Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
Seite 2 von 3 ErsteErste 123 LetzteLetzte
Ergebnis 11 bis 20 von 23
  1. #11
    Registriert seit
    25.04.2011
    Beiträge
    33.735
    Blog-Einträge
    1

    AW: München: Afghane rast mit Auto in Menschenmenge, 20 Verletzte

    Zahl der Verletzten in München gestiegen: Todesfahrer gesteht Tat – Ermittler sehen „islamistische Motivation“
    In einem Chat soll er sich von einem Angehörigen mit den Worten verabschiedet haben „vielleicht bin ich morgen nicht mehr da“, sagte die Polizei München weiter.
    Bei seiner Festnahme sagte er offenbar „Allahu Akbar“ („Gott ist der Größte“) und fing an zu beten. Der Täter hat demnach bei einer Befragung bereits eingeräumt, dass er bewusst in die Demo gefahren ist, dabei hat er eine religiöse Tatmotivation geäußert. „Ich würde, Stand jetzt, von einer islamistischen Tatmotivation sprechen“, sagte der Polizeisprecher.
    https://www.tagesspiegel.de/gesellsc...-13195858.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #12
    Registriert seit
    03.07.2012
    Beiträge
    11.667

    AW: München: Afghane rast mit Auto in Menschenmenge, 20 Verletzte

    Laut Nachrichten hat er gehofft, von der Polizei erschossen zu werden, damit er schnurstracks in den Himmelspuff zur 72jährigen Jungfrau kommt.

  3. #13
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    62.120

    AW: München: Afghane rast mit Auto in Menschenmenge, 20 Verletzte

    Die Stadt München wird seit Jahr und Tag von der SPD regiert und diese SPD hat verhindert, dass der Afghane abgeschoben werden konnte. Liest man sich die Geschichte des Afghanen durch, offenbart sich ein Geflecht aus plumpen Lügen.......


    Anschlag in München: Farhad N. soll in seinem Asylverfahren gelogen haben......Wieso war Farhad N. noch in Deutschland?

    Ein Urteil des Verwaltungsgerichts München, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, gibt Einblicke in das Asylverfahren des Afghanen. Aktenzeichen M 25 K 17.48375, ergangen am 9. Oktober 2020. Es füllt 17 Seiten, auf denen ausgeführt ist, wie Farhad N. nach Deutschland kam – und dass er wohl gelogen hat bei der Geschichte, mit der er begründen wollte, weshalb er hier Anspruch auf Asyl habe.

    Den Asylantrag hatte er am 14. Februar 2017 gestellt, ....Zweimal wird er angehört beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Er erzählt den Mitarbeitern eine Geschichte, die seine sein soll. Außerdem legt er offenbar ärztliche Atteste vor, wonach er eine posttraumatische Belastungsstörung hat, eine Schlafstörung, Flashbacks. Seine Impulskontrolle sei gestört, sein IQ „unterdurchschnittlich“.

    Farhad N. wird 2001 in Kabul geboren, er wächst in einem kriegserschütterten Land auf. N. ist afghanischer Tadschike und Sunnit. Er geht in Afghanistan zur Schule, bis zur siebten Klasse. Danach arbeitet er als Fliesenleger. So weit zu den Dingen, die man ihm beim Bamf offenbar glaubt.

    Was man ihm nicht abnimmt sind die Umstände seiner Flucht, die ihn offenbar erst nach Iran führt, dann weiter, übers Mittelmeer bis Italien, von dort dann nach Deutschland. Sein Vater, erzählt Farhad N. damals, habe in Afghanistan einen Laden gehabt. Eine kriminelle Bande aber habe die Konkurrenz loswerden wollen – und den Vater umgebracht.

    Die Täter seien zwar verurteilt worden und im Gefängnis gelandet. Nach ihrer Entlassung habe die Familie noch einmal Anzeige erstattet. Woraufhin die Täter die Familie bedroht, Steine auf das Grundstück geworfen hätten. Autos hätten vor seiner Schule gehalten und ihn verfolgt, erzählt Farhad N.. Die Mutter habe ihm gesagt, er dürfe nicht mehr zur Schule gehen, das Haus nicht mehr verlassen. Und er habe beschlossen, zu fliehen. Zwei Jahre lang sei das so gegangen. Dann habe er genug Geld beisammen gehabt, um die Reise anzutreten.

    Doch die Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) halten das für unglaubwürdig. Am 26. September 2017 lehnen sie den Asylantrag ab.

    Farhad N. klagt gegen die Entscheidung. Diese Klage wird im Oktober 2020 vor dem Münchner Verwaltungsgericht verhandelt. Auch das Gericht glaubt dem jungen Mann seine Geschichte nicht. Seine Schilderungen: „detailarm und lebensfremd“, so steht es im Urteil.

    Das Gericht findet es unlogisch, dass Farhad N. seine angeblichen Verfolger nicht namentlich nennen kann, obwohl es ja Urteile gegeben habe, dass er angeblich zwei Jahre lang verfolgt wurde, ohne dass ihm etwas passiert ist. Und dass er das Haus nicht verlassen habe? Er habe doch selbst gesagt, dass er als Fliesenleger gearbeitet hat. Das Verwaltungsgericht ist überzeugt, dass er die Geschichte erfunden hat.

    Dass der Asylantrag abgelehnt wurde, sei rechtmäßig. Auch könne Farhad N. keinen subsidiären Schutzstatus beanspruchen, weil er weder die Todesstrafe noch Folter oder willkürliche Gewalt zu fürchten habe. Das Gericht sieht damals auch keine Gründe für ein Abschiebungsverbot.

    Trotzdem durfte Farhad N. in Deutschland bleiben. Die Gründe dafür erläutert die Stadt München auf Anfrage: Als das Verwaltungsgericht im Herbst 2020 den Asylantrag abschließend ablehnte, seien keine Abschiebungen nach Afghanistan vorgenommen worden. Das Land habe als zu unsicher gegolten.

    Tatsächlich waren damals wegen der Folgen der Corona-Pandemie Sammelabschiebungen aus Deutschland nach Afghanistan verschoben worden. Später wurden vor allem verurteilte Straftäter ausgeflogen. Nach der Taliban-Machtübernahme Mitte 2021 setzte die Bundesregierung Abschiebungen nach Afghanistan schließlich für drei Jahre komplett aus.

    Zudem hatte Farhad N. einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung gestellt, und für diesen auch ein gutes Argument vorlegen können: Er befand sich, nachdem er in Bayern den Mittelschulabschluss geschafft hatte, in Ausbildung. Farhad N. erhält eine Duldung, die im Verfahren eigentlich vorgesehene Abschiebung wurde also vorübergehend ausgesetzt.

    Beim Landesamt für Verfassungsschutz, das ergab eine Abfrage der Stadt München, lagen keine Erkenntnisse gegen ihn vor. Im Juli 2021 und im November 2021 wurden sogenannte Sicherheitsbefragungen bei ihm durchgeführt. Bei diesen Befragungen wird überprüft, ob Bedenken gegen den weiteren Aufenthalt vorliegen. Das war nicht der Fall. Allerdings korrigierte Farhad N. bei der zweiten Befragung die Angaben zu seinem Geburtsort.

    Im Oktober 2021 wurde ihm, so teilt es die Stadt München mit, eine auf zwei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25a des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet gewährt. Dieser Paragraf regelt die Aufenthaltsgewährung „bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen“.

    Farhad Ns. Aufenthaltserlaubnis unter diesen Voraussetzungen galt bis Oktober 2023. Im Mai 2023 zog er in eine gemietete Wohnung in München. Nach dem Ablauf seiner befristeten Aufenthaltsgenehmigung stellte er einen Antrag auf Verlängerung. Über diesen wurde aus mehreren Gründen nicht entschieden: Es fehlten Unterlagen wie ein Arbeitsvertrag und ein Gehaltsnachweis, die erneut angefordert wurden. Und zudem lief gegen ihn ein Betrugsverfahren.

    Farhad N. hatte sich zu spät beim Jobcenter abgemeldet und Arbeitslosengeld für eine Zeit bezogen, in der er gearbeitet und Gehalt bezogen hatte. Statt einer Aufenthaltserlaubnis wurde ihm eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt. Derlei Dokumente dienen zur Überbrückung, solange über Aufenthaltsanträge nicht entschieden ist.

    Das Betrugsverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft im Jahr 2024 gegen eine Geldauflage eingestellt. Nach Angaben der ermittelnden Staatsanwaltschaft war es das einzige Verfahren, das gegen ihn geführt wurde.

    Farhad N.s Fiktionsbescheinigung galt nur noch einige Wochen, im April 2025 wäre sie erloschen. Zeitlich befristete Aufenthaltsgenehmigungen nach § 25a werden in München aktuell 249 jungen Menschen gewährt, die als gut integriert gelten.https://www.msn.com/de-de/nachrichte...7e7024ad&ei=22

    ......es sollte ein Verfahren gegen den Arzt eingeleitet werden, der ihm eine unterdurchschnittliche Intelligenz bescheinigt hat. Wie hat der Afghane den Realschulabschluss geschafft?
    Und dann die Geschichte aus Afghanistan. Er hatte die Schule beendet und als Fliesenleger gearbeitet. Und dann verbietet ihm die Mutter weiter die Schule zu besuchen und er darf das Haus nicht verlassen? Und selbst wenn alles gestimmt hätte, wäre das alles kein Asylgrund gewesen. Er wurde nicht politisch verfolgt. Als Tadschike hätte er nach Tadschikistan ausgeflogen werden können.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #14
    Registriert seit
    25.04.2011
    Beiträge
    33.735
    Blog-Einträge
    1

    AW: München: Afghane rast mit Auto in Menschenmenge, 20 Verletzte

    Seine Impulskontrolle sei gestört, sein IQ „unterdurchschnittlich“.
    Das sind die Resultate von Verwandtschaftsehen, wenn Cousins und Cousinen miteinander verheiratet werden. In Afghanistan seit unzähligen Generationen.

    Er befand sich, nachdem er in Bayern den Mittelschulabschluss geschafft hatte, in Ausbildung.
    Auf welcher Grundlage? Weiterhin hat er diese Ausbildung offensichtlich abgebrochen - es steht auch nicht, in welchen Beruf er sich ausbilden lassen wollte - denn er arbeitete später ja als offensichtlich ungelernter Security-Mitarbeiter, wie man an anderer Stelle lesen konnte.

    Farhad Ns. Aufenthaltserlaubnis unter diesen Voraussetzungen galt bis Oktober 2023. Im Mai 2023 zog er in eine gemietete Wohnung in München.
    Wie hat er diese Wohnung erhalten? Ich frage im Ernst, denn in München bekommt man nicht einfach so eine Wohnung und schon gar nicht, wenn man in ungeklärten Verhältnissen - z.B. ohne Job, den er ja offensichtlich nicht hatte, siehe nächstes Zitat des darauffolgenden Satzes und mit einer auslaufenden Aufenthaltserlaubnis - lebt, denn man bekommt in München selbst als gutbezahlter Ingenieur kaum eine Wohnung.

    Nach dem Ablauf seiner befristeten Aufenthaltsgenehmigung stellte er einen Antrag auf Verlängerung. Über diesen wurde aus mehreren Gründen nicht entschieden: Es fehlten Unterlagen wie ein Arbeitsvertrag und ein Gehaltsnachweis, die erneut angefordert wurden. Und zudem lief gegen ihn ein Betrugsverfahren.
    Und dann auch noch das:

    Farhad N. hatte sich zu spät beim Jobcenter abgemeldet und Arbeitslosengeld für eine Zeit bezogen, in der er gearbeitet und Gehalt bezogen hatte. Statt einer Aufenthaltserlaubnis wurde ihm eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt.
    Und zudem lief gegen ihn ein Betrugsverfahren.
    Aber welch ein Glück, vermutlich eines, das nur einem Afghanen zuteil wird:

    Das Betrugsverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft im Jahr 2024 gegen eine Geldauflage eingestellt.
    Auch hier erfahren wir weder die Höhe noch von welchen Mitteln er das Geld beigebracht hat.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  5. #15
    Registriert seit
    25.04.2011
    Beiträge
    33.735
    Blog-Einträge
    1

    AW: München: Afghane rast mit Auto in Menschenmenge, 20 Verletzte

    Bei seiner Festnahme habe N. ein seltsames, mechanisches Gerät in der Hand gehalten. Es stellte sich als Klickzähler heraus: Immer wenn man auf einen Knopf drückt, springt das Zählwerk eine Zahl weiter. Was der mutmaßliche Attentäter damit wollte, ist den Ermittlern laut "Welt" noch nicht ganz klar. Wollte er vielleicht damit die Menschen zählen, die er angefahren hatte?
    https://www.t-online.de/nachrichten/...schicken-.html

    Wie die tagesschau berichtet, ist die Familie von dem Ferhad auch in Deutschland, Tante mit Familie, natürlich traditionell mit Kopftuch:

    In der Nähe von München lebt Lida M. in einem Zimmer mit ihrem Mann und zwei Kindern. Sie trägt ein grün-weiß gestreiftes Kopftuch lose um ihren Kopf geworfen. Noch immer ist sie fassungslos: Darüber, dass ihr Neffe Farhad N. vorsätzlich in eine Menschenmenge gefahren sein soll.

    Sie beteuert, dass er unschuldig sei, zeigt Fotos, die den jungen Bodybuilder bei Wettkämpfen zeigen. Die Afghanin will nicht glauben, dass ihr Neffe diese schreckliche Tat begangen hat. "Er war aktiv, sportlich, gesund, niemals ein Problem", beschreibt sie Farhad N. Sie spricht von einem Unfall.
    Ob sie tatsächlich festgenommen worden ist, ist nicht überprüft, sondern beruht offensichtlich auf Eigenangaben, die unglaubwürdig sind:

    Gemeinsam traten sie, ihre Familie und der damals minderjährige Farhad 2016 die Flucht aus Afghanistan über den Iran nach Europa an. An der türkisch-iranischen Grenze wurden seine Tante und ihre Familie festgenommen, erst Jahre später schafften sie es nach Deutschland.
    https://www.tagesschau.de/inland/ges...grund-100.html

    Möglicherweise kam die Tante mit ihrer Familie sogar im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland. Vielleicht recherchiert die Presse an dieser Stelle mal ordentlich!

    Ein Haftbefehl ist noch gar nicht beantragt:

    Oberstaatsanwältin spricht von islamistischem Tatmotiv – Ermittler wollen Haftbefehl beantragen
    Nach der Fahrt eines Autos in eine Gruppe Demonstranten in München ist noch vieles unklar. Ermittler haben weitere Details bekannt gegeben. Sie vermuten ein islamistisches Motiv. Ein Haftbefehl wird beantragt.
    Der Bundeskanzler - bisher habe ich ihn dort noch nicht gesehen - kündigte sein Eintreffen an, allerdings erst 2 Tage später

    Gestern 14:37 Uhr

    Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) will morgen zum Ort der Gewalttat kommen und der Verletzten gedenken.

    Geplant ist bei dem Besuch am Nachmittag auch ein Gespräch mit Einsatzkräften, wie Regierungssprecher Steffen Hebestreit in Berlin mitteilte. Der Kanzler wünsche den teils schwer Verletzten bestmögliche Genesung und hoffe inständig, dass alle überleben. Es sei wichtig, dass die Taten und ihre Hintergründe sorgfältig aufgeklärt werden.
    https://rp-online.de/panorama/deutsc..._aid-124121527

    Es gibt eben sehr wichtige, wichtige und eher unwichtige Dinge.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  6. #16
    Registriert seit
    25.04.2011
    Beiträge
    33.735
    Blog-Einträge
    1

    AW: München: Afghane rast mit Auto in Menschenmenge, 20 Verletzte

    Bislang zwei Menschen ihren Verletzungen erlegen:

    18.06 Uhr: Zwei Tage nach dem Anschlag auf eine Demonstration in München ist ein Kind gestorben.
    18.19 Uhr: Nach dem Anschlag auf eine Demonstration ist auch eine 37 Jahre alte Frau aus München an ihren Verletzungen gestorben. Das teilte das bayerische Landeskriminalamt mit. Zuvor hatte die Behörde bereits den Tod eines Kindes bekanntgegeben.
    https://www.focus.de/panorama/welt/a...260718217.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  7. #17
    Registriert seit
    25.04.2011
    Beiträge
    33.735
    Blog-Einträge
    1

    AW: München: Afghane rast mit Auto in Menschenmenge, 2 Tote und 37 Verletzte

    Merkwürdig, denn seine Aufenthaltsgenehmigung war eine zeitlich begrenzte, die bei einer Duldung (der ein abgelehnter Asylantrag vorausgeht) ausgeprochen wird.

    Im Jahr 2021 wurde ihm auch ein sogenannter „Spurwechsel“ genehmigt. Dieser erlaubt es abgelehnten Asylbewerbern, die als gut integriert gelten, einen Aufenthaltstitel zu erhalten.
    Und die Behördenmitarbeiter haben im Nachhinein die Akte manipuliert. Wird dies Konsequenzen für die Mitarbeiter haben?

    Suspekt: Einen entsprechenden Eintrag im Ausländerzentralregister nahm die Ausländerbehörde aber erst nach dem Anschlag am Donnerstagnachmittag vor. Seit Ablauf dieses nachgetragenen Aufenthaltstitels im Oktober 2023 bekam er mehrere sogenannte Fiktionsbescheinigungen ausgestellt, die eigentlich nur für Übergangsphasen gedacht sind.
    https://www.welt.de/politik/deutschl...ad-N-laut.html

    Es sieht ganz danach aus, dass sein Aufenthalt in Deutschland keine Grundlage hatte und die Behördenmitarbeiter das mit einem nachgetragenen Aufenthaltstitel kaschieren wollten. Eigentlich gehören solche Mitarbeiter - gefeuert.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  8. #18
    Registriert seit
    03.07.2012
    Beiträge
    11.667

    AW: München: Afghane rast mit Auto in Menschenmenge, 2 Tote und 37 Verletzte

    Hätte man versucht, ihn abzuschieben, hätten Tausende Gutmenschen gebrüllt: "Kein Mensch ist illegal!" Diesen sollte man diese Gestörten und Geisteskranken mal in die Wohnung setzen, damit sie merken, was sie von uns verlangen!

  9. #19
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    62.120

    AW: München: Afghane rast mit Auto in Menschenmenge, 2 Tote und 37 Verletzte

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Merkwürdig, denn seine Aufenthaltsgenehmigung war eine zeitlich begrenzte, die bei einer Duldung (der ein abgelehnter Asylantrag vorausgeht) ausgeprochen wird.



    Und die Behördenmitarbeiter haben im Nachhinein die Akte manipuliert. Wird dies Konsequenzen für die Mitarbeiter haben?



    https://www.welt.de/politik/deutschl...ad-N-laut.html

    Es sieht ganz danach aus, dass sein Aufenthalt in Deutschland keine Grundlage hatte und die Behördenmitarbeiter das mit einem nachgetragenen Aufenthaltstitel kaschieren wollten. Eigentlich gehören solche Mitarbeiter - gefeuert.

    Es ist bekannt, dass viele Behördenmitarbeiter weit links stehen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles tun um Einbürgerungen zu erleichtern und Abschiebungen zu verhindern.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  10. #20
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    62.120

    AW: München: Afghane rast mit Auto in Menschenmenge, 2 Tote und 37 Verletzte

    Wurden die zwei Toten von München aus Angst vor Unruhen verschwiegen?
    Am Samstag, zwei Tage nach dem Anschlag, bei dem ein „geduldeter“ Afghane mit einem Auto in eine Menschenmenge aus Teilnehmern einer Demonstration der Gewerkschaft Verdi in München raste, wurde offiziell bekanntgegeben, dass eine 37-jährige Mutter und ihr zweijähriges Kind diesen neuesten Gewaltexzess infolge der deutschen Migrationspolitik mit dem Leben bezahlt haben. Nun deutet manches daraufhin, dass Mutter und Kind bereits am Donnerstag ihren Verletzungen erlagen, und die Meldung darüber zwei Tage lang unterdrückt wurde. „Tichys Einblick“ (TE) hatte darüber zunächst berichtet, dies aber wieder zurückgezogen, weil man keine eindeutige Bestätigung von zwei Quellen bekommen konnte.

    Nun erhärtet sich der Verdacht jedoch wieder. Als Gründe für die Zurückhaltung der Todesmeldung führte eine Insiderquelle gegenüber TE an, man habe der Rede von US-Vizepräsident J.D. Vance bei der Münchner Sicherheitskonferenz vom Samstag, in der dieser auch und gerade scharf mi der deutschen und europäischen Migrationspolitik abrechnete, möglicherweise nicht „zusätzlich Futter“ verschaffen wollen.

    Plausible Spekulationen
    Auch der Journalist Alexander Wallasch berichtet von „Aussagen und Schnipseln von Chat-Protokollen aus Verdi-Kreisen“, aus denen hervorgehe, dass die Mutter bereits kurz nach dem Attentat als verstorben gemeldet worden sei. Dies lasse sich jedoch nicht abschließend verifizieren. Auf dem österreichischen Sender AUF1 wurde ebenfalls entsprechend berichtet. Auf Twitter erklärte der Arzt Paul Brandenburg, ihm lägen ebenfalls Informationen darüber vor, dass die beiden Opfer „offenbar bereits am Tattag“ verstorben seien. Die Veröffentlichung der Nachricht sei jedoch „auch durch massiven Druck auf die Klinikmitarbeiter“ verzögert worden. Er vermutet, dass Innenministerin Nancy Faeser „und ihre Komplizen als Drahtzieher auch dieser Ermordung die Reaktion der Bevölkerung hierauf dämpfen wollten“.

    Durch zeitliche Trennung des Tatereignisses von der Tatfolge, falle „die Reaktion eines Großteils der Öffentlichkeit deutlich schwächer aus“, so Brandenburg. Wenn dies einstweilen auch Spekulation bleiben muss, ist diese Mutmaßung aller Erfahrung nach jedoch plausibel. Dass man den Politikern, die die Schuld dafür tragen, dass solche barbarischen Taten längt zur Tagesordnung gehören, auch noch solche plumpen Manöver zutrauen muss, wie die Verzögerung der Mitteilung von Todesopfern, um die öffentliche Empörung zumindest etwas kanalisieren zu können, haben die letzten Jahre jedenfalls bewiesen.

    https://journalistenwatch.com/2025/0...-verschwiegen/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

Seite 2 von 3 ErsteErste 123 LetzteLetzte

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 3 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 3)

Ähnliche Themen

  1. Berlin: Auto rast in Menschenmenge
    Von Realist59 im Forum Deutschland
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 10.08.2021, 06:44
  2. Auto in Menschenmenge gesteuert
    Von Realist59 im Forum Deutschland
    Antworten: 11
    Letzter Beitrag: 27.02.2020, 09:22
  3. Stockholm: LKW rast in Menschenmenge
    Von Realist59 im Forum Aktuelles
    Antworten: 17
    Letzter Beitrag: 10.04.2017, 10:31
  4. Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 20.01.2017, 17:51
  5. Antworten: 135
    Letzter Beitrag: 29.07.2016, 08:32

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •