Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
Ergebnis 1 bis 2 von 2
  1. #1
    Registriert seit
    25.04.2011
    Beiträge
    34.205
    Blog-Einträge
    1

    Pfandflaschensammeln kann Steuerhinterziehung sein

    Die Frage, die sich zuallererst stellt, ist die, wie man den Sammler von dem Pfandflaschenrückgeber trennt?

    Steuerhinterziehung durch Pfandflaschen? Schwelle ist überraschend schnell erreicht
    Schon bei weniger als 300 Euro Pfandeinnahmen im Jahr wird’s ernst: Die Steuerpflicht greift und kann sogar Sozialleistungen schmälern.
    Wenn ich mein Pfand über das Jahr zusammenrechne, kommen mit Sicherheit mehr als 300 Euro Pfandrückgabe zusammen, also die Rückerstattung des Geldes, das ich zuvor für das Pfand ausgeben musste. Und genau da wird es spannend, denn auch ich könnte ja rein theoretisch in den Verdacht geraten, Steuern hinterzogen zu haben, weil die Flaschen, die ich zurückgebe, nicht die zuvor gekauften sein könnten.

    Ein paar Flaschen am Tag, ein paar Euro im Monat und plötzlich steht das Finanzamt vor der Tür. Die Schwelle, ab der Pfandeinnahmen steuerpflichtig werden, ist niedriger, als viele vermuten. Wer regelmäßig sammelt und ein Einkommen bezieht, kann schneller als gedacht die entscheidenden Grenzen überschreiten. Besonders heikel: Bei Sozialleistungen zählt oft schon der erste Euro und auch Rentner müssen aufpassen.
    Im deutschen Steuerrecht gilt: Wer im Jahr mehr als 256 Euro netto mit Pfand von eingesammelten Flaschen verdient, muss den gesamten Betrag über die Einkommensteuer abrechnen. Die Einnahmen fallen unter die Einkommensart „Sonstige Einkünfte“. Die Werbungskostenpauschale für sonstige Einkünfte greift speziell für Pfandflaschensammeln nicht. Schon wer jeden zweiten Tag eine Tüte Flaschen abgibt, kratzt an der 256-Euro-Marke. Ein Überschreiten um nur einen Euro reicht und schon wird alles steuerpflichtig. Ehepaare profitieren jeweils, können ihre Freigrenzen aber nicht summieren. Wer sammelt, sollte Belege für Kosten aufheben: Wer Ausgaben wie Handschuhe oder Transportkosten nachweisen kann, drückt seine Netto-Einnahmen.
    Verdiene ich Geld, in dem ich das Pfand zurückerhalte? Wie unterscheidet der Staat diejenigen, die das Pfand durch Rückgabe zurückerhalten, von denen, die gefundene Flaschen zurückgeben?

    Und nun kommt der Irrsinn. Wenn man die Pfandflaschen hauptberuflich sammelt, dann werden keine Steuern fällig.

    Wenn man nur Pfand sammelt: Wer seinen Lebensunterhalt komplett mit dem Pfandsammeln bestreitet, muss sich um die 256-Euro-Marke keine Sorgen machen. Erst wenn das gesamte Jahreseinkommen den Grundfreibetrag (2025: 12.096 Euro für Ledige) übersteigt, wird tatsächlich Steuer fällig. Dafür müsste man im Jahr fast 50.000 Flaschen mit 0,25 Euro Pfand abgeben. Am Tag wären das mehr als 130 Flaschen. Bei solchen Mengen kann man aber schon von gewerblichen Zuständen sprechen – dann muss das Flaschensammeln anders versteuert werden. Wer nur die eigenen Flaschen abgibt, die im täglichen Verbrauch anfallen, braucht sich keine Gedanken um Steuern machen. Es zählen allein „fremde“ Flaschen.
    Wenn man mit Rente Pfand sammelt: Hier gelten ähnliche Regeln, als würde man einer Arbeit nachgehen. Die 256-Euro-Marke gilt und wer zusammen mit der Rente über den Grundfreibetrag von 12.096 Euro kommt, muss die Pfand-Einnahmen versteuern.
    Wenn man mit Arbeitslosengeld Pfand sammelt: Wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf monatlich bis zu 165 Euro hinzuverdienen, ohne eine Kürzung zu riskieren. Wer zusätzlich Wohngeld bezieht, muss wieder auf die 256-Euro-Marke schauen. Ab dieser Schwelle können Einnahmen durchs Pfandsammeln das Wohngeld reduzieren.
    Wenn man mit Bürgergeld Pfand sammelt: Für Empfänger von Bürgergeld oder Arbeitslosengeld II ist die Lage noch strenger. Hier greift die steuerliche Freigrenze nicht. Schon ab dem ersten Euro werden Pfandeinnahmen auf die Leistung angerechnet. Nur 100 Euro pro Monat bleiben pauschal frei. Wer mehr verdient, muss mit einer Kürzung rechnen und ist zur Meldung verpflichtet. Größere Läden müssen übrigens alle Pfandflaschen annehmen.
    Ganzer Artikel hier:
    https://www.fr.de/verbraucher/erreic...-93979831.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
    Registriert seit
    03.07.2012
    Beiträge
    12.273

    AW: Pfandflaschensammeln kann Steuerhinterziehung sein

    Größere Läden müssen übrigens alle Pfandflaschen annehmen.
    Tun sie leider nicht!

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Wie dumm kann ein Deutscher eigentlich sein?
    Von Cherusker im Forum Gesellschaft - Soziales - Familie
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 12.01.2018, 08:12
  2. Experte: „Deutsch-Sein kann man lernen“
    Von Turmfalke im Forum Deutschland
    Antworten: 11
    Letzter Beitrag: 29.10.2017, 09:40
  3. Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 21.07.2016, 17:28
  4. So schön kann Polygamie sein...
    Von Antonia im Forum Diskriminierung - Unterdrückung - Zwang: Das "Weib" im Islam
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 27.07.2015, 16:38
  5. Sauer sein kann auch lustig sein.
    Von holzpope im Forum Staatsstreich, Putsch, Revolution, Bürgerkrieg
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 07.06.2015, 07:56

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •