler. Die CDU fordert seit Längerem, dass diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus dem Bundeshaushalt finanziert werden soll, um sie nicht länger auf die Schultern der Versicherten abzuwälzen.
Doch Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sieht dafür wenig Spielraum. Laut dem Kabinettsentwurf zur Gesundheitsreform und zum Haushalt 2027 soll es nur einen ersten Schritt geben: 250 Millionen Euro mehr will der Bund 2027 aus dem Haushalt für Bürgergeldbezieher beisteuern. Der Betrag soll in den Folgejahren schrittweise anwachsen. Jedoch: Erst in 25 Jahren würde der Bund nach den aktuellen Plänen die volle Summe für die Krankenversicherung von Bürgergeldempfängern übernehmen.
Von diesen 12 Milliarden Euro, die die gesetzlich Versicherten für die Versicherung der Bürgergeldempfänger aufkommen müssen, möchte der SPD-Klingbeil aus Steuermitteln 250 Millionen Euro aufbringen.


Hinzu kommt ein Schachzug von Klingbeil: Der Bund will gleichzeitig den Zuschuss für die Krankenkassen senken. Unterm Strich blieben den Krankenkassen also weniger Finanzspritzen vom Bund – auch für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern.
Aber es kommt noch schöner, denn der Staat will die Mittel, die er den Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen bereitstellt, um Milliardenbeträge kürzen. Ein Beschiss am Kassenpatienten und Bürger.

Erläuterung:

Geplante Absenkung: Die Bundesregierung plant, den Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds ab 2027 um zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro zu senken.

Versicherungsfremde Leistungen: Dabei handelt es sich um Leistungen, die nicht direkt durch Beiträge finanziert werden sollten, da sie gesellschaftliche Aufgaben erfüllen (z. B. Beitragsfreiheit für Familienangehörige, Kosten für Bürgergeldempfänger). Der Anteil dieser Leistungen an den GKV-Ausgaben wird auf etwa 19,5 Prozent geschätzt.
https://www.merkur.de/politik/empfae...-94295552.html