Hier stellt sich die Frage, ob Menschen im laufenden Asylverfahren Deutschland konsequenzlos verlassen dürfen. Die Antwort ist eindeutig. Sie dürfen dies nicht:
Eine Ausreise während eines laufenden Asylverfahrens ist in der Regel nicht gestattet


und führt dazu, dass das Verfahren beendet wird, wenn die Ausreise ohne Genehmigung erfolgt. Reisen ins Ausland sind während des Verfahrens nicht erlaubt. Ausnahmen sind nur in sehr dringenden Fällen möglich und erfordern eine Genehmigung der Ausländerbehörde, beispielsweise für eine Klassenfahrt, aber eine Auslandsreise muss immer vorab beantragt werden

Freilassing: Sechsköpfige Flüchtlingsfamilie mit laufendem Asylverfahren an Grenze zurückgewiesen
Die Bundespolizei hat am Donnerstag (6. November) an der Saalbrücke eine sechsköpfige Familie aus dem Libanon zurückgewiesen. Die vier Erwachsenen, ein 17-Jähriger und ein Kleinkind wurden um 20.15 Uhr an der Saalbrücke an die Salzburger Fremdenpolizei übergeben. Das ist der Grund.
Der Rest dieses Empörungsartikels ist leider nur im Bezahlformat zu lesen:

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