Solingen-Anschlag: Attentäter lacht Opfern ins Gesicht
Die Höchststrafe nahm der Attentäter von Solingen offensichtlich stolz entgegen. Den Daumen zeigte der Mörder Issa al Hassan kurz vor der Urteilsverkündung im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Immer wieder grinste er, als der Vorsitzende Richter Winfried van der Grinten seine schrecklichen Taten ausführte.
Drei Menschen hat der inzwischen 27-jährige Syrer vor gut einem Jahr beim Solinger Stadtfest mit Stichen in den Hals getötet, von hinten, als sie ein Konzert genossen. Bei weiteren zehn versuchte er es. Dafür und weil er Mitglied in einer terroristischen Vereinigung ist, wird er lebenslänglich ins Gefängnis geschickt. Wegen der besonderen Schwere der Schuld ist eine vorzeitige Entlassung ausgeschlossen. Danach kommt er in die Sicherungsverwahrung. Noch ist das Urteil aber nicht endgültig: Issa al Hasan hat Revision gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf eingelegt. Das teilte das Gericht mit.
„Es gab nur dieses eine für uns richtige Strafmaß“, erklärte Opferanwalt Simon Rampp im Anschluss. Aber der Täter habe heute mit seiner Mimik und Gestik gezeigt, was er wirklich von dem Prozess hielt, ergänzte seine Kollegin Carola Drewes.
„Es macht einen wütend, dass jemand noch so darüber lachen kann“, sagte Lea Varoquier, die der Attentäter zusammen mit ihrer Mutter Bärbel niedergestochen hatte. Zum Auftakt habe der Täter sich noch als „traumatisiertes Kind“ präsentiert. Er hatte meist mit gesenktem Kopf der Verhandlung gefolgt, die für ihn per Kopfhörer übersetzt wurde.
Am Mittwoch lehnte er sich erstmals entspannt zurück, den Arm über die Stuhllehne geschlagen, den Kopf immer aufrecht.
Er selbst hatte angegeben, ihn habe das Leid in Gaza angetrieben. Ein IS-Vertreter habe ihn kontaktiert und ihm im Chat das „Gehirn gewaschen“. Er habe nicht verstanden, was sein Bekennervideo mit dem Treueschwur für das Kalifat bedeute. Während der Tat habe er im Wahn tote Kinder gesehen und einen lachenden israelischen Polizisten, auf den er eingestochen habe.
Doch der Gutachter glaubte ihm diese Klischees nicht.
Der Intelligenzquotient des Täters soll zwar bei 71 liegen, knapp über einer geistigen Behinderung, aber Issa al Hassan gilt als voll schuldfähig. Und die Polizei hatte sein zerstörtes Handy gefunden und wieder herstellen können. Dies war wesentlich für die Aufklärung, erklärte der Richter: Gaza sei allenfalls ein Begleitmotiv gewesen. Nicht im Gerichtssaal, „in den Chats zeigte er sein wahres Gesicht.“
Den Opfern spricht das Gericht Schmerzensgeldsummen zwischen 120.000 und 30.000 Euro zu. Es hat wohl eher symbolische Bedeutung, doch es ist mehr, als die Anklage gefordert hatte.
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