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10.05.2025, 08:50 #11
AW: AfD bundesweit als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft
Nachdem immer mehr aus den "Geheimpapieren" bekannt wird, stellt sich die Frage auf welchem Fundament eigentlich die Behauptung basiert, dass die AfD gesichert rechtsextremistisch sein soll. Dass man die Unterlagen geheim halten wollte liegt auf der Hand. Die Öffentlichkeit sollte nicht erfahren, mit welchen Lügen sie mal wieder hinters Licht geführt wird. Das Ganze erinnert an das ominöse "Geheimtreffen in Potsdam", wo eine Nichtigkeit zur Sensation aufgeblasen wurde. Und nun also das Gutachten des Verfassungsschutzes ......
Verfassungsschutz: Das steht im Gutachten zur AfD
10. Mai 2025
Das Gutachten zur Hochstufung der AfD wurde zunächst geheim gehalten, jedoch auch an die Presse durchgestochen. Die angeblichen Beweise des Verfassungsschutz sind eher spärlich. Die inkriminierten Äußerungen beziehen sich überwiegend auf Fakten.
Zusammenfassung des Gutachtens:
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft die Alternative für Deutschland (AfD) als „gesichert rechtsextremistisch“ ein, was die Partei gerichtlich anficht. Die Einstufung ist bis zur Gerichtsentscheidung ausgesetzt. BILD konnte das 1108-seitige, geheime Gutachten des BfV einsehen und veröffentlicht eine gekürzte Übersicht ohne eigene Bewertung. Die wichtigsten Vorwürfe und Belege:
Explizite Gegenüberstellung von „Deutschen“ und „Passteutschen“
Die AfD vertritt einen ethnisch-abstammungsbasierten Volksbegriff, der Migranten von der vollwertigen Zugehörigkeit zum deutschen Volk ausschließt. Beispiele sind Aussagen von Thomas Seitz, der „Passdeutsche“ abwertet, und Carolin Bachmann, die im COMPACT-Magazin die Abnahme der „Deutschen“ beklagt. Der Verfassungsschutz sieht darin eine Verletzung des Grundgesetzes.
AfD unterstellt, dass Herkunft und Kriminalität zusammenhängen
Die AfD behauptet, Migranten seien aufgrund ihrer Herkunft krimineller. Belege sind Posts von Christina Baum, die Migranten mit schweren Verbrechen verknüpft, und René Springer, der „Remigration“ als Lösung fordert. Solche Aussagen implizieren eine pauschale Kriminalisierung.
Herabsetzen von Migranten mit dem Wort „Messer“
Die AfD verwendet abwertende Begriffe wie „Messermigration“, um Migranten herabzusetzen. Beispiele sind ein AfD-Facebook-Post, der die CDU für „Messermigration“ verantwortlich macht, und René Springer, der „Remigration“ statt Messer-Verboten fordert. Der Verfassungsschutz stuft dies als menschenwürdeverletzend ein.
Angebliche Neigung zu Sexualdelikten
Die AfD suggeriert, männliche Migranten hätten eine Neigung zu Sexualdelikten, besonders aus arabischen und afrikanischen Ländern. Belege sind Tweets von Christine Anderson, die Gesetzesänderungen in Spanien als wirkungslos gegen Migranten bezeichnet, und Ulrich Oehme, der „Invasoren“ für solche Verbrechen verantwortlich macht.
Migranten in ihrer Gesamtheit verunglimpft und erheblich abgewertet
Die AfD unterstellt Migranten böse Absichten, wie Sozialmissbrauch oder eine „Übernahme Deutschlands“. Björn Höcke spricht von „Sozialtouristen“, Maximilian Krah von „Ausplünderung“ der Deutschen. Der Verfassungsschutz sieht darin eine pauschale Abwertung, die über legitime Kritik hinausgeht.
Muslim- und islamfeindliche Aussagen und Positionen
Die AfD stuft Muslime als kriminell und nicht integrierbar ein. Alice Weidel spricht von „Dschihad“ auf deutschen Straßen, Jörg Urban von fehlender Integrationsbereitschaft des Islam. Lena Kotré warnt vor „schleichender Islamisierung“. Der Verfassungsschutz sieht eine Verletzung der Menschenwürde durch pauschale Kriminalisierung.
Antisemitische Aussagen und Positionen
Die AfD nutzt antisemitische Codes wie „Globalisten“ oder Anspielungen auf George Soros als „Strippenzieher“. Der Verfassungsschutz stuft dies als unterschwellig antisemitisch ein, ohne direkten Hass gegen Juden zu propagieren.
Gegen das Demokratieprinzip gerichtet
Die AfD untergräbt das Demokratieprinzip durch Verächtlichmachung des Parlamentarismus und Behauptungen mangelnder Souveränität. Tino Chrupalla spricht von „Manipulation von außen“, andere vergleichen die Bundesrepublik mit der DDR oder dem NS-Regime, was laut Verfassungsschutz rechtsextreme Narrative bedient.
Vertrauen in die staatliche Nachkriegsordnung von Grund erschüttern
Die AfD behauptet, die Bundesrepublik sei nicht souverän, um Vertrauen in die Nachkriegsordnung zu untergraben. Solche Aussagen zielen auf eine Delegitimierung des Staates.
Inabreden der Pressefreiheit
Die AfD unterstellt, Medien würden von der Regierung oder externen Mächten gesteuert, was das Demokratieprinzip untergräbt.
Die Rede von „Systemparteien“
Begriffe wie „Systemparteien“ oder „Kartellparteien“ setzen die Bundesrepublik mit der DDR gleich, um sie als undemokratisch darzustellen.
Verharmlosung der NS-Diktatur
Vergleiche der Bundesrepublik mit dem NS-Regime verharmlosen laut Verfassungsschutz die Gräueltaten des Nationalsozialismus.
DDR-Vergleiche, um Vertrauen in die Demokratie zu unterwandern
Vergleiche mit der DDR sollen die Demokratie als untauglich darstellen und das Vertrauen in sie untergraben.
Diktatur-Vergleiche im Zuge der Corona-Pandemie
Während der Pandemie bezeichnete die AfD die Regierung als „Diktatur“, um das politische System zu diffamieren.
Allgemeine Diffamierung des Staates
Die AfD spricht anderen Parteien Integrität ab, um das politische System insgesamt zu untergraben.
Strukturierte Verbindungen mit dem rechtsextremistischen Spektrum
Die AfD pflegt enge Kontakte zu rechtsextremen Gruppen wie COMPACT, „Ein Prozent“, dem Institut für Staatspolitik, der Identitären Bewegung und Medien wie „ZUERST!“ oder PI-NEWS. Finanzielle Verbindungen, wie Zahlungen an die Archetyp GmbH, und Interviews mit diesen Akteuren belegen die Vernetzung.
Einfluss der aufgelösten, rechtsextremen „Jungen Alternative“
Trotz Auflösung der „Jungen Alternative“ (JA) wirken ihre Mitglieder in der AfD weiter und vertreten rechtsextreme Positionen. Die JA war zentral für die Verbreitung rechtsextremer Ideen und die Rekrutierung neuer Mitglieder.
Bewertung der Stellung von Björn Höcke innerhalb der Gesamtpartei
Björn Höcke, Thüringer AfD-Chef, gilt als einflussreicher Akteur, dessen rechtsextreme Positionen die Gesamtpartei prägen. Alice Weidel bezeichnete ihn als ministertauglich. Der Verfassungsschutz sieht seine Äußerungen der AfD zurechenbar.
Fazit des Verfassungsschutzes:
Die AfD zeigt eine demokratiefeindliche Grundhaltung durch fremdenfeindliche, menschenwürdeverletzende und antidemokratische Positionen sowie Verbindungen zum rechtsextremen Spektrum. Dies ist kein Einzelphänomen, sondern ein systematisches Muster auf allen Parteiebenen.
https://www.mmnews.de/politik/233407...achten-zur-afd
............es gibt ein ganz einfaches Mittel die AfD dorthin zu bekommen, wo sie herkam und das ist schlicht eine bessere Politik zu machen. Aber das wollen die Altparteien nicht.Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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10.05.2025, 10:20 #12
AW: AfD bundesweit als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft
Verfassungsschutz enttarnt sich selbst
Ex-SPD-Minister warnt vor juristischem Staats-Selbstmord
Was tun mit einem Geheimdienst, der nicht mehr beobachtet, sondern bewertet? Der Meinungen nicht schützt, sondern sanktioniert? Und der die Verfassung nicht mehr verteidigt – sondern sich selbst über sie erhebt?
Die „Bild“-Zeitung veröffentlichte jetzt Auszüge aus dem geleakten über 1000-seitigen „Geheimgutachten“, mit dem der Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einstuft. Die Begründungen lesen sich wie ein Protokoll der Selbstentlarvung: Denn was dort als Beleg für angeblichen Extremismus angeführt wird, ist in Wahrheit Ausdruck politischer Meinung – zugespitzt, polemisch, aber gedeckt von Artikel 5 Grundgesetz.
Drei Beispiele, exemplarisch für den Ton des Gutachtens:
„Die ohnehin in den vergangenen Jahren explodierten Einbürgerungen werden so künftig noch weiter ausufern […]. Man schafft sich in der Folge ein neues Volk, das auf dem Papier zwar deutsch ist […], mit dem alten jedoch nicht mehr allzu viel zu tun hat.“
(AfD Schleswig-Holstein, Facebook-Post vom 8. August 2024)
„Als Mitglied des Deutschen Bundestages bin ich der Vertreter des ganzen Volkes. Gemeint ist damit des ganzen Deutschen Volkes. […] Reine Passdeutsche formal auch – leider.“
(Ex-MdB Thomas Seitz, Facebook 2021)
„Drei Viertel der Festgenommenen bei schweren Verbrechen […] hatten einen deutschen Pass mit Migrationshintergrund. Die einfache Lösung: Eine solche Erfassung wird einfach nicht mehr durchgeführt.“
(AfD-MdB Christina Baum, Facebook 2022)
Man muss diese Sätze (die ungekürzten Fassungen finden Sie unten) nicht teilen. Man kann sie überzogen, pauschalisierend oder schlicht falsch finden – gerade in einer Demokratie. Aber sie bewegen sich eindeutig im Rahmen des demokratischen Diskurses. Sie kritisieren gesellschaftliche Entwicklungen, staatliches Verhalten und kulturelle Brüche – also exakt das, was Opposition tun soll. Und wofür sie auch zuspitzen darf. Und polemisch sein. Genau das wollten die Väter unseres Grundgesetzes schützen – nicht das Recht, der Regierung nach dem Mund zu reden.
Wenn eine Sicherheitsbehörde damit beginnt, nicht mehr zwischen abweichender und – was eben zulässig ist – radikaler Meinung und extremistischem Verhalten zu unterscheiden, wird sie selbst zum demokratischen Risiko.
Es sind nicht primär die Aussagen in diesem Gutachten, die extremistisch wirken – es ist der Versuch, sie pauschal zu delegitimieren, der das demokratische Gleichgewicht verschiebt.
Ein Geheimdienst, der sich anmaßt zu entscheiden, welche Meinung noch legitim ist – ein Verfassungsschutz, der offenbar die rot-grüne Ideologie für die einzig zulässige politische Haltung hält –, das ist kein Verfassungsschutz mehr. Das ist ein Verfassungsschaden mit hoheitlichem Siegel.
Mein Fazit: Nicht die AfD, sondern der Verfassungsschutz hat sich mit diesem Gutachten entlarvt – als Akteur einer ideologischen Uminterpretation von Meinungsfreiheit. Was bleibt, ist ein Trümmerfeld aus Vertrauen, Rechtsstaat und geistiger Offenheit.
Und die drängende Frage: Wer schützt uns vor einem Verfassungsschutz, der seine eigene Rolle nicht mehr kennt? Oder anders gesagt: Der gefährlichste Extremist ist manchmal der, der sich selbst zum Richter über alle anderen macht.
PS: Die vollständigen Zitate – zur Einordnung und Transparenz
AfD Schleswig-Holstein, Facebook, 8. August 2024:
„Die ohnehin in den vergangenen Jahren explodierten Einbürgerungen werden so künftig noch weiter ausufern. Diejenigen, die nach ursprünglicher Ankündigung einst nur als ,Schutzbedürftige‘ für einen temporären Zeitraum Unterkunft in Deutschland erhalten sollten, werden heute selbst Deutsche – man schafft sich in der Folge ein neues Volk, das auf dem Papier zwar deutsch ist und dementsprechend mit allen einhergehenden Rechten ausgestattet ist, mit dem alten jedoch nicht mehr allzu viel zu tun hat. […] Was einst galt – dass eine Nationalität sich durch weitaus mehr als nur ein bloßes Passdokument definiert – spielt heute keine Rolle mehr. Aus einer Volksgemeinschaft wird eine Volkspartikularität – eine Masse ohne festen Zusammenhalt aus allen Ländern dieser Welt, zersplittert in kleinere Volksgruppen und Parallelgesellschaften, die sich mehr durch ihre Ethnie, ihren Geburtsort oder aber den Abstammungsort ihrer Eltern identifizieren; und nicht durch ihren deutschen Pass. Wir sagen daher NEIN zum Verramschen unserer Pässe!“
Thomas Seitz, ehemaliger AfD-Bundestagsabgeordneter, Facebook, 2021:
„Als Mitglied des Deutschen Bundestages bin ich der Vertreter des ganzen Volkes. Gemeint ist damit des ganzen Deutschen Volkes. Also alle, die schon länger hier leben. Integrierte Migranten – also keine Özils, die sich weiter als Türken sehen – gehören selbstverständlich auch dazu. Reine Passdeutsche formal auch – leider.“
Christina Baum, AfD-Bundestagsabgeordnete, Facebook, 23. September 2022:
„Drei Viertel der Festgenommenen bei schweren Verbrechen wie Mord, Totschlag, Vergewaltigung und sexueller Nötigung hatten einen deutschen Pass mit Migrationshintergrund. Die einfache Lösung: Eine solche Erfassung wird einfach nicht mehr durchgeführt. Somit werden die deutschen Jugendlichen seit August plötzlich krimineller und brutaler und das Märchen ,alle Menschen sind gleich*’ kann zumindest für die rot-rot-grüne Wählerschaft mit rosaroter Brille noch aufrechterhalten werden.“
https://reitschuster.de/post/verfass...t-sich-selbst/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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10.05.2025, 10:53 #13
AW: AfD bundesweit als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft
Der Verfassungsschutz nimmt für sich in Anspruch, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen. Doch was als Schutz vor Extremismus gedacht war, gerät zunehmend zur politischen Waffe – und zur Karikatur seiner selbst. In einem 1.100 Seiten starken Gutachten hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Alternative für Deutschland (AfD) als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Die Belege? Sie reichen von groben Formulierungen bis hin zu schlichter Meinungskundgabe – allesamt gedeckt von der Meinungsfreiheit.
NIUS dokumentiert zehn Beispiele, die die Absurdität der Argumentationslinie im Gutachten illustrieren:
1. Der politische Swingerclub
„Die Altparteien tragen die Verantwortung für die Zustände in Deutschland: Sie regieren wie ein politischer Swingerclub. Jeder mit jedem, alles und immer. Und das seit etwa 75 Jahren“, so Stephan Brandner. – Ein deftig formulierter Spruch, ja. Wer das allerdings für verfassungsfeindlich hält, der sollte das BKA unbedingt auch beim nächsten politischen Aschermittwoch mitschreiben lassen.
2. „Gewaltexplosion durch Nordafrikaner? Da helfen Grenzkontrollen!“
Ein AfD-Tweet verknüpfte migrantische Gewalt mit offenen Grenzen. Für den Verfassungsschutz ist das offenbar ein Tabu. Dabei forderte Friedrich Merz (CDU) das Gleiche – inklusive Aufnahmestopp für Syrer und Afghanen. Nach dem Anschlag von Solingen schrieb er in einem Brandbrief: „Die Tat reiht sich ein in eine ganze Serie von Messerangriffen, denen in den letzten Monaten zahlreiche Menschen in Deutschland zum Opfer gefallen sind.“ Deswegen forderte er Maßnahmen: „Dazu zählten Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan sowie ein Aufnahmestopp für diese Länder. Weitere Flüchtlinge aus diesen Ländern nehmen wir nicht auf.“
3. „Alice für Deutschland“ – ein blauer Wahlslogan als Bedrohung
Im Bundestagswahlkampf ließ die AfD für ihre Spitzenkandidatin Alice Weidel Sticker mit der Aufschrift „Alice für Deutschland“ drucken. Eine Anspielung auf „Alles für Deutschland“, jene angebliche NS-Parole, für die Björn Höcke verurteilt wurde, obwohl sie durchaus gebräuchlich ist, Vertreter anderer Parteien mussten bei deren Verwendung mit keinerlei Schwierigkeiten rechnen. Bei einer AfD-Veranstaltung in Hessen skandierte der Saal die abgewandelte Parole. Laut Verfassungsschutz: eine „bewusste Provokation“. Laut NIUS: ein Beweis für die eskalierende Sammelwut der Behörde.
4. „Gemeinschaft von Politgangstern“
Die AfD nannte Vertreter anderer Parteien „Volksverräter“ oder eine „Gemeinschaft von Politgangstern“. Grob? Sicherlich. Aber durchaus von der Meinungsfreiheit gedeckt.
5. Die „Einheitspartei“ killt Sicherheit
Wer der „Einheitspartei“ – gemeint sind CDU, SPD, FDP, Grüne, Linke und BSW – seine Stimme gibt, der wähle damit „Mord, Totschlag und Vergewaltigung auf Deutschlands Straßen und Plätzen“, schrieb der Bundestagsabgeordnete Karsten Hilse. Es ist eine typische Wahlkampf-Polemik in drastischer Sprache – vollkommen legitim. Verrückt: Laut den sensiblen Verfassungsschützern habe die AfD damit jenen Parteien die „Existenzberechtigung abgesprochen“.
6. Die Mär von der Pressefreiheit
Björn Höcke sagte: „Es gibt in Deutschland keine Radio- und Fernsehsender, die als notwendige Gegenmacht gegen die zwangsfinanzierten Staatssender auftreten könnten. Präsident Trump wäre ohne Fox News nicht möglich gewesen.“ Was der Verfassungsschutz daraus macht: Die AfD unterstelle, es gebe „keine Pressefreiheit“. Das reiche zur Untergrabung des Demokratieprinzips. Man muss es gesehen haben, um es zu glauben:
7. „Die Verfassungsfeinde sitzen in den Altparteien!“
Der Brandenburger AfD-Politiker Hans-Christoph Berndt sagte: „Das Establishment der BRD hält es mit Erich Mielke. Wir halten zu Compact!“ Mielke leitete das Ministerium für Staatssicherheit der DDR. Das Compact-Verbot war verfassungswidrig und wurde zurückgenommen – es sorgte für breiten Protest, auch im bürgerlichen Lager. Der Verfassungsschutz betrachtet das bereits als Kontaktschuld. „Die Verfassungsschützer halten fest, dass dieses Verbot von AfD-Politikern kritisiert wurde“, fasst Bild zusammen.
8. „Wir werden auch die bunte Diktatur überleben“
Das Zitat stammt von Björn Höcke. Es ist eine historische Analogie – man kann sie teilen oder ablehnen. Aber die Vorstellung, dass ein zugespitzter Begriff wie „bunte Diktatur“ den Staat gefährdet, ist selbst eine Gefährdung der offenen Debatte.
9. „Rückständige und frauenfeindliche Kulturen“
„100.000-facher Import von Menschen aus rückständigen und frauenfeindlichen Kulturen“, schrieb Martin Reichardt auf X. Der Tweet wurde später gelöscht. Auch wenn man den Ton für pauschal oder fremdenfeindlich hält – es bleibt eine politisch-kulturelle Kritik, keine verfassungsfeindliche Agitation. Wer keinen Unterschied zwischen Syrien und Deutschland erkennen mag, hat sich augenscheinlich dem Islamismus bereits unterworfen, wie etwa die Berliner Jusos, die gar auf das Wort „Islamismus“ verzichten.
10. „Sommer, Sonne, Remigration“
Unter dem Slogan: „Sommer, Sonne, Remigration“ machte die AfD Wahlkampf. Die Framing-Kampagne von Correctiv, die darauf zielte, das Wort mit „Deportation“ zu übersetzen, scheiterte. Was darunter verstanden wird, ist nicht streng definiert. Für den rechtsidentitären Aktivisten Martin Sellner ist „Remigration“ nur „ein Oberbegriff wie die Energiewende“ – was wohl selbst unter Schlapphüten den ein oder anderen Lacher hervorrufen dürfte. Auch die NZZ machte sich den Begriff bereits zu eigen – kein Grund, deswegen aktenkundig zu werden.
Der Verfassungsschutz ist zur Gesinnungspolizei geworden, wie diese Beispiele aus dem Gutachten zeigen. Es geht längst nicht mehr um den Schutz der Verfassung – sondern um die Durchsetzung einer bestimmten politischen Sichtweise. Was gesagt wird, zählt weniger, als wer es sagt.
https://www.nius.de/nachrichten/news...3-e8375da08975Geändert von Realist59 (12.05.2025 um 11:00 Uhr)
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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12.05.2025, 11:02 #14
AW: AfD bundesweit als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft
Jurist über Einstufung der AfD: „Was der Verfassungsschutz gerade macht, ist rechtswidrig“
Wenige Tage vor ihrem Abtritt wollte die Bundesinnenministerin noch etwas bekannt geben. Der Verfassungsschutz, so Nancy Faeser (SPD), stufe nun die gesamte AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Das Gutachten bleibt allerdings unter Verschluss. Geprüft werden muss die Veröffentlichung jetzt unter Faesers Nachfolger, dem CSU-Politiker Alexander Dobrindt.
Die neue Regierung startet also mit einer AfD-Debatte in die Legislaturperiode. Während die Rufe nach einem Verbotsverfahren gegen die Partei lauter werden, wehrt diese sich juristisch gegen die Entscheidung des Verfassungsschutzes.
Auch der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler hält das Vorgehen des Nachrichtendienstes für falsch. Im Interview mit der Berliner Zeitung spricht er über die Aussichten eines möglichen Parteiverbotsverfahrens und erklärt, wieso der Zeitpunkt der Einstufung zum Problem werden könnte.
Herr Boehme-Neßler, wie unabhängig agiert der Verfassungsschutz?
Wir reden von einer Regierungsbehörde, die selbstverständlich abhängig von der politischen Leitung ist, dem Innenministerium. Natürlich sprechen die Beamten nicht jedes Detail mit dem Ministerium ab. Aber die großen Linien und die grundlegenden Weichenstellungen entsprechen dem Willen der Ministerin oder des Ministers. Erinnern Sie sich an Corona: Da saß der Gesundheitsminister neben dem RKI-Chef und es hieß, wie großartig es doch sei, dass Politik und Wissenschaft zusammenarbeiteten. Tatsächlich waren das aber ein Chef und sein Untergebener. So ist es auch hier.
Beim Verfassungsschutz haben wir es mit der Besonderheit zu tun, dass diese Behörde ein Geheimdienst ist. Und dieser Geheimdienst entscheidet: Eine Partei, die AfD, darf nicht mitspielen, er dürfe aber nicht verraten, wieso genau – das Gutachten bleibt unter Verschluss. Das ist in einer rechtsstaatlichen Demokratie nicht akzeptabel. Sollen die Bürger etwa unkritisch und naiv glauben: Wenn der Verfassungsschutz das sagt, wird es schon stimmen? Überhaupt halte ich es grundsätzlich für falsch, dass dieser Nachrichtendienst sich politisch einmischt.
Macht er nicht einfach seine Arbeit?
Natürlich soll er Material sammeln und darüber informieren. Das macht er ja auch jedes Jahr in seinen Berichten. Doch es ist doch klar, dass es politische Auswirkungen hat, wenn der Verfassungsschutz mit so einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit geht und einzelne Parteien als undemokratisch markiert. Das verstößt gegen das Neutralitätsgebot, das für alle staatlichen Behörden gilt.
Was wäre die Alternative?
Der Verfassungsschutz muss sich an die klaren rechtlichen Vorgaben halten. Er muss sachlich, objektiv und neutral über verfassungsfeindliche Bestrebungen informieren. Politische Stimmungsmache ist ihm verboten. Was er in der Öffentlichkeit sagt, muss auf einer hinreichend gesicherten Tatsachengrundlage beruhen. Vermutungen und Interpretationen reichen bei weitem nicht aus. Wenn ich die letzten Äußerungen an diesen rechtlichen Maßstäben messe, muss ich sagen: Was der Verfassungsschutz gerade macht, ist rechtswidrig.
Das Gutachten ist nicht öffentlich, allerdings konnten einige Medien es einsehen. Seitdem bekannt ist, dass die AfD hochgestuft wurde, sind die Rufe nach einem Verbotsverfahren wieder lauter geworden. Eine Voraussetzung für ein Parteienverbot ist allerdings eine aggressiv-kämpferische Haltung. Erkennen Sie die?
In dem, was bislang veröffentlicht ist, sehe ich sie nicht. Für ein Verbot sind zwei zentrale Punkte wichtig: ein verfassungsfeindliches Denken einer Partei und – das wird in der Diskussion meist unterschlagen – ein verfassungsfeindliches Handeln. Paradebeispiele sind dafür Gewaltaufrufe oder Gewalt auf der Straße, durch Demonstrationen mit heftigen Ausschreitungen zum Beispiel. Das ist mir bei der AfD nicht bekannt, jedenfalls nicht flächendeckend.
Zumal der Verfassungsschutz das doch auch in seine Pressemitteilung geschrieben hätte, oder?
Ganz bestimmt sogar. Ich gehe davon aus, dass man die AfD politisch hinter der Brandmauer einbetonieren möchte.
Wen meinen Sie mit „man“?
Nicht den Verfassungsschutz selbst. Das ist ein Beamtenapparat, der tut, was die Politik von ihm fordert. Am Freitag vor einer Woche war es Nancy Faeser, die als scheidende Innenministerin noch schnell die Hochstufung bekannt geben wollte. Die Entscheidung für die Veröffentlichung ist rein politisch. Sie wird vom Innenministerium getroffen. Dabei ist es doch sehr unüblich, dass Minister kurz vor der Amtsübergabe an die Nachfolger noch so weitreichende Entscheidungen treffen.
Mir fällt auf, dass diejenigen, die jetzt ein Verbot fordern, machtpolitisch davon profitieren würden. Es sind vor allem Grüne, Linke und SPD-Politiker, manche Christdemokraten vielleicht auch. Wenn die AfD keine gebrandmarkte Partei wäre, sondern ein normaler Player auf der politischen Bühne, gäbe es aktuell keine Aussicht auf linke Mehrheiten im Land. Hier sehen wir, warum damals, als unsere Verfassung geschrieben wurde, über die Frage eines möglichen Parteiverbots so kontrovers diskutiert worden ist.
Wie lief das damals?
Die Mütter und Väter des Grundgesetzes hatten die Befürchtung, dass ein Parteiverbot missbraucht werden könnte. Der Worst Case, vor dem sie Angst hatten, war: Politische Parteien lassen ihre politische Konkurrenz durch das Verfassungsgericht verbieten. Das wäre überhaupt nicht im Sinn der Verfassung, die auf den politischen Wettbewerb setzt, den am Ende der Wähler entscheidet. Das Parteiverbot hat man dann trotzdem mit Bauchschmerzen aufgenommen, wegen der noch frischen Erinnerungen an die Weimarer Republik.
Die AfD wehrt sich in einem Eilverfahren gegen den Verfassungsschutz. Nun hat der Nachrichtendienst eine „Stillhaltezusage“ abgegeben, er darf die Hochstufung nicht mehr öffentlich kommunizieren, bis das Gericht in dem Verfahren entschieden hat. Das Gutachten bleibt aber. Halten Sie die Partei für rechtsextremistisch?
Interessanterweise reden wir gar nicht mehr darüber, was „rechtsextrem“ eigentlich bedeutet. Darum ging es im zweiten NPD-Verbotsverfahren. Das scheiterte, weil die Partei nicht mehr relevant genug war. Doch das Bundesverfassungsgericht hat damals erklärt, dass beide Voraussetzungen für ein Verbot gegeben wären – die Denke und die aggressiv-kämpferische Haltung. Und rechtsextrem bedeute: Führerprinzip statt Demokratie, ein übersteigerter Nationalismus, auch Chauvinismus, zudem extremer Rassismus und Antisemitismus und eine grundsätzliche Gewaltbereitschaft. Eine Partei muss diese Merkmale aufweisen, damit sie zu Recht als rechtsextrem bezeichnet werden kann.
Wie ist es im Fall der AfD?
Der Verfassungsschutz sagt: „Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes.“ Die Rede ist von einem „völkisch-abstammungsmäßigen Gesellschafts- und Volksverständnis“. Sie unterscheide zwischen „Deutschen“ und „Passdeutschen“.
Wenn die Partei Migranten grundsätzlich und prinzipiell keinen deutschen Pass zugestehen wollte, wäre das in der Tat ein Problem. Menschen wegen ihrer Geburt aus dem Staatsvolk auszuschließen, wäre verfassungswidrig. Aber tut das die AfD? Aus den Zitaten, die der Verfassungsschutz vorlegt, ergibt sich das nicht. Auch Migranten mit Pass sind natürlich gleichberechtigte deutsche Staatsangehörige. Man muss aber genau sein. Auch das Grundgesetz kennt beides: ein Staatsvolk und die Volkszugehörigkeit, die sich aus Kultur, Gebräuchen oder Sitten ergibt. Wer auf die Volkszugehörigkeit abhebt, ist kein Verfassungsfeind, solange er daraus keine rechtliche Diskriminierung ableitet. Ich sehe aber ein anderes Problem.
Welches?
Der Verfassungsschutz hat zig Zitate aus der AfD zusammengetragen. Man kann viele in Medien oder auch bei dem Portal Frag den Staat nachlesen. Diese Aussagen lassen aber nicht den Schluss zu, dass die ganze Partei rechtsextrem wäre. Was unwichtige Provinzpolitiker oder Funktionäre sagen, kann man nicht der gesamten Partei zurechnen. Am linken Rand der SPD, bei den Jusos etwa, ließen sich jede Menge linksextreme Zitate finden. Deshalb ist die SPD aber nicht „gesichert linksextremistisch“. Es ist in der Politik wichtig, wer etwas sagt. Kommen die extremen Aussagen geballt aus dem Machtzentrum der AfD? Vertreten Alice Weidel und Tino Chrupalla rechtsextremes Gedankengut und prägen damit die ganze Partei? Das sehe ich nicht, und das belegt die Zitatsammlung des Verfassungsschutzes auch nicht. Extreme Polemik, Zuspitzungen, vielleicht auch bösartige oder unappetitliche Formulierungen – das ist nicht rechtsextrem. Das ist das, was Oppositionsparteien in einer Demokratie machen und auch machen dürfen.
Das ist Ihre Bewertung. Andere warnen vor einem Angriff der AfD auf die Demokratie. Was erwidern Sie darauf?
Entweder ich unterschätze die Partei, oder die anderen überschätzen sie. Ich denke nicht, dass ich die AfD unterschätze. Ich sehe nicht, wo die AfD zum Sturz des demokratischen Systems aufruft. Wenn sie Parteien oder Regierungsmitglieder pauschal und polemisch diffamiert, ist das noch kein Angriff gegen das System an sich. Sie will deshalb nicht die Demokratie abschaffen und einen Führer einsetzen. Kritik an der Regierung ist keine Kritik an der Demokratie. Es heißt dann schnell, man hätte auch 1933 die Nazis unterschätzt. Doch das war eine ganz andere Situation. Heute ist die Demokratie viel stabiler, wir erleben keine Weltwirtschaftskrise und es gibt keine blutige politische Gewalt auf den Straßen. Und die AfD allein könnte nicht von einem Tag auf den anderen die Macht ergreifen. Berlin ist nicht Weimar. Außerdem wissen wir aus der jüngeren Geschichte, dass man Parteien, die teils systemfeindlich sind, durchaus integrieren kann.
An welche Parteien denken Sie?
Da wären zum einen die Grünen in den 80ern. Ich war damals als Schüler Mitglied der Grünen in Rheinland-Pfalz. Da waren richtige Blut-und-Boden-Nazis dabei, die sich von der Ökologie angezogen fühlten. Und jede Menge Hardcore-Linksextremisten. Das war auch bei der Alternativen Liste (AL) in Berlin so. Doch man hat sie durch Einbindung in den demokratisch-politischen Alltag integriert. Zum anderen wäre da natürlich in den 1990er Jahren die Linke, die damalige PDS, mit ihren Stalinisten und der Kommunistischen Plattform. Man kann also Parteien integrieren. Das geht allerdings nicht dadurch, dass man Brandmauern baut.
Allerdings standen weder die Grünen noch die PDS bei 25 Prozent in den Umfragen. Womöglich ist es für eine Einbindung zu spät.
Oder es ist höchste Zeit für eine Einbindung. Man kann ja auch 25 Prozent der Wähler nicht hinter einer Brandmauer einsperren. Das zerstört die Demokratie. Aber Sie haben recht: Dieser Unterschied ist wichtig, ja. Trotzdem bleibt die Frage, ob die Partei insgesamt verfassungsfeindlich ist. Und die Linke war im Osten durchaus sehr stark.
Die Hochstufung der AfD wurde bekannt, während die Partei sich immer noch juristisch gegen ihre Einstufung als „Verdachtsfall“ wehrt. Nachdem das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) dem Verfassungsschutz mit seiner Einschätzung recht gegeben hatten, legte die AfD beim Bundesverwaltungsgericht eine „Nichtzulassungsbeschwerde“ ein, weil das OVG die Revision verwehrt. Ist das Vorgehen von Innenministerium und Nachrichtendienst riskant?
Diese Gleichzeitigkeit ist sehr interessant. Die Einstufung als Verdachtsfall ist noch nicht rechtskräftig. Wenn das Bundesverwaltungsgericht die Nichtzulassungsbeschwerde positiv bewertet, könnte die AfD in Revision gehen. Das würde sie sicherlich tun. Und dann geht es um mögliche Rechtsfehler im bisherigen Verfahren. Es könnte also passieren, dass das Gericht die Einstufung als Verdachtsfall noch kassiert. Dann wären die Erkenntnisse, die mit geheimdienstlichen Mitteln – etwa V-Leuten oder Abhöraktionen – gewonnen wurden, illegal. Dann bricht die Basis für die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ weg. Vor diesem Hintergrund kann ich nur sagen: Eine umsichtige Innenministerin hätte anders gehandelt.
https://www.msn.com/de-de/nachrichte...e00bb611&ei=18Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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14.05.2025, 09:12 #15
AW: AfD bundesweit als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft
So läuft das also bei geheimen Verschlusssachen. Das sogenannte Gutachten des Verfassungsschutzes ist offenbar für sämtliche Medien einsehbar..........
Als geheim eingestuft: „Cicero“ veröffentlicht gesamtes AfD-Gutachten
Der Verfassungsschutz hat die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft, sein Gutachten jedoch nicht veröffentlicht. Das Magazin „Cicero“ bietet das Dokument nun zum Download an.
Das Magazin „Cicero“ hat eigenen Angaben zufolge das als geheim eingestufte AfD-Gutachten des Verfassungsschutzes veröffentlicht. „Wir glauben daran, dass Demokratie nicht ohne Transparenz und kritische Öffentlichkeit funktionieren kann. Und wir sprechen jedem Bürger das Recht zu, sich seine eigene Meinung zu bilden“, begründete das Magazin am Dienstagabend sein Vorgehen, das mehr als 1.000 Seiten starke Gutachten auf seiner Internetseite für Abonnenten zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen. Jede einzelne Seite ist mit „VS – nur für den Dienstgebrauch“ überschrieben. VS steht für Verschlusssache.
Laut „Cicero“ gibt keine relevanten geheimdienstlichen Quellen, die es durch eine Nichtveröffentlichung des Gutachtens zu schützen gälte. Der Verfassungsschutz verfüge in Sachen AfD im Grunde über keinerlei geheimdienstlich relevante Erkenntnisse. Er stütze sich fast ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD Anfang Mai auf Grundlage des Gutachtens als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Dagegen geht die AfD juristisch vor. Die Einstufung ist daher ausgesetzt, bis das Verwaltungsgericht Köln über einen entsprechenden Eilantrag entschieden hat.
Das Bundesinnenministerium hatte es bislang abgelehnt, das Gutachten öffentlich zu machen. Auszüge daraus waren aber bereits öffentlich geworden, unter anderem durch eine Veröffentlichung auf dem Portal „Frag den Staat“.
https://www.tagesspiegel.de/politik/...-13687645.html
Wer dieses "Gutachten" lesen möchte, muss kein Cicero-Abonnent sein. Die "Junge Freiheit" hält diesen Service für jedermann auf ihrer Webseite bereit. Lesen kann man es hier https://jungefreiheit.de/politik/deu...sungsschutzes/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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15.05.2025, 07:54 #16
AW: AfD bundesweit als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft
Die Kapitulation eines Geheimdienstes
Ein Geheimdienst arbeitet geheim. Sollte man meinen. Nicht so der deutsche Inlandsgeheimdienst „Bundesamt für Verfassungsschutz“ (BfV, VS). Einmal mehr bewies dieser seit 2018 unter dem damaligen Präsidenten Thomas Haldenwang (CDU) zur Regierungsschutzbehörde transformierte sogenannte Geheimdienst seine strukturelle Instrumentalisierung als Allzweckwaffe gegen die Opposition.
Dieser in der Kölner Merianstraße 100 ansässige nichtgeheime Geheimdienst wird derzeit von zwei Quoten-Vizepäsidenten geleitet, nämlich von einer biologischen Frau, der Juristin Dr. Silke Willems, und dem in Istanbul geborenen Sinan Selen, also einer Person mit Migrationshintergrund. Unterstellt ist diese stets wachsende Behörde mit über 4200 Mitarbeitern und einem ständig wachsenden Budget von mittlerweile etwa 500 Millionen Euro dem jeweils weisungsbefugten Bundesinnenminister, bisher Nancy Faeser (SPD), neuerdings Alexander Dobrindt (CSU), der nahtlos dort weitermacht, wo seine Vorgängerin aufgehört hat.
Der Verfasszungschutz und deren NS-Mitarbeiter
Es waren die „Hohen Kommissare“ der im zweiten Weltkrieg siegreichen West-Alliierten, die diese Spitzelbehörde 1950 mit anfangs nur wenigen Mitarbeitern gegründet haben. Die Hauptaufgabe war, damals zu Beginn des „Kalten Krieges“, kommunistische Spione im Westen ausfindig zu machen und die damalige kommunistische Partei zur Informationsgewinnung zu infiltrieren. Dazu wurden auch ehemalige Gestapo-, SA- und SS-Angehörige, die sich mit geheimdinstlichen Methoden bestens auskannten, bevorzugt eingestellt. Den Gegenpol bildete damals das Ministerium für Statsicherheit (MfS), die „Stasi“, die ebenfalls ehemalige NS-Leute einstellte.
Waren es zu Beginn die oppositionelle KPD im Westen und die stalinistische SED in der sowjetischen Besatzungszone, nunmehr „Deutsche Demokratische Republik“ (DDR) genannt, die im Focus der Agenten der alten Schule standen, so drohte spätestens mit der Wiedervereinigung 1990 die Auflösung mangels Aufgaben. Schon aus Selbsterhaltungsgründen diente nunmehr der von den linken Deutschland-Zerstörern erfundene „Kampf gegen Rechts“ dazu, diesen Inlandsgeheimdienst immer mehr aufzublähen. Es war die Rache der Linken am Niedergang des „real existierenden Sozialismus“ und der Wiedervereinigung, die sie vehement ablehnten. Immer mehr neue „Objekte der Beobachtung“ und neu erfundene Nichtstraftatsbestände, wie zuletzt die „Delegitimierung des Staates und seiner Institututionen“ kamen hinzu. Sogar das Benennen von unstrittigen Fakten wird mittlerweile, wenn die Tatsachen für die Regierung unangenehm sind, als „gesichert rechtsextremistisch“ und „verfassungsfeindlich“ eingeordnet.
Das „Geheimgutachten“
Ob die Veröffentlichung des nicht mehr so geheimen „Geheimgutachtens“ zur Begründung der vorgeblich „gesicherten Verfassungsfeindlichkeit“ der AfD von Faeser mit ihrem Nachfolger abgesprochen war, lässt sich derzeit noch nicht sagen. Der gewählte Zeitpunkt der Veröffentlichung, der letzte Arbeitstag der scheidenden Ministerin, war nicht zufällig gewählt. Der sogenannte Beobachtungszeitraum 2022 bis 2024 ebensowenig. Das mittlerweile auf mehreren Plattformen der Freien Medien für jedermann abrufbare 1108-seitige sogenannte Verfassungsschutz-Gutachten ist zum Fremdschämen.
Das Lesen des Berichts ist nicht nur stinklangweilig und ohne irgend einen Erkenntnisgewinn, das Schmierenwerk ist nur noch hochgradig peinlich. Darin liegt wohl in der Auffassung vieler Leser, die sich das Opus teilweise angeschaut haben, auch der wahre Grund, warum es als „geheim“ eingestuft wurde. Selbst den regierungsnahen Medien wie dem Spiegel, der im Vorab über den Inhalt unterrichtet wurde, war das Ganze zu dröge, als dass sich daraus Skandalöses ableiten ließe. Dass der Verfasungsschutz zurückgerudert ist und die Berwertung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ zurückgenommen hat, spielt keine Rolle mehr. Der Bericht und die an den Haaren herbeigezogene Begründung sind nun mal in der Welt.
Wer ist hier „gesichert rechtsextremistisch“?
Der begründende Zirkelschluss geht so: Die AfD ist gesichert verfassungsfeindlich, weil sie rechtsextremistisch ist. Die AfD ist rechtsextremistisch, weil sie vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Die AfD wird beobachtet, weil sie verfassungsfeindlich ist.
Die dem zugrundeliegende Zitatesammlung ist ausschließlich eine Mischung aus Wikipedia und aus anderen öffentlich zugänglichen Quellen zusammengegoogelt, etwas, was schon jedem Siebtklässler einen Notenabzug einbringen würde, falls der Lehrer noch nicht total links gestrickt ist. Zur Einstufung als „rechtsextremistisch“ genügen bei der AfD zwei Prämissen.
1. Die AfD setzt sich für den Erhalt des „Deutschen Volkes“ ein und würde damit die Menschenwürde von eingebürgerten Deutschen verletzen, da sie mit dem Deutschsein einen „ethnischen Volksbegriff“ verbinde. Das ist so absurd, dass es weh tut.
2. Die AfD würde „antisemitische Codes und Chiffren“ verwenden, um den der Partei innewohnenden Antisemitismus zu kaschieren. Kritik am Soros-Imperium und an „globalistischen“ Netzwerken würden das beweisen. Das zu kommentieren, ist überflüssig. Es ist die alte Leier, mit der schon vor 40 Jahren die damaligen Schönhuber-Republikaner verunglimpft wurden.
Die Co-Vorsitzende der AfD, Alice Weidel, hat darauf am Mittwoch im Deutschen Bundestag geantwortet (PI-NEWS berichtete): Nicht die AfD ist extrem. Extremismus ist die Flutung des Landes durch illegale Migranten. Bürgergeld ist „Migrantengeld“ und das Morden, Messern und Vergewaltigen durch diese geht weiter. Jeden Tag, so Weidel. All das entspricht den Tatsachen und ist für jedermann, der nicht mit Scheuklappen gesegnet ist, offensichtlich. Nur das ökosozialistische Parteienkartell heult auf und besteht darauf, dass schwarz weiß ist und blau braun…
PI-NEWS, die AfD und der VS
Es bleibt den Lesern überlassen, sich selbst ein Bild von dem „Gutachten“, das zum Eigentor geriet, zu machen. Wen es interessiert: PI-NEWS hat der Verfassungsschutz sogar ein eigenes Kapitel gewidmet (ab Seite 796), angereichert mit uralten Worthülsen aus Wikipedia. Das behauptete Narrativ geht so:
– PI-NEWS ist „rechtsextrem“
– AfD-Abgeordneter A teilt PI-NEWS-Artikel X
– AfD-Abgeordneter B gefällt auf facebook PI-NEWS-Artikel Y
– AfD-Abgeordneter C schreibt Gastbeitrag Z für PI-NEWS
– AfD-Abgeordneter D gibt PI-NEWS Interview
Ergo sind alle AfDler „rechtsextremistisch“. Der Inhalt der Artikel spielt keine Rolle.
Die gleichen Printmedien und Fernsehsender, denen ab 2. Mai das Anti-AfD-Gutachten mehrere Tage lang die Topnachricht schlechthin war, haben jetzt, nach der Veröffentlichung des Gutachtens durch Freie Medien, Totenstille angeordnet und berichten nicht über die Kapitulation der Behörden. Gehen Sie weiter, es gibt nichts mehr zu sehen. Lieber berichten jetzt über angebliche „Wegwerfagenten der Russen“, die der nicht geheime Geheimdienst aufgedeckt haben will. Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass die Staatspropagandamedien überflüssig sind: Hiermit ist er erbracht!
https://pi-news.net/2025/05/die-kapi...eheimdienstes/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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16.05.2025, 09:53 #17
AW: AfD bundesweit als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft
Beispielloser Anschlag auf die Rede- und Meinungsfreiheit: Fassungslosigkeit über das AfD-„Gutachten“ des BfV wächst
Nachdem vorgestern das „Gutachten“ des Bundesverfassungsschutzes (BfV), das die AfD als vermeintlich „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstuft, zunächst vom Magazin „Cicero“ und dem Portal „Nius“ in voller Länge veröffentlicht und damit erstmals der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, ist nicht nur die ganze unfassbare Lächerlichkeit dieses Dossiers und seiner Autoren enthüllt; Es ist nun für jeden offensichtlich, dass der deutsche Inlandsgeheimdienst tatsächlich jahrelang nichts anderes getan hat, als allgemein zugängliche und völlig von der Meinungsfreiheit gedeckte Aussagen und Stellungnahmen aus der AfD zu sammeln und sie dann in das Korsett absurder linker Sprachregelungen zu pressen, um seinen politischen Herren -in diesem Fall der linksradikalen Ex-Innenministerin Nancy Faeser- die gewünschte Diffamierung als „gesichert rechtsextremistisch“ vorweisen zu können. Eigentlich geht es dabei jedoch weniger um die Brandmarkung der AfD, als vielmehr die Kriminalisierung völlig zulässiger Meinungen – und damit um die endgültige Abschaffung der Redefreiheit.
Welche Blüten dies treibt, zeigt unter anderem der Umstand, dass bereits die Kritik an den Corona-Zwangsmaßnahmen durch die AfD vom Verfassungsschutz als rechtsextrem bewertet wird: „Die AfD knüpfte bei der Beschreibung des deutschen Staates als Diktatur oder Regime an das behördliche Agieren während der COVID-19-Pandemie an und versuchte, ihre – das politische Handeln delegitimierenden – Narrative insbesondere durch eine verzerrte Darstellung der COVID-19-Schutzmaßnahmen zu untermauern“, heißt es tatsächlich in dem unsäglichen Machwerk. Einem AfD-Bundestagsabgeordneten wird vorgeworfen, er habe „unterstellt“, die „zurückliegende Maßnahmenpolitik zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie habe auf ‚monströsen Lügen‘ gefußt“ – obwohl es sich dabei um eine mittlerweile längst bewiesene Tatsachenbehauptung handelt. Dass mehrere AfD-Politiker während des Corona-Wahns ihre Angst vor einer Wiederkehr von Nazi-Methoden befürchteten, legt der Verfassungsschutz ihnen allen Ernstes als Hinweis auf eine “rechtsextremistische Gesinnung” aus.
Selbst linke Kommentatoren fassungslos
AfD-Chefin Alice Weidel wird unter anderem vorgeworfen, der Titulierung von Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck als „Schwachkopf“ zugestimmt zu haben – und zwar, weil sie – fraglos völlig uutreffend erklärt hatte: „Das gehört zur Meinungsfreiheit dazu. Und ich finde, man darf das nicht verbieten. Wenn jemand die Meinung hat, dass ein anderer keine Ahnung hat – wie ein Kinderbuchautor von Wirtschaft und Energie – dann darf er doch ‚Schwachkopf‘ sagen“. Das Ausmaß dieser Groteske ist so ungeheuerlich, dass sich inzwischen selbst manche linke Kommentatoren fassungslos zeigten: „Ist das jetzt schon ‚rechts‘? Ist es schon anrüchig, wenn man das Bundesamt für Verfassungsschutz, diesen derzeit obersten staatlichen Kämpfer gegen völkisches AfD-Denken aus der Sicht vieler Menschen, mit solch einer Aktion verärgert? Kurze Antwort: Nein“, erklärte Ronen Steinke von der „Süddeutschen Zeitung“.
Brisante Spionage-Details fänden sich in dem Gutachten auf den ersten Blick jedenfalls nicht. Warum auf jeder Seite die Einschränkung „Keine Weitergabe außerhalb des Verfassungsschutz-Verbundes“ stehe, bleibe unklar. Überhaupt sei es fragwürdig, dass das Gutachten als geheim eingestuft worden sei – auch vor dem Hintergrund, dass viele den Wunsch geäußert hätten, der Verfassungsschutz möge seine Analyse der Öffentlichkeit zur Diskussion stellen. Dass seine eigene „Süddeutsche Zeitung“ es nicht für nötig hielt, den gesamten Text zu veröffentlichen- ebenso wenig wie die anderen Mitglieder der selbsternannten „Qualitätsmedien“-, erwähnte Steinke nicht. Wie es sonst so in den Köpfen dieser Zeitung aussieht, zeigte dann auch Steinkes Kollege Detlev Esslinger, der am 4. Mai noch befunden hatte, das AfD-Gutachten dürfe keine Geheimsache bleiben, nur um zehn Tage zu faseln, dessen Veröffentlichung sei „fahrlässig“:
Der als Plagiatsjäger“ bekannte Kommunikationswissenschaftler Stefan Weber kam nach einer ersten Prüfung zu dem Schluss, es handle sich zudem um ein „Copy-Paste-‚Gutachten‘“. Das 1100-seitige Dokument sei zu mindestens 20 Prozent abgeschrieben: „Seitenweise wurden Gerichtsurteile paraphrasiert, immer nur eines nach dem anderen“, so seine Analyse. Die Lektüre der ersten rund 70 Seiten könne man sich überhaupt schenken, da alle Gerichtsurteile auch online seien. Laut Weber gleicht das Gutachten Gerichtsurteilen, die sich ursprünglich auf andere Organisationen oder Sachverhalte bezogen haben. So werde etwa in der abschließenden Bewertung des Verfassungsschutzes ein Beschluss aus dem Jahr 2014 paraphrasiert, der damals über die Partei Pro NRW gefällt worden sei.
Auch auf den folgenden Seiten des Gutachtens seien hauptsächlich Zitate aneinandergereiht worden. Da zwischen Analyse und Bewertung nicht unterschieden worden sei, handele es sich nicht um ein Gutachten, sondern lediglich um eine „Sammlung von Gerichtsurteilen und Zitaten mit einer anschließenden subjektiven Bewertung nach einem erneut undurchschaubaren Bewertungssystem“.
“Fall für die Psychiatrie”
Der ehemalige SPD-Kultusminister von Mecklenburg-Vorpommern und heutige „Cicero“-Kolumnist Mathias Brodkorb hält die Veröffentlichung des Gutachtens durch sein Magazin für eine durch das öffentliche Interesse gedeckte Handlung. Es handle sich um einen „tiefen Einschnitt in die Demokratie, einen tiefen Einschnitt in Grundrechte“. Angesichts einer solch folgenreichen Entscheidung dürfe es „nicht sein, dass die Öffentlichkeit die Gründe nicht erfährt. Die seien geheim – und das ist, glaube ich, eine schwere Belastung für Demokratie und Rechtsstaat“. Nur etwa 20 Prozent der angeführten Belege seien substanzvoll, der Rest sei „herbeikonstruiert“, so Bordkorb. Weiter kritisierte er: „Ich finde es wirklich bedenklich, wenn auf diesem Niveau in einer Behörde gearbeitet wird, die eigentlich für den Schutz von Demokratie und Rechtsstaat zuständig ist.“ Die Schlussfolgerungen des Verfassungsschutzes seien keine seriöse Arbeit, sondern näherten „sich eher einem Fall für die Psychiatrie“ an.
Solche Reaktionen von Menschen, die wahrlich nicht dem „rechten“ Spektrum zuzuordnen sind, zeigen, dass der Linkstaat -und der Verfassungsschutz als sein Werkzeug- mit diesem „Gutachten“ den Bogen endgültig überspannt haben. Was hier mit dramatischer Emphase als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft wird, ist so über alle Maßen lächerlich, dass selbst vielen, die der AfD äußerst kritisch gegenüberstehen, keine Argumente mehr einfallen, um solche hirnrissigen Schwurbeleien, wie der Verfassungsschutz sie hier vornimmt, zu rechtfertigen. Möglicherweise hat dieses „Gutachten“ mittelfristig sogar den gegenteiligen Effekt, weil es nicht die AfD, sondern die antidemokratischen Exzesse dieses Staates schonungslos entlarvt.
https://journalistenwatch.com/2025/0...s-bfv-waechst/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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17.05.2025, 10:38 #18
AW: AfD bundesweit als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft
AfD-Gutachten: Ein Meisterstück staatlich gelenkter Deutungskunst
Die perfide Umdeutung der Wahrheit
In seinen späteren Jahren war der Schriftsteller Stefan Zweig überzeugter Pazifist, in jüngeren Zeiten keineswegs, und auch propagandistisch-queren Argumenten war er nicht abgeneigt. Als die deutschen Truppen im September 1914 die Kathedrale von Reims bombardiert hatten, schrieb er in sein Tagebuch: „Ich kann mir den Wutschrei denken, mit dem die ganze gebildete Welt das beantwortet – und doch war es eine Falle der Franzosen, die es wollten, dass die Deutschen sich moralisch schädigten.“
Derartigen Unfug hat er später weder von sich gegeben noch auch nur gedacht, doch die Äußerung zeigt ein altbekanntes Muster, mit dem man die Verantwortung von sich selbst auf andere schieben kann: Was immer auch geschieht, die anderen sind selbst schuld, und geschieht das Gegenteil, dann sind sie auch schuld, weil sie es ja ohnehin so wollten. Eine Immunisierung reinsten Wassers, die jede Möglichkeit der Verteidigung des Gegenübers von vornherein zunichte macht, denn auch die Verteidigung ist nichts weiter als Teil des finsteren gegnerischen Plans.
Auch wenn die Mechanismen schon lange bekannt sind, verfängt diese Strategie immer wieder, insbesondere auch in unseren Tagen. Man kann sie voller Wiedersehensfreude im Zusammenhang mit dem sogenannten Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz entdecken, in dem angeblich der AfD ihr gesicherter Rechtsextremismus nachgewiesen und in Wahrheit nur die Erbärmlichkeit des Amtes dokumentiert wird. Man sieht sie im Gutachten selbst, und nicht minder in manchen Medienreaktionen auf die Veröffentlichung des mehr als tausendseitigen Machwerks. In der taz, bekanntermaßen den Grundsätzen eines verantwortungsvollen Journalismus zutiefst verpflichtet, so tief, dass man dort wohl recht lange graben muss, um diese Grundsätze aufzufinden, konnte man erfahren, beim Lesen der Belege bekomme man „ein recht eindeutiges Bild einer zutiefst rassistischen und rechtsextremen Partei, die insbesondere mit ihrem ethnischen Volksverständnis und der Islamfeindlichkeit den Verfassungsbogen verlassen hat.“ Das stimmt allerdings nur dann, wenn man das vorgefasste Urteil des zweifelhaften Amtes in vollem Ausmaß übernimmt und alle im Gutachten vorgetragenen Äußerungen genau im Sinne dieses Urteils deutet – wie könnte man sie denn anders deuten, scheint man bei der taz zu denken, es ist doch ein Urteil des Verfassungsschutzes! „Die Partei ist stolz auf ihre Radikalität, wie sie nun breit zur Schau stellt. Sie beweist damit einmal mehr einen Befund aus dem VS-Gutachten: Es ist nicht davon auszugehen, dass diese Partei sich deradikalisiert.“ Da haben wir`s wieder. Die Franzosen wollten, dass man ihre Kathedrale bombardiert, und die AfD-Granden haben sich sehnlichst gewünscht, als extremistisch gebrandmarkt zu werden, damit sie sich umso schlimmer gebärden können. Man merkt: Wer sich auf welchem Weg auch immer gegen eine Einschätzung des verfassungsgefährdenden Amtes für Verfassungsschutz wehrt, beweist die Richtigkeit der Einschätzung. „Wer die Einstufung als ‚gesichert rechtsextrem‘ trotzdem lächerlich findet, verrät vor allem viel über den eigenen Standpunkt.“ Und wer einen derartigen Unfug schreibt, verrät eine Menge über seine gedanklichen Möglichkeiten.
Werfen wir aber auch einen Blick in das Gutachten selbst. Im Abschnitt über „Antisemitische Aussagen und Positionen“, beginnend auf Seite 483, findet sich nach einem Versuch einer Definition des Begriffs „Antisemitismus“ ein AfD-Zitat von 2023 mit einem bemerkenswerten Kommentar, man kann dieses Wunderwerk ab Seite 488 nachlesen. Zunächst das Zitat. „Doch wir lassen uns nicht für dumm verkaufen und sagen ungeachtet aller Statistik-Tricks, was Faeser und die Ampel nicht hören wollen: Antisemitismus ist in erster Linie ein importiertes Problem. Wir brauchen endlich aussagekräftige Statistiken, um das volle Ausmaß des Migranten-Antisemitismus sichtbar zu machen. Vor allem brauchen wir Abschiebungen und ein Ende der Massenmigration!“ Wie kommentiert das der wackere amtliche Sachbearbeiter? Er meint: „Der rechtsextremistisch begründete Antisemitismus wird entweder komplett ausgelassen oder zumindest in seiner quantitativen Bedeutung marginalisiert, wobei der Hinweis auf die entsprechenden antisemitischen Einstellungen in islamistischen und muslimischen Bevölkerungsgruppen für sich allein genommen keine Verfassungsschutzrelevanz aufweist.“ Das hat er schön gesagt. Immerhin hat man es auch im Amte verstanden, dass es nicht unbedingt antisemitisch ist, wenn man auf islamischen Antisemitismus hinweist; das ist mehr Einsicht, als man erwarten konnte. Aber dennoch müssen sie mäkeln und nörgeln: Der rechtsextremistische Antisemitismus sei durch diesen Hinweis marginalisiert oder gar ausgelassen worden, wie kann man nur! Wer über Morde spricht, wird sich üblicherweise nicht über Unfalltote äußern, man kann und muss, wenn man denn bei einem Thema bleiben will, nicht andauernd alle möglichen anderen Themen berühren, es sei denn, man ist wohlbestallter Beamter beim Verfassungsschutz und hat nichts anderes zu tun. Im Übrigen fehlt hier der Vorwurf, man habe bei der AfD auch den durchaus beträchtlichen linksextremistisch begründeten Antisemitismus „entweder komplett ausgelassen oder zumindest in seiner quantitativen Bedeutung marginalisiert“. Warum hat man das wohl im Gutachten nicht erwähnt?
Man bemerkt schon die Methode. Jede, aber auch jede Äußerung wird so lange hin und her gewendet, bis man sie im Sinne des bereits gefällten Urteils interpretieren kann, selbst wenn man wie in diesem Beispiel zugibt, dass man es nicht kann. Wir hatten das schon: Die Franzosen wollten, dass man die Kathedrale von Reims zerbombt, obwohl sie es nicht wollten, und die AfD-Vertreter schützen den Antisemitismus, obwohl sie sich gegen ihn aussprechen. So geht nachrichtendienstliche Arbeit.
Natürlich ist das nur der Anfang, denn man hat im segensreichen Amte eine wundervolle Methode entdeckt, mit der man sich vollständig immunisieren kann: es ist die Methode der antisemitisch konnotierten Codes und Chiffren, die ab Seite 489 buchstäblich bis zum Erbrechen ausgewalzt wird – gewalzt haben die Autoren des Gutachtens, erbrechen kann sich der Leser. Der verbal geäußerte Antisemitismus, so erfahren wir, trete „vorrangig in Andeutungen, Codes und Chiffren auf“. Dabei finde die Chiffre „George Soros“ seit 2015 gehäuft Anwendung. Der Verweis auf den jüdisch-amerikanischen „Finanzinvestor und Geldgeber zahlreicher gemeinnütziger Nichtregierungsorganisationen“ habe nur noch wenig mit dem realen Soros zu tun. Soros diene vielmehr „als personifizierte Projektionsfläche. Entsprechend genügt bereits eine mehr oder weniger kontextlose Nennung des Namens „Soros“, um – ohne diese direkt aussprechen zu müssen – antisemitische Bilder vom omnipotenten Juden aufzurufen.“
So einfach ist das Denken, wenn man Gutachten für den Verfassungsschutz schreibt. Soros ist tatsächlich Investor im großen Stil, Förderer von Nichtregierungsorganisationen und nicht zuletzt Gründer der Open Society Foundations, die für alles Mögliche stehen, nur nicht für eine offene Gesellschaft. Und er ist Jude, alles Andere haben die Autoren des Gutachtens wohl nicht verstanden. Jemand kritisiert Soros’ Wette gegen das Britische Pfund im Jahr 1992, mit dem er die Bank von England niederspekulierte, selbst Milliarden verdiente, aber im Gegenzug enorme Schäden bei der Bank von England verursachte? Spielt keine Rolle, man kritisiert ihn doch nur, weil er Jude ist. Man spricht sich gegen seine nachweisbaren Bestrebungen aus, Nationalstaaten zu entmachten und die echte Macht Brüssel zuzuschieben? Tut nichts, die Kritik richtet sich nur gegen den Juden als Jude und nicht gegen seine anmaßende Politik. Es stellt sich heraus, dass die Open Society Foundations sich an der Finanzierung von Pro-Hamas-Gruppen beteiligen? Egal, so etwas veröffentlicht man nur, weil man als alter Antisemit dem Juden Soros schaden will. Um eine noch dümmlichere Argumentation zu finden, muss man wohl einen Grünen-Parteitag besuchen. Wie gut, dass man sich bei der ruhmreichen Behörde noch nicht verstärkt um Autokennzeichen gekümmert hat, sonst dürften sich alle Autohalter Hamburgs an der Einstufung als gesichert rechtsextrem erfreuen, weil sie offen und schamlos die Chiffre „HH“ – für „Hansestadt Hamburg“ – auf ihren Kennzeichen durch die Gegend fahren, wo doch jeder weiß, dass es sich dabei um einen Code für den Hitlergruß handelt.
Doch so geht es weiter, Absatz für Absatz, Seite um Seite. Da man mit Soros alleine nicht auskommt, werden noch andere Chiffren bemüht wie die von der „globalen Elite“ oder auch dem „Great Reset“, wie man auf Seite 490 lernen kann. Ich kann hier nicht alle Beispiele anführen, denn sonst müsste ich Dutzende von Seiten zitieren, die jeder gerne in dem seit einigen Tagen veröffentlichten Gutachten nachlesen kann. Einige wenige Beispiele müssen genügen. So schrieb eine AfD-Abgeordnete bei Telegram: „Das Ziel der Globalisten war und ist klar: der geplante Bevölkerungsaustausch soll so lange geleugnet und Mahner als Verschwörungstheoretiker gebrandmarkt werden, bis er irreversibel ist. Deshalb soll so lange abgelenkt, gelogen und getäuscht werden, bis man vor vollendeten Tatsachen steht.“ Kommentar des Gutachtens: „Die Theorie vom Großen Austausch, in der insbesondere ein ethnisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff zutage tritt, erfährt hier auch explizit eine antisemitische Konnotation dadurch, dass der befürchtete Austausch als von den „Globalisten“ gesteuert dargestellt wird.“ Es geht doch nichts über schlichtes Denken. Jemand verwendet den Begriff „Globalisten“ und unser kenntnisreicher Verfassungsschützer weiß, dass damit nur Juden gemeint sein können – sollten sich im Amte etwa Antisemiten eingeschlichen haben?
Seitenlang werden Textstellen zitiert, in denen die angeblichen Chiffren wie „Globalisten“, „neue Weltordnung“ und „Great Reset“ auftauchen, ohne auch nur einen einzigen Nachweis eines antisemitischen Bezuges zu führen – wozu auch, man hat ja das Axiom, dass jede Nennung bestimmter Begriffe mit unbarmherziger Präzision sich ausschließlich auf Juden beziehen kann. Ich möchte nur kurz daran erinnern, dass auch die Nationalsozialisten die Weltherrschaft anstrebten und daher mit Sicherheit Globalisten waren, dass sie ohne jede Frage eine neue Weltordnung herbeiführen wollten und selbstverständlich auch einen Great Reset, eine große Umgestaltung, einen großen Neuanfang wünschten. Muss also jeder, der den Nazis zu Recht ihre Ideologie vorwirft, als Antisemit gebrandmarkt werden, weil er auf ihren Globalismus und ihr Streben nach einer neuen Weltordnung hinweist? Nach der Logik des Verfassungsschutzes wohl schon.
Ein besonders schönes Beispiel stringenter Argumentation findet sich auf den Seiten 497 und 498. Zunächst wird eine Rede eines Bundestagsabgeordneten der AfD zitiert, der äußerte, die Menschen hätten begriffen, „dass wir kämpfen gegen die Kriegstreiber, die uns in Kriege aufhetzen wollen. Gegen die Globalisten, die uns zwangsimpfen wollten, die uns enteignen wollen, uns ja im Prinzip versklaven wollen. Und die Menschen haben verstanden, dass wir die Einzigen sind, die den Mut haben, gegen die Schwabs, Gates und Soros dieser Welt anzukämpfen.“ Die anschließende hermeneutische Meisterleistung des Amtsanalytikers darf ich den Lesern nicht vorenthalten: „Der antisemitische Gehalt der Äußerung kommt hier zuvorderst in der Aufzählung der genannten Personen zum Ausdruck. Obwohl Bill Gates selbst kein Jude ist, wird ihm im Kontext antisemitischer Verschwörungstheorien aufgrund seines scheinbar übermächtigen Einflusses ein „Jüdischsein“ unterstellt.“ Man geht der Einfachheit halber davon aus, dass eine antisemitische Verschwörungstheorie gegeben ist, aufgrund dieses unverbrüchlichen Axioms wird attestiert, dass man Gates ein „Jüdischsein“ unterstellt – ohne dass auch nur der Hauch eines Beweises für diese Attestierung vorliegt – und folgt daraus messerscharf was? Natürlich dass es sich wieder einmal um Antisemitismus handelt. Was man am Anfang vorausgesetzt hat, kommt am Ende wieder heraus. Wie überraschend!
‘Sprechpuppe‘ und ‘Globalisten‘
Ein letztes Beispiel dieser Art. Diesmal geht es auf Seite 509 um einen AfD-Landtagsabgeordneten, der geäußert hatte: „Wäre Trump Präsident geblieben und wäre nicht sozusagen diese giftige Sprechpuppe der Globalisten, Biden, Präsident geworden, hätten wir in der Ukraine keinen Krieg gesehen.“ Der Verfassungsschutz interpretiert auf seine ganz eigene Weise: „Zwei Begriffe („Sprechpuppe“ und „Globalisten“), die für sich genommen, jeweils uneindeutig und nicht als klar antisemitisch zu werten sind, werden in auffälliger Weise kombiniert, sodass sich ihre Mehrdeutigkeit zugunsten der antisemitischen Bedeutungsdimension auflöst. Biden wird somit als von jüdischen Strippenziehern abhängig dargestellt; hierbei handelt es sich um politischen Antisemitismus.“ Nein, Biden wird als von irgendwelchen global agierenden Strippenziehern abhängig dargestellt, und alles Andere ist ein reines Produkt verfassungsschutzbedingter Phantasie. So werden Gutachten erstellt.
Ich verlasse nun den Bereich der Codes und Chiffren, er zieht sich noch hin bis zur Seite 516, und wer sich schon einmal für seine Bewerbung als Textanalytiker beim Verfassungsschutz einlesen möchte, kann das gerne tun. Gehen wir also direkt zum Fazit des Abschnitts über Antisemitismus auf Seite 531 über. „Direkt geäußerter und unverstellt zum Hass gegen Jüdinnen und Juden aufstachelnder Antisemitismus ist dabei nicht festzustellen.“ Doch man wäre keine völlig unabhängige und objektiv agierende Behörde, wenn man das nicht sofort einschränken würde: „Belegt werden kann hingegen die Verwendung klassischer antisemitischer Narrative, Motive und einzelner judenfeindlicher Ressentiments, die fast durchgängig durch Andeutungen, Codes und Chiffren ausgedrückt werden. Der politische Antisemitismus – der Juden als Strippenzieher des Weltgeschehens und verschwörerisch imaginiert und dies teils auf einzelne Personen wie George Soros projiziert – ist die am häufigsten festzustellende Ausprägung, gefolgt vom sozialen Antisemitismus, der Juden zumeist eine besondere Beziehung zu Geld und damit eine besondere Machtstellung gegenüber Nicht-Juden attestiert.“
Nichts dergleichen haben sie mit ihrem ihrerseits verschwörungstheoretischen Geraune über Chiffren und Codes, mit ihren unbegründeten Folgerungen und ihrer einseitig ausgerichteten Phantasie nachgewiesen, und es erstaunt nicht, dass sie das Gutachten nicht nach außen geben wollten, weil seine Unzulänglichkeit jedem auffallen kann. Beim Weiterlesen muss man sich jedoch verwundert fragen, wozu sie all die vermeintlichen Belege eigentlich zusammengetragen haben. Denn man glaubt es kaum: Obwohl doch angeblich politischer und sozialer Antisemitismus nachgewiesen wurde, sei weder die Anzahl noch die Qualität der Belege so intensiv, „dass für die Gesamtpartei AfD von einer vorherrschenden antisemitischen Prägung gesprochen werden kann.“ Und: „Entsprechend kann in dieser Hinsicht keine Verdichtung der Anhaltspunkte hin zu einer Gewissheit festgestellt werden.“ Mehr als dreißig Seiten lang haben sich lang und breit über ihre eigenen Phantasiekonstruktionen ausgelassen, um dann festzustellen, dass sie nichts wirklich feststellen können. Wozu dann der Aufwand? Ein Verdacht drängt sich auf. Es geht nicht um den Nachweis von was auch immer. Es geht nur darum, Gegner der Regierung so gut wie möglich ins Zwielicht zu ziehen. Denn das Bundesamt für Verfassungsschutz agiert keineswegs unabhängig. Es ist gegenüber dem Innenministerium weisungsgebunden. Und das merkt man.
Der britische Philosoph Bertrand Russell ist immer ein Zitat wert. „Die Methode, das zu „postulieren”, was man braucht“ schrieb er einst, „hat viele Vorteile. Es sind dieselben, wie die Vorteile des Diebstahls gegenüber der ehrlichen Arbeit. Wir wollen diese Vorteile anderen überlassen und mit unserer ehrlichen Arbeit fortfahren.“
Wie es scheint, ist diese Auffassung noch nicht bis in alle deutschen Behörden vorgedrungen.
https://reitschuster.de/post/afd-gut...deutungskunst/
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BfV schreibt im AfD-Gutachten aus Urteil gegen die Linke ab
Wie seriös hat der Verfassungsschutz das AfD-Gutachten erstellt? Jetzt kommt heraus: Der Geheimdienst hat aus anderen Verfahren Textpassagen hineinkopiert – sogar zur Linkspartei. Plagiatsjäger Weber weist auf dubiose Stellen hin........ https://jungefreiheit.de/politik/deu...-die-linke-ab/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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03.06.2025, 09:09 #19
AW: AfD Gutachten des Verfassungsschutzes reinster Unsinn.
SPD, Grüne und natürlich die Linkspartei. Sie alle sind gesichert linksextremistisch. Wenn man bei ihnen die gleichen Maßstäbe anlegen würde wie bei der AfD. Die hat dies nun bei der CDU getan........
„Gesichert verfassungsfeindlich“ – diesmal die CDU.......Auf 50 Seiten listet die Partei akribisch auf, was nach den Maßstäben des Verfassungsschutzes eigentlich auch bei CDU und CSU als verfassungsfeindlich gelten müsste. „Mut zur Leitkultur“? Fremdenfeindlich. „Rückführungskultur“? Menschenverachtend. „Stolz auf das Christliche“? Muslimfeindlich. Und Friedrich Merz? Kanzler eines Regierungskabinetts, das laut Gutachten selbst „rechtsextreme Bestrebungen“ verfolge. Da staunt der Staatsrechtler. Und der Verfassungsschutz wohl auch.
Tatsächlich ist das Papier juristisch sauber gearbeitet. Es imitiert akribisch die Argumentationslinien des BfV-Gutachtens zur AfD, verwendet sogar wortgleiche Passagen und arbeitet mit den gleichen Kriterien: ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis, pauschalisierende Fremdenfeindlichkeit, Delegitimierung demokratischer Institutionen. Nur dass diesmal nicht Björn Höcke zitiert wird – sondern Jens Spahn, Markus Söder und Angela Merkel.
Die Botschaft ist klar: Wenn das, was die AfD sagt, verfassungsfeindlich ist, dann ist es das, was Union und Regierung seit Jahren vertreten, erst recht. Oder wie es im Vorwort heißt: „Das hiesige Gesamtergebnis stimmt mit der Realität nicht überein. Denn weder die Unionsparteien noch die AfD sind verfassungsrechtlich relevante Verdachtsfälle.“
Das ist natürlich polemisch. Aber es ist auch eine ebenso eiskalte wie kluge Strategie. Die AfD macht sich das Framing der Behörden zunutze, überhöht es ins Absurde und zwingt den Verfassungsschutz damit in eine paradoxe Lage: Entweder er erklärt den juristischen Maßstab, den er auf die AfD anwendet, für selektiv – oder er müsste irgendwann auch über die Junge Union nachdenken.
Dass die „Berliner Zeitung“ das Papier veröffentlicht hat – wenn auch nur hinter einer Bezahlschranke, dürfte nicht nur als Medienprovokation gedacht sein, sondern als politische Falle. Was hier vorliegt, ist kein PR-Gag, sondern ein strategisch klug gesetzter Stolperdraht. Für den Verfassungsschutz ist dieses Papier ein Super-GAU – denn es führt die Maßstäbe, mit denen die Behörde operiert, ad absurdum.
Zugleich markiert das Gutachten eine neue Eskalationsstufe im Dauerduell AfD gegen Staat. Nicht mehr Opferpose, sondern juristische Spiegelung. Nicht mehr „Wir werden verfolgt“, sondern „Eure Kriterien gelten für alle – oder für keinen“. Das ist klug kalkuliert. Und sollte das Verwaltungsgericht Köln die Argumentation des Verfassungsschutzes stützen, dürfte die nächste Instanz genau dieses Gegengutachten auf dem Tisch haben.
Was das Papier leistet, ist nicht weniger als eine forensische Umkehrung des politischen Blickwinkels. Die AfD zeigt, wie selektiv der Extremismusvorwurf gehandhabt wird – und dass migrationskritische Aussagen, die bei CDU und CSU als legitime Sorge durchgehen, bei ihr plötzlich als verfassungsfeindlich gelten sollen. Ein Beispiel: Wenn CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann fordert, Lehrerinnen mit Kopftuch nicht zu verbeamten, weil das „unsere Kultur“ untergrabe, dann würde diese Aussage im AfD-Kontext wohl als Beleg für ein „ethnisch-kulturelles Exklusionsverständnis“ gewertet.
Was das Gutachten offenlegt, ist eine doppelte Messlatte im politischen Diskurs: Aussagen, die aus dem Mund eines CDU-Generalsekretärs noch als „berechtigte Sorge“ gelten, würden bei der AfD als Beleg für völkisches Denken und demokratiefeindliche Bestrebungen gewertet. „Integration durch Leistung“, „Stolz auf die Leitkultur“, „Kopftuch passt nicht zu Deutschland“ – allesamt Formeln, die von Unionspolitikern regelmäßig verwendet werden und nach den Maßstäben des Verfassungsschutzes eigentlich längst den Alarm auslösen müssten. Doch nicht der Inhalt entscheidet, sondern das Etikett.
Das Gutachten legt damit nicht nur eine Wunde im Staatsverständnis offen – es entlarvt auch die perfide Methode, alles Nicht-Linke reflexhaft ins rechtsextreme Eck zu rücken. Genau dieses Spiel spielt die CDU seit Jahren mit: Statt sich dem Framing zu widersetzen, übernimmt sie es – in der Hoffnung, selbst verschont zu bleiben. Doch wer mit den Wölfen heult, wird am Ende nicht verschont, sondern verschluckt.
Das eigentliche Problem: Dieses juristische Glanzstück – ein Spiegel mit Sprengkraft – wird in den großen Medien, so meine Überzeugung, entweder verdreht, kleingeredet oder gar nicht erst erwähnt werden. Und die Mehrheit der Deutschen wird es deshalb niemals erfahren. Genau das aber macht dieses Papier so gefährlich. Nicht weil es etwas zerstört – sondern weil es sichtbar macht, was längst zerstört ist. Vertrauen? Das ist längst passé. Was bleibt, ist ein System, das nur noch funktioniert, solange niemand zu genau hinsieht – und mit Tricks, Manipulationen und Propaganda verhindert wird, dass dies zu viele tun.
https://reitschuster.de/post/gesiche...esmal-die-cdu/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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