Besoldung soll steigen, die Pensionen bleiben mit der CDU sicher, während Merz bereits verkündet hat, dass die Rente zu einer Teilkaskoversicherung abgeschmolzen werden soll.

Für Pensionen ehemaliger Staatsbediensteter flossen 2024 insgesamt 56,9 Milliarden Euro.
Berichte des Bundesrechnungshofs beziffern allein die Versorgungsansprüche von Beamtinnen und Beamten in einer Größenordnung von rund 1,5 Billionen Euro – so viel müsste der Bund zurücklegen. Andere Modelle gehen von einem Finanzpolster, das der Bund für die Erfüllung der Pensionen künftig benötigt, von mindestens zwei Billionen Euro aus.
Karlsruhe reagiert auf Beamtenbesoldung – die CDU will System nicht umstoßen

In diese Debatte fällt eine zweite Entwicklung. Das eine sind normale Besoldungsanpassungen und Stufenaufstiege, wie im Alltag fest vorgesehen. Das andere ist deutlich grundsätzlicher: Die verfassungsrechtliche Erhöhung der Besoldungen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat jüngst festgelegt, dass das Salär von rund 95 Prozent der Beamten-Besoldungsgruppen steigen wird. Womöglich um mehrere hundert Euro, doch noch hält sich das Bundesinnenministerium um Alexander Dobrindt (CSU) und der Deutsche Beamtenbund bedeckt. Doch grundsätzlich hält die CDU an ihrer Position fest, nicht am Status der Beamtenbesoldung zu rütteln. Einen exemplarischen Fall hat es bereits in Berlin gegeben.
In dem Bundesland hat das Bundesverfassungsgericht die A-Besoldung über viele Jahre hinweg weit überwiegend als verfassungswidrig eingestuft. Der Kern dieser Linie lautet: Der Staat muss Beamte so alimentieren, dass Mindestabstände gewahrt bleiben – unter anderem zur Grundsicherung, „ohne Existenzsorgen“ und zur allgemeinen Einkommensentwicklung.
Wobei man hier getrickst hat, man hat eine Familie mit 3 Kindern und einem Alleinverdiener in der untersten Besoldungsstufe angelernter Helfer genommen.

Mit dieser durch diesen Trick veranlassten Besoldungserhöhung erhöhen sich gleichzeitig alle Beamtenbesoldungen auch der höheren Stufen.


Die Konsequenz sind neue Untergrenzen und nachjustierte Besoldungstabellen und Zuschläge. In der Praxis dürfte es aber dennoch Beamtengruppen geben, die künftig Anspruch auf Nachbesserungen haben. Gleichzeitig birgt das Thema gesellschaftlichen Zündstoff, besonders vor dem Hintergrund der Refinanzierung – und so dürfte die Debatte vorerst nicht abebben. (Quellen: Bundesamt für Statistik, Bundesrechnungshof, Deutscher Beamtenbund, Bundesinnenministerium) (msw)
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