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Hits: 2332 | 12.09.2025, 11:16 #1
AfD flog zu Unrecht aus allen Ausschüssen
Es ist zwar nur auf kleiner, lokaler Ebene passiert, aber trotzdem symptomatisch für das ganze Land. Die AfD soll ausgebremst und aufs Abstellgleis geführt werden. Ihr wird alles verweigert, was ihr zusteht. Der Block der Altparteien zögert auch nicht, rechtswidrig zu handeln. So wie in Hamm.......
Gerichtsurteil steht fest: AfD flog zu Unrecht aus allen Ausschüssen
Drei Jahre dauerte der Rechtsstreit, jetzt hat das Gericht der AfD recht gegeben. Eine Umbesetzung der städtischen Ausschüsse in Hamm war rechtswidrig.
Hamm – Drei Tage vor der Kommunalwahl in NRW hat das Verwaltungsgericht Arnsberg am Donnerstag einen seit drei Jahren schwelenden und fast schon vergessenen Rechtsstreit zwischen der AfD-Ratsfraktion und dem Rat der Stadt Hamm zugunsten der Rechtspopulisten entschieden. Demnach war eine am 29. März 2022 beschlossene Umbesetzung der städtischen Ausschüsse in Hamm rechtswidrig.
Auslöser des durchaus kuriosen und für die AfD fatalen Bäumchen-Wechsel-Dich-Spiels war seinerzeit das Überlaufen von Grünen-Ratsherr Martin Linka zur SPD. Weil die Grünen so ein Ratsmandat verloren, mussten in der Folge (mit Ausnahme des Ausschusses für Familie, Kinder- und Jugendhilfe) alle Ausschüsse aufgelöst und neu besetzt werden.
AfD flog in Hamm zu unrecht aus allen Ausschüssen
Hatte es zunächst so ausgesehen, dass die Grünen deshalb die Hälfte ihrer Sitze verlieren würden, kam es in der 2022er März-Ratssitzung dann komplett anders. Weil AfD-Ratsherr Robert Hennig an dem Tag Corona-bedingt fehlte, hatte die Rechtspartei nur zwei stimmberechtigte Ratsvertreter. Pro Hamm und Linkspartei (je zwei Mandate) hatten sich abgesprochen und stimmten hälftig jeweils für den anderen. Ergebnis: Die AfD verlor all ihre Sitze in den neu zu besetzenden Fachausschüssen.
Eine Beschwerde im Rathaus blieb für die AfD anschließend ohne Erfolg, auch die Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Arnsberg entschied einen Monat später, am 26. April 2022, dass dem Fall aus Hamm kein Rechtsverstoß innewohne. Knapp drei Monate später, am 15. August 2022, reichte die AfD dann vor dem Verwaltungsgericht eine Klage gegen den Rat der Stadt Hamm, vertreten durch den Oberbürgermeister, ein.
Seltsamerweise verzichteten die Hammer Rechtsaußen darauf, ihren Status Quo in den Ausschüssen per einstweiligem Rechtsschutz in Arnsberg wahren zu wollen. Dass dieser Weg das angezeigte Mittel und erfolgreich gewesen wäre, stellt das Gericht nun in seinem 48-seitigen Urteil fest.
So bleibt es bei der für die AfD letztlich brotlosen Feststellung, dass die im März 2022 eingeleitete Umbesetzung der Ausschüsse rechtswidrig war. Es sei gegen den Grundsatz der Spiegelbildlichkeit verstoßen worden. Dieser besagt, dass die Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat sich zumindest grob auch in denen der Fachausschüsse widerspiegeln müssen. Dass die klagende Partei fortan dort gar nicht mehr vertreten war, sei ein tiefgreifender Eingriff in verfassungsrechtlich gewährleistete organschaftliche Mitwirkungsrechte gewesen.
https://www.msn.com/de-de/nachrichte...be2fa051&ei=22Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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