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    Mit falschen Vätern zum deutschen Pass

    In Auszügen:

    „Derzeit sind in Dortmund sieben Väter mit circa 122 Vaterschaftsanerkennungen bekannt“
    Mit falschen Vätern zum deutschen Pass: Männer erkennen dutzendfach Kinder an, die gar nicht ihre sind. Für die Mütter aus dem Ausland bringt das ein Aufenthaltsrecht – und für den Staat enorme Kosten.
    Die Bundesrepublik hat Vaterschaftsanerkennungen seit der Kindschaftsrechtsreform 1997 voraussetzungsarm ausgestaltet. Eigentlich ist man nämlich froh, wenn sich für Kinder unbekannter Erzeuger Männer finden, die sich als Väter eintragen lassen. Damit haben sich aber Möglichkeiten zum Missbrauch eröffnet. Denn eine neu eingereiste schwangere Migrantin erhält das Recht zum langfristigen Aufenthalt, wenn ein Deutscher die Vaterschaft ihres Kindes anerkennt. Dadurch erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit und seine Mutter ein Aufenthaltsrecht. Wenn aber dann der „Vater“ – der nach Erkenntnissen von NRW-Behörden bis zu 8000 Euro kassiert – keinen Unterhalt zahlt, wie in diesen Fällen üblich, springt wie bei allen Bürgern der Staat ein und zahlt einen Unterhaltsvorschuss für das Kind.
    Recherchen der Welt am Sonntag zeigen:

    Erkenntnisse der Behörden zu einem der Dortmunder Mehrfach-Scheinväter. Der Westafrikaner, dessen Name der Redaktion bekannt ist, hat 20 Kinder anerkannt, immer nach folgendem „Modus Operandi“ mit der Mutter: „Ansprache im Heimatland – Verbringen nach Italien, Frankreich oder Spanien – nach Schwangerschaft Einreise nach Deutschland und danach Anerkennung der Vaterschaft, entweder vorgeburtlich oder nach negativem Ausgang des Asylverfahrens oder auch im Asylverfahren selbst.“
    Im Falle der sieben Dortmunder geht es um circa 122 Kinder und ihre Mütter. Laut Bezirksregierung Arnsberg bewegen sich allein dort die jährlichen Unterhaltskosten „im mittleren siebenstelligen Euro-Bereich“. Es gebe „leider keine verlässlichen Zahlen“
    Bezogen auf 5000 Verdachtsfälle liege die Belastung des Steuerzahlers bei 150.783.000 Euro pro Jahr, worüber der RBB 2024 berichtete.
    Jura-Professor Harald Dörig, der die Fachpolitiker des Bundestages bei der Ausarbeitung der Gesetze zur Verringerung des Missbrauchs berät, sagt WELT AM SONNTAG: „Dass die Erhebung des BMI nur geringe Fallzahlen ergab, überrascht mich nicht. Es verdeutlicht vielmehr, dass der größte Teil der Missbrauchsfälle den Behörden verborgen bleibt.“
    Und prompt kommt ein neuer Gesetzesmurks, der nur ein Feigenmäntelchen ist und eine positive Schlagzeile im Sinne von "Wir tun was" generieren soll. Denn es wird sich nichts ändern - außer der Schlagzeile natürlich.

    Ein neues Gesetz soll die missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen erschweren. Ein im April 2024 vom damaligen Ampel-Kabinett beschlossener Entwurf
    Dörig, der den Referentenentwurf einsehen konnte, sieht Verbesserungen. Er lobt, dass künftig Mängel im Anerkennungsverfahren nachträglich korrigiert werden können. Denn bisher dürfe nach Beglaubigung durch einen Notar die Vaterschaft im weiteren Verfahren nicht geändert werden. „Das heißt: Das Standesamt muss die Vaterschaft eintragen, auch wenn es zu diesem Zeitpunkt weiß, dass sie missbräuchlich anerkannt wurde.“ Dörig begrüßt auch die vorgesehene Einschaltung der Ausländerbehörden, zumal nur diese wissen, ob eine betreffende Mutter keinen Aufenthaltstitel hat.
    Ohne DNA-Test wird sich nichts ändern. Und die Ausnahmeregelung, die zur standardmäßigen wird, bürgt für die Beibehaltung der bisherigen Regelung und seines Mißbrauchs und sorgt eventuell noch für eine Ausweitung der Mißbrauchsfälle.


    Kontraproduktiv sei aber die Regelung, wonach die Anerkennung der Vaterschaft als nicht missbräuchlich beurteilt werden soll, wenn die Antragsteller seit mindestens sechs Monaten in einem „gemeinsamen Haushalt“ wohnen. Dieser sei leicht zu organisieren. Darauf hätten sich die Schlepper schon eingestellt, weil die Ampel dies bereits geplant hatte. „
    Die Behörde sei nach neuem Recht zwar am Verfahren beteiligt, jedoch in diesen Fällen zur Anerkennung verpflichtet. Die Koalition „schießt sich damit ein Eigentor“, meint der Jurist, der lange Richter am Bundesverwaltungsgericht war. Auch bemängelt der Experte, dass auch künftig die „Zuordnung eines fremden Vaters zum Kind“ ohne „Leistung maßgeblicher Beiträge zum Unterhalt des Kindes durch den Anerkennenden“ genehmigt werden könne
    Dörig rät zudem: „Der automatische Erwerb der Staatsangehörigkeit durch ein von einem Deutschen anerkanntes Kind ist zu streichen, das Kind kann die Staatsangehörigkeit später per Einbürgerung erlangen.“
    Und genau das wird nicht kommen.

    Ganzer Artikel mit weiteren Fakten und Beispielen hier:

    https://www.welt.de/politik/deutschl...n-bekannt.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Mit falschen Vätern zum deutschen Pass

    Solange die doofen Deutschen zahlen, so lange wird es gemacht.

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