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  1. #21
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    AW: Brauchen wir die Syrer?

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Am Dienstag betrat ein Syrer die Wache der Bundespolizei am Essener Bahnhof und forderte die Beamten auf, ihm sein zuvor beschlagnahmtes Messer zurückzugeben. Als die Beamten ihm nach einer Prüfung seiner Personalien und des Sachverhalts die Herausgabe verweigerten und ihn zum Gehen aufforderten, reagierte der Syrer aggressiv.

    Der 29-Jährige schimpfte und begann nach Angaben der Polizei, den Schleusenbereich der Wache mit Müll zu verschmutzen. Daraufhin erteilten die Beamten dem syrischen Staatsangehörigen einen Platzverweis und drohten ihm an, diesen gewaltsam durchzusetzen.
    Nachdem der Randalierer die Anweisungen ignoriert hatte, setzten die Beamten ihre Ankündigung um und führten den Platzverweis unter körperlichem Zwang durch. Der Syrer wehrte sich daraufhin körperlich und griff die Polizisten mit Schlägen an. Selbst als die Beamten den Angreifer zu Boden gebracht und ihm Handschellen angelegt hatten, soll dieser noch massiven Widerstand geleistet haben.

    Nach Abschluss der weiteren polizeilichen Maßnahmen durfte der 29-Jährige den Hauptbahnhof wieder verlassen. Die Polizei ermittelt nun wegen tätlichen Angriffs, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung. Denn bei dem Angriff verletzte der Syrer zwei Beamte leicht..... https://apollo-news.net/syrer-forder...sten-verletzt/
    Wurde nicht überprüft, ob er in diesem Zustand in eine Psychiatrie eingewiesen werden müsste?
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #22
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    AW: Brauchen wir die Syrer?

    In der hessischen Gemeinde Kriftel häufen sich seit Monaten massive Bedrohungen durch einen 34-jährigen syrischen Asylbewerber namens Khaled K. Wie NIUS aus vertrauten Polizeikreisen erfuhr, liegen gegen den Mann mehrere Strafanzeigen wegen Beleidigung und Bedrohung vor. Die Inhalte seiner E-Mails, die vorwiegend nachts von verschiedenen Gmail-Konten versendet wurden, sind geprägt von Gewaltfantasien, Hass auf Deutschland, das Christentum und Frauen sowie expliziten Ankündigungen terroristischer Akte. Die Behörden vor Ort stehen vor der schwierigen Frage, wie sie auf solche Drohungen reagieren sollen, zeigen sich bislang jedoch inaktiv und machtlos.
    Im Juni 2025 schrieb Khaled K.: „Ich weiß Sie wollen ich mache weiter problem Ich sage letze mall wenn ich hier nicht raus dann ich mache gerne alles kaput.“ Am Dezember hieß es: „Meine pins ich ficke euch kind Deutsch frau ist schlmpe und Nazis and schwül land ich ficke euch mit Amtsgericht und das monat 12 ich mache tottttt musss weil sooooooooooo.“ Nur Stunden später folgte: „Ich ficke euch wenn sie mich hire nicht raus dann ich mache totttttt.“ Einige Mails sind mit Messer-Emojis versehen, insgesamt reichen die Nachrichten bis ins Jahr 2024 zurück.

    Das diffuse Bedrohungsszenario basiert auf mehr als 100 Nachrichten, die K. in den letzten zwei Jahren an die Stadtverwaltung und ihre Mitarbeiter versendet hat und auf die die Polizei ihre Gefahreneinschätzung stützt. Wer genau der Empfänger der Inhalte ist – ob Politiker, Sachbearbeiter, Beamte oder Unbeteiligte –, scheint unklar. Laut einer Antwort des Bürgermeisters von Kriftel, Christian Seitz, seien vor allen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung davon betroffen. Dutzende der Mails konnte NIUS einsehen.

    Anfang des Jahres 2026 erreichten die Drohungen einen neuen Höhepunkt, als K. ankündigte: „Ich verspreche Ihnen: Wenn der Terrorist Golani nach Berlin kommt Dann werde ich alles töten, was ich vor mir sehe Frauen, Kinder und alles.“ Für den 19.Januar war ein Amtsbesuch des syrischen Machthabers Abu Mohammad al-Jolani in Berlin angekündigt; Gefechte in Syrien verhinderten jedoch die Deutschland-Reise des Mannes, der sich inzwischen Ahmed al-Scharaa nennt und Mitglied mehrerer Terrororganisationen war. Einen Tag später drohte der Syrer Khaled K. aus Kriftel in zwei separaten E-Mails: „Wir werden seine gesamte Familie vernichten. In Kamishli.“ Nochmals zwei Tage später im Januar erweiterte er den Radius: „Alle Länder, die die terroristische Regierung in Syrien unterstützen [...] sind für uns ein Ziel.“ Khaled K. wirft Deutschland dabei wiederholt vor, das syrische Regime zu finanzieren, und schließt: „Nun ist es Zeit zu sterben sie sie Das Wichtigste ist, dass das Leben aller Deutschen zerstört wird.“

    Die Befürchtung? Eine Wiederkehr der Weihnachtsmarkt-Fahrt von Magdeburg
    NIUS entscheidet sich aufgrund des öffentlichen Interesses, den Schriftverkehr aus Kriftel zu veröffentlichen. Immer wieder berichten lokale Behörden von Konflikten mit Asylbewerbern, die durch psychische Belastungen oder Integrationsprobleme eskalieren. So terrorisierte ein Gambier monatelang die Gemeinde Waldtann in Baden-Württemberg, ein Guineer geriet in Lüneburg mehrmals mit dem Gesetz in Konflikt, und in Landau in der Pfalz erforderte das aggressive Verhalten eines Somaliers – einschließlich Morddrohungen – eine dauerhafte Bewachung durch einen Sicherheitsdienst.

    In Kriftel formuliert der Syrer jedoch wiederholt und über einen längeren Zeitraum hinweg ernstnzumende Drohungen. Auch deshalb treibt die Gemeinde, so schildern es Polizeibeamte gegenüber NIUS, eine tiefe Besorgnis: Khaled K., geboren 1991 in der syrisch-kurdischen Stadt Qamishli, müsse gestoppt werden, bevor er seine wirren Pläne umsetzen könne. Immer wieder fällt der Vergleich mit dem Anschlag in Magdeburg: Dort fuhr im Dezember 2024 der Saudi-Araber Taleb al-Abdulmohsen mit einem Auto in einen Weihnachtsmarkt, tötete vier Menschen und verletzte mehr als 200. Die Tat konnte er umsetzen, obwohl er zuvor Gewaltakte angekündigt hatte; die Behörden reagierten nicht.
    Der Syrer aus Kriftel, Khaled K., kam nach Informationen von NIUS im Zuge der Flüchtlingswelle 2016 nach Deutschland und hat heute den Status eines anerkannten Flüchtlings. Beziehungsprobleme, darunter eine Trennung, sollen seinen psychischen Zustand massiv verschlechtert haben, so schildern es Personen, die den Syrer kennen. Eine später zugewiesene Sozialwohnung im Ort soll der Syrer gekündigt haben, um die Gemeinde im Vordertaunus zu verlassen, kehrte jedoch kurz darauf zurück und meldete sich obdachlos. Bis heute lebt K. in einem Heim für Wohnungslose. Immer wieder werden dem Asylbewerber Alkoholprobleme nachgesagt.

    K.s Ausfälle in der Gemeinde beschränken sich nicht nur auf die digitale Sphäre: Auf dem Rathausparkplatz soll er Glasflaschen zertrümmert und Scherben hinterlassen haben. Bewohner, denen er in der Stadt begegnete, sollen mehrfach beleidigt worden sein; auch Personen der Flüchtlingshilfe gerieten mehrmals mit dem Mann aneinander. Bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main seien mehrere Verfahren wegen Sachbeschädigung anhängig. Das teilte die Polizei Westhessen NIUS mit.
    Alle Deutschen sind Nazis und die Jungfrau Maria Objekt der Begierde
    Durchzogen sind Khaled K.s Nachrichten zudem von Deutschenfeindlichkeit, Frauenhass und antichristlichen Botschaften: Deutschland wird als „Nazi-Land“ tituliert, Frauen als „Schlampen“, das Christentum als „schmutzigste Religion“ verhöhnt. Schon 2024 schrieb er: „Mein Penis Gemeinde Kreftel Ich bin Khaled K. Ich werde Sie über ihre Religion ficken Denn morgen ist ihr Tag der Hölle Sie sind im Grunde Müll und Hölle.“ Im Sommer 2024 hieß es: „Ich ficke dich im arsch wow das gefielt dir Baby“. Im Frühjahr des Jahres 2025: „Deutsche Frauen sind Schlmpen“. Und danach: „Deine arsch ist nur für ficken ist Schlmpe“. Auch heißt es: „Deine arsch ich ficke wow omg Du muss bei porno arbeiten du bekommst viele geld su schlmpe 7“. Im Sommer 2025 folgte die Nachricht: „Du bist schlmpe weil deine arsch will ficken“.

    Im Herbst, wenige Monate später, hieß es in einer Nachricht: „Ich ficke dich auch“. Einige Tage später: „Deutsch Frau schlmpe und schmuzig und schwül land Deutschland nazi fack euch mit Christian fack schwein ich ficke Jesus mit Mariam.“ Im November 2025: „Meine pins Gans Deutschland mit alles allessssss ales ich ficke euchre kinder mit was sie denke. Schlmpe Deutsch frau schlmpe schlmpe“, und: „Deutsch frau schlmpe fack you Deutschland Nun können sie es, mit dem Richter und dem Verfassungsgericht. Sie Fressen Scheiße von, Khalid“.
    Im Winter 2025 schrieb K., das Christentum sei „die schmutzigste und widerlichste Religion.schwein.“ Und: „Das ich meine alles Christian Schwein und schwül und schlmpe lernen gut wer du lesen ich ficke dich“. Es folgte: „Meine pins ich ficke euch kind Deutsch frau ist schlmpe und Deutschland ist Nazis land jeder weis das fack you“. Und weiter: „Monat 12 ist besser ween ich Deutsch tot machen ich habe schon gelukt bekiemmie ich ficke Deutsch frau ist schlmpe und Nazis and schwül“. An Silvester folgte dann schließlich: „Ich ficke Der Hinten der Jungfrau Maria Dann ficke ich Jesus, das Schwein [...] Ich werde alles ficken, was innen wehtut und Deutsch frau ist schlmpe und Nazis and schwül ich ficke euch kind pas auf noch mehr.“

    In den Zuschriften des Syrers an die Stadt zeige sich, so heißt es aus Sicherheitskreisen, eine anhaltende Radikalisierung, die im Umgang mit Mitarbeitern der Stadt immer beleidigender und hinsichtlich seiner Gewaltfantasien immer konkreter geworden seien. Im Januar 2026 führte Khaled K. aus: „Schwul+schlmpe+Die Religion der heuchlerischen Christen+Die nationalsozialistische deutsche Regierung, Nachkommen Hitlers=meine pins ist“.

    Widerruft das BAMF Khaled K.s Bleiberecht?
    Nach Informationen von NIUS soll K. auch Nachrichten verfasst haben, in denen er selbst um seine Abschiebung bettelte. Nach Jahresbeginn 2026 prangerte er Deutschland als Erstunterstützer des „neuen syrischen Staates“ an, den er als al-Qaida-Terror brandmarkte: „Sie waren die Ersten, die den neuen syrischen Staat willkommen hießen [...] Deutschlands war das erste Land, das sie unterstützte und ihnen zusammen mit der Türkei die gesamte Macht übertrug.“

    Die Bedrohungen sind unterdessen auch Thema in der lokalen Politik geworden. Auf Anfrage von NIUS bestätigte der Bürgermeister von Kriftel, Christian Seitz, dass es „leider immer wieder“ zu bedrohenden E-Mails an Mitarbeiter komme. Die Fälle seien bekannt und würden bearbeitet. Im vergangenen Jahr war der Syrer auch schon Thema einer Gemeindesitzung mit Betroffenen, von denen nach Informationen von NIUS nicht alle Anzeige erstatteten – wohl auch aus Furcht vor Vergeltung, da der Syrer im Ort lebt und Familien sich gefährdet sahen.

    Aus Polizeikreisen erfuhr NIUS zudem: Das BAMF ist für den Widerruf des Schutzstatus von K. zuständig. Seitens der Ausländerbehörde Main-Taunus-Kreis wurde beim BAMF ein Widerrufsverfahren angeregt. Doch bis dieses abgeschlossen ist, vergeht immer mehr Zeit – und K. bleibt in der gesamten Zeit eine diffuse Gefahr.

    Auf eine Anfrage von NIUS, die abfragen wollte, wie das Innenministerium Hessens mit Minister Roman Poseck (CDU) mit der Personalie umgehen möchte, verwies eine Sprecherin auf die Zuständigkeit der lokalen Polizei Westhessen. Dort heißt es, die Polizeibeamten vor Ort hätten mehrfach Gefährderansprachen durchgeführt. Ansonsten aber sind den Behörden die Hände gewissermaßen gebunden: Das Bedrohungsszenario und einige Auseinandersetzungen im Ort reichten nicht aus, um tätig zu werden, da der Syrer bislang keine schweren Taten begangen habe.

    Dafür warteten Beamte der Kriminalpolizei nach Informationen von NIUS mit einem eher unorthodoxen Vorschlag auf: Sie rieten Bewohnern vor Ort, die Straßenseite zu wechseln, wenn sie Khaled K. im Ort begegnen.

    Bis dahin bleibt er im Ort – und schreibt womöglich weiterhin Emails, die Terror ankündigen, aber keine Konsequenzen haben.
    https://nius.de/kriminalitaet/news/k...ror-obertaunus

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    Im Essener Prozess gegen drei Mitglieder einer syrischen Großfamilie wurde der Hauptangeklagte zu vier Jahren Haft verurteilt. Dass der Prozess so schnell beendet wurde, kam überraschend: Noch Mitte Januar wurden Termine bis Ende März vergeben.

    Vor dem Landgericht Essen waren seit dem 10. November drei Mitglieder einer syrischen Großfamilie angeklagt. Die zwei Brüder und die islamisch angetraute Ehefrau des älteren Mannes wurden beschuldigt, Kinder als islamische Ehefrauen missbraucht zu haben oder Beihilfe zu ihrem Missbrauch geleistet zu haben. Der Jüngere, Wasim A., wurde bereits 2024 rechtskräftig wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Misshandlung einer damals 12-Jährigen zu fünfeinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt und stand nun erneut wegen einer islamischen Eheschließung mit einem 13-jährigen Kind vor dem Richter.

    Bereits der dritte Prozess dieses Komplexes
    Dieser Fall von 2019 war erst nach dem Urteil 2024 bekannt geworden und deshalb von der Strafe 2024 zunächst nicht umfasst. Er musste deshalb neu angeklagt und verhandelt werden. Sein 31-jähriger Bruder Yousef A. stand zum ersten Mal in diesem Zusammenhang vor Gericht. Der Mann und seine angeblich 24-jährige Ehefrau waren angeklagt, in unterschiedlichem Ausmaß zu den Taten von Wasim A. beigetragen zu haben.

    Yousef A. wurden die Finanzierung der Hochzeit und weitere unterstützende Handlungen vorgeworfen, seiner Frau minder schwere Taten wie etwa die Aufklärung des Kindes darüber, was es als „Ehefrau“ hinzunehmen habe. Angeklagt waren bei Yousef A. auch die Ausbeutung einer jungen Frau in seinem Restaurant als unentgeltliche Arbeitskraft und die grobe Misshandlung ihres kleinen Sohnes. Als Schwägerin von Yousef A. hatte die Geschädigte in seiner Wohnung gewohnt und soll dort von ihm wie eine Leibeigene behandelt worden sein.

    Dieses Verfahren war bereits der dritte Prozess dieses Komplexes gegen Mitglieder der syrischen Familie. Ein Bruder der beiden Männer, Ahmad A., war im Januar 2025 freigesprochen worden. Ihm konnte zwar die Eheanbahnung in Syrien mit dem Vater als Vormund seiner 12-jährigen Tochter gegen Geld nachgewiesen werden, nicht aber, dass er das Alter des Opfers tatsächlich gewusst habe.

    Eine Verständigung mit den Angeklagten oder gar Geständnisse hatte es zum Prozessauftakt nicht gegeben. Der Anwalt von Yousef A. hatte sogar zunächst noch beantragt, nicht einmal die Anklageschrift vollständig zu verlesen. Als Grund gab er an, durch die Darstellungsart der Staatsanwaltschaft sei eine negative Voreingenommenheit des auch mit zwei Schöffen besetzten Gerichts gegen seinen Mandanten zu befürchten. Dem Antrag wurde allerdings nicht stattgegeben.

    Verflochtene Verwandtschaftsverhältnisse
    Viele der syrischen Zeugen gehörten entweder selbst der Großfamilie an oder stammten aus derselben sehr kleinen syrischen Ortschaft. Da die angeklagten Eheschließungen innerfamiliär nicht als Geheimnis behandelt wurden, hatten von diesen „Ehen“ zahlreiche Personen sowohl in Syrien als auch Deutschland Kenntnis. Gegen Personen, bei denen eine Mitschuld vermutet wird, laufen inzwischen weitere Ermittlungsverfahren. Sie konnten deshalb – ebenso wie direkt mit den Angeklagten verwandte Personen – von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

    Die enge Verflochtenheit führte oftmals dazu, dass die syrischen Zeugen nicht aussagen wollten oder unter bemerkenswerten Gedächtnisproblemen litten. Aussagen einiger Geschädigter wurden teilweise schriftlich eingereicht und nachfolgend dem Selbstleseverfahren zugeführt (hierbei lesen alle Verfahrensbeteiligten Dokumente selber, sie werden nicht in der öffentlichen Hauptverhandlung verlesen). Diese Praxis führte auch zu Kritik der Verteidigung, die dadurch ihre Möglichkeit zur Konfrontation beschnitten sah

    Bei der einzigen Geschädigten, die persönlich aussagen wollte und bei der es sich um die im Restaurant ausgebeutete Frau handelte, wurde die Öffentlichkeit über etwa drei Stunden ausgeschlossen. Entgegen üblicher gerichtlicher Gepflogenheiten wurden diese Geschädigtenaussagen nicht einmal grob sinngemäß oder im Tenor anschließend der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sodass es auch bei regelmäßiger Anwesenheit schwierig war, die Beweisaufnahme tatsächlich nachzuvollziehen.

    Schwierige Beweiserhebung
    In manchen Zeugenbefragungen war es auch – es wurden überwiegend Dolmetscher benötigt – schwierig, nicht nur die Fragen des Vorsitzenden Richters Volker Uhlenbrock verständlich zu machen, sondern auch eigens gemachte Beobachtungen von Hörensagen in der Familie zu unterscheiden.

    Wesentliche Einblicke für die Öffentlichkeit ergaben sich vor allem durch die Aussagen einer Jugendamtsmitarbeiterin oder der Betreuerin einer Geschädigten, durch deren Wirken der Fall überhaupt erst ins Rollen kam. Jugendamt und Behörden waren zuvor mehrfach falsche Geburtsurkunden vorgelegt worden, die das Mädchen vier Jahre älter machten. Folgen waren die vorläufige Anerkennung der Eheschließung und dass das Mädchen wahrheitswidrig nicht mehr der Schulpflicht unterlag. Erst ein Gutachten des Landeskriminalamtes brachte an dieser Stelle Sicherheit, welche Urkunde das tatsächliche Alter angab. Dadurch wurde deutlich, dass es sich um eine hierzulande verbotene Kinderehe handelte.

    Sowohl aus Syrien als auch durch die ortsansässigen Mitglieder der Familie war später versucht worden, eine Vormundin dahingehend zu beeinflussen, ihre Anzeige zurückzuziehen. Ziel war es dabei auch, das Mädchen, das aus der Zwangsehe mit einem Polizeieinsatz befreit wurde und vom Jugendamt untergebracht worden war, wieder unter die Kontrolle der Familie zu bringen.

    Drohung mit Kindesentzug
    Eine mit der Betreuung im Familienkreis betraute Sozialpädagogin schilderte, dass ein Bruder sich gegen die Betreuung der Familie stellte, weil sie „seine Frau zu sehr stärken und unabhängig machen“ würde. Man habe im Familienrat bestimmt, dass das Kindergeld, das auf einem von der Betreuerin für sie eingerichteten Konto landete, nach Syrien geschickt werden müsse.

    Die Geschädigte, die im Haushalt ihres Schwagers lebte, soll auch damit bedroht worden sein, ihre Kinder nach Syrien zu entführen, wenn sie ihre Vorwürfe gegen Yousef A. aufrechterhalte. Zugleich sei eine Summe von 200.000 Euro im Gespräch gewesen, wenn sie ihre Anzeigen zurückziehe. Eine Zeugin schilderte zudem, dass eine Geschädigte absichtlich auf dem Fußboden verstreute Nüsse mit dem Mund habe aufsammeln müssen, wenn sie nicht aus der Wohnung geworfen werden wollte.

    Beihilfe der Mutter zur Vergewaltigung?
    Die mittlerweile verstorbene Mutter der angeklagten Männer spielte nach Aussage einer arabischen Sozialpädagogin eine deutlich aktivere Rolle, als zuvor angenommen. Die Zeugin schilderte, dass sie gehört habe, wie die Mutter das geschädigte Kind ans Bett fesselte, weil es sich wehrte. Ihren Sohn soll sie danach aufgefordert haben, das Kind „zu nehmen“.

    Immer wieder gab es seitens der Verteidiger Anträge, Aussagen von Zeugen nicht zu verwerten. Die Begründung war häufig, dass über ein Aussageverweigerungsrecht nicht aufgeklärt worden sei, da sich im Verlauf der Verfahren teilweise erst Anhaltspunkte für weitere strafbare Handlungen ergeben hatten, nachdem die Zeugen bereits ausgesagt hatten. Auch waren einige Verwandtschaftsverhältnisse wegen der unterschiedlichen Übertragung der Namen aus dem Arabischen erst im Verlauf deutlich geworden.

    Einer mehrfach offerierten Absprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die bei Geständnis eine Begrenzung der Haftdauer auf vier Jahre bei Yousef A. in Aussicht stellte, war noch Mitte Januar mehrfach und deutlich eine Absage erteilt worden. Die Verteidigung von Yousef A. versuchte, eine Freilassung von Yousef A. bis zu einem möglichen Haftantritt auszuhandeln. Das wurde vom Gericht wegen erheblicher Fluchtgefahr zurückgewiesen. In der Folge wurden weitere Verhandlungstage bis Ende März vereinbart.

    Überraschende Wende: Die Verständigung erfolgte
    Am 22. Januar dann die überraschende Wende – ein Urteil wurde gefällt. Auf Nachfrage erläuterte ein Pressesprecher des Landgerichts, dass es am 20. Januar zu einer prozessabkürzenden Verständigung gekommen sei. Das Verfahren gegen die 24-jährige Ehefrau von Yousef A. wurde nach dem Jugendgerichtsgesetz eingestellt. Ausschlaggebend waren dem Gericht zufolge die „komplexen Beweislage“, die „Auswirkungen des Prozesses“ auf die Frau und ihre bisherige strafrechtliche Unbescholtenheit.

    Die weiteren angeklagten Handlungen des Wasim A. aus 2019 wurden nicht weiter verfolgt und das Verfahren in diesen Punkten eingestellt. Das Gericht befand, so dessen Pressesprecher, dass „die gegen ihn verhängte Strafe bereits zur Einwirkung auf ihn und zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend war“. Beim Hauptangeklagten Yousef A. wurde die Strafe von vier Jahren auf die Ahndung der „Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in 18 Fällen im Zusammenhang mit der Ehe des Angeklagten Wasim A. und der zum Tatzeitpunkt 12-jährigen Geschädigten zwischen Dezember 2021 und Ende April 2023“ beschränkt. Da die weiteren Beihilfehandlungen und die Ausbeutung einer Geschädigten sowie die Körperverletzung bei dem Kind „für eine dann zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe nicht beträchtlich ins Gewicht gefallen wären“, wurden die anderen Anklagepunkte eingestellt.

    Nächste Verfahren bereits am Horizont?
    Im Verlauf der bislang drei Verfahren wurde auch deutlich, dass sich auch weitere Mitglieder der beteiligten Familien und ihre Bekannten strafbar gemacht haben könnten. Im Raum stehen weitere Beihilfehandlungen, wie etwa bei der Mutter der ersten „Ehefrau“ von Wasim A.

    Einsicht und Reue scheinen bei den Beteiligten kaum erzielbar, denn sie handelten ihrem Empfinden nach im Einklang mit ihren Traditionen, die sie im Zweifelsfall über die hiesigen Gesetze stellen. Auch das Geständnis erfolgte nur für Teile der Anklage, die kaum zu leugnen waren, und auch erst nach Monaten des Zuredens. Mehr als ein Wunsch nach Schadensbegrenzung scheint da kaum durch. Der Fall zeigt auf, wie schwierig Kinderschutz zu gewährleisten ist, wenn genügend kriminelle Energie besteht, eigene Regeln übergeordnet werden und die Beteiligten sich gegenseitig decken, also eine Gegengesellschaft mit eigenen Gesetzen umsetzen.

    Dass das Wissen darum, dass Kinderehen hier strafbar sind, durchaus besteht, ergibt sich schon aus den diversen Verdeckungshandlungen wie etwa der Fälschung von Geburtsurkunden. Der Fall verdeutlicht auch, dass Integration nicht gelingen kann, wenn Mädchen aus archaischen Familienstrukturen nachziehen, die von ihren Männern abgeschottet und unselbständig gehalten werden, kaum die deutsche Sprache lernen und schon in der Herkunftsregion halbanalphabetisch aufwuchsen. Erwachsen geworden, halten diese Frauen diese Familienrealität für normal, da sie nichts anderes kennen und die deutsche Außenwelt für sie fremd und auch nach ihren verinnerlichten Maßstäben unmoralisch ist.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
    https://nius.de/kriminalitaet/news/u...em-recht-steht
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #23
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    AW: Brauchen wir die Syrer?

    In der Nacht auf Dienstag ist ein 29-jähriger Syrer, der Bewohner eines Mehrfamilienhauses im Nürnberger Stadtteil Mögeldorf ist, in eine Nachbarwohnung eingebrochen und ging auf einen schlafenden 38-Jährigen mit einem Messer los. Die Nürnberger Mordkommission ermittelt wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts.

    Wie die Polizei mitteilt, alarmierte eine Bewohnerin des Hauses am Kirchenberg um 3 Uhr morgens den Notruf. Ihr Nachbar sei soeben von einem anderen Mieter des Mehrfamilienhauses attackiert worden. Mehrere Streifen der Polizeiinspektion Nürnberg-Ost fuhren daraufhin zum Tatort.

    Syrer wird als psychisch krank eingestuft
    Erste Ermittlungen der Polizei ergaben, dass der 29-Jährige kurz zuvor gewaltvoll in die Wohnung des 38-jährigen Deutschen eingedrungen und dort mit einem Messer auf den Mann losgegangen war.

    Der Mann wird von der Polizei als psychisch krank eingestuft. Das Opfer erlitt mehrere überwiegend oberflächliche Verletzungen, die ambulant in einem Krankenhaus behandelt werden mussten.
    https://nius.de/kriminalitaet/news/n...ann-mit-messer
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  4. #24
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    AW: Brauchen wir die Syrer?

    Im Nachhinein hätte man durchaus stutzig werden müssen. Als Bahn-Mitarbeiter Serkan C. Fahrkarten kontrollierte, wurde er massiv verprügelt und erlitt tödliche Verletzungen. Der Täter, so die Medien, sei Grieche ohne Wohnsitz in Deutschland. Aber anders als üblich wurde sein Vorname nie genannt. Denn der ist wohl keineswegs Kostas o.ä. sondern eher Ali oder Karim. Der angebliche Grieche soll Syrer sein....


    Der mutmaßliche Täter, der einen griechischen Pass besitzt, aber – so mehrere Insider – aus Syrien stammen soll, wurde noch am Tatort festgenommen und befindet sich inzwischen wegen des Verdachts auf Totschlag in Untersuchungshaft...... https://philosophia-perennis.com/202...kan-c-ist-tot/

    ........damit haben sich die Omas gegen rechts, Linke, SPD und vor allem Grüne der Begünstigung zum Mord strafbar gemacht.
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  5. #25
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    AW: Brauchen wir die Syrer?

    Immer schön kleinreden ist das Rezept der Politiker. So auch in diesem Fall.......



    Knapp eine Woche nach der Berichterstattung über den syrischen Asylbewerber Khaled K., der die hessische Gemeinde Kriftel terrorisierte und Mitarbeitern der Stadt drohte, spielt Kriftels Bürgermeister Christian Seitz den Vorgang herunter: In E-Mails, die NIUS vorliegen, warnt er besorgte Bürger vor kritischer Berichterstattung – anstatt sich um das Problem einer diffusen Bedrohungslage durch einen syrischen Asylbewerber zu kümmern.

    Vergangene Woche hatte NIUS unter Berufung auf Polizeikreise enthüllt, dass in der 11.000-Einwohner-Gemeinde im Vordertaunus eine diffuse Gefahrenlage im Zusammenhang mit einem Migranten aus Syrien existiert. Im Zentrum steht der 34-jährige Khaled K. Aufgewachsen in der kurdischen Stadt Qamischli in Syrien, kam er 2016 im Zuge der Flüchtlingswelle nach Deutschland und gilt als Kritiker des syrischen Machthabers Ahmed al-Jolani. Nach Recherchen von NIUS soll K. über hundert E-Mails mit hasserfüllten und bedrohlichen Inhalten an die Stadtverwaltung und ihre Mitarbeiter verschickt haben, darunter Sätze wie „Ich f*cke euch“, „Ich mache tot“ oder „Alle Länder sind das Ziel“. Seine Nachrichten, die zu Strafanträgen führten, waren geprägt von Abneigung gegen Deutschland, Frauen und das Christentum, ergänzt um explizite Ankündigungen terroristischer Akte, etwa gegen Berlin oder Regime-Gegner in Syrien. Obwohl mehrere Strafanzeigen wegen Beleidung und Bedrohung gegen den Syrer vorliegen, die Polizei Westhessen bereits Gefährderansprachen hielt und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sogar einen Widerruf seines Schutzstatus prüft, zeigt sich die Stadt inaktiv.

    Jetzt wandten sich mehrere besorgte Bürger, darunter Eltern, per E-Mail an den Bürgermeister von Kriftel, Christian Seitz. Sie äußerten Ängste um die Sicherheit ihrer Kinder und der lokalen Bevölkerung, insbesondere im Kontext der Unterbringung von Khaled K. in einer ehemaligen Kindertagesstätte in der Bleichstraße, die teilweise noch für die Betreuung vulnerabler Kinder genutzt wird. Die Anfragen forderten konkrete Maßnahmen wie verstärkte Polizeipräsenz, psychiatrische Begutachtungen oder den Widerruf des Schutzstatus, um eine potenzielle Eskalation zu verhindern, und nahmen dabei explizit Bezug auf die Drohungen und das aggressive Verhalten des Syrers, über das NIUS unter Berufung auf Polizeikreise und vorliegende Strafanzeigen berichtet hatte.

    Bürgermeister warnt – gesteht aber die Richtigkeit der Recherchen ein
    In den Antworten des Bürgermeisters Seitz, die NIUS vorliegen, geht dieser nur am Rande auf diese Forderungen ein, sondern warnt stattdessen vor der Berichterstattung von NIUS, die er als „reißerisch“ und voller „Unwahrheiten“ diskreditiert – und bezeichnet das Portal als „Art Internetplattform“, deren Inhalte nicht aufgegriffen werden sollten. Stattdessen empfiehlt das Rathaus, sich über offizielle Kanäle wie das Portal der Bundesbehörden zu informieren, und hebt hervor, dass „etablierte und seriöse Medien“ den Sachverhalt bislang nicht aufgegriffen hätten.
    Die Warnungen des Bürgermeisters sind vor dem Hintergrund bemerkenswert, dass er die Inhalte der NIUS-Berichterstattung an keiner Stelle negiert. Vielmehr war Khaled K. und die von ihm ausgehende Gefährdung selbst Gegenstand einer internen Sitzung der Stadtpolitiker, wie NIUS exklusiv berichtet hatte. Auch bestätigt Seitz, dass „Herr K. im Verdacht steht, seit etwa zwei Jahren zahlreiche, in Summe weit über hundert E-Mails mit teils beleidigendem Inhalt an die Stadtverwaltung Kriftel, das Landratsamt des Main-Taunus-Kreises sowie an das Polizeipräsidium Westhessen gesendet zu haben“. Diese E-Mails hatte NIUS, sofern sie uns vorlagen, wörtlich zitiert. Weiter bestätigt er die von NIUS recherchierten Details zu eingeleiteten Ermittlungsverfahren, Gefährderansprachen und dem möglichen Widerruf des Schutzstatus durch das BAMF im Schreiben an die Bewohner der hessischen Gemeinde.

    Eine Anfrage von NIUS, auf welcher Grundlage er die Berichterstattung „reißerisch“ und „wenig seriös“ nannte, welche „Unwahrheiten“ er feststellte und inwiefern der Angriff auf freie Berichterstattung zu seinem Aufgabengebiet zähle, ließ Seitz bis Fristende unbeantwortet.

    Ein weiterer Syrer, der Straftaten sammelt – und für Angst sorgt
    Im Nachgang der Recherche meldeten sich bei NIUS zudem mehrere Personen, die gemeinsam mit K. längere Zeit in der Unterkunft in der Bleichstraße 1 zusammengelebt hatten und den Syrer aus dem Jahr 2024 kennen. Im Gebäude, einem denkmalgeschützten ehemaligen Kindergarten, dessen Erdgeschoss noch tageweise für Kinder mit Förderbedarf genutzt wird, wird der erste Stock als provisorische Asyl- und Obdachlosenunterkunft genutzt. Den ehemaligen Mitbewohnern zufolge teilen sich bis zu fünf Personen drei Zimmer mit einer gemeinsamen Küche und einem Bad.

    Khaled K. soll laut den Berichten der Zeugen in persönlichen Belangen orientierungslos und unbeholfen wirken und überzeugt davon sein, vom System betrogen worden zu sein. Zwar zeige sich K. zeitweise reflektiert, doch verfalle er immer wieder in manische Zustände und regelrechte Wahnvorstellungen. Sein Alkoholproblem habe sich in der Unterkunft verschärft und immer wieder zu aggressiven Ausbrüchen geführt haben. Mitunter soll er Mitbewohner geschlagen und im Badezimmer eingesperrt haben. Bekannt soll Khaled K. zudem als „Flaschenwerfer“ sein, wie Polizisten aus Hofheim wiederholt berichteten. Insgesamt zeige sich an K., wie sich ein Migrant selbstverschuldet in ernsthafte Probleme bringen könne: Demnach soll er auch Hilfsangebote des Gesundheitsamtes ausgeschlagen, Polizeieinsätze ausgelöst und sich immer wieder in Konflikte mit Mitbewohnern gebracht haben.

    Dabei ist Khaled K., so schildern es Personen, kein Einzelfall in dieser Unterkunft, die die Überforderung der Gemeinde symbolisiert: Deutsche Obdachlose teilen den Raum mit Asylbewerbern, ohne vergleichbare Unterstützung beim Wohnungsmarkt, der durch Eingriffe für Migranten weiter verknappt wird. Der Mitbewohner Homam D., angeblich Syrer, aber gerüchteweise Tunesier, stellt demnach ein noch extremeres Beispiel dar: Mit mehreren Vorstrafen und einer kürzlichen Bewährungsstrafe mache er das Zusammenleben unmöglich. H. soll eine Frau monatelang gestalkt haben, in ihr Grundstück eingedrungen sein, Brand gestiftet haben und Drohungen geäußert haben, „alle Deutschen umzubringen“. Auch soll es zu Messerbedrohungen und -angriffen gekommen sein. Im Gegensatz zu D. sei Khaled K. zumindest im Alltag umgänglich und friedlich.

    Eine Frage, ob ihm weitere Fälle von delinquenten Flüchtlingen bekannt seien, die in Kriftel immer wieder für Probleme sorgten, ließ der Bürgermeister Christian Seitz derweil unbeantwortet.
    https://nius.de/kriminalitaet/news/k...tz-syrer-angst
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  6. #26
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    AW: Brauchen wir die Syrer?

    Syrer tötet Ehefrau vor den Augen der vier Kinder
    Hagen (NRW) – Abdullah A. (37) tötete im Juni 2025 seine Ehefrau (31) in der Wohnung vor den Augen der gemeinsamen Kinder (3, 9, 11 und 13). Das Landgericht Hagen verurteilte den arbeitslosen Syrer am Dienstag zu lebenslanger Haft wegen Mordes.

    Die schreckliche Tat ereignete sich in Hagen (NRW). Kurz vor 23 Uhr verbarrikadierte Abdullah A., der halbnackt war, die Wohnzimmertür mit einem Tisch.
    Mit Küchenmesser auf Frau eingestochen

    Dann brach die Gewalt los: Mit einem Küchenmesser ging er auf seine Ehefrau Khawla A. (31) los und stach immer wieder zu. Die Tochter (13) warf sich verzweifelt dazwischen, schrie, flehte – doch ihr Vater hörte nicht auf. Khawla A. verblutete nach 15 Messerstichen vor den Augen ihrer Kinder.
    Abdullah A. schweigt vor Gericht

    Vor Gericht schwieg Abdullah A. an allen Verhandlungstagen. Dennoch konnte das Schwurgericht Hagen den Mord rekonstruieren, unter anderem durch die Aussage der Tochter, die die Bluttat miterleben musste. Die Richter sahen ein Mordmotiv aus niedrigen Beweggründen. Vorsitzende Richterin Heike Hartmann-Garschagen beschrieb den Syrer als „herrisch und aufgebracht“. Ein Gutachten bescheinigte ihm volle Schuldfähigkeit.
    Besonders erschütternd: Die Tat war kein Einzelfall. In den Jahren zuvor soll Abdullah A. seine Ehefrau immer wieder geschlagen haben, um sie zu vergewaltigen. Die Familie war 2015 vor dem syrischen Bürgerkrieg nach Deutschland geflohen. In Hagen wurde das Zuhause schließlich zum Tatort. Die vier Kinder sind inzwischen vom Jugendamt bei Verwandten untergebracht.

    https://www.bild.de/regional/nordrhe...01f81648ced4e0

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    Zwei Syrer angeklagt: Mutmaßlicher Vergewaltiger will nicht von Frau gedolmetscht werden
    Düsseldorf – Es war eine Partynacht, die für eine junge Frau zum Albtraum wurde: Sie hatte für einen Moment ihre Freundinnen aus den Augen verloren. Drei Männer sollen die damals 27-Jährige zu einem geparkten Auto gebracht und auf der Motorhaube vergewaltigt haben, so die Anklage.
    Am Dienstag startete der Prozess gegen die Syrer Saad A. (33) und Ahmed A. (40) vor dem Landgericht Düsseldorf (NRW). Ein weiterer Mann, der an der Tat beteiligt gewesen sein soll, ist noch auf der Flucht. Zum Auftakt sagte Saad A. im Gerichtssaal, dass er sich schäme, von einer Frau gedolmetscht zu werden. Wann das Urteil gesprochen wird, ist noch unklar. Fest steht: Es wird von einer Richterin gefällt.

    Laut Anklage geschah die Vergewaltigung nachts, am 29. Juni 2025, in der Düsseldorfer Altstadt. Gegen 2.45 Uhr hoben die Männer die Frau auf die Motorhaube. Laut Anklage merkten sie spätestens da, dass ihr Opfer alkoholbedingt nahezu keine Reaktionen mehr zeigte.
    Die Angeklagten sollen die Frau nacheinander vergewaltigt haben. Währenddessen hielten laut Staatsanwaltschaft jeweils zwei von ihnen Ausschau, um Zeugen fernzuhalten. Trotzdem wurde die Tat offenbar bemerkt. Zwei zufällig vorbeikommenden Männern soll Ahmed A. erklärt haben, er kenne das Opfer. Besonders widerwärtig: Laut Zeugen verhöhnte er die Frau auch noch – sinngemäß mit den Worten: „Die braucht das.“
    Als die Zeugen misstrauisch wurden, sei Ahmed A. schreiend auf sie zugerannt. Er soll gebrüllt haben, dass er sich ebenfalls an ihnen vergehen würde. Als die Zeugen dennoch couragiert einschritten, flüchteten die Täter. Die Männer wählten den Notruf, brachten das Opfer anschließend zu einem Polizeiwagen auf dem benachbarten Burgplatz.
    DNA-Spur der Angeklagten am Körper der Frau

    Noch in der Tatnacht spürte die Polizei Ahmed A. und Saad A. auf, sie wurden vorläufig festgenommen, während der dritte Mann unerkannt entkommen konnte. Die DNA-Spuren am Körper der Frau werden als Beweismittel gewertet. Zu den Vorwürfen wollen sich die Männer, die kein Deutsch sprechen, erst im Laufe des Prozesses äußern. Ihnen drohen bis zu 15 Jahre Haft.

    https://www.bild.de/regional/duessel...958e24fe6bf007
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  7. #27
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    AW: Brauchen wir die Syrer?

    Schon wieder Hagen und schon wieder Syrer. Die "Refugees are welcome"- Jubler haben einen weiteren Mord auf dem Gewissen.....


    Hagen (NRW) – Eine schreckliche Gewalttat hat am Samstagabend den Hagener Stadtteil Remberg erschüttert. In der Eickertstraße wurde eine 35-jährige syrische Frau, die nach BILD-Informationen Mutter war, Opfer eines brutalen Angriffs. Offenbar erlitt sie zahlreiche Messerstiche. Zeugen riefen Polizei und Rettungskräfte. Mehrere Einsatzwagen rückten umgehend aus. Sie fanden die Frau bewusstlos zwischen zwei geparkten Autos auf der Fahrbahn liegend.

    Die Beamten begannen sofort mit Reanimationsmaßnahmen, bevor Notarzt und Rettungskräfte die weitere medizinische Versorgung übernahmen. Unter laufender Reanimation wurde die 35-Jährige in ein Krankenhaus gebracht. Trotz aller Bemühungen verstarb sie kurze Zeit später.

    Fahndung nach flüchtigem Täter

    Polizeisprecher Tim Sendler bestätigte den Einsatz. Nach ersten Erkenntnissen gehen die Ermittler derzeit von einer Beziehungstat aus. Parallel lief eine intensive Fahndung nach einem flüchtigen Mann. Auch ein Diensthundeführer war im Einsatz, zudem durchsuchten Einsatzkräfte einen nahegelegenen Friedhof.

    Der Tatort wurde weiträumig abgesperrt, das Technische Hilfswerk leuchtete den Bereich für die Spurensicherung aus. Auf der Straße lagen zahlreiche blutdurchtränkte Kleidungsstücke. .... https://www.bild.de/regional/ruhrgeb...35d0f0647c3490
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  8. #28
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    AW: Brauchen wir die Syrer?

    Völkerverbindend: Vier Syrer lassen einen Iraker an Gruppenvergewaltigung teilhaben!
    Und eine weitere „völkerverbindende“ Gewalttat zeigt, was aus diesem Land geworden ist: Vier junge „Männer“ syrischer Herkunft lassen einen irakischen 17-Jährige an einer Gruppenvergewaltigung teilhaben. Über Stunden brutal vergewaltigten sie ein 17-jähriges deutsches Mädchen.

    In einem ruhigen Dorf im Kreis Heinsberg, tief im Westen des bevölkerungsreichsten Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, hat sich im Oktober 2025 ein Verbrechen von erschütternder Grausamkeit ereignet. Fünf junge Männer – vier aus Syrien, einer aus dem Irak, im Alter von 17 bis 27 Jahren – sollen eine 17-jährige Deutsche über Stunden hinweg gemeinschaftlich vergewaltigt haben.

    Die Staatsanwaltschaft Aachen erhebt Anklage wegen besonders schwerer Vergewaltigung. Hinzu kommen zwei weitere Fälle mit minderjährigen Opfern. Alle fünf Täter befinden sich in Untersuchungshaft. Bei einer SEK-Razzia wurden eine Schusswaffe und ein Elektroschocker sichergestellt – deutliche Hinweise auf eine hohe Gewaltbereitschaft.

    Dieser Fall ist kein tragischer Ausreißer. Er steht exemplarisch für die Folgen einer jahrelangen Politik, die Massenmigration aus vorwiegend muslimisch geprägten Ländern nahezu unkontrolliert zugelassen hat. Junge Männer bilden die mit Abstand größte Gruppe dieser Zuwanderer – häufig ohne Ausbildung, ohne familiäre Strukturen, geprägt von patriarchalen und frauenfeindlichen Gesellschaftsnormen, tief verankert in ihrer Politreligion Islam, in denen sexuelle Gewalt gegen „ungläubige“ Frauen tabuisiert oder sogar toleriert wird.

    Nicht nur in Nordrhein-Westfalen, dem Bundesland mit den meisten Asylunterkünften und der höchsten Zuwanderungszahl, häufen sich solche Taten: Köln Silvester 2015/16, unzählige Übergriffe in Schwimmbädern, Parks und auf offener Straße, nun auch in der ländlichen Idylle von Heinsberg-Unterbruch. Die Opfer – meist junge einheimische Mädchen – erleiden lebenslange Traumata. Die Täter hingegen stoßen oft auf milde Justiz, verkürzte Haftzeiten oder eine Abschiebung, die in den seltensten Fällen tatsächlich vollzogen wird.

    Die politisch Verantwortlichen in Düsseldorf und Berlin, so wie in den Redaktionsstuben der Neigungsmedien, tragen Mitverantwortung. Sie haben die Grenzen weit geöffnet, ohne konsequente Prüfung von Herkunft, Werten und Integrationswillen, medial wurde dieser Wahnsinn bejubelt.

    Wer die kulturfremde Dimension dieser Massenmigration beim Namen nennt, wird sofort als rassistisch oder rechtsextrem diffamiert. Doch die Kriminalstatistiken sprechen eine klare Sprache: Sexualdelikte durch Männer aus Nordafrika und dem Nahen Osten sind massiv überproportional. In NRW, wo die Politik der offenen Grenzen besonders konsequent umgesetzt wurde, zeigt sich die bittere Ernte dieser Naivität am deutlichsten.

    Der Fall Heinsberg ist ein weiteres Mahnmal. Solange die Verantwortlichen nicht endlich zur Verantwortung gezogen werden, ihr politisches und mediales Tun gestoppt wird, bleibt der Preis dafür hoch: die Sicherheit, das Leben unserer Töchter.
    https://journalistenwatch.com/2026/0...ung-teilhaben/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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