Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. An der Kasse zahlt der Kunde Pfand und zwar bei seinem versteuerten Einkauf, versteuert durch die Mehrwertsteuer, finanziert aus seinen einkommens- oder lohnsteuerpflichtigen Einnahmen. Und genau dieses Pfand will der Staat, sofern es eine bestimmte Menge überschreitet, als Einnahme werten und Steuern darauf erheben, also von "geliehenem Geld".

In Deutschland sind fast alle Einkünfte reglementiert – auch das Sammeln von Pfandflaschen. Wer im großen Stil Flaschen sammelt und abgibt, kann steuerpflichtig werden, wie „Main Post“ schreibt. Der Grund: Einkünfte aus dem Pfandsammeln können als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden. Das heißt, sie müssen unter Umständen versteuert werden, sobald der erzielte Gewinn eine bestimmte Grenze überschreitet.
Nur wurde dieses Geld ja vorher ausgelegt, d.h. an der Kasse für den Erhalt der Flaschen bereits bezahlt. Man bekommt mit dem Pfand nur zuvor bereits bezahltes Geld wieder zurück. (Und bei der Gesamtbetrachtung ist es dann auch völlig egal, wer das Pfand vorher bezahlt hat, nur, dass dieses Pfand bezahlt wurde).

Ab 2025 steigt der Grundfreibetrag nach den aktuellen Steuerplänen auf 12.000 Euro. Das bedeutet: Einkünfte bis zu diesem Betrag bleiben steuerfrei. Wer allerdings regelmäßig oder in größerem Umfang Pfandflaschen sammelt und diese Grenze überschreitet, muss seine Einkünfte in der Steuererklärung angeben. Die Anhebung des Grundfreibetrages wirkt sich somit für gewerblich tätige Leergutsammler positiv aus. Sie können für rund 396 Euro mehr Leerguterlöse steuerfrei erzielen.
Das Pfandsammeln gilt steuerrechtlich als gewerbliche Tätigkeit, wenn es mit Gewinnerzielungsabsicht und mit einer gewissen Regelmäßigkeit betrieben wird. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn:


  • größere Mengen an Flaschen gesammelt werden, etwa auf Festivals, Messen oder Veranstaltungen
  • das Sammeln systematisch erfolgt, etwa durch festgelegte Routen oder eine Organisation der Tätigkeit

Der erzielte Gewinn vom gewerblichen Pfandflaschensammeln muss dann in der Anlage G der Steuererklärung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb eingetragen werden. Wer einfach nur sein haushaltsübliches Leergut abgibt, muss auch in 2025 mit keinen steuerlichen Konsequenzen rechnen. Allerdings soll ab 2025 eine Plastiksteuer eingeführt werden und diese könnte für Teuerungen sorgen.
https://www.echo24.de/leben/verbrauc...-93450587.html

Man bekommt mit der Rückgabe der Flaschen nur das bereits bezahlte Geld/Pfand zurück, keinen Cent mehr.

Und zur Plastiksteuer: Mal wieder eine Steuer mehr. Wieder eine Maßnahme, die die Inflation treibt und keinesfalls dafür sorgt, dass die Inder ihre Abfälle nicht in der Natur entsorgen.