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18.07.2025, 09:28 #41
AW: Grenzübertritte: wer kommt da eigentlich ins Land?
Internationaler Haftbefehl: Libyscher Milizenführer am BER festgenommen
Der Mann wurde mit einem internationalen Haftbefehl gesucht. Ihm wird Vergewaltigung, Folter und Mord vorgeworfen.
Beamte der Bundespolizei haben am Mittwochmorgen einen Führer einer libyschen Miliz am Berliner Flughafen festgenommen. Wie der Spiegel berichtete, wollte der libysche Staatsangehörige Khaled al-Hishri, genannt al Buti von Deutschland aus nach Tunis in Tunesien ausreisen. Al-Hishri ist ein führendes Mitglied der Rada-Miliz.
In der Hauptstadt Libyens kontrolliert die Miliz den Flughafen Mitiga und das umliegende Gebiet. Dort befinden sich berüchtigte Hafteinrichtungen, Gefangene werden misshandelt und gefoltert. In verschiedenen Uno-Berichten sind schwerste Menschenrechtsverletzungen in dem Gefängnis dokumentiert. Al-Hishri soll dort lange das Frauengefängnis geleitet haben....... https://www.berliner-zeitung.de/news...ehl-li.2340648Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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19.07.2025, 10:31 #42
AW: Grenzübertritte: wer kommt da eigentlich ins Land?
Bilanz der Bundespolizei seit Kontrollbeginn (bis 31. Mai 2025):
Die regionalen Informationen beziehen sich nicht ausschließlich aufs Saarland. Hinzuzählen die Abschnitte Pfalz – Frankreich und der Raum rund um Trier zu Luxemburg. Explizit nur das Saarland betreffende Einsätze würden statistisch nicht separat ausgewiesen,so ein Sprecher.
Unerlaubte Einreise und Einreiseversuche: 3198, davon 2107 an der Grenze zu Frankreich, 1091 über Luxemburg.
Zurückweisungen: 2156, davon 1477 an der Grenze zu Frankreich und 679 an der Grenze zu Luxemburg.
Schleuser: 83 Schleuser aufgegriffen, davon 58 an der längeren französischen Grenze aus, die übrigen 25 an der zum Großherzogtum.
Festnahmen nach Haftbefehl: 346 mit Haftbefehl Gesuchte wurden festgenommen, davon 216 an der Grenze zu Frankreich, 130 an der Grenze zu Luxemburg.
https://www.saarbruecker-zeitung.de/..._aid-131154737
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BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle auf der Autobahn 40 im Rahmen der Grenzkontrollen
Im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen hat die Bundespolizei am frühen Mittwochmorgen, 16. Juli 2025, auf der Autobahn 40 einen 46-jährigen Albaner und einen 23-jährigen Ukrainer als Mitfahrer eines in Bremen zugelassenen Personenkraftwagens überprüft. Ein Abgleich der Personalien des Albaners in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass er mit einem Vollstreckungshaftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Itzehoe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht wird. Hiernach musste der Verurteilte eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro bezahlen oder eine 20-tägige Haftstrafe verbüßen. Der Albaner zahlte die fällige Geldstrafe bei der Bundespolizei ein und durfte anschließend weiterreisen. Bei der Überprüfung der Personalien des 23-jährigen Ukrainers stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Frankenthal ihn mit einem Haftbefehl wegen besonders schweren Falles des Diebstahls suchte. Der Mann konnte die fällige Geldstrafe in Höhe von 1650 Euro nicht bezahlen. Daher lieferte die Bundespolizei ihn nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zum Antritt der 55-tägigen Haftstrafe in das Gefängnis in Moers-Kapellen ein.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6078309
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Am Mittwochnachmittag kontrollierte die Bundespolizei ebenfalls auf der Autobahn 40 am Rastplatz Tomm Heide Fahrgäste eines grenzüberschreitenden Reisebusses auf der Fahrt von Paris nach Vilnius. Hierbei wurden auch die Personalien eines 43-jährigen Belarussen anhand seines gültigen belarussischen Reisepasses und seiner litauischen Aufenthaltserlaubnis in den polizeilichen Datenbeständen überprüft. Der durchgeführte Datenabgleich ergab, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg wegen Diebstahls vorlag. Der Mann zahlte im Bundespolizeirevier Kempen die Geldstrafe in Höhe von 750 Euro und 81 Euro Verfahrenskosten bei der Bundespolizei ein und konnte somit die ihm drohende 75-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6078309
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Emmerich/Kreis Kleve. Die Bundespolizei setzt einige Migranten nach den Kontrollen an der A3 einfach wieder am Grenzübergang zu 's-Heerenberg ab. Das wirft Fragen auf.
Was passiert denn hier auf einmal? Der 74-jährige Mann aus 's-Heerenberg traute seinen Augen nicht. Am Freitagmittag, 27. Juni, sah der Mann um 13.30 Uhr, wie ein Wagen der Bundespolizei am alten Grenzübergang Emmerich/'s-Heerenberg anhielt und zwei südländisch aussehende Männer absetzte. „Kurz vor der Brücke hatte der Bus angehalten, die beiden aussteigen lassen und ist dann wieder weggefahren. Die beiden Männer liefen dann in Richtung Niederlande.“
Der 74-Jährige hatte sofort einen Verdacht: Haben die Bundespolizisten hier etwa gerade jene Menschen allein an der Grenze zurückgelassen, die man bei den Grenzkontrollen auf der A3 gut acht Kilometer weiter westlich aufgeschnappt hatte?
Und es kurz zu sagen: Ja, genauso läuft es ab.
Ausgesetzte Personen an der deutsch-niederländischen Grenze
Die NRZ hakte bei der Bundespolizei, dem Bundesinnenministerium, der niederländischen Marechaussee und dem niederländischen Innenministerium nach und bekam jeweils bestätigt, dass es in einigen Fällen dazu kommt, dass Personen, die nicht in die Bundesrepublik einreisen dürfen und die nicht von den niederländischen Behörden untergebracht werden können, einfach in der Grenzregion wieder abgesetzt werden. Sie sind dann auf sich selbst gestellt......... https://www.nrz.de/lokales/emmerich-...usgesetzt.html
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Am Mittwoch veröffentlichte die „Saarbrücker Zeitung“ exklusive Zahlen aus der Polizeilichen Eingangsstatistik (PES). Sie bieten einen ersten Überblick darüber, wie effektiv die Grenzkontrollen bisher wirklich waren.
Das „Luxemburger Wort“ hatte am Tag darauf einen ähnlichen Artikel veröffentlicht, nach einer Anfrage bei der Bundespolizei.
1.091 unerlaubte Einreisen und Einreiseversuche an Luxemburger Grenze
Aus den Zahlen, die die „Saarbrücker Zeitung“ erhalten hat, geht hervor, dass es seit dem Beginn der Grenzkontrollen bis zum 31. Mai 2025 zu 1.091 unerlaubten Einreisen und Einreiseversuchen an der Grenze zu Luxemburg gekommen ist. An der Grenze zu Frankreich waren es fast doppelt so viele. Genau gesagt gab es 2.107 Fälle.
An der Grenze zu Luxemburg gab es bisher 679 Zurückweisungen. Die Zahlen der Bundespolizei verraten zudem, wie viele Schleuser bei den Kontrollen gefasst werden konnten. Insgesamt waren es 83, davon 58 an der französischen Grenze. In Luxemburg seien 25 Schleuser gefasst worden.
Zudem wurden 130 Personen an der Grenze zwischen Luxemburg und Deutschland festgenommen - nach einem Haftbefehl.
Was die aktuellsten Zahlen für den Monat Juni anbelangt, so gab es an der Luxemburger Grenze 99 unerlaubte Einreisen und Reiseversuche, 63 Zurückweisungen, fünf Festnahmen nach Haftbefehl und sechs Schleuser wurden gefasst......... https://www.wort.lu/politik/so-viele.../78399734.html
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Kreis Kleve. Bei einer Grenzkontrolle auf der A40 im Kreis Kleve hat die Bundespolizei zwei gesuchte Männer entdeckt. So geht es mit ihnen weiter.
Bei Grenzkontrollen auf der A40 im Kreis Kleve hat die Bundespolizei am Mittwoch (16. Juli), zwei Männer festgestellt, die per Haftbefehl gesucht werden. Die beiden Personen – ein 46-jähriger albanischer und ein 23-jähriger ukrainischer Staatsangehöriger – waren Mitfahrer in einem in Bremen zugelassenen Fahrzeug.
Bundespolizei entdeckt gesuchte Männer bei Grenzkontrolle auf A40
Bei der Überprüfung der Personalien des 46-Jährigen kam heraus, dass dieser mit einem Vollstreckungshaftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Itzehoe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht wird. Der Mann war zu einer Geldstrafe von 600 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen verurteilt worden. Laut der Bundespolizei zahlte er den fälligen Betrag und konnte seine Reise fortsetzen.
Gegen den 23-Jährigen lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankenthal wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls vor. Der Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 1650 Euro nicht bezahlen, berichtet die Bundespolizei. Aus diesem Grund lieferte ihn die Bundespolizei zur Verbüßung einer 55-tägigen Haftstrafe in die Justizvollzugsanstalt Moers-Kapellen ein.
https://www.nrz.de/lokales/kleve-und...llstreckt.html
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Bei Grenzkontrollen an der A6 bei Waidhaus hat die Bundespolizeiinspektion Waidhaus am Mittwoch, 16. Juli, drei Personen an der Einreise nach Deutschland gehindert. Darüber informiert die Bundespolizei Waidhaus. Am Vormittag kontrollierten Bundespolizisten einen Fernreisebus auf der Linie Prag–Paris und trafen auf einen 58-jährigen russischen Staatsangehörigen, der sich nur mit einem abgelaufenen französischen Aufenthaltstitel auswies. Die Beamten verweigerten die Einreise und wiesen den Mann nach Tschechien zurück.
Wenige Stunden später stoppten Einsatzkräfte an derselben Kontrollstelle einen Pkw mit zwei Insassen aus der Ukraine. Der 23-jährige Fahrer hatte die zulässige Aufenthaltsdauer im Schengenraum um 85 Tage überschritten. Er wollte in die Niederlande reisen, um dort zu leben und zu arbeiten. Auch die 20-jährige Beifahrerin musste die Rückreise antreten, da ihr tschechisches Visum für ungültig erklärt wurde. Gegen die Personen wurden Ermittlungsverfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise eingeleitet.
https://www.onetz.de/oberpfalz/waidh...id5143928.html
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Grenzkontrolle auf der A40: Die Bundespolizei nahm einen 24-jährigen Polen fest, gegen den ein Haftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen vorlag. Da er die Geldstrafe nicht zahlen konnte, trat er seine Haft in Moers-Kapellen an.
Die Bundespolizei hat am späten Dienstagabend (15.7.) auf der Autobahn 40 einen 24-jährigen Mann aus Polen verhaftet. Der Mann war als Fahrgast in einem grenzüberschreitenden Reisebus unterwegs, der von London nach Lodz fuhr. Im Rahmen der Grenzkontrollen überprüften die Beamten die Personalien des Reisenden anhand seines gültigen polnischen Reisepasses. Dabei stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover wegen Erschleichens von Leistungen vorlag.
Nach der Festnahme wurde der Mann zur weiteren Sachbearbeitung zum Bundespolizeirevier Kempen gebracht. Da er den zur Abwendung einer 25-tägigen Freiheitsstrafe erforderlichen Geldbetrag in Höhe von 1250 Euro nicht zahlen konnte, wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in das Gefängnis in Moers-Kapellen gebracht, um die Haftstrafe anzutreten.
https://www.lokalkompass.de/kleve/c-...hn-40_a2069713
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Emmerich/Kranenburg. Bei den Grenzkontrollen im Kreis Kleve wurden am Wochenende sechs Menschen festgenommen und fünf ins Gefängnis gebracht. Das sind die Gründe.
Die Kontrollen der Bundespolizei an der A3 zeigen weiterhin Wirkung. Die Grenzschützer geben für das vergangenen Wochenende, 4. bis 6. Juli, mehrere Festnahmen durch.
So reiste am Freitagvormittag, 4. Juli, ein 22-jähriger Eritreer auf der Autobahn 3 als Beifahrer eines in den Niederlanden zugelassenen Autos ein. Eine Überprüfung der Personalien ergab, dass der Reisende durch die schwedischen Behörden mit einem europäischen Haftbefehl zur Festnahme wegen Gewaltdelikten auf Demonstrationen gesucht wird. Nach Rücksprache mit der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf führte die Bundespolizei den Gesuchten dem Haftrichter beim Amtsgericht Kleve vor.
.......... https://www.nrz.de/lokales/emmerich-...onen-fest.html
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Die Bundespolizei hat am Grenzübergang in Altenberg einen Mann gefasst, der mit 32 Haftbefehlen gesucht wurde. Wie die Behörde mitteilte, war der Bosnier am Donnerstag bei der Einreise nach Sachsen überprüft worden.
Zunächst stellten die Beamten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder fest. Bei diesem ging es um einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Den Haftantritt habe er durch die Zahlung einer Geldstrafe abwenden können.
Gesucht von der Staatsanwaltschaft Berlin
Allerdings kamen nach einem Anruf bei der zuständigen Polizeiinspektion Falkensee weitere Delikte ans Tageslicht. Es stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Berlin reges Interesse an dem 45-Jährigen hat. Gegen ihn waren insgesamt 31 Haftbefehle wegen Ordnungswidrigkeitsverstößen ausgestellt worden. Sie stammen alle aus diesem Jahr. Die Gesamtgeldstrafe beläuft sich nach Angaben der Bundespolizei auf knapp 21.000 Euro oder 654 Tage Haftstrafe. Da der Mann die Strafe nicht begleichen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Dresden gebracht.
https://www.mdr.de/nachrichten/sachs...lizei-100.html
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Bundespolizei meldet Tausende Zurückweisungen
Unterdessen hatte Bundespolizeipräsident Dieter Romann Anfang Juni eine positive Zwischenbilanz der Maßnahmen gezogen. Seit Beginn der verstärkten Kontrollen am 8. Mai habe man binnen 23 Tagen insgesamt 3.387 unerlaubte Einreisen festgestellt, davon 2.613 Personen direkt an der Grenze zurückgewiesen. 160 Migranten stellten ein Schutzersuchen, von denen lediglich 35 einreisen durften – vor allem aus medizinischen Gründen oder wegen minderjähriger Kinder. 125 Asylgesuche wurden abgelehnt.
Romann widersprach zugleich Kritik an einer Überlastung seiner Behörde. „Warum sollte die Bundespolizei heute mit rund 56.000 Mitarbeitern nicht das schaffen, was wir früher mit 10.000 oder 30.000 Beamten geschafft haben?“, sagte er vergangenen Monat der Bild-Zeitung. Personal werde nicht von Bahnhöfen abgezogen. Bis zu 14.000 Beamte seien derzeit im Einsatz, davon rund 1.200 zusätzlich zum regulären Bestand.
Die Nachbarländer hätten die Maßnahmen mehrheitlich mitgetragen. Ein Amtskollege habe ihm auf die Grenzkontrollen geantwortet: „Na endlich.“
https://jungefreiheit.de/politik/deu...sende-zurueck/Geändert von Realist59 (19.07.2025 um 11:00 Uhr)
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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20.07.2025, 09:35 #43
AW: Grenzübertritte: wer kommt da eigentlich ins Land?
Am Samstagvormittag des 5. Juli wurde ein türkischer Staatsangehöriger am Grenzübergang Kehl-Europabrücke festgenommen. Der 32-Jährige hatte zwei türkische Mitreisende ohne gültige Grenzübertrittspapiere mit einem Pkw über die Grenze nach Deutschland gebracht. Daher bestand der Verdacht des Einschleusens von Ausländern. Der Mann war ebenfalls nicht im Besitz gültiger Grenzübertrittspapiere und eines Führerscheins. Im Rahmen der Durchsuchung wurde außerdem eine totalgefälschte bulgarische Identitätskarte bei dem Mann aufgefunden. Gegen ihn wurde Anzeige erstattet wegen Einschleusens von Ausländern, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und versuchter unerlaubter Einreise. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde er nach Frankreich zurückgewiesen. Das gefälschte Dokument wurde sichergestellt.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/75292/6071190
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In einem Fernreisebus von Mailand nach Amsterdam versuchten mehrere Personen unerlaubt nach Deutschland einzureisen. Bis auf einen Jugendlichen, wurden alle wieder in die Schweiz zurückgewiesen.
Am Grenzübergang Weil am Rhein-Autobahn, stellten Einsatzkräfte der Bundespolizei am frühen Freitagmorgen (04.07.2025) Personen verschiedener Nationalitäten fest. Darunter befanden sich drei Männer aus Afghanistan, im Alter von 17, 20 und 38 Jahren. Zudem zwei männliche kongolesische Staatsangehörige, im Alter von 25 und 41 Jahren. Weiterhin wurden zwei männliche 21 und 39 Jahre alte ägyptische Staatsangehörige, ein senegalesischer Staatsangehöriger im Alter von 38 Jahren, ein 29-jähriger nigerianischer Staatsangehöriger, eine 25-jährige kamerunische Staatsangehörige sowie ein 16-jähriger gambischer Staatsangehöriger, bei den Kontrollen festgestellt.
Alle Personen konnten keine gültigen Dokumente für die Einreise nach Deutschland vorlegen und wurden zur Identitätsfeststellung und Erfassung in die Bearbeitungsstraße der Bundespolizei nach Efringen-Kirchen gebracht. Wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz, leitetet die Bundespolizei jeweils Strafverfahren ein. Bis auf den 16-jährigen gambischen Staatsangehörigen, der dem zuständigen Jugendamt übergeben wurde, mussten alle Personen wieder in die Schweiz zurück.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/116094/6071334
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Am Donnerstagabend (03.07.2025), verhinderte die Bundespolizei an der deutsch-schweizerischen Grenze einen unerlaubten Einreiseversuch von vier irakischen Staatsangehörigen. Zwei Personen führten gefälschte Führerscheine mit sich.
Die Personen kamen mit einem PKW am Grenzübergang Weil am Rhein - Autobahn zur Einreise nach Deutschland. Der 31-jährige Fahrer, sowie der 23-jährige Beifahrer und die 35 und 23 Jahre alten Mitfahrer konnten keine zum Grenzübertritt berechtigten Dokumente nachweisen. Der Fahrer legte einen gefälschten internationalen Führerschein vor. Bei dem 35-jährigen Mitfahrer wurde ein gefälschter schwedischer Führerschein aufgefunden. Die gefälschten Dokumente wurden sichergestellt. Gegen beide Personen wurde durch die Bundespolizei ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland verfügt. Wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz wurden Strafverfahren gegen alle Personen eingeleitet. Nach Abschluss der Maßnahmen wurden die vier Männer in die Schweiz zurückgewiesen.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/116094/6069955
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Am Freitag und Samstag (27./28. Juni) hat die Bundespolizei am Grenztunnel Füssen (BAB 7) drei tunesische Migranten aufgegriffen, die von einem französischen mutmaßlichen Schleuser unerlaubt über die Grenze gebracht werden sollten. Den Tunesiern wurde die Einreise verweigert. Außerdem wiesen die Beamten einen Marokkaner, der versucht hatte, mit einem Fernbus unerlaubt einzureisen, auf dem Luftweg in sein Heimatland zurück.
In der Nacht auf Samstag (28. Juni) stoppten Bundespolizisten in der Kontrollstelle einen in Frankreich zugelassenen Wagen, der mit dem 59-jährigen französischen Fahrer sowie drei Tunesiern besetzt war. Der 44-jährige Beifahrer sowie die 23- und 39-jährigen Mitfahrer wiesen sich lediglich mit erst in den vorangegangenen Tagen ausgestellten Asylbescheinigungen der italienischen Behörden aus. Der Fahrer gab an, das Auto geliehen zu haben und die drei Tunesier spontan für einen Besuch aus Italien nach Paris mitgenommen zu haben. Ersten Ermittlungen der Bundespolizei zufolge war diese Fahrt jedoch schon lang im Voraus geplant. Der Franzose wurde wegen versuchten Einschleusens von Ausländern angezeigt. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Kempten beschlagnahmten die Beamten die drei Smartphones des Mannes und erhoben eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro. Der Beschuldigte kam schließlich auf freien Fuß. Die drei Tunesier erhielten Anzeigen wegen versuchter unerlaubter Einreise und wurden am Nachmittag nach Österreich zurückgewiesen.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/64017/6067392
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Bereits am Freitagabend (27. Juni) hatten Bundespolizisten einen marokkanischen Reisenden in einem Fernbus (Verona-Amsterdam) kontrolliert. Der Mann konnte zwar seinen gültigen Reisepass vorweisen, im Besitz eines für die Einreise notwendigen Aufenthaltstitels war der 25-Jährige allerdings nicht. Die Beamten recherchierten, dass sich der Mann zuvor bereits unerlaubt in der Schweiz und Italien aufgehalten hatte. Die Bundespolizisten zeigten den Migranten wegen versuchter unerlaubter Einreise an und wiesen ihn am Samstagabend per Direktflug von Frankfurt am Main nach Casablanca zurück.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/64017/6067392
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Insgesamt nahmen die Bundespolizisten einen Schleuser und 20 unerlaubt eingereiste Personen fest
Den Auftakt machten eine Schleusung eines Afghanen und zweier Somalier. Recherchen ergaben, dass die eingeschleusten Personen, bereits in den letzten Tagen unerlaubt eingereist waren. Sie wurden durch einen 19jähriger Ukrainer mit einem polnischen PKW über die Grenze gebracht. Dieser gab in seiner Vernehmung an, 1200 Dollar für die Fahrt bekommen zu haben und auch schon zuvor weitere Personen gegen Zahlung von 3500,- Euro von der weißrussischen Grenze an die lettische, sowie an die litauische Grenze verbracht zu haben. Wegen des Verdachtes der gewerbsmäßigen Einschleusung von Ausländern, der eigenen unerlaubten Einreise, sowie das Fahren ohne Fahrerlaubnis wurde er nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft dem Haftrichter vorgeführt und auf dessen Entscheidung in die JVA Neustrelitz eingeliefert.
Kurz darauf wurden am Friedhof der Ortslage Plöwen nach zuvor eingegangenem Hinweis eines Jägers drei Eritreer in Gewahrsam genommen, die dieser auf seiner Wildkamera entdeckte. Die ohne Papiere und fußläufig unerlaubt eingereisten Personen gaben auf Nachfrage an, über die Reiseroute Lettland-Polen nach Deutschland gekommen zu sein. Ein weiterer Eritreer wurde nach Bürgerhinweis in der Ortslage Rothenklempenow aufgegriffen. Bis auf den Schleuser wurden alle über den GÜG Linken zurückgewiesen.
Am Sonntagnachmittag wurden im Bereich Seebad Ahlbeck zwei Sudanesen in der Nähe des Bahnhofes kontrolliert. Sie gaben an, über die Belarus-Route gereist zu sein und wurden nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen noch in der Nacht über den Grenzübergang Ahlbeck zurückgewiesen. Gegen 03:30 Uhr wurden zwei Marokkaner auf der L226 kurz vor der Ortslage Korswandt in Gewahrsam genommen. Sie und neun weitere, die Verlaufe der frühen Morgenstunden aufgegriffen wurden - ein Marokkaner und acht Somalier - wurden an den Inspektionssitz nach Pasewalk überstellt, um dort die vorgeschrieben polizeilichen Maßnahmen abzuarbeiten.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/6056177
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Die Bundespolizei nahm am 20. Juni 2025 in Ostritz um 05:35 Uhr zwei sudanesische Migranten in Gewahrsam, die zuvor über die polnische Grenze ohne Reisedokumente eingereist waren. Die Männer im Alter von 24 und 26 Jahren müssen sich nun wegen der unerlaubten Einreise sowie wegen des unerlaubten Aufenthaltes verantworten. Sie wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nach Polen zurückgewiesen.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/74161/6060739
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Die für die grenzpolizeilichen Aufgaben im Freistaat Bayern
zuständige Bundespolizeidirektion München hat die folgenden
Feststellungen getroffen:
I. Unerlaubte Einreisen an Land- und Luftgrenzen
Die monatlichen Zahlen von Januar 2021 bis Ende Mai 2025 zu den
unerlaubt eingereisten Personen können der Tabelle in der Anlage
entnommen werden.
Im Jahr 2024 wurden in Bayern 8.700 Personen unmittelbar an der
Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt
zurückgewiesen oder zurückgeschoben.
II. Art der Feststellungen seit den vorübergehend wiedereingeführten
Binnengrenzkontrollen - nur an Landgrenzen
Auf Anordnung des Bundesinnenministeriums führt die Bundespolizei
seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte
Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengen-Binnengrenzen
durch.
Folgende Feststellungen haben die Beamtinnen und Beamten in Bayern
dabei zwischen dem 16. September 2024 und dem 31. Mai 2025
(einschließlich) getroffen:
- 9.339 (AUT: 7.392, CZE: 1.947) unerlaubte Einreisen.
- 5.543 (AUT: 5.063, CZE: 480) Personen wurden unmittelbar an der
Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt
zurückgewiesen oder zurückgeschoben
- 345 (AUT: 311, CZE: 34) Personen wurden aufgrund einer
Wiedereinreisesperre für Deutschland an der Einreise gehindert.
- 456 (AUT: 421; CZE: 35) Schleuser wurden vorläufig festgenommen.
- Als "Beifang" konnten 1.713 (AUT: 1.380, CZE: 333) offene
Haftbefehle vollstreckt
sowie
- 106 (AUT: 85, CZE: 21) Personen aus dem links-, rechts- und
ausländerextremistischen oder dem islamistischen Spektrum
festgestellt werden.
III. Art der Feststellungen seit 8. Mai 2025 nur an Landgrenzen im
Zeitraum bis 31. Mai 2025 (einschließlich)
Unerlaubte Einreisen: 978
davon AUT: 690
davon CZE: 288
Zurückweisungen: 540
davon AUT: 478
davon CZE: 62
Davon § 18 (2) AsylG: 25
davon AUT: 25
davon CZE: 0
Vulnerable Gruppen: 7
davon AUT: 6
davon CZE: 1
Wiedereinreisesperren: 40
davon AUT: 31
davon CZE: 9
Schleuser: 43
davon AUT: 41
davon CZE: 2
Haftbefehle: 195
davon AUT: 157
davon CZE: 38
PMK-Treffer: 10
davon AUT: 9
davon CZE: 1
Hintergrund: Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch
die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg
und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien,
Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten
Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen sind
zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung illegaler
Sekundärmigration notwendig.
Hinweis: Bei den Daten handelt es sich um Zahlen der Polizeilichen
Eingangsstatistik der Bundespolizei bis einschließlich April 2025.
Die weiteren Daten für den Monat Mai 2025 basieren auf einem
Sondermeldedienst und können sich aufgrund von Nacherfassungen oder
notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung zukünftig noch
geringfügig ändern.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/64017/6053881
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Seit dem 16. September 2024 kontrolliert die Bundespolizei in ganz Deutschland den grenzüberschreitenden Verkehr mit vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen. Für Reisende zwischen Niedersachsen und den Niederlanden führt die zuständige Bundespolizeidirektion Hannover diese seit nunmehr siebeneinhalb Monaten durch und verzeichnet seit Beginn der Kontrollen insgesamt 1271 unerlaubte Einreisen. 841 Personen mussten zudem an der Grenze zurückgewiesen werden.
Im Detail kam es in der regionalen Zuständigkeit der Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim zwischen dem 16. September 2024 bis einschließlich dem 31. Mai 2025 im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen zu folgenden Feststellungen*:
- 1271 unerlaubte Einreisen, inkl. Versuche i. S. d.
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
- 841 vollzogene einreiseverhindernde Maßnahmen (Zurückweisungen)
i. S. d. AufenthG
- 46 festgenommene Schleuser i. S. d. AufenthG
- 66 Personen mit Wiedereinreisesperre
- 333 Vollstreckungen offener Haftbefehle
- 22 Personen aus dem links-, rechts- und ausländerextremistischen
oder dem islamistischen Spektrum (Fahndungstreffer)
Folgende Feststellungen haben die eingesetzten Beamtinnen und Beamten zwischen dem 8. Mai 2025 und dem 4. Juni 2025 (4 Wochen) getroffen*:
- 110 unerlaubte Einreisen, inkl. Versuche i. S. d.
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
- 75 vollzogene einreiseverhindernde Maßnahmen (Zurückweisungen)
i. S. d. AufenthG --> -0- Zurückweisungen gem. § 18 Abs. 2 Nr. 1
AsylG --> -0- Personen vulnerabler Gruppen mit Asylgesuch
- 3 festgenommene Schleuser i. S. d. AufenthG
- 1 Personen mit Wiedereinreisesperre
- 34 Vollstreckungen offener Haftbefehle
- 2 Personen aus dem links-, rechts- und ausländerextremistischen
oder dem islamistischen Spektrum (Fahndungstreffer)
"Mit der Überwachung der niedersächsischen Landgrenze zu den Niederlanden leistet die gesamte Bundespolizeidirektion Hannover einen leistungsstarken Beitrag für die Begrenzung der irregulären Migration. Bei unseren Maßnahmen setzen wir auf eine größtmögliche Flexibilität der Einsatzkräfte. Durch unsere zielgerichteten Maßnahmen werden die Auswirkungen für die im Grenzbereich lebenden Menschen sowie für den Warenverkehr möglichst gering gehalten. Die Ergebnisse unseres Einsatzes zeigen die Effektivität unserer Kontrollmaßnahmen.", bilanziert der Präsident der Bundespolizeidirektion Hannover Michael Schuol.
Hintergrund:
Die bereits auf Anordnung des Bundesministeriums des Innern seit 16. September 2024 vorübergehend eingeführten Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen werden weiter fortgesetzt. Auf Weisung des Bundesministers des Innern vom 7. Mai 2025 erfolgen die Kontrollen ab sofort auch unter Anwendung der Regelungen des § 18 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 AsylG.
Die Anwendung der Regelung des § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG führt dazu, dass die Grenzbehörde gegenüber Schutzsuchenden bei der Einreise aus einem sicheren Drittstaat eine Einreiseverweigerung bzw. gegenüber Schutzsuchenden nach erfolgter Einreise eine Zurückschiebung in den sicheren Drittstaat gem. § 18 Abs. 3 AsylG verfügen kann. In Deutschland gelten derzeit unter anderem alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union als sichere Drittstaaten.
Erkennbar vulnerable Personen, wie zum Beispiel Frauen mit Kleinkindern, hochschwangere Frauen oder sichtbar Schwererkrankte, können weiterhin an die zuständigen Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet werden.
Der Grenzschutz ist dauerhafte Kernaufgabe der Bundespolizei. Wie bisher trifft die Bundespolizei alle erforderlichen Maßnahmen, um die Durchführung der vorübergehend eingeführten Binnengrenzkontrollen zu gewährleisten. Sofern einsatztaktisch erforderlich, werden die einsatzführenden Dienststellen der Bundespolizei auch weiterhin von Unterstützungskräften, insbesondere der Direktion Bundesbereitschaftspolizei, personell verstärkt.
Maßnahmen zur temporären Kräfteintensivierung werden hierbei stetig geprüft und umgesetzt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir uns aus einsatztaktischen Erwägungen heraus nach wie vor nicht zu konkreten Einsatzstärken äußern werden.
Auch weiterhin gilt: Die Maßnahmen der Bundespolizei an den deutschen Schengenbinnengrenzen werden lageanpasst, zeitlich und örtlich flexibel, uniformiert und zivil, zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie rund um die Uhr durchgeführt. Auch wenn dem Anschein nach keine uniformierten Kräfte vor Ort sein sollten, bedeutet das daher nicht zwangsläufig, dass die Bundespolizei nicht präsent ist.
Die Maßnahmen werden wie bisher eng mit den jeweiligen Anrainerstaaten, den Polizeien der Länder sowie dem Zoll abgestimmt.
Weitere Informationen zu den bundesweiten Feststellungen: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6049845
*Bei den Daten handelt es sich um Zahlen der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei bis einschließlich April 2025. Die Daten des Monats Mai 2025 basieren auf einem Sondermeldedienst und können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung zukünftig noch geringfügig ändern.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70246/6053863
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In der Nacht zum Donnerstag gegen 01.30 Uhr lotste die Bundespolizei bei Görlitz einen litauischen Toyota in die Autobahnkontrollstelle. Das erste, was den Einsatzkräften auffiel, waren die fehlenden Sicherheitsgurte bei allen fünf Insassen. Anschließend wurde das Quintett aufgefordert, sich auszuweisen. Dabei konnte lediglich der Fahrer mit einer litauischen ID-Karte sowie einem litauischen Führerschein dienen. Bei dem Mann handelt es sich demnach um einen Litauer (48). Die anderen vier Männer waren bzw. sind dagegen nicht im Besitz gültiger Ausweise. Den eigenen Angaben nach kommen sie aus Somalia.
Gegen den litauischen Kraftfahrer richtete sich der Verdacht des Einschleusens von Ausländern. Der Verdächtige gab bei einer anschließenden Vernehmung zu Protokoll, dass er gewissermaßen als Taxifahrer angeheuert wurde. Während er die Geschleusten lediglich an die polnisch-deutsche Grenze bringen sollte, habe er sich aber verfahren und sei so in der Kontrollstelle gelandet, so der 48-Jährige. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde er am Donnerstagnachmittag aus den Diensträumen entlassen. Sind auch die Ermittlungen abgeschlossen, drohen ihm eine Gerichtsverhandlung oder ein Strafbefehl.
Die 22 bis 29 Jahre alten somalischen Geschleusten wurden mittlerweile nach Polen zurückgewiesen.
Der mutmaßliche Schleuser wird sich im Übrigen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz möglicherweise verantworten müssen. Im Zusammenhang mit einem mitgeführten Messer erwartet ihn ein Bußgeldbescheid. Das Corpus Delicti war zugriffsbereit im Handschuhfach seines Pkw entdeckt worden.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/74160/6050437
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Am 2. Juni 2025 um 16:00 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz am Grenzübergang in Reitzenhain einen Mercedes Benz Sprinter und einen VW Crafter. Beide 9-Sitzer waren jeweils mit 17 bzw. 16 ukrainischen Personen besetzt. Fahrer der Kleinbusse waren ein 31jähriger und ein 29jähriger Ukrainer.
Insgesamt wiesen sich die 32 Ukrainerinnen und Ukrainer mit gültigen aufenthaltslegitmierenden Dokumenten aus. Ein 25jähriger ukrainischer Staatsangehöriger, der sich als Insasse im Mercedes Benz Sprinter befand, konnte lediglich eine Geburtsurkunde aber keine weiteren Dokumente vorweisen.
Da die Person bereits einmal im März 2025 an der Schweizer Grenze und zweimal im Mai 2025 an der österreichischen Grenze beim Versuch der unerlaubte Einreise festgestellt wurde, bestand nun hier abermals der Verdacht der unerlaubten Einreise/ Aufenthalt. Zur weiteren Bearbeitung erfolgte die Mitnahme des 25jährigen Ukrainers sowie des 31jährigen Fahrers und vermutlichen Schleuser zur Dienststelle, wo die entsprechenden Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde der 25 Jahre alte Ukrainer nach Tschechien zurückgewiesen.
Da die beiden Kleintransporter jeweils nur über 9 Siztplätze verfügten und für einen Transport von 16 bzw. 17 Personen nicht geeignet waren, wurde die Landespolizei hinzugezogen, eine Weiterfahrt wurde auf Grund der Anzahl der Insassen untersagt und Bußgeldverfahren eingeleitet. Der 29jährige Fahrer des VW Crafter konnte außerdem keinen gültigen Führerschein zur Personenbeförderung vorweisen und wird wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis beanzeigt.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/74164/6047669
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Die Bundespolizei hat am Sonntag an der deutsch-niederländischen Grenze einen Mann festgenommen. Der 27-Jährige versuchte mit einem gefälschten Dokument nach Deutschland einzureisen. Er wurde in die Niederlande zurückgewiesen.
Der Mann wurde in der Nacht zum Sonntag gegen 3:30 Uhr in einem Auto aus den Niederlanden im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen zu den Niederlanden in der Kontrollstelle an der Autobahn 30 auf dem Rastplatz Bentheimer Wald durch Bundespolizisten kontrolliert.
Als er bei der Kontrolle einen spanischen Aufenthaltstitel vorlegte, wurden die Beamten stutzig. Es stellte sich schließlich heraus, dass es sich bei der Karte um eine Totalfälschung handelte. Das heißt das Dokument ähnelt dem Original so gut wie möglich, ist aber komplett neu gefertigt, aus möglichst ähnlichen Materialien wie ein echtes Dokument.
Der Marokkaner wurde vorläufig festgenommen. Ihn erwarten jetzt Anzeigen wegen Urkundenfälschung und Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz. Der 27-jährige Mann wurde im Anschluss der polizeilichen Maßnahmen in die Niederlande zurückgewiesen und es wurde eine Wiedereinreisesperre von drei Jahren verhängt.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70276/6047240
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Die Bundespolizei hat am vergangenen Wochenende im Grenzgebiet des Dreiländerecks zu Polen und Tschechien 15 Migranten aufgegriffen, die zuvor die Grenze ohne erforderliche Reisedokumente überschritten haben.
Am 31. Mai 2025 kontrollierten die Beamten in Ostritz um 20:15 Uhr fünf Jugendliche im Alter zwischen 15 und 17 Jahren aus Somalia. Am 1. Juni 2025 war es in Ebersbach um 00:30 Uhr eine palästinensische Familie. Hierbei handelte es sich um den 38-jährigen Familienvater, die 36-jährige Mutter sowie zwei sieben und 15 Jahre alte Jungs und fünf Mädchen im Alter zwischen 11 und 19 Jahren. Die Familie war von einem unbekannten Schleuser von Prag zur Grenze gebracht worden. Am 2. Juni 2025 hat ein 31-jähriger Ukrainer mit seinem PKW um 01:20 Uhr eine 30-jährige Landsmännin ohne Visum über den Grenzübergang Ebersbach - Jirikov nach Deutschland gebracht. Einsatzkräfte des Deutsch-Tschechischen Fahndungsteams stoppte die Beiden in Ebersbach.
Gegen alle Migranten wurden Ermittlungsverfahren wegen der unerlaubten Einreise und wegen des unerlaubten Aufenthaltes eingeleitet. Die Somalis sind nicht volljährig und wurden an eine Einrichtung des Jugendamtes übergeben. Die Familie aus Palästina hat bereits in einem anderen europäischen Land einen Asylantrag gestellt. Die Ausländerbehörde prüft die Abschiebung nach dort. Die Ukrainerin wurde in die Tschechische Republik zurückgewiesen. Ihr Fahrer muss sich wegen der Beihilfe zur unerlaubten Einreise verantworten.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/74161/6047151
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Die Bundespolizei hat am Samstag (31. Mai) zwei mutmaßliche Schleuser am Grenzübergang Mittenwald - Scharnitz gefasst. Die beiden Italiener versuchten, zwei Kolumbianerinnen sowie zwei Peruaner mit Autos über die Grenze zu bringen.
Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle der Insassen eines in Italien zugelassenen Mietwagens konnte sich lediglich der 33-jährige italienische Fahrer ordnungsgemäß ausweisen. Seine zwei Begleiterinnen, eine 32- und eine 39-jährige Frau aus Kolumbien, verfügten nicht über die erforderlichen Einreisepapiere. Wie sich herausstellte, waren die beiden in der Vergangenheit bereits in Italien registriert worden. Ihre befristeten italienischen Aufenthaltsgenehmigungen hatten jedoch keine Gültigkeit mehr. Sie wurden jeweils wegen illegalen Einreiseversuchs angezeigt und anschließend nach Österreich zurückgewiesen.
Im Auto eines 52-jährigen Italieners, der seinen Ausweis dabeihatte, trafen die Bundespolizisten auf zwei peruanische Staatsangehörige. Weder der 37- noch der 39-Jährige konnte den Beamten ein gültiges Einreisepapier aushändigen. Beide Mitfahrer erhielten jeweils eine Strafanzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise. Der jüngere Mann wurde unmittelbar nach Österreich zurückgewiesen. Aufgrund eines in Italien anhängigen Asylverfahrens wurde der ältere Peruaner zur Abklärung vorerst dem zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugeleitet. Dort wird über seinen weiteren Verbleib zu entscheiden sein.
Die in Italien gemeldeten Fahrzeugführer konnten nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen ihre Pkw-Reisen fortsetzen. Gegen sie ermittelt die Garmisch-Partenkirchner Bundespolizei wegen Einschleusens von Ausländern. Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/64017/6047041
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Im Rahmen der verstärkten Grenzkontrollen auf der A 6 bei Waidhaus kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus am Dienstag (27. Mai) die Insassen eines aus Tschechien kommenden Fernreisebusses, verhinderten dabei die unerlaubte Einreise eines Albaners und stellten ein verbotenes Messer sicher.
Ein 20-jähriger albanischer Staatsangehöriger legte den Bundespolizisten bei der Grenzkontrolle in Waidhaus einen albanischen Reisepass vor. Beim Abgleich seiner Daten mit dem polizeilichen Fahndungssystem stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Einreiseverbot der tschechischen Behörden vorliegt. Zudem legte der Mann den Beamten ein tschechisches Ausreisedokument, einen sogenannten "Act", vor. Dieses verpflichtet ihn, das Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik innerhalb weniger Tage zu verlassen. Bei der anschließenden Durchsuchung seines Gepäcks fanden die Beamten ein Einhandmesser im Rucksack des 20-Jährigen. Der Besitz und das Mitführen eines solchen Messers sind in Deutschland nach dem Waffengesetz verboten. Da er den Bundespolizisten keine weiteren gültigen Dokumente zur Einreise nach Deutschland vorlegen konnte, verweigerten sie ihm die Einreise nach Deutschland. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er an der Grenze zurückgewiesen und den tschechischen Behörden überstellt. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass bei Grenzkontrollen regelmäßig verbotene Gegenstände aufgefunden werden, und warnt vor der Mitnahme von Messern, Pfeffersprays oder anderen gefährlichen Gegenständen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/64017/6044026
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Die Bundespolizei hat am Samstag (24. Mai) bei Grenzkontrollen am Grenzübergang Mittenwald - Scharnitz einen mutmaßlichen Schleuser gestoppt. Offenkundig hatte er die Absicht, mehrere Nordmazedonier über die Grenze zu befördern. Zuvor wurden ein russischer und ein slowakischer Staatsangehöriger verhaftet. Beide Männer fanden sich nach ihrer Kontrolle hinter "schwedischen Gardinen" wieder.
In einem Pkw mit italienischer Zulassung trafen die Garmisch-Partenkirchner Bundespolizisten auf einen nordmazedonischen Fahrer und seine drei Begleiter. Während sich der 50-jährige Fahrzeugführer mit seinem Pass und einer italienischen Aufenthaltserlaubnis ausweisen konnte, verfügten die drei Landsleute im Wagen nicht über die erforderlichen Einreisepapiere. Ersten Erkenntnissen zufolge hatten sie sich in der Vergangenheit bereits in Italien aufgehalten. Sie wurden jeweils wegen versuchter illegaler Einreise angezeigt und anschließend nach Österreich zurückgewiesen. Ihr Fahrer erhielt eine Strafanzeige wegen Einschleusens von Ausländern. Im Anschluss konnte der in Italien gemeldete Mann seine Heimreise antreten.
Ein slowakischer Pkw-Fahrer wurde hingegen unmittelbar nach der grenzpolizeilichen Überprüfung seiner Personalien nach Garmisch-Partenkirchen in die Justizvollzugsanstalt gebracht. Mithilfe des Polizeicomputers hatte sich herausgestellt, dass der 24-Jährige von der Justiz in Frankfurt am Main gesucht wurde. Laut Strafbefehl hatte er wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eine Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro zu zahlen. Da der Mann nicht über den geforderten Betrag verfügte, musste er ersatzweise einen gerichtlich angeordneten 50-tägigen Gefängnisaufenthalt antreten.
In eine Münchner Haftanstalt kam auf richterliche Anordnung hin ein 59-jähriger Russe, der in einem Auto mit deutscher Zulassung mitfuhr. Die Kontrollbeamten hatten am Grenzübergang herausgefunden, dass er von den italienischen Behörden europaweit gesucht wurde. In Italien werden dem Mann verschiedene Eigentumsdelikte vorgeworfen. Um seine Auslieferung sicherzustellen, brachten die Bundespolizisten den russischen Staatsangehörigen nach München-
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/64017/6042442
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Waidhaus - Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus haben am Donnerstag (23. Mai) einen Georgier ohne die erforderlichen Einreisedokumente bei Grenzkontrollen in Waidhaus nach Tschechien zurückgewiesen. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise gegen ihn ein.
Die Reise eines 52-jährigen Georgiers nach Deutschland fand am Mittwochabend in der Grenzkontrollstelle der Bundespolizei Waidhaus ein schnelles Ende. Der Insasse eines Fernreisebusses legte den Bundespolizisten lediglich einen abgelaufenen polnischen Aufenthaltstitel vor. Die Beamten verweigerten dem 52-Jährigen die Einreise nach Deutschland und wiesen ihn nach Tschechien zurück. Gegen ihn wird nun wegen versuchter unerlaubter Einreise nach Deutschland ermittelt.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/64017/6040659
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Am Montag (19. Mai) hat die Bundespolizei zwei Männer wegen Einschleusens angezeigt. Ein Albaner hatte versucht, zwei Landsleute unerlaubt mit seinem Pkw über die Grenze zu bringen. Einer der mutmaßlich Geschleusten hielt sich bereits drei Jahre unerlaubt in Europa auf. Ein polizeibekannter Nigerianer hatte die unerlaubte Fahrt für sich und seine Familie via Fernbus organisiert. Für alle Migranten endete die Reise schließlich in der Kontrollstelle am Grenztunnel Füssen (BAB 7).
In den frühen Morgenstunden kontrollierten Kemptener Bundespolizisten drei Männer, die in einem Auto mit albanischer Zulassung einreisten. Der 32-jährige albanische Fahrer verfügte über einen gültigen Pass sowie italienischen Aufenthaltstitel. Die Beamten stellten der Überprüfung der Ein- und Ausreisestempel in den Pässen der beiden 34-jährigen albanischen Mitfahrer fest, dass die beiden Männer ihre erlaubte visafreie Kurzaufenthaltsdauer im Schengenraum von drei Monaten weit überschritten hatten. Die Polizisten fanden heraus, dass sich die albanischen Insassen bereits knapp drei Jahre beziehungsweise weit über zwei Jahre unerlaubt in Europa aufhielten. Der 32-jährige Fahrer, der von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte, wurde wegen versuchten Einschleusens von Ausländern angezeigt und schließlich nach Österreich zurückgewiesen. Die Bundespolizisten zeigten die beiden 34-Jährigen wegen versuchter unerlaubter Einreise an. Einer der Männer musste 200 Euro Sicherheitsleistung für seine Rückführungskosten zahlen und per Flugzeug von Memmingen nach Tirana fliegen. Der andere Albaner führte ein italienisches Behördenschreiben mit, welches ihm eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis für Italien bescheinigt. Er wurde daher nach Österreich zurückgewiesen.
Am Abend stoppten Bundespolizisten einen Fernreisebus mit dem Routing Venedig-Amsterdam. Bei der Kontrolle der Insassen stellten die Beamten eine fünfköpfige nigerianische Familie fest. Der 40-jährige Mann, seine 38-jährige Frau sowie die drei 3, 5 und 7 Jahre alten Kinder verfügten zwar über gültige Reisepässe, jedoch waren die italienischen Aufenthaltstitel längst abgelaufen. Der 40-Jährige war in Deutschland wegen Nötigung, Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz sowie Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte polizeibekannt und hatte bereits eine Haftstrafe verbüßt. Auch die Frau war aufgrund eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetzt in Erscheinung getreten. Beide Erwachsene hatten in Deutschland in der Vergangenheit Asylanträge gestellt, welche schließlich 2019 abgelehnt wurden. Die Beamten zeigten die Migranten wegen versuchter unerlaubter Einreise und den Familienvater als Organisator der Reise zusätzlich wegen versuchten Einschleusens von Ausländern an. Am nächsten Morgen wurde die Familie nach Österreich zurückgewiesen.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/64017/6040457Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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21.07.2025, 09:14 #44
AW: Grenzübertritte: wer kommt da eigentlich ins Land?
Berlin: (hib/STO) Über die Zahl der Zurückweisungen an den deutschen Grenzen im laufenden Jahr berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/625) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/256). Danach ordnete die Bundespolizei gemäß ihrer Polizeilichen Eingangsstatistik im Zeitraum von 1. Januar bis 30. April 2025 insgesamt 12.481 Zurückweisungen an allen deutschen Grenzen an.
Wie die Bundesregierung auf die Frage nach der Zahl der Zurückweisungen und Zurückschiebungen ab Anfang Mai darlegt, kam es vom 1. bis einschließlich 25. Mai 2025 an den deutschen Landgrenzen nach vorläufigen Zahlen zu 2.660 Zurückweisungen und 129 „aufenthaltsbeendende Maßnahmen“. Davon entfielen 2.188 Zurückweisungen und 105 der aufenthaltsbeendenden Maßnahmen auf den Zeitraum seit dem 7. Mai, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Dabei belief sich die Zahl der Fälle seit dem 7. Mai, in denen gegenüber der Bundespolizei ein Asylbegehren geäußert wurde, laut Vorlage auf 184.
Den Angaben zufolge erfolgen im Rahmen der seit September 2024 vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen auf Weisung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vom 7. Mai 2025 „die Kontrollen auch unter Anwendung der Regelungen des Paragrafen 18 Absatz 2 des Asylgesetzes und bilateraler Verträge mit den Nachbarstaaten in Verbindung mit Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls“. Dementsprechend könnten in diesem nunmehr gegebenen Rahmen Asylsuchende zurückgewiesen werden, führt die Bundesregierung ferner aus. Aus humanitären, völkerrechtlichen sowie Gründen der Verhältnismäßigkeit habe der Minister in seiner Weisungslage die Möglichkeit vorgesehen, bei vulnerablen Personen aufgrund ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit von der Zurückweisung abzusehen.
https://www.bundestag.de/presse/hib/...dungen-1097834
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Am Donnerstagabend verständigte eine Schaffnerin des ICE 584 auf der Fahrt von Kassel nach Hamburg die Bundespolizei. Ein Fahrgast hatte offenbar versucht mit einer Flex-Fahrkarte zu betrügen.
Mit Halt des Zuges am Bahnhof Lüneburg kam es zum Einsatz von Beamten der Bundespolizei. Und dieser Einsatz brachte noch ganz andere Straftaten ans Licht: Bei dem 22-Jährigen, der bei der Fahrkartenkontrolle aufgefallen war, handelte es sich um einen amtsbekannten jungen Algerier. Wie die Bundespolizisten feststellten wurde der Mann gleichzeitig vom Amtsgericht Köln, der Staatsanwaltschaft Köln, der Staatsanwaltschaft Hamburg und europaweit von niederländischen Behörden gesucht.
Die Fahndungen beinhalten einen Untersuchungshaftbefehl wegen Raubes des AG Köln, jeweils einer Aufenthaltsermittlung wegen Angriffen auf Polizeibeamte der STA Hamburg und Köln, sowie der Schengenfahndung der Niederlande, die auf eine Rückführung des Mannes nach Algerien abzielt.
Das Amtsgericht Lüneburg ordnete den sofortigen Vollzug der Untersuchungshaft an, so dass der junge Mann unmittelbar aus dem Polizeigewahrsam der Bundespolizei in eine Justizvollzugsanstalt überführt wurde.
Die wegen des aktuellen Falls eröffneten Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts und Betrugs ergänzen die laufenden Verfahren gegen nun den Verhafteten, der erstmals im Jahr 2022 nach Deutschland eingereist war.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70255/6079817Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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22.07.2025, 15:58 #45
AW: Grenzübertritte: wer kommt da eigentlich ins Land?
Görlitz – Ein 28-jähriger Pole ist bei seiner Einreise über den Autobahngrenzübergang in Görlitz festgenommen worden.
Im Dezember 2022 hatte das Amtsgericht Bayreuth den Mann zu einer Geldstrafe von 3.200 Euro verurteilt, weil er gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hatte. Er ignorierte den Strafbefehl jedoch.
Ein Vollstreckungshaftbefehl wurde daraufhin von der Staatsanwaltschaft Bayreuth ausgestellt, zudem lief eine Fahndung nach ihm...... https://www.bild.de/regional/sachsen...680a76f4e92163
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Zittau – Die Bundespolizei hat in der Nacht zum 21.07.2025 einen 16-jährigen Tschechen mit einem verbotenen Schlagring am Grenzübergang Zittauer Friedensstraße kontrolliert.
Um 00.05 Uhr überprüften die Beamten die Insassen eines Pkw, der aus Polen einreiste. Der Jugendliche, stark alkoholisiert, führte den Schlagring in einem Brustbeutel mit sich und gab an, ihn zur Selbstverteidigung zu besitzen. Da der Schlagring ein verbotener Gegenstand ist, wurde er beschlagnahmt und eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz erstattet.
https://www.bild.de/regional/sachsen...505b3f141e309c
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Ein 33-jähriger Afghane ist am Sonntag im Hauptbahnhof Halle (Saale) festgenommen worden.
Die Bundespolizei kontrollierte den Mann um 15.40 Uhr und stellte fest, dass die Staatsanwaltschaft Erfurt seit Februar mit einem Vollstreckungshaftbefehl nach ihm suchte. Grund: Urkundenfälschung. Das Amtsgericht Erfurt hatte ihn im September 2024 zu einer Geldstrafe von 2.250 Euro oder alternativ 150 Tagen Haft verurteilt........ https://www.bild.de/regional/halle-s...04ad672ebcb9acAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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24.07.2025, 09:20 #46
AW: Grenzübertritte: wer kommt da eigentlich ins Land?
Nach wie vor spielen unsere europäischen "Freunde" ihr übles Spiel mit uns. Vor allem Italien und Griechenland sorgen dafür, dass sie ihre Asylanten zu unseren Lasten loswerden...............
Tausende in Griechenland anerkannte Flüchtlinge laut Bericht nach Deutschland weitergereist
Einem Vorabbericht der Funke-Mediengruppe zufolge haben zwischen Jänner und Mai rund 8000 in Griechenland anerkannte Geflüchtete in Deutschland erneut Asyl beantragt.....Dem Vorabbericht zufolge reisten viele der anerkannten Flüchtlinge mit dem Flugzeug nach Deutschland. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordere daher mehr Kontrollen an deutschen Flughäfen. "Die Bundespolizei kontrolliert Flussbrücken, Autobahnen und Landstraßen an den Binnengrenzen zu Polen oder Österreich, wir sind an der Landesgrenze mit massivem Personaleinsatz unterwegs, überprüfen strikt auf mögliche irreguläre Einreisen von Migranten und Schutzsuchenden. Zugleich klafft eine Lücke an den Flughäfen", sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender des GdP-Bereichs Bundespolizei, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe demnach.
An den Flughäfen habe die Polizei kaum Handhabe gegen illegale Migration. Die Bundespolizei benötige dort dringend mehr Befugnisse zur Kontrolle und auch zur Zurückweisung der sogenannten Sekundärmigration.
https://www.derstandard.at/story/300...ereist?ref=rssAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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26.07.2025, 08:59 #47
AW: Grenzübertritte: wer kommt da eigentlich ins Land?
Köln (NRW) – Nach ihm wurde mit einem internationalen Haftbefehl gefahndet. Jetzt ist der mutmaßliche Killer gefasst. Am Flughafen Köln/Bonn nahm die Bundespolizei den Gesuchten am Donnerstag fest.
Er gilt als gewaltbereit
Bei seiner Einreise nach dem Flug aus Istanbul nahmen die Beamten den Mann am Airport fest. Bei dem Gefassten handelt es sich nach BILD-Informationen um Elshan S. (55). Er besitzt die georgische Staatsbürgerschaft und soll in den 90er Jahren in Aserbaidschan einen Mord begangen haben. Während der Kontrolle durch die Polizei wurde festgestellt, dass der Mann zur Fahndung ausgeschrieben war.
Der als gewalttätig eingestufte Mann konnte eindeutig identifiziert werden. Bei seiner Festnahme leistete er keinen Widerstand. Er wurde anschließend in Auslieferungshaft genommen. Die Behörden in Deutschland werden nun abwarten, bis Aserbaidschan Unterlagen einreicht, aus denen hervorgehen soll, was genau dem Gesuchten vorgeworfen wird und wie gegen ihn ermittelt wurde. Erst dann könnte er ausgeliefert werden.
https://www.bild.de/regional/koeln/g...680a76f4e9458a
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Weil am Rhein – Ein 36-jähriger Iraner hat versucht, mit der Straßenbahn von der Schweiz nach Deutschland einzureisen.
Am 24.07.2025 am Grenzübergang Weil am Rhein - Friedlingen zeigte er bei der Kontrolle nur ein Foto seines Reisepasses auf dem Smartphone. Die Bundespolizei verweigerte ihm die Einreise, obwohl er ein Asylgesuch stellte, und schickte ihn zurück in die Schweiz.
Ein Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz wurde eingeleitet.
https://www.bild.de/regional/baden-w...93874dc46f7534
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Zittau – Am 24.07.2025 hat die Bundespolizei in Zittau einen 45-jährigen Tschechen gestoppt, der verbotene Waffen im Auto hatte.
Der Fahrer wurde gegen 14.48 Uhr an der Grenzkontrollstelle Zittau - Sieniawka in der Friedensstraße kontrolliert. In der Türablage und der Mittelkonsole fanden die Beamten ein Einhandmesser und einen Teleskopschlagstock.
Diese Waffen fallen unter das Waffengesetz und wurden beschlagnahmt. Eine Strafanzeige wurde erstattet.
https://www.bild.de/regional/sachsen...b8f718b65011aaGeändert von Realist59 (26.07.2025 um 09:26 Uhr)
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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30.07.2025, 09:24 #48
AW: Grenzübertritte: wer kommt da eigentlich ins Land?
Weil am Rhein – Am Grenzübergang Weil am Rhein – Palmrainbrücke hat die Bundespolizei zwei verbotene Messer sichergestellt.
Ein 22-jähriger Deutscher und ein 20-jähriger Kosovare kamen am Abend des 28.07.2025 aus Frankreich. Bei der Kontrolle ließ der jüngere Mann ein Einhandmesser fallen und versuchte, es mit dem Fuß zu verstecken. Doch die Beamten bemerkten den Trick. Außerdem entdeckten sie im Kofferraum ein weiteres Messer mit einer zwölf Zentimeter langen Klinge, das dem 22-Jährigen gehörte.
Da beide Männer kein berechtigtes Interesse für das Mitführen der Messer nachweisen konnten, wurden diese sichergestellt. Die Betroffenen müssen nun mit Bußgeldern rechnen.
https://www.bild.de/regional/baden-w...c277665e5bf124Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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01.08.2025, 09:09 #49
AW: Grenzübertritte: wer kommt da eigentlich ins Land?
Tunesier (22) wegen Haftbefehl verhaftet
Kehl – Die Bundespolizei hat in einem Zug am Bahnhof Kehl einen 22-jährigen Tunesier festgenommen.
Der Mann konnte sich nicht ausweisen. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass gegen ihn ein Einreise- und Aufenthaltsverbot sowie ein Haftbefehl wegen Diebstahls vorlag.
Da er die geforderte Geldstrafe nicht zahlen konnte, muss er nun für 50 Tage ins Gefängnis. Zusätzlich erwartet ihn eine Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise.
Nach Abschluss der Maßnahmen wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
https://www.bild.de/regional/baden-w...a40421e07df43bAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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02.08.2025, 10:46 #50
AW: Grenzübertritte: wer kommt da eigentlich ins Land?
Seit Anfang Mai gelten verschärfte Grenzkontrollen – auch Asylsuchende werden seitdem zurückgewiesen. Die Bilanz der ersten drei Monate: Von den insgesamt 9506 Zurückgewiesenen waren 474 Asylsuchende.
In den ersten knapp drei Monaten mit verschärften Kontrollen hat die Bundespolizei fast 500 Asylsuchende an den deutschen Grenzen zurückgewiesen. Das teilte die Behörde am Freitag in Potsdam mit. 474 Asylsuchende wurden demnach an den Landgrenzen zurückgewiesen und ein Asylsuchender zurückgeschoben.
Bei Zurückweisungen werden Menschen an der Grenze daran gehindert, diese zu überqueren. Eine Zurückschiebung findet statt, wenn Ausländer bereits unerlaubt die Grenze passiert haben.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte Anfang Mai kurz nach Amtsantritt die Grenzkontrollen intensiviert und Zurückweisungen auch von Asylsuchenden angeordnet. Die Bundespolizei zog nun eine Bilanz vom Beginn der Maßnahmen am 8. Mai bis zum 31. Juli. Demnach äußerten auch 110 Menschen ein Asylgesuch, die aus Sicht der Behörde zu besonders verletzlichen Gruppen zählen, also zum Beispiel Schwangere oder Kleinkinder. Für sie gelten Ausnahmen von den Zurückweisungen.
Mehr als 12.000 unerlaubte Einreisen
Insgesamt stellten die Bundespolizisten in dem fast drei Monate umfassenden Zeitraum rund 12.400 unerlaubte Einreisen fest. Rund 9500 Menschen wurden unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben. Zudem nahmen die Beamten 450 Schleuser vorläufig fest. Wer kein Asylgesuch äußert, konnte auch schon vor der Verschärfung der Grenzkontrollen zurückgewiesen werden, etwa wenn keine gültigen Papiere oder eine Einreisesperre vorliegen.
https://www.msn.com/de-de/nachrichte...752313d1&ei=90Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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