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  1. #151
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    AW: Grenzübertritte: wer kommt da eigentlich ins Land?

    Wieso hat den nach Deutschland wieder einreisen lassen?

  2. #152
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    AW: Grenzübertritte: wer kommt da eigentlich ins Land?

    Absoluter Irrsinn: 2025 kamen 340.000 Migranten aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland

    Im Jahr 2025 kamen über 340.000 Migranten aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland – trotz deutlich gesunkener Asylzahlen. Laut exklusiven Regierungsdaten, die “Nius“ vorliegen, summieren sich die Einreisen aus verschiedenen Wegen auf mindestens 340.679 Personen. Die wichtigsten Kanäle im Einzelnen sind diese: Asyl-Erstanträge: Nur noch 113.236 (minus 51 % gegenüber 2024 mit 229.751 und minus 66 % zu 2023 mit 329.120) – der niedrigste Stand seit 2020. Familiennachzug: 110.400 Visa (leicht rückläufig von 123.675 im Vorjahr), vor allem aus Türkei, Syrien, Indien, Kosovo und Albanien. An Ukraine-Flüchtlingen sind es mindestens 114.813 Personen mit Aufenthaltstitel (Stand November 2025); hinzu kommen Umsiedlungsprogramme: 1.137 Afghanen über das Bundesaufnahmeprogramm + 1.093 über Resettlement.

    Noch gar nicht enthalten sind weitere Zuzüge über die Westbalkan-Regelung, wo 2025 das Kontingent von 50.000 voll ausgeschöpft wurde. Seit 2015 summieren sich Asyl-Erstanträge von 2,8 Millionen und Familiennachzug 1,2 Millionen auf rund vier Millionen Menschen.

    „Erfolg” der Politik
    Der EU-weite Rückgang der Asylanträge betrug in den ersten drei Quartalen 2025 27 Prozent, in Ländern wie Zypern und Bulgarien sogar über 60 Prozent. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) wertet dies als Erfolg seiner Politik: Zurückweisungen an Grenzen, Aussetzen des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte, Reduzierung von Pullfaktoren und mehr Abschiebungen hätten ein klares Signal gesetzt – „wer keinen Schutzanspruch hat, soll nicht kommen“.

    Kritik kommt von der AfD: Sebastian Münzenmaier nennt die Entwicklung einen „Taschenspielertrick“. Der Rückgang beim Asyl werde durch andere Einwanderungswege mehr als ausgeglichen – netto kämen weiterhin 300.000–400.000 „Sozialmigranten“ pro Jahr, eine echte Wende wäre erst erreicht, wenn mehr Menschen aus- als einreisen. Klar ist: Der Rückgang der “klassischen” Asylmigration soll über die hohe Gesamtzuwanderung hinwegtäuschen – und die entspricht 2025 tatsächlich in etwa der Einwohnerzahl einer Großstadt wie Stuttgart oder Bremen.
    https://journalistenwatch.com/2026/0...h-deutschland/
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  3. #153
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    AW: Grenzübertritte: wer kommt da eigentlich ins Land?

    Iraker mit gefälschten Papieren an A4-Grenzübergang gestoppt
    Bei einer Kontrolle am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf hat die Bundespolizei am frühen Dienstagmorgen einen irakischen Staatsangehörigen festgenommen. Der Mann war mit gefälschten Dokumenten unterwegs, wie die Bundespolizei mitteilte.

    Der Iraker befand sich in einem litauischen Reisebus, der aus Polen nach Deutschland fuhr. Bei der Kontrolle legte der Mann eine vermeintlich polnische Aufenthaltskarte sowie mehrere Anmeldeschreiben vor. Einen Reisepass führte er nicht mit.

    Die Beamten bemerkten Fälschungsmerkmale an den Dokumenten und überprüften diese genauer. Dabei stellte sich heraus, dass sowohl die Aufenthaltskarte als auch die vorgelegten Anmeldeschreiben vollständig gefälscht waren.

    Falsche Identität und alte Asylakte
    Bei der anschließenden Fingerabdruckprüfung kam zudem ans Licht, dass der Mann eine falsche Identität angegeben hatte. Lediglich seine irakische Staatsangehörigkeit bestätigte sich. Nach Angaben der Bundespolizei war der Mann bereits aus einem früheren Asylverfahren in Deutschland bekannt.

    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte seinen Asylantrag im Jahr 2025 abgelehnt und ihn zur Ausreise aufgefordert. Der Iraker war jedoch untergetaucht, um einer drohenden Abschiebung zu entgehen.

    Ermittlungen und mögliche Rückführung
    Gegen den Mann wurde laut Angaben der Bundespolizei nun ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung sowie wegen unerlaubter Einreise und Aufenthalt eingeleitet. Die gefälschten Dokumente wurden sichergestellt. Nach Abschluss des Strafverfahrens soll eine Rückführung in den Irak oder nach Polen geprüft werden. https://www.msn.com/de-de/nachrichte...1c59cdb5&ei=54
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  4. #154
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    AW: Grenzübertritte: wer kommt da eigentlich ins Land?

    Flüchtlinge aus Georgien? Aus der Türkei, Irak und Venezuela? Richtig gelesen. Das sind inzwischen die Länder aus denen auffällig viele Asylbetrüger kommen. Niemand wird dort verfolgt, es sind rein wirtschaftliche Gründe, die sie nach Deutschland kommen lassen. Doch anstatt sie zügig wieder abzuschieben, verbleiben sie solange im Land, bis sie zu Härtefällen werden....


    Im vergangenen Jahr haben 34 abgelehnte Asylbewerber als Härtefälle in Sachsen doch noch eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Dazu zählten 14 Kinder, wie die sächsische Härtefallkommission mitteilte. Die Entscheidung traf Innenminister Armin Schuster (CDU).

    Bei der Härtefallkommission seien voriges Jahr 50 neue Anträge eingebracht worden. Davon betroffen waren 102 Menschen, darunter 39 Kinder. Die meisten Härtefall-Anträge wurden zu Menschen aus Georgien gestellt, gefolgt von Menschen aus der Türkei, Venezuela und dem Irak. ...


    https://www.msn.com/de-de/nachrichte...39c294c2&ei=76
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  5. #155
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    AW: Grenzübertritte: wer kommt da eigentlich ins Land?

    Reisender mit 580 Gramm Kokain in einem grenzüberschreitenden Reisebus auf der Autobahn 3 festgenommen
    Am Montagabend, 26. Januar 2026, kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen Reisende eines grenzüberschreitenden Reisebusses auf der Fahrt von Amsterdam nach Prag am Rastplatz Knauheide an der Bundesautobahn 3. Hierbei wurde auch ein 46-jähriger Niederländer überprüft. Der Mann verhielt sich während der Kontrolle nervös. Zudem gab es Unregelmäßigkeiten bei seinem Reisedokument. Vor einer angekündigten Durchsuchung zog er ein schwarzes Päckchen unter seinem Pullover hervor und gab in einer Spontanäußerung an, dass es sich dabei um ein halbes Kilogramm Kokain handeln würde. Die Beamten der Bundespolizei belehrten den Niederländer und verhafteten ihn noch vor Ort. Eine Wiegung der Betäubungsmittel ergab ein Gesamtgewicht von 580 Gramm. Das Kokain hat einen Straßenverkaufswert von etwa 45.000 EUR. Zuständigkeitshalber übernahm das Zollfahndungsamt Essen die weiteren strafprozessualen Maßnahmen. Der Tatverdächtige ist im Anschluss auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kleve dem Haftrichter vorgeführt worden. Der Richter ordnete die Untersuchungshaft an.

    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6205883

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    Beamte der Bundespolizei stellten im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen gleich drei totalgefälschte Dokumente fest. Es wurde bei dem Betreffenden eine empfindliche Sicherheitsleistung erhoben.

    Beamte der Bundespolizei kontrollierten am Sonntagmittag auf der Autobahn 4, bei Aachen, einen 41- jährigen russischen Staatsangehörigen. Dieser war zuvor mit seinem Kraftfahrzeug aus den Niederlanden nach Deutschland eingereist. Gegenüber den Beamten konnte er sich mit seinem russischem Reisepass und belgischen Aufenthaltstitel zwar rechtmäßig ausweisen, jedoch entsprach sein vorgelegter Führerschein nicht den vorgeschriebenen Anforderungen. Somit bestanden Zweifel an der Echtheit des Dokumentes. Eine anschließende Überprüfung im polizeilichen System ergab, dass der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

    Im Rahmen der Durchsuchung des Fahrzeugs stellten die Beamten zwei weitere totalgefälschte Dokumente fest. Hinter der Sonnenblende auf der Fahrerseite wurde ein totalgefälschter polnischer Führerschein aufgefunden. Zudem entdeckten die Beamten in der Mittelkonsole, in einem Scheckkartenheft, einen ebenfalls totalgefälschten polnischen Aufenthaltstitel. Beide Dokumente waren auf eine andere weibliche Person ausgestellt. Der Mann wurde zur weiteren Sachverhaltsbearbeitung zur Dienststelle verbracht. Im Weiteren wurden die Dokumente beschlagnahmt. Zur Sicherung des Strafverfahrens wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 600 Euro erhoben.

    Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann von der Dienststelle entlassen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6204643

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    Am Freitagmittag, 23. Januar 2026, kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen einen 24-jährigen Rumänen nach erfolgter Einreise aus den Niederlanden auf der Bundesautobahn 57. Die Überprüfung der Personalien ergab, dass der Reisende durch die Staatsanwaltschaft Duisburg per Haftbefehl gesucht wurde. Zuvor hatte ihn das Amtsgericht Duisburg aufgrund des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer Geldstrafe von 200 Euro, ersatzweise 4 Tagen Freiheitsstrafe, verurteilt. Da der Verurteilte seine Geldstrafe entrichtete, durfte er nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen seine Reise fortsetzen.
    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6204084

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    Die Bundespolizei kontrollierte einen 23-jährigen Rumänen am Bahnhof Geldern. Eine Überprüfung der Personalien ergab, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Heinsberg per Haftbefehl gesucht wurde. Im Jahr 2023 hatte das Amtsgericht Geldern den Gesuchten aufgrund von gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen sowie vorsätzlicher Körperverletzung in weiteren drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Bundespolizei verhaftete den Mann vor Ort und brachte ihn nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen in die Justizvollzugsanstalt Heinsberg.
    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6204084

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    Am Freitagabend kontrollierte die Bundespolizei dann Fahrgäste des Schnellbusses 58 in Kranenburg nach erfolgter Einreise aus den Niederlanden. Dabei überprüften sie auch einen 53-jährigen Georgier. Die Abfrage des Reisenden in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass dieser durch die Staatsanwaltschaften Bielefeld und Düsseldorf per Haftbefehl gesucht wurde. Das Amtsgericht Bielefeld hatte den Gesuchten im Jahr 2022 aufgrund von gemeinschaftlichem Diebstahl in besonders schwerem Fall zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Im gleichen Jahr hatte ihn das Amtsgericht Düsseldorf aufgrund von Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Zudem bestand ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Neuss aufgrund von Diebstahl gegen den Gesuchten. Die Bundespolizei verhaftete den Mann vor Ort und führte ihn der zuständigen Bereitschaftsrichterin des Amtsgerichts Kleve vor.
    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6204084

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    Am Samstagvormittag, 24. Januar 2026, kontrollierte die Bundespolizei Fahrgäste des Regionalexpress 10. Dabei überprüften sie auch einen 37-jährigen Deutschen. Bei der Abfrage der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen stellten die Beamten fest, dass der Reisende durch die Staatsanwaltschaft Münster per Haftbefehl gesucht wurde. Zuvor hatte ihn das Amtsgericht Münster aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 1650 Euro, ersatzweise 66 Tagen Freiheitstrafe, verurteilt. Die Bundespolizisten eröffneten dem Gesuchten seinen Haftbefehl und brachten ihn zur Bundespolizeiinspektion Kleve. Dort bezahlte der Vater des Verurteilten dessen Geldstrafe, weshalb der 37-Jährige nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen seine Reise fortsetzen durfte.

    Wenige Stunden später kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen einen 59-jährigen Niederländer im Regionalexpress 13. Dabei ergab die Überprüfung seiner Personalien, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Mainz per Haftbefehl gesucht wurde. Das Amtsgericht Worms hatte den Gesuchten bereits im Jahr 2020 aufgrund des Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 900 Euro, ersatzweise 60 Tagen Freiheitstrafe, verurteilt. Da der Verurteilte die geforderte Geldsumme bezahlte, durfte er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seine Reise fortsetzen.
    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6204084

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    Die Bundespolizei kontrollierte die Fahrgäste eines Linienbusses in Straelen nach erfolgter Einreise aus den Niederlanden. Dabei überprüften sie auch einen 37-jährigen Rumänen. Die Abfrage in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass der Reisende durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth per Haftbefehl gesucht wurde. Das Amtsgericht Nürnberg hatte den Gesuchten bereits im Jahr 2020 aufgrund von gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Die Beamten eröffneten dem Verurteilten seinen Haftbefehl und verhafteten ihn vor Ort. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen brachten ihn die Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt Willich.
    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6204084

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    Am frühen Montagmorgen, 26. Januar 2026, kontrollierte die Bundespolizei am Flughafen Niederrhein die Fluggäste eines Fluges nach Marokko im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle. Dabei stellten sie auch einen 50-jährigen Marokkaner fest, der durch die Staatsanwaltschaft Dortmund per Haftbefehl gesucht wurde. Das Amtsgericht Dortmund hatte den Reisenden aufgrund von Betrug zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 10 Euro, ersatzweise 25 Tagen Freiheitsstrafe, verurteilt. Da der Gesuchte die Geldstrafe von insgesamt 500 Euro entrichten konnte, durfte er nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen seine Reise fortsetzen.
    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6204084
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  6. #156
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    AW: Grenzübertritte: wer kommt da eigentlich ins Land?

    Ich sag nur Familiennachzug.Das verdirbt garantiert nachhaltig die Laune !!!
    Nur ein Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Wirbelsturm auslösen

  7. #157
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    AW: Grenzübertritte: wer kommt da eigentlich ins Land?

    Bei Grenzkontrollen auf der A6 haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus am vergangenen Wochenende (23. bis 25. Januar) insgesamt sechs Personen die Einreise nach Deutschland verweigert. In allen Fällen lagen Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen vor. Die Einsatzkräfte wiesen die Betroffenen zurück oder leiteten aufenthaltsbeendende Maßnahmen ein.

    Einreise trotz Einreiseverbots

    Am Freitagabend kontrollierten Bundespolizisten einen Reisebus mit moldauischer Zulassung. Dabei stellten sie bei einem 25-jährigen Moldauer einen Fahndungstreffer fest. Gegen den Mann bestand seit April 2025 ein nationales Einreise- und Aufenthaltsverbot der Ausländerbehörde Mainz-Bingen. Die Behörde hatte seine Ausweisung angeordnet, da er zuvor ohne Anmeldung und ohne Arbeitserlaubnis einer Erwerbstätigkeit in Deutschland nachgegangen war. Die Beamten verweigerten ihm die Einreise und wiesen ihn nach Tschechien zurück. Zudem verlängerte die Bundespolizei das bestehende Einreiseverbot bis zum Jahr 2028.

    Massive Überschreitung der Aufenthaltsdauer

    Eine massive Überschreitung der Aufenthaltsdauer stellten die Bundespolizisten am Samstag bei einem 36-jährigem Kolumbianer fest. Der Mann hatte die visafreie Kurzaufenthaltsdauer von 90 Tagen um 398 Tage überschritten. Bei der Kontrolle entdeckten die Beamten zudem eine polnische Identifikationsnummer, die üblicherweise auf einen längeren Aufenthalt im Schengenraum hindeutet. Die Bundespolizei verweigerte dem Mann die Einreise und wies ihn noch am selben Tag in die Tschechische Republik zurück.

    Unerlaubte Einreise ohne Pass und Visum

    Ebenfalls am Samstag übergab der Zoll eine 51-jährige Frau mit moldauischer und türkischer Staatsangehörigkeit an die Bundespolizei Waidhaus. Die Frau wollte nach eigenen Angaben von den Niederlanden in die Republik Moldau reisen. Bei der Kontrolle besaß sie weder einen gültigen Pass noch ein Visum. Bei der Durchsuchung auf der Dienststelle fanden die Beamten eine moldauische sowie eine türkische Identitätskarte. Aufgrund der unerlaubten Einreise und des illegalen Aufenthalts veranlasste die Bundespolizei noch am gleichen Tag die Abschiebung über den Flughafen Nürnberg nach Chişinău (Rumänien).

    Fehlender Aufenthaltsstatus

    In einem Fernreisebus auf der Linie Prag-Mailand geriet ein 30-jähriger Ukrainer am Sonntagmittag in den Fokus der Bundespolizeibeamten. Der Mann konnte lediglich einen gültigen ukrainischen Reisepass vorlegen. Ein Einreisestempel, ein Aufenthaltstitel oder ein Visum fehlten. Rücksprachen mit den tschechischen Behörden ergaben, dass sein vorübergehender Schutzstatus in Tschechien bereits im Dezember 2025 abgelaufen war. Die Beamten verweigerten ihm die Einreise und wiesen ihn nach Tschechien zurück.

    Versuchte unerlaubte Einreise

    Am Sonntagabend stoppten die Einsatzkräfte einen Fernreisebus auf der Route Prag-Karlsruhe. Ein 32-jähriger georgischer Staatsangehöriger wies sich mit einem gültigen Reisepass aus. Einen Aufenthaltstitel oder ein Visum konnte er nicht vorlegen. Die Bundespolizei verweigerte ihm die Einreise und wies ihn nach Tschechien zurück.

    Wiederholte unerlaubte Einreise

    Ebenfalls auf der Linie Prag-Karlsruhe kontrollierten Bundespolizisten eine 70-jährige venezolanische Staatsangehörige. Sie verfügte über einen gültigen Reisepass und hielt sich bereits seit Februar 2024im Schengenraum auf. Einen Aufenthaltstitel oder ein Visum besaß sie nicht. Die Frau war bereits mehrfach wegen unerlaubter Einreisen nach Deutschland polizeilich aufgefallen, zuletzt am 20., 22. und 25. Januar in Kiefersfelden und Rosenheim. Die Bundespolizei verweigerte ihr erneut die Einreise und schickt sie dieses Mal in ihr Heimatland zurück. Der Rückflug über Frankfurt, Amsterdam nach Kolumbien und danach nach Venezuela, ist noch für heute geplant.
    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/64017/6203903

    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------



    Kräfte der Bundespolizeiinspektion Freilassing erzielten gestern (22. Januar) mehrere Fahndungstreffer und vollstreckten diverse Haftbefehle.

    Am Grenzübergang Saalbrücke zwischen Salzburg und Freilassing wurde in der Nacht ein Reisebus durch die Bundespolizei bei Grenzkontrollen überprüft. Ein Insasse, ein 29-jähriger Kosovare, wurde von zwei Staatsanwaltschaften gesucht. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg suchte wegen Urkundenfälschung nach dem Mann. Er wurde rechtskräftig durch einen Gesamtstrafenbeschluss des Amtsgerichts Werl im September 2022 zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro verurteilt. Da er diese nicht vollständig bezahlt hatte, greift nun die verhängte Ersatzfreiheitsstrafe. Selbst die Zahlung des Strafrestes hätte den 29-Jährigen aber nicht vor einer Verhaftung bewahrt. Das Amtsgericht Paderborn suchte wegen gemeinschaftlichem Betruges nach dem Kosovaren, der durch eine Entscheidung des Amtsgerichts Paderborn im April 2025 zu vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Eine zuvor ergangene Ladung zum Strafantritt ignorierte er. Bundespolizisten verhafteten den Mann und brachten ihn in eine Justizvollzugsanstalt.

    Bei Grenzkontrollen auf der A8 wurde am Abend ein 40-jähriger Kroate als Mitfahrer in einem Fahrzeug durch Bundespolizisten kontrolliert. Er wurde in zwei Fällen von der Staatsanwaltschaft Stuttgart gesucht. Wegen besonders schwerem Fall des Diebstahls war noch eine Restfreiheitsstrafe von 18 Tagen aus einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten zu verbüßen. Der durch das Amtsgericht Stuttgart im Juni 2023 verurteilte Kroate wurde seinerzeit aus der Haft heraus abgeschoben. Durch den Einreiseversuch war der Strafrest nun zu vollstrecken und die Person zu verhaften. Wegen mehrerer Fälle des Wohnungseinbruchdiebstahls in eine Privatwohnung wurde durch das Amtsgericht Stuttgart auf Antrag der dortigen Staatsanwaltschaft Ende 2024 zudem Untersuchungshaft gegen den 40-Jährigen angeordnet. Beamte der Bundespolizei verhafteten ihn. Er wird im Laufe des Tages bei einem Amtsgericht vorgeführt.
    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/64017/6202452

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    Am 22. Januar 2026 stellten Beamte der Bundespolizei im Rahmen von Grenzkontrollen an den Grenzübergängen Ludwigsdorf (BAB 4), Stadtbrücke Görlitz und Bahnhof Görlitz insgesamt 14 Personen fest, die die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllten.

    Bei den Betroffenen handelte es sich überwiegend um ukrainische und russische Staatsangehörige sowie um jeweils einen somalischen und einen marokkanischen Staatsangehörigen.

    Zehn im Tagesverlauf kontrollierte ukrainische Staatsangehörige wurden allesamt am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf festgestellt. Gegen sie leitete die Bundespolizei Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts ein. Anschließend wurde ihnen die Einreise verweigert und sie wurden nach Polen zurückgewiesen.

    Zwei russische Staatsangehörige konnten zwar für die Einreise gültige polnische Aufenthaltstitel vorweisen, waren den deutschen Ausländerbehörden jedoch bereits bekannt. Bei der Überprüfung des Aufenthaltszwecks hatten die Beamten Zweifel an der angegebenen Reiselegende. Auch ihnen wurde die Einreise verweigert; sie wurden im Anschluss nach Polen zurückgewiesen.

    Der marokkanische Staatsangehörige konnte den für die Einreise erforderlichen Pass nicht vorlegen, verfügte aber über einen gültigen französischen Aufenthaltstitel. Nach Einleitung eines Strafverfahrens wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts wurde ihm die Weiterreise nach Frankreich gestattet.

    Der somalische Staatsangehörige legte bei der Kontrolle lediglich einen nur national gültigen deutschen Aufenthaltstitel vor, der eine Reise in ein anderes Schengenland nicht gestattet. Nach Einleitung eines Strafverfahrens wegen unerlaubter Einreise wurde der Aufenthaltstitel sichergestellt, und der Mann wurde an die zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet.

    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/74160/6202260
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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