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Hits: 744 | 23.03.2025, 10:09 #1
Gebäude-TÜV ruiniert Eigentümer und Mieter
Was soll der ganze Schwachsinn eigentlich? In Deutschland stürzen Häuser nicht einfach so ein, fallen keine Regenrinnen ab oder lösen sich Dachziegel. Trotzdem soll es nun einen Gebäude-TÜV geben. Jedes Jahr begutachten Fachleute die Häuser dieses Landes.......
Eigentümerverein kritisiert geplanten Gebäude-TÜV – „Wohnen wird weiter unbezahlbar“
Grevenbroich. Eine neue DIN-Norm für einen Gebäude-TÜV ist in Planung. Der Grevenbroicher Eigentümerverein Haus und Grund kritisiert die vom Deutschen Institut für Normung veröffentlichten Richtlinien als „Überregulierung“. Bislang liegt lediglich ein Entwurf vor......Schon das Inhaltsverzeichnis der geplanten neuen DIN-Norm 94681 zur „Verkehrssicherheitsüberprüfung für Wohngebäude“ zeige, wie allumfassend das DIN sich den Gebäude-TÜV vorstellt. Darunter sollen etwa jährliche Kontrollen von Treppengeländern, Balkonbrüstungen oder Dachrinnen fallen.
„Diese Vorschläge sind Irrsinn“, so Hamecher. „Wir stellen schon heute fest, dass die Nebenkosten des Wohnens deutlich stärker steigen als die Kaltmieten. Wenn jetzt noch ein jährlicher Gebäude-TÜV hinzukommt, wird das Wohnen weiter unbezahlbar.“
Ingo Hamecher weist darauf hin, dass gerade auch in Nordrhein-Westfalen seit Jahren darüber gesprochen werde, wie sich das Bauen und Wohnen durch den Abbau unnötiger Normen und Bürokratie wieder bezahlbarer gestalten lässt. Vor diesem Hintergrund gehe die neue DIN-Norm genau in die falsche Richtung: „Eine solche Überregulierung, wie sie das DIN jetzt plant, ist genau das Gegenteil von dem, was wir brauchen.“ Vielmehr sei „der Abbau überflüssiger Normen und Vorschriften essenziell“.
Bislang wurde jedoch vom Institut für Normung lediglich ein 40-seitiger Entwurf veröffentlicht. Festzuhalten ist auch, dass DIN-Normen keine unmittelbar rechtlich bindenden Gesetzesnormen sind. Reine DIN-Normen sind nicht darauf gerichtet, besondere Rechtsfolgen oder gezielte Ansprüche herbeizuführen. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 1998 lassen sich diese vielmehr „als private technische Regeln mit Empfehlungscharakter bezeichnen, die aus sich heraus keinerlei Rechtsgeltung entfalten“.
Allerdings können DIN-Normen durchaus dann eine rechtliche Bedeutung erlangen, wenn „in Rechtsnormen oder Verwaltungsvorschriften durch Verweisung auf sie Bezug genommen wird“, heißt es in einer Sachstand-Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages aus dem Jahr 2019. DIN-Normen können auch prozessualen Einfluss in der Beweiserhebung und -würdigung haben, sofern Gerichte diese als Erkenntnisquellen heranziehen. Eigentümer, die sich an eine ausgearbeitete Gebäude-TÜV-Norm nicht hielten, könnten dann zukünftig in einem zuvor nicht zurechenbaren Schadensfall womöglich auf dieser Anscheinsgrundlage als schadensersatzpflichtig angesehen werden. https://www.msn.com/de-de/finanzen/t...aaea8026&ei=25
.....sollte der Blödsinn realisiert werden, stellt sich natürlich die Frage, wer das alles kontrollieren soll. Die Kosten trägt der Eigentümer und die legt er dann auf seine Mieter um. Und wozu das alles?Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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