Ein Steak für 178 Euro, 655 Euro für ein Geschäftsessen: Bundesrechnungshof kritisiert Spesenrechnungen im Aufnahmeprogramm für Afghanistan

  • Der Bundesrechnungshof kritisiert Unregelmäßigkeiten: Im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan, initiiert von Annalena Baerbock und Nancy Faeser, wurden massive finanzielle Verstöße bei der Finanzierung einer NGO-Koordinierungsstelle festgestellt, die mit 8,4 Millionen Euro unterstützt wurde.
  • Zu den beanstandeten Ausgaben gehören ein teures Geschäftsessen mit einem 178-Euro-Steak und unzulässige Reisekostenabrechnungen, was zu Rückforderungen in Höhe von über 300.000 Euro durch das BAMF führt.
  • Es droht ein Vermögensschaden für den Bund, da die NGO möglicherweise zahlungsunfähig ist; die Förderung endet 2025, und das Innenministerium betont mangelnde Erfahrung der NGO.

Laut einem Bericht von Apollo-News hat der Bundesrechnungshof schwere finanzielle Fehler in dem von den damaligen Ministerinnen Annalena Baerbock und Nancy Faeser ins Leben gerufenen Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan aufgedeckt. Das Programm zielte darauf ab, nach der Taliban-Machtübernahme monatlich bis zu 1.000 gefährdete Afghanen nach Deutschland zu bringen, wobei private Nichtregierungsorganisationen die Auswahl der Betroffenen übernahmen.
Zur Steuerung dieser NGOs pumpte die Bundesregierung in den Jahren 2022 bis 2024 insgesamt 8,4 Millionen Euro in eine „Koordinierungsstelle der Zivilgesellschaft“. Bei der Verwendung dieser Gelder kam es jedoch zu erheblichen Verstößen gegen Vorschriften, wie Apollo News berichtet. „Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes zeigen die Verstöße des Trägers der Koordinierungsstelle, dass eine ordnungsgemäße Geschäftsführung nicht gesichert ist“, heißt es in dem am Montag erschienenen Prüfbericht.

Ein konkretes Beispiel ist ein Geschäftsessen im Wert von 655 Euro für sechs Personen, darunter Mitarbeiter der Koordinierungsstelle und eines IT-Anbieters. „Teuerste Einzelposition dieses Belegs ist ein Steak für 178 Euro“, notieren die Prüfer. „Bewirtungsausgaben für eigene Beschäftigte sind nicht zuwendungsfähig. Solche Ausgaben sind, wenn sie als Teil einer Dienstreise anfallen, mit den jeweiligen Tagesgeldsätzen abgegolten.“

Träger sollen selbst kein oder kaum Eigenmittel besitzen

Weitere Kritikpunkte betreffen Spesen des stellvertretenden Leiters, der Mietwagenfahrten von seinem Wohnort nach Berlin und Hotelkosten in der Hauptstadt abrechnete, „obwohl sein Dienstort Berlin war“. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat deswegen bereits 7.829,41 Euro zurückverlangt und rechnet insgesamt mit Rückforderungen von mehr als 300.000 Euro. „Da der Träger allenfalls über geringe Eigenmittel verfügt, ist fraglich, ob und wie er die erheblichen Rückforderungssummen bezahlen kann. Es droht ein Vermögensschaden des Bundes.“ Das BAMF informierte das übergeordnete Innenministerium bereits im August 2024 darüber.
In seiner Antwort an den Bundesrechnungshof erklärte das Innenministerium, der Träger der Koordinierungsstelle habe „zu Beginn der Förderung über keine Erfahrungen im Zuwendungsrecht verfügt“. „Er sei aber die einzige NGO, die bereit gewesen sei, als Koordinierungsstelle innerhalb des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan tätig zu werden.“ Das BAMF prüfe die Feststellungen und gehe Mängeln entschieden nach, um Schäden für den Bund zu vermeiden. Die Förderung der Stelle werde 2025 eingestellt, die Website der Koordinierungsstelle ist mittlerweile offline.

https://www.nius.de/politik/news/afg...8-64bac0814c44