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Obdachlose sollen für Unterkünfte in Mainz zahlen
Obdachlose sollen für Unterkünfte in Mainz zahlen
Die Stadt Mainz will jeden Obdachlosen zur Kasse bitten, der in einer Unterkunft für Wohnsitzlose übernachtet. Das steht in einer neuen Gebührensatzung, gegen die sich Widerstand regt.
Die Linken in Mainz gehen auf die Barrikaden und bezeichnen die Absichten als "skrupellos". Damit werde den ärmsten Menschen das Geld aus der Tasche gezogen.
Eine erste Hürde hat die neue Gebührensatzung aber schon genommen: der städtische Sozialausschuss hat zugestimmt, jetzt muss nur noch der Stadtrat die Änderung beschließen. Das soll im April passieren.
In der öffentlichen Wahrnehmung scheint das Leben auf der Straße oft ein Leben ohne finanzielle Mittel zu sein. Doch was viele nicht wissen: Auch Menschen ohne festen Wohnsitz haben Anspruch auf soziale Leistungen wie Bürgergeld. Und sie bezahlen für die Wohnheime - aber bisher nicht überall.
Viele Wohnsitzlose bezahlen schon
In Alzey ist zum Beispiel das Leben in der Obdachlosenunterkunft, die dort vom DRK betrieben wird, nicht kostenlos: Etwa 220 Euro im Monat zahlen die Bewohner für die Zweibett-Zimmer.
Und auch in Mainz ist es im Thaddäusheim, das der Caritasverband betreibt, oder im Heinrich-Egli-Haus der Mission Leben ähnlich: Fast 30 Euro bezahlen die Wohnsitzlosen für die Übernachtung, Essen, Trinken und Hygieneartikel.
Obdachlose sollen in Mainz künftig Übernachtungsgebühren bezahlen.
Kosten werden vom Bürgergeld abgezogen
Diese Beträge, die die Wohnsitzlosen in den Heimen aufbringen müssen, begleichen sie mit ihrem Bürgergeld. Die Heime, die die Formalitäten für ihre Bewohner regeln, behalten die Kosten für die Unterkunft direkt ein.
Thomas Stadtfeld, der Leiter des Thaddäusheims, sagt, das mache insbesondere Sinn für die Wohnheime, in denen die Bedürftigen monate- oder jahrelang bleiben.
Michael Erlenbach von der Mission Leben sieht die eigentliche Aufgabe der Wohlfahrtsverbände darin, den Obdachlosen ins Leben zurück zu helfen. Sie sollen wieder selbstständig werden.
Viele haben psychische Probleme, nehmen Drogen, haben ihren Job verloren und ihre Wohnung. Dass sie Geld beisteuern, wird hier auch als wichtiges Element der Wiedereingliederung gesehen.
Ungleichbehandlung soll aufgehoben werden
Aber nicht alle Obdachlosen werden bislang zu Kasse gebeten, kostenlos ist zum Beispiel das Wohnen in der ehemaligen Housing-Area im Stadtteil Gonsenheim. Mit der Pandemie hat die Stadt Mainz dort etwa 50 zusätzliche Plätze eingerichtet.
Teilweise wohnen die Menschen dort schon seit drei Jahren ohne etwas bezahlen zu müssen. Zwar bekommen sie hier nichts zu essen. Wenn sie jedoch Bürgergeld beziehen, können sie das Geld ausgeben, wofür sie wollen. Eine Ungerechtigkeit, die mit der neuen Satzung abgestellt werden könnte.
Auch NachtRaum bislang kostenlos
Das niedrigsschwelligste Angebot sind die 30 Übernachtungsplätze in Bahnhofsnähe, die das DRK betreut. Vor allem in der kalten Jahreszeit sollen die Obdachlosen hier Zuflucht finden können.
Sie werden nicht nach ihrem Namen und ihrer Herkunft gefragt und schon gar nicht nach Geld. Am nächsten Morgen müssen sie um 9 Uhr mit samt ihren Habseligkeiten den NachtRaum in Mainz verlassen.
Geldeintreiben in der Umsetzung schwierig
Dort dürfte es schwierig werden, von den Schutzsuchenden Geld zu kassieren: Gehen sie dann wieder? Oder was sagt der eine, der bezahlt hat, wenn der andere, der nach ihm kommt, nichts bezahlt, weil er vielleicht nichts hat? Das sind Fragen, die man sich in internen Kreisen stellt.
Kosten variieren zwischen 1,60 Euro und 11,20 Euro
Problematisch findet Michael Erlenbach, dass für Übernachtungen in unterschiedlichen Unterkunftsarten unterschiedlich hohe Gebühren erhoben werden sollen.
So kostet beispielsweise eine Nacht in einer Notunterkunft 1,60 Euro, die von der Mission Leben betriebene Unterkunft Plus für Obdachlose mit psychischen Erkrankungen 11,20 Euro.
"11,20 Euro täglich sind zuviel", sagt Erlenbach, da bleibe den Menschen zu wenig übrig. Es sei zudem schwierig, die psychisch belasteten Menschen gleich nach Geld zu fragen. Das schrecke ab. Bislang könnten die Obdachlosen erstmal ein paar Tage bleiben, dann würde man mit ihnen Gelder beantragen.
Stadtrat entscheidet im April
Die Pläne der Stadt Mainz scheinen grundsätzlich der richtige Ansatz zu sein, so die Wohlfahrtsverbände. Fraglich sei jedoch, ob die Umsetzung schon zu Ende gedacht ist, oder ob der Praxistest zeigen werde, wo nachgebessert werden müsse.
Der Stadtrat wird am 9. April die neue Satzung voraussichtlich beschließen. In Kraft treten soll sie zum 1. Juli.
https://www.swr.de/swraktuell/rheinl...eimen-100.html
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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